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Ziel der Suchtprävention muss die Verringerung der Zahl der Abhängigen sein

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M 340/2009 GEF

Motion

SVP (Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 16.11.2009

Ausgaben hinterfragen:

Echte Drogenprävention statt kostenintensive Suchtverwaltung

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Leistungserbringern im Suchtbereich unter den verschiedenen Produktegruppen kritisch zu überprüfen und neue Verträge abzuschliessen, mit denen sicher gestellt ist, dass die Mittel in abstinenzorientierte Therapien fliessen anstatt in die Verwaltung von Süchtigen.

Begründung

Die Drogenprävention findet sich im Budget unter anderem in den Produktegruppen

„Präventivmedizin“ und „Suchthilfeangebote“. Angesichts der hohen Beträge, die dabei ausgegeben werden, macht dies hellhörig, zumal die Zahl der Süchtigen nicht abzunehmen scheint. Der Nutzen ist nicht ausgewiesen und die Kosten sind an verschiedenen Orten zu finden und wecken den Verdacht, dass der Regierungsrat keinen Überblick hat, wie viele Ressourcen für diesen Bereich verbraucht werden. Ziel der Suchtprävention muss die Verringerung der Zahl der Abhängigen sein. Dieses Ziel muss in den Verträgen vorgegeben sein und kontrolliert werden, sonst erfüllen die dafür gesprochenen Mittel ihren Zweck nicht.

Die aktuellen Verträge erfüllen offensichtlich die Voraussetzungen nicht und müssen daher gekündigt und durch neue Vereinbarungen mit effizienteren und effektiveren Leistungserbringern ersetzt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.11.2009

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