Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 47|
23. November 2012 A 2331A
m 19. November hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum ersten Mal eine Kosten-Nutzen-Bewertung vorge- legt. Untersucht wurden vier Wirkstoffe zur Behandlung schwerer und mittelschwerer Depressionen. Herausge- kommen sind zwei wesentliche Ergebnisse: Die vom IQWiG gewählte Analysemethode funktioniert, und die untersuchten Medikamente sind im Vergleich mit ver- fügbaren Wirkstoffen zu teuer.Folgen hat die Bewertung zunächst einmal keine.
Denn als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Kölner Institut im Jahr 2009 mit der Kosten-Nut- zen-Bewertung von Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mirtazapin beauftragte, war die Gesetzeslage noch eine andere. Die Bewertung sollte als Grundlage die- nen, um einen Höchstbetrag für Arzneimittel festzu - setzen. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz von 2011 sieht dagegen vor, alle neuen Wirkstoffe routine- mäßig einer Nutzenbewertung zu unterziehen, auf deren Basis Krankenkassen und Pharmaunternehmen einen Erstattungsbetrag verhandeln. Auf dieser Grundlage wäre es nun denkbar, dass der G-BA auf eine Nutzen- bewertung der Antidepressiva drängt – das ist auch für den Bestandsmarkt möglich – und es damit den Kassen ermöglicht, einen niedrigeren Preis zu verhandeln.
Abgesehen von diesem konkreten Beispiel wirft die erste Kosten-Nutzen-Bewertung aber auch grundsätzli- che Probleme auf. Nachdem nun die Machbarkeit be- wiesen ist, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wie die Methode auf das deutsche Gesundheitswesen ange- wendet werden soll. Betrachtet man im Rahmen der Effizienzanalysen nur die gesetzliche Krankenversi- cherung oder auch andere Kostenträger, wie die Ren- tenversicherung? Welche Therapien vergleicht man miteinander? Welche Zeiträume, welche Endpunkte wählt man? Vergleicht man womöglich Krankheiten miteinander, nach dem Motto: Ist es sinnvoll, Krebs - patienten eine bestimmte Therapie zu gewähren, oder wäre das Geld besser bei der Behandlung von Herz - infarktpatienten angelegt?
„Ich würde eine weitere Befassung mit Kosten- Nutzen-Bewertungen begrüßen“, sagte IQWiG-Leiter Prof. Dr. med. Jürgen Windeler jetzt in Köln. Deren Er- gebnisse könnten ein wichtiger Baustein sein, wenn es darum gehe, über Preise zu verhandeln und Entschei- dungen über Erstattungen zu treffen. „Wir brauchen nun allerdings eine Diskussion darüber, welchen Stellen- wert dieser Baustein für Entscheidungen im Gesund- heitssystem haben soll und wie viel Aufwand wir be- treiben wollen“, erklärte Windeler. Denn zum einen hätten Kosten-Nutzen-Bewertungen im deutschen Ge- sundheitswesen bislang keine Rolle gespielt. Zum ande- ren müssten auch bei den Berichten des IQWiG Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Niemand gibt gern viel Geld für nutzlose Dinge aus – erst recht nicht, wenn es um die Gesundheit geht und die Mittel knapp bemessen sind. Kosten-Nutzen- Bewertungen können dazu beitragen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Doch Windeler warnt auch vor überzogenen Erwartungen: „Keine Kosten-Nutzen- Bewertung kann alleiniges Instrument zur Steuerung des Gesundheitssystems werden.“ Man müsse auch medizinische, ethische und soziale Aspekte einbezie- hen. „Mit einer Zahl allein löst man keine Versorgungs- probleme.“ Experten und Verbände können jetzt zur ersten Kosten-Nutzen-Bewertung Stellung nehmen.
KOSTEN-NUTZEN-BEWERTUNG
Eine Zahl allein löst keine Probleme
Heike Korzilius
Heike Korzilius Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik