Trendwende bei Bayerns Ärzten
12 234 Krankenhaus- Ärzte
Freie Ärzte
7 076
1re
0211983 12 142
1981 1970
Die zunehmende Zahl der medizinischen Hochschulabsolven- ten hat schon zu einer Verschiebung . des Verhältnisses von Krankenhaus- zu freipraktizierenden Ärzten geführt. Im Jahr 1970 standen in Bayern 7076 Krankenhaus- den 9179 freiprakti- zierenden Ärzten gegenüber, also 29,7 Prozent mehr Ärzte in freier Praxis. Im Jahr 1981 hatten die Krankenhausärzte dage- gen mit 12 142 die freipraktizierenden mit 11 450 um über sechs Prozent übertroffen. 1983 machte dieser Unterschied dagegen nur noch 12 234 Krankenhaus- zu 12 139 freipraktizierende Ärzte aus. Das sind nur 0,8 Prozent mehr Krankenhausärzte als Ärzte in freier Praxis. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen BGr
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Transplantation:
In neuen Dimensionen denken
DÜSSELDORF. Erfreuli- cherweise wird es in der Bundesrepublik im Jahre 1984 bereits etwa 1200 Nierentransplantationen geben. Die Beseitigung des trotzdem noch beste- henden Mangels an Spen- derorganen verlangt nun vor allem „neue Dimensio- nen ärztlichen Denkens", erklärte Bundesärztekam- merpräsident Dr. Karsten Vilmar bei einer von der BÄK veranstalteten Podi- umdiskussion im Rahmen der „Medica 84". Man müsse — so auch der Erste Vorsitzende des Marbur- ger Bundes, Dr. Jörg-D.
Hoppe, — in kleineren Krankenhäusern mehr an die mögliche Zusammen- arbeit mit den nunmehr 21 Transplantationszentren denken. Auf ärztlicher Sei- te dürfte es eigentlich we- der rechtliche noch organi-
satorische noch finanzielle Hemmnisse (notfalls über- nimmt das Kuratorium für Heimdialyse die Kosten) mehr geben, anderen Pa- tienten diesen „vielleicht größten Fortschritt seit hundert Jahren" (Profes- sor Rudolf Pichlmayr, Han- nover) zukommen zu las- sen. Noch bestehende Äng- ste in der Bevölkerung kön- nen allmählich abgebaut werden, wie auch die über- wiegende Zustimmung der Angehörigen von Toten zur Organentnahme zeigt. Auf lange Sicht, meinte der Göttinger Jurist Professor Hans Ludwig Schreiber, sollte man bei uns wohl doch die „Widerspruchslö- sung" ansteuern, die juri- stisch am meisten Klarheit verspreche. gb
Umfassende betriebsärztliche Versorgung
KÖLN. Während 1970 nur 600 Ärzte die Zusatzbe- zeichnung „Arbeitsmedi-
zin" erworben hatten, be- saßen Ende 1983 bereits 1327 Ärzte die Gebietsbe- zeichnung „Arbeitsmedi- zin", weitere 3005 Ärzte die Zusatzbezeichnung
„Arbeitsmedizin/Betriebs- medizin" und 12 999 Ärzte die arbeitsmedizinische Fachkunde gemäß § 3 Ab- sätze 2 und 3 der Ver- waltungsrichtlinie 123 der
Berufsgenossenschaften (VBG 123 bzw. Kleiner Fachkundenachweis).
Seit Inkrafttreten des Ge- setzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Ar- beitssicherheit (vom 12.
Dezember 1973) am 1. De- zember 1974 hatten die überbetrieblichen und ge- meinsam finanzierten ar- beitsmedizinischen Zen- tren ebenfalls einen Boom zu verzeichnen. Nach ei- ner Umfrage des Bundes- ministeriums für Arbeit und Sozialordnung gibt es zur Zeit rund 320 betriebs- medizinische Zentren und mobile arbeitsmedizini- sche Versorgungseinrich- tungen.
Die 11 000 tatsächlich ent- weder hauptberuflich oder nebenberuflich betriebs- medizinisch tätigen Ärzte versorgen zur Zeit 23,2 Mil- lionen Arbeitnehmer. HC
Mit Großdruck leichter lesen
FREIBURG. Der Deutsche Caritasverband hat seine Auswahlliste lieferbarer Großdruckbücher neu auf- gelegt. Unter den etwa 120 Titeln (aus rund 40 Verla- gen) sind erstmals auch Kinder- und Jugendbücher aufgeführt. Die Liste wird ergänzt durch Hinweise auf Literatur-Cassetten so- wie auf Hörbüchereien für Blinde und stark Sehbe- hinderte. Sie kann kosten- los angefordert werden beim Deutschen Caritas- verband, Caritas-Korre- spondenz, Postfach 420, 7800 Freiburg. EB
Ärztekammern zur Versorgung der Hinterbliebenen
MÜNSTER/DÜSSELDORF.
Die Delegiertenversamm- lungen der Ärztekammern Westfalen-Lippe und der Ärztekammer Nordrhein haben sich in Entschlie- ßungen scharf gegen den Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur Neurege- lung der Hinterbliebenen- versorgung gewandt.
In der Resolution der Ärz- tekammer Westfalen-Lip- pe wird hervorgehoben, daß Renten aus berufs- ständischen Versorgungs- werken überwiegend aus eigenfinanziertem und ver- steuertem Einkommen re- sultieren. Sie dürfen daher nicht zur Finanzierung der Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversi- cherung herangezogen werden. Es sei ferner ein Verstoß gegen den Gleich- heitsgrundsatz des Grund- gesetzes, wenn Leistun- gen aus berufsständischen Versorgungswerken in Zu- kunft bei der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommen angerechnet werden sollen, während Leistungen der betrieb- lichen Altersversorgung oder der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes unberücksichtigt bleiben.
Die Kammerversammlung Nordrhein bezeichnete in einer einstimmig angenom- menen Entschließung die Pläne der Bundesregie- rung als einen verfassungs- widrigen Eingriff in recht- mäßig erworbene Renten- anwartschaften. Sie seien auch unvereinbar mit der immer wieder erhobenen Aufforderung, die Bürger sollten eigenverantwortlich vorsorgen. Die Gleichbe- rechtigung von Männern und Frauen bei der Hinter- bliebenenversorgung gelte in den berufsständischen Versorgungswerken schon seit Jahren. EB
3640 (20) Heft 49 vom 5. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A