Dr. Halfdan Mahler (Dänemark), seit 1973 Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bei einer seiner letzten Amtshandlungen: auf der zweiten Internationalen Konferenz zur Förderung der Gesundheit in Adelaide (links: der australische Gesundheitsminister Dr. Neal Blewett), an der im April zum 40.
Jahrestag der WHO-Gründung mehr als 200 Delegierte aus 60 Ländern teilnahmen. Dr. Mahler gibt nach drei Wahlperioden sein Amt bei der Weltgesundheitsorganisation auf Foto: AOIS
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Aus Bund und Ländern
30. Juni 1988:
Wichtiger Termin für Betreiber von Röntgeneinrichtungen
KÖLN. Die neue Rönt- genverordnung vom 8. Ja- nuar 1987 bestimmt in § 45, Abs. 3, daß bei ihrem In- krafttreten am 1. Januar 1988 betriebene Röntgeneinrich- tungen zur Untersuchung von Menschen nach dem 31. De- zember 1988 nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn der Betreiber — zum Beispiel Praxisinhaber, Kran- kenhaus — der zuständigen Behörde nachweist, daß ein von der Behörde bestimmter Sachverständiger für die Röntgeneinrichtung die Er- gebnisse einer Abnahmeprü- fung bescheinigt hat. Diese Frist verlängert sich bis zum 31. Dezember 1990, wenn der Betreiber der Röntgenein-
Vorsicht in Sachen
„Gabler und Finnen"
KÖLN. Die vorsorgliche Warnung vor der (angebli- chen) englischen Anwalts- kanzlei Gabler und Finnen (Heft 19: „Wer möchte £ 800 loswerden?"), war vollauf berechtigt. Die Britische Bot- schaft in Bonn, die von meh- reren Ärzten sowie auch von der Redaktion des Deutschen Ärzteblattes angesprochen wurde, teilt jetzt mit:
„Bei einer Rücksprache mit der Law Society of Eng- land and Wales, der Standes- organisation der Anwalt- schaften, und dem Bar Coun- cil, der für Barristers zustän- digen Anwaltskammer, be- stätigten uns diese, daß we- der D. R. Gabler noch F.
Finnen dort als Barristers eingetragen sind und als sol- che im Vereinigten König- reich nicht tätig sein dürfen.
Die Botschaft hat deshalb die Oberste Staatsanwaltschaft des Vereinigten Königreiches und die zuständigen Behör-
richtung bis spätestens zum 30. Juni 1988 den Auftrag für die Durchführung der Ab- nahmeprüfung erteilt hat und dies der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweist.
Für Röntgeneinrichtun- gen, die beim Inkrafttreten der Verordnung betrieben wurden und deren Prüfung durch einen Sachverständi- gen am 1. Januar 1988 fünf Jahre oder länger zurücklag, gelten besondere Vorschrif- ten. Sie dürfen nach dem 31.
Dezember 1989 nur dann be- trieben werden, wenn sie ei- ner Prüfung durch den von der zuständigen Behörde be- stimmten Sachverständigen unterzogen worden sind.
Auch diese Frist kann bis zum 31. Dezember 1990 ver- längert werden, wenn der Be- treiber der Röntgeneinrich- tung bis zum 30. Juni 1988 den Auftrag für diese Prü- fung durch den Sachverstän- digen erteilt hat und dies der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweist. ED
den der Bundesrepublik Deutschland über die Vor- kommnisse unterrichtet."
• Ärzten, die von der ominösen Kanzlei angespro- chen wurden, sei nochmals zu größter Vorsicht geraten.
Arzte, die auf das Angebot der Kanzlei, sie in einer Erb- schaftsangelegenheit gegen Vorauszahlung von 800 Pfund zu vertreten, eingegan- gen sind, sollten sich einer Rechtsberatung bedienen. NJ
Ein Mehrzweckgerät gegen Steinleiden
WUPPERTAL. Nach mehrjähriger Erprobung im Münchener Klinikum Groß- hadern und in Wuppertal hat die Firma Dornier Medizin- technik dem städtischen Fer- dinand-Sauerbruch-Klinikum in Wuppertal als erstem Krankenhaus in Nordrhein- Westfalen einen Mehrzweck- Lithotripter MPL 9000 über- geben. Dieses Gerät kann mittels extrakorporal erzeug-
ter Stoßwellen sowohl Nie- ren- wie auch Gallenblasen- steine zertrümmern. Nach Mitteilung des Herstellers sind bisher mit Vorserienge- räten in Deutschland und in Japan bereits mehr als ein- tausend Patienten mit Erfolg behandelt worden. WZ
Aus der DDR
Mehr Hausbesuche durch „finanzielle Stimulierung"
BERLIN (OST). Eine neue Untersuchung der
„Voraussetzungen zur weite- ren Sicherung der hausärzt- lichen Betreuung" bestätigt, daß die Fachärzte für Allge- meinmedizin in der DDR vor allem materielle und organi- satorische Hindernisse gegen eine verbesserte Hausbe- suchstätigkeit sehen (vgl.
Heft 10/1988). Diese Hinder- nisse wurden bei einer Um- frage von 89 Prozent der Be- fragten genannt. Bemerkens- werterweise würden 40 Pro- zent einen Leistungsanstieg
„durch eine zusätzliche fi- nanzielle Stimulierung des Hausbesuches" erwarten. gb
Ausland
Methadon-Programm:
Erfahrungen positiv
BASEL. Methadon sei zwar keine „Wunderdroge" , und die Abhängigkeit bleibe erhalten; sie könne aber bes- ser gesteuert und gegebenen- falls langfristig abgebaut wer- den, heißt es in einer Aus- wertung des seit 1980 von der Psychiatrischen Universitäts- klinik Basel geleiteten Me- thadon-Programms. Diese Klinik, die Medizinische Po- liklinik und mehr als hundert Hausärzte betreuen zur Zeit etwa 280 Patienten. Etwa 60 Prozent der Patienten kämen durch das Programm zu- nächst wenigstens aus der Be- schaffungskriminalität oder -prostitution heraus und fän- den wieder Anschluß an das berufliche und soziale Um- feld. In der Regel kommt es nach mehreren Jahren zum endgültigen Entzug. Bei 20 Prozent der Patienten ver- läuft die Entwicklung nach dieser Darstellung wellenför- mig, hier ist eine zusätzliche psychosoziale Betreuung not- wendig. Weitere 20 Prozent brechen die Therapie ab. gb A-1608 (40) Dt. Ärztebl. 85 , Heft 22, 2. Juni 1988