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Archiv "Vilmar im Krebshilfe-Kuratorium" (19.03.1981)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Bundesrat befürchtet

Zentralkartei medizinischer Daten

Bestimmungen über Auskunfts- pflichten der Ärzte, Angehöriger anderer Heilberufe und der Arbeit- geber gegenüber sozialen Lei- stungsträgern, die im Regierungs- entwurf zum Sozialgesetzbuch enthalten sind, sind im Bundesrat auf Widerspruch gestoßen. Dieser Gesetzentwurf, der das letzte und dritte Kapitel des Sozialgesetzbu- ches ausmacht, wurde im Januar im Bundestag in erster Lesung be- raten. Insgesamt werden darin die Zusammenarbeit der Leistungsträ- ger und ihre Beziehungen zu Drit- ten geregelt.

Bestimmt wird unter anderem, daß die zur Feststellung eines Lei- stungsanspruchs durchgeführten ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen in ihrem Ergeb- nis so festgehalten werden sollen, daß sie auch zur Prüfung auf An- sprüche anderer Sozialleistungen verwendet werden können. Nach Auffassung des Bundesrates legt der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre es nahe, den Zu- griff auf Untersuchungsergebnis- se eines anderen Leistungsträgers von der Zustimmung des Betroffe- nen abhängig zu machen. Der Re- gierungsentwurf ermögliche es, eine Art Zentralkartei mit den Da- ten aller ärztlich untersuchten So- zialleistungsempfänger zu schaf- fen, kritisiert der Bundesrat. Nach Auffassung der Bundesregierung regelt die kritisierte Bestimmung nicht eine Datenweitergabe, son- dern allein den Umfang der Unter- suchungsmaßnahme. Durch diese Vorschrift werde nicht „im ent- ferntesten" eine Zentralkartei mit medizinischen Daten angestrebt.

Eine weitere Bestimmung des Re- gierungsentwurfs betrifft die Bil- dung von Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger. Der Bundes- rat hat diese Regelung aus grund- sätzlichen sozialpolitischen sowie aus praktischen und verfassungs- rechtlichen Gründen abgelehnt.

Befürchtet wird unter anderem ei- ne schrittweise Vereinheitlichung und Beseitigung des geglieder- ten, dezentralen Sozialleistungs- systems sowie eine Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts der Leistungsträger. Die Bundesregie- rung widerspricht diesem generel- len Streichungsvorschlag des Bundesrates.

Abgelehnt wird vom Bundesrat auch eine Bestimmung, die die Zu- sammenarbeit der Leistungsträ- ger, ihrer Verbände und sonstiger öffentlich-rechtlicher Vereinigun- gen bei Planung und Forschung zum Inhalt hat. Man weist darauf hin, daß durch diese Regelung die kommunale Planungshoheit in verfassungsrechtlich bedenk- licher Weise tangiert werde.

Die Bundesregierung widerspricht diesem Vorschlag, schlägt jedoch eine Neuformulierung vor. PM/MO

BLÜTENLESE

Belang

Der ungarische Botschafter Paul von Hevesy machte die- ser Tage den Vorschlag, in al- len Hauptstädten noch zu sei- nen Lebzeiten dem sowjeti- schen Partei- und Staatschef Leonid Breschnew ein Denk- mal zu setzen. Auf dem Sockel solle mit goldstrahlenden Let- tern die Botschaft festgehal- ten werden, die Breschnew am 17. Juli 1979 auf dem Wie- ner Gipfel verkündet hat: „Die Sowjetunion ist gegen jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Län- der. Wir sind grundsätzlich davon überzeugt, daß jedes Volk ein Recht dazu hat, sein eigenes Schicksal zu bestim- men."

Daß von Hevesy früher mal Botschafter Ungarns war, ist in diesem geradezu ökumeni- schen, das heißt die ganze Er- de betreffenden Zusammen- hang, vermutlich ohne Be- lang? Dr. Fleiß

Jeder zweite will

Organe für Transplantation spenden

Jeder zweite Bundesbürger ist be- reit, nach seinem Ableben Organe für eine Transplantation zu spen- den. Dies ergab eine Untersu- chung von Prof. Dr. rer. pol. Heri- bert Meffert und Prof. Dr. med.

Heinz Losse von der Universität Münster. Männer sind offenbar eher zu einer Organspende bereit als Frauen: Bei einer Befragung erklärten sich 52 Prozent der Män- ner, aber nur 48 Prozent der Frau- en bereit, einen unterschriebenen Spenderpaß in den Personalpapie- ren regelmäßig bei sich zu tragen.

Jüngere Menschen mit überdurch- schnittlichem Bildungs- und Ein- kommensniveau weisen eine hö- here Spendenbereitschaft auf. So ließen von den befragten Jugendli- chen unter 19 Jahren 59 Prozent ihre Bereitschaft zur Organspende erkennen. Von den Senioren über 65 Jahren sind hierzu jedoch nur 38 Prozent bereit. Am aufge- schlossensten sind offenbar Bun- desbürger mit „höherer Bildung":

mehr als zwei Drittel (69 Prozent) würden ihre Bereitschaft zur Or- ganspende erklären, sieben Pro- zent haben schon einen Organ- spende-Paß unterschrieben. EB

Vilmar im

Krebshilfe-Kuratorium

Der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. Karsten Vilmar, ist (neben dem Vorsitzenden der deutschen Krebsgesellschaft, Prof. Dr. C. G. Schmidt) neuer stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Krebs- hilfe. Die Berufung geschah auf Antrag von Frau Dr. Mildred Scheel. Vilmars Vorgänger im Amt des Stellvertreters, Prof. Dr. Hans J. Sewering, bleibt Kuratoriums- mitglied. Auch der KBV-Vorsitzen- de, Dr. Hans Wolf Muschallik, ge- hört dem Beratungsgremium an, das rund 80 Personen umfaßt. EB

544 Heft 12 vom 19. März 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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