Bericht und Meinung
„Aktion mehr Menschlichkeit"
generarbeitung für eine entspre- chende Schulung der Mitarbeiter sein. Die Forderung dieses Ar- beitsausschusses aus dem Jahre 1978, daß das Gewähren eines menschenwürdigen Sterbens zu den wesentlichen Aufgaben im Krankenhaus gehört, hat schon Anerkennung in der Gesundheits- minister-Konferenz und der „Kon- zertierten Aktion" gefunden.
> Der Ausschuß wird sich im Rahmen des Themas „Sterben"
auch befassen mit der Frage: Soll- te die Medizin in besonderem Fal- le zurücktreten zugunsten der pflegerischen Betreuung, der Seelsorge und der Anwesenheit und Unterstützung durch die An- gehörigen. Ferner soll diskutiert werden der „Patientenbrief" mit einer testamentähnlichen Anwei- sung, „Intensivbehandlung im Fall eines hoffnungslos schweren Zu- standes nicht durchzuführen". Die Mitglieder dieses Arbeitsaus- schusses sind sich darüber im kla- ren, daß beide Fragen höchst pro- blematisch sind.
Ziel und Sinn der „Aktion mehr Menschlichkeit in Krankenhaus und Praxis" ist es nicht, mit einer
„Checkliste" durch Krankenhäu- ser und Praxen zu wandern und Noten zu verteilen. Dr. Koch: „Wir suchen keine Schuldigen, wir su- chen Verbündete."
Das Ziel dieser Aktion ist, und das tritt in den Programmen der Ar- beitsausschüsse zutage, „Mach- bares" mit der Kompetenz sach- verständiger und erfahrener Mit- glieder auf kurzem Wege zu reali- sieren. Ferner sieht die „Aktion mehr Menschlichkeit in Kranken- haus und Praxis" ihre Aufgabe darin, Sammelbecken zu sein für alle Initiativen, die sich um das Wohl des Patienten bemühen.
Werner vom Hoff Diplom-Volkswirt
AKTION MEHR MENSCHLICHKEIT IN KRANKENHAUS UND PRAXIS Prinz-Georg-Straße 108
4000 Düsseldorf 30 Telefon: 02 11/46 53 31
NACHRICHTEN
Verhandlungen
über den Ersatzkassen- Honorarvertrag
angekündigt
Wie der gewöhnlich gut unterrich- tete Informationsdienst „A + S ak- tuell" am 8. Juli berichtete, hat der Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), Hans Katzbach, anläßlich der jüngsten Mitgliederversamm- lung seines Verbandes die Kündi- gung des Ersatzkassen-Honorar- vertrages seitens der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) bedauert, aber frühzeitige Ver- handlungen angekündigt.
Da einerseits im laufenden Ho- norarvertrag zwischen VdAK und KBV kein fester Zeitpunkt für das Auslaufen dieses Vertrages vorgegeben ist und andererseits nach dem Arzt/Ersatzkassenver- trag Kündigungen der Honorarre- gelungen mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende ei- nes Kalendervierteljahres möglich sind, hatte der Vorstand der Kas-
DGB fordert:
Über Härtefall-Regelungen besser informieren
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Düsseldorf, hat die gesetz- lichen Krankenkassen aufgefor- dert, ihre Versicherten über die
„ihnen zustehenden" Leistungen umfassend und regelmäßig zu in- formieren, vor allem bei der Inan- spruchnahme von Zahnersatz und Arzneimitteln. Insbesondere bei den nach dem „Krankenversiche- ru ngs-Kostendämpfu ngsgesetz"
(KVKG) umschriebenen Härtefall- regelungen informierten die Kran- kenkassen nach Meinung des DGB „häufig nur sehr unzurei- chend". Sinn des am 1. Juli 1977 in Kraft getretenen Gesetzes und der darin festgeschriebenen soge- nannten Härtefallregelung sei es,
senärztlichen Bundesvereinigung noch im Juni vorsorglich die Kün- digung der Honorarregelung zum 31. Dezember dieses Jahres aus- gesprochen. Gleichzeitig hatte der Vorstand der KBV den Ersatzkas- sen die personelle Besetzung des nach dem Arzt/Ersatzkassenver- trag vorgesehenen Schiedsamtes vorgeschlagen (für die Kassenärz- teschaft: Dr. Hans Wolf Muschal- lik, Dr. Jens Doering, Dr. jur. Jür- gen W. Bösche).
In dem Kündigungsschreiben an den VdAK hatte der Vorstand der KBV zum Ausdruck gebracht, daß diese Entscheidung als eine vor- sorgliche Maßnahme anzusehen sei, die keineswegs so verstanden werden dürfe, von dem festen Be- mühen abzulassen, auch zukünf- tig eine vertragliche Honorarrege- lung ohne Schiedsamt zu errei- chen. Der Vorstand der KBV hatte zudem die Zuversicht geäußert, daß die praktizierte Partnerschaft zwischen Ersatzkassen und Kas- senärzten nicht nur erfolgreich, sondern auch weiterhin beispiel- gebend für andere Bereiche bleibt. A+S/M-I
dafür zu sorgen, daß niemand aus finanziellen Gründen medizinisch erforderliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen könne. In sol- chen Fällen werde dann ein höhe- rer Zuschuß als der in der Satzung festgelegte Prozentsatz (beim Zahnersatz in der Regel bis zu 80 Prozent) gezahlt.
Der DGB beruft sich auf bisher ausgewertete Erfahrungsberichte, die zeigten, daß die Inanspruch- nahmefrequenzen von Kasse zu Kasse und Kassenart zu Kassenart extrem schwanken. Nach Meinung des DGB hänge dies häufig mit unterlassener oder pflichtwidriger Information der Versicherten zu- sammen. Die Verwaltungen der Krankenkassen seien verpflichtet, die Versicherten bei der Abgabe ihrer Zahnersatzanträge „in geeig- neter Weise über Härtefallregelun- gen" aufzuklären. HC
1836 Heft 30 vom 24. Juli 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT