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Archiv "Berechnungsfähige Auslagen (2) – strittige Punkte" (22.09.2006)

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A2496 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 38⏐⏐22. September 2006

S T A T U S

meter und Kinderwaage sehr häu- fig. Eine 90-prozentige Alkoholfla- sche dient der Desinfektion. Die- se unmittelbare ärztliche Arbeit machte mir sehr viel Freude.

Erkältungsinfekte,Anämien, Pa- rasitenbefall, Gastroenteritis (mit Hunger) und Hauterkrankungen (wie Impetigo, Scabies, Allergien oder Pilz- und Läuseinfektionen) waren die häufigsten Diagnosen.

Bei den wenigen Älteren stan- den Virusinfekte, Spondylose, Ge- lenkarthrosen und Oberbauchbe- schwerden sowie Kopf- schmerzsyndrome im Vor- dergrund. Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Hyperto- nie oder Diabetes melli- tus waren kaum zu behan- deln. Notfälle konnten mit dem Projektfahrzeug direkt ins einzige Krankenhaus der Grundversorgung nach Ocotal gebracht werden. Spezialisierte Fachärzte gab es nur im mehr als 300 Kilometer oder fünf Busstun- den entfernten Managua und wa- ren dadurch praktisch nicht ver- fügbar.

Tropenkrankheiten kamen sel- ten vor. Für das häufige Denguefie- ber gibt es ein staatliches Insekten- bekämpfungsprogramm. Tuberku- losebehandlung und Sputumtest erfolgten über speziell ausgebildete Krankenschwestern. Auf Malaria konnten von meinen Mitarbeite- rinnen alle Patienten mit lang an- haltenden Fieberzuständen durch einen Blutausstrich (Großer Trop- fen) kontrolliert werden. Chroni- sche Wunden waren verdächtig auf Berglepra (Hautleishmanias). Für die sehr häufige südamerikanische Schlafkrankheit (Chagas) und die Cholera gibt es ein Prophylaxepro- gramm von „Ärzte ohne Grenzen“.

Eine spanische Krankenschwester in Mozonte bildete Dorfhelfer für die Erste Hilfe bei Durchfaller- krankungen, Erkennung von Pneu- monien,Mütterberatung oder Trink- wasserkontrolle aus. Die Verbrei- tung von Aids soll bei etwa einem

bis zwei Prozent liegen; insbeson- dere in den Großstädten und in den Karibikregionen gibt es stark zu- nehmende Zahlen. Die gleichen Gebiete betreffen auch Drogen und Alkoholprobleme. Mit Nah- rungsmittelhilfe, Trinkwasserboh- rungen und Schulneubauprogram- men sind die UNO, das Rote Kreuz, die EU und das Welt-Food-Pro- gramm im Regierungsbezirk aktiv.

Was bleibt nach der langen Zeit in Nicaragua? Ich bin vielen hilfsbe- reiten Menschen begegnet und ha- be unvergessliche Erfahrungen ge- sammelt – auch, dass die unmittel- baren Lebensumstände wie Kultur, Ernährung, Bewegung, Wasserqua- lität, Stress oder Bildung mehr Ein- fluss auf die Lebensqualität haben als unsere teure Medizin. Unserer ärztlichen Kunst täte daher die Ein- beziehung aller Lebensumstände unserer Patienten und mehr Be- scheidenheit gut. Martin Steinert

GOÄ- RATGEBER : B ERECHNUNGSFÄHIGE A USLAGEN (2) – STRITTIGE P UNKTE

Mit den Gebühren nach der Amtli- chen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind neben der ärztlichen Leistung auch die Kosten für Appa- rate und Instrumente abgegolten (vergleiche § 4 Abs. 3 GOÄ). Die als Sondertatbestand neben der ärztli- chen Leistung ausnahmsweise be- rechnungsfähigen Auslagen regelt genauer der § 10 GOÄ. Berech- nungsfähig sind beispielsweise alle in § 10 Abs. 1 GOÄ genannten Ma- terialien. Wichtiger Grundsatz ist, dass nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die dem Arzt entstehen und die in

§ 10 GOÄ aufgeführt sind. Eine Be- rechnung von Pauschalen ist nicht zulässig. Ergänzende Regelungen finden sich beispielsweise auch in den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt O II „Nuklearmedizin“ Zif- fer 4 GOÄ (Radiopharmazeutika) und M „Laboratoriumsuntersu- chungen“ Ziffer 1 GOÄ (beispiels-

weise Pharmazeutika im Zusam- menhang mit Funktionstesten).

Darüber hinaus findet man zu ein- zelnen Leistungen den Hinweis

„die Kosten sind mit den Gebühren abgegolten“ (vergleiche GOÄ-Rat- geber „Gynäkologische Zytolo- gie…“, DÄ, Heft 33/2006).

Folgende GOÄ-Ratgeber zum Thema Auslagen sind bisher ver- öffentlicht worden: DÄ, Heft 33/2003 „Praxiskosten, Sprech- stundenbedarf, Auslagenersatz“, Heft 34–35/2005 „Auslagen“. Die Besonderheiten zu Auslagen im Labor wurden in Heft 12/2005

„Labor (2) – Auslagen berechnen“

beschrieben.

Berechnungsfähig sind bei- spielsweise Materialien, die der Patient zur weiteren Anwendung behält oder die mit einer einmali- gen Anwendung verbraucht sind (§ 10 Abs. 1 Ziffer 1). Hierunter können auch Instrumententeile

verstanden werden, die tatsächlich mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind und als Einmalarti- kel nicht ausgeschlossen sind.

Nicht berechnungsfähig sind an- teilige Kosten beispielsweise für eine Laserfaser, die nach jeder Be- handlung gekürzt werden muss.

Diese Kosten sind nach § 4 Abs. 3 GOÄ (siehe oben) abgegolten.

Ebenfalls nicht berechnungsfähig sind Auslagen für fehlerhaftes Ma- terial und der endgültige Ver- brauch eines Materials (beispiels- weise der erwähnten Laserfaser nach dem mehrmaligen Kürzen).

In § 10 Abs. 2 GOÄ sind ab- schließend alle Materialien aufge- zählt, die nicht berechnungsfähig sind (bestimmte Kleinmaterialien, Reagenzien und Oberflächen- anästhetika, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben, ge- ringwertige Arzneimittel zur sofor-

tigen Anwendung sowie bestimm- te Einmalartikel).

Häufig strittig ist insbesondere die Berechnung von Einmalarti- keln. Die Aufzählung in § 10 Abs. 2 Ziffer 5 ist als abschließend anzusehen, und alle dort nicht ge- nannten Materialien (die nicht durch andere Regelungen ausge- schlossen sind) können in Rech- nung gestellt werden. Hier wird die Art nicht unterschieden, sodass die preiswerten Vinyl-Einmalhand- schuhe genauso wenig berech- nungsfähig sind wie die teuren sterilen Latex-Einmalhandschuhe.

Es ist unbedingt davon auszuge- hen, dass die als Einmalartikel ausgewiesenen Materialien auch nur einmal verwendet werden. Ei- ne Resterilisation ist, auch wenn technisch möglich, nicht nur medi- zinisch (Infektionsgefahr et cetera) sondern auch berufsrechtlich nicht zulässig. Dr. med. Anja Pieritz 15 000 Kilometer

legte der Autor unfallfrei über staubige Straßen im Gebirge zurück.

Das Komitee „Ärzte für die Dritte Welt“ (www.aerzte3welt.de) entsendet seit 1983 deutsche Ärzte zu mindestens sechs Wochen dauernden medizinischen Hilfseinsät- zen in die Dritte Welt. Meistens nutzen die Ärzte dafür ihren gesamten Jahresurlaub, um in Slumgebieten Hilfseinsätze zu leisten. Mehr als 300 deutsche Ärzte jährlich ar- beiten so unentgeltlich, leben vor Ort unter einfachen Bedingungen und zahlen 50 Prozent ihres Flugpreises selbst.

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