M 131/2008 BVE 17. September 2008 BVE C Motion
1610 Grimm, Burgdorf (Grüne)
Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 10.04.2008
Konkrete Massnahmen zur Reduktion von Littering
- Der Regierungsrat wird beauftragt, konkrete Massnahmen umzusetzen, damit Littering reduziert wird.
- Er soll geeignete Instrumente wie zum Beispiel Informations- und Aufklärungskampagnen einsetzen, die sich nach den folgenden drei Grundsätzen ausrichten:
a) Abfälle vermeiden b) Abfälle vermindern c) Abfälle richtig entsorgen
- Vergehen gegen die Abfallgesetzgebung sind strikter als bis anhin (wenn möglich mit den vorhandenen Personalressourcen) zu ahnden.
Begründung
Die Illegale Entsorgung beschäftigt viele Kantone, so auch den Kanton Bern.
Der Kanton Bern hat mit dem Erlass der neuen Abfallgesetzgebung gute Grundlagen für die Umsetzung einer effektiven Abfallpolitik geschaffen. Gleichzeitig wurde die Bussenliste der kantonalen Ordnungsbussenverordnung erweitert, indem oft festgestellte Widerhandlungen aufgenommen wurden. Die Grundlagen für einen wirkungsvollen Vollzug, insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht, sind somit vorhanden.
Auf verwaltungsrechtlicher Ebene sind die Gemeinden für die Umsetzung der Abfallpolitik zuständig. Einzelne Städte haben zur Vermeidung von Littering ihre Abfallgebühren erhöht.
Somit können in Bereichen wie „Take-away-Anbieter“ Anreize geschaffen werden um auf weniger abfallintensive Produkte umzustellen. Ein rücksichtsvoller Umgang mit Abfällen hängt schliesslich auch mit der Information und Sensibilisierung zusammen. Soweit die Ausführungen des Regierungsrates vom 5. März 2008 auf die Interpellation Grimm.
Einzelne Gemeinden des Kantons Bern kämpfen mit unterschiedlichen Mitteln gegen diese
„neue Erscheinung“ der Abfallentsorgung. Dies jedoch mit unterschiedlichem Erfolg.
Der Kanton soll verschiedene Instrumente wie beispielsweise Informationsbroschüren Informationsveranstaltungen, Aufklärungskampagnen für Gemeinden, Haushalte, Schulen, Vereine und weitere interessierten Gremien entwickeln und einsetzen.
Drei wichtige Ziele sollen mit diesen Kampagnen erreicht werden:
1. Abfälle vermeiden 2. Abfälle vermindern 3. Abfälle richtig entsorgen
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Grössere Projekte, die auf eine tatsächliche Vermeidung von Abfällen abzielen, gibt es in der Schweiz nur ein einziges. Das „Impulsprojekt zur Abfallverminderung und Ressourcenschonung“ des Kantons Baselland. Dieses wurde 1994 initiiert, als der Kanton einen Fonds in der Höhe einer halben Million Franken eröffnete, mit dem er neuartige Projekte zur Abfallverminderung unterstützt.
Vergehen gegen die Abfallgesetzgebung sollen zukünftig strikter geahndet werden.
Seitdem die durch die Kantonspolizei erhobenen Bussen systematisch erfasst werden (seit dem Jahr 2004) nimmt die Zahl der erhobenen Bussen kontinuierlich zu. Die wild deponierten Abfälle und die innerhalb der letzten ca. 3½ Jahren erhobenen Bussen von CHF 16'070 (siehe dazu Antwort des Regierungsrates zu Punkt 2 Interpellation Grimm vom 5. März 2008) scheinen jedoch nicht die notwendige Wirkung zu zeigen. Der öffentliche Raum ist weiterhin sehr oft mit vielen Abfällen verunreinigt.
Mit griffigen, konkreten und koordinierten Massnahmen kann der Kanton einen massgeblichen Beitrag gegen das Litteringproblem unternehmen.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Motionärs, wonach gegen das so genannte Littering geeignete Massnahmen zu ergreifen sind. Dazu sei auf Folgendes hingewiesen:
• Die heutigen Essgewohnheiten (hohe Beliebtheit der Verpflegung im öffentlichen Raum mit dabei benutzten Einwegverpackungen) sowie das breite Angebot an Gratiszeitungen tragen massgeblich zum Vorkommen von Littering bei. Der Anteil der Verpflegungsverpackungen am Littering liegt gegenwärtig bei rund 50 Prozent und derjenige von Zeitungen und Flugblättern bei 25 Prozent.
• Trotz Sensibilisierungskampagnen konnte das Littering in den Städten bisher kaum reduziert werden. Abfälle werden unachtsam weggeworfen, wenn die soziale Kontrolle fehlt, besonders nachts oder bei Massenveranstaltungen.
• Verschiedene Organisationen setzen sich bereits seit einiger Zeit aktiv gegen das Littering ein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dazu einen Runden Tisch eingeführt, an dem der Städteverband, die Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (IGSU) sowie weitere betroffene Kreise teilnehmen. Ziel des Runden Tischs ist, die verschiedenen Massnahmen zu koordinieren, um das Littering wirksamer einzudämmen.
• Der IGSU gehören unter anderem Grossverteiler, Anbieter von schneller Verpflegung sowie Recycling-Organisationen (PET-Recycling Schweiz, IGORA, VetroSwiss) an. Die IGSU führt eine langfristig angelegte Anti-Littering-Kampagne mit TV-Spots, Reportagen und Plakaten in der ganzen Schweiz durch. Ebenso unterstützt die Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (PUSCH) seit längerer Zeit die von Littering betroffenen Gemeinden mit Informationen und Massnahmenvorschlägen. PUSCH ist auch im Abfallunterricht an den Schulen stark präsent.
• Die Fachorganisation Kommunale Infrastruktur des Städteverbands hat einen Verhaltenskodex für Verkaufsstellen von Unterwegsverpflegung und Event-Veranstalter in Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden ausgearbeitet. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten sich Verkaufsstellen von Unterwegsverpflegung auf freiwilliger Basis, die Gemeinden im Kampf gegen das Littering zu unterstützen.
• Wird bei Anlässen – wie zum Beispiel dem Gurten-Festival – ein Pfand auf Getränkeverpackungen erhoben und Mehrweggeschirr verwendet, kann das Littering
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spürbar eingedämmt werden. Immer mehr Veranstalterinnen und Veranstalter solcher Anlässe setzen diese vorbeugenden Massnahmen um.
• Für Littering-Widerhandlungen können Ordnungsbussen verhängt werden. So setzt die Stadt Bern im Rahmen ihrer aktuellen Kampagne "Subers Bärn – zäme geits!" auch einen repressiven Schwerpunkt und will das Littering konsequenter ahnden.
• Der Kanton Bern informiert in seinem vor allem an Gemeinden gerichteten Publikationsorgan "Abfallsplitter" regelmässig über die Littering-Problematik. Zudem unterstützte er finanziell (mit Fr. 10'000.--) die schweizweite Antilittering-Kampagne
"Trash ist Kultur" der Stiftung PUSCH.
In Anbetracht der Vielzahl bereits laufender Massnahmen auf allen Organisationsebenen (Bund, Kanton, interkommunale Ebene [Städteverband] und Gemeinden) erachtet der Regierungsrat die Forderungen der Motion bereits als erfüllt. Das revidierte kantonale Abfallrecht enthält die erforderlichen Grundlagen, damit die Gemeinden handeln können.
Diesen steht auch ein breites Angebot an Informationsunterlagen zur Verfügung.
Antrag: Annahme und Abschreibung
An den Grossen Rat