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Archiv "Geräuchertes" (25.07.1997)

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A

n der Wallstreet wird die Luft immer dünner. Die Begründungen für die Hausse werden immer phan- tastischer. Die täglichen In- dexrekorde lassen einerseits die Medien schlagzeilen- trächtig aufjubeln, lösen aber bei manchen Kennern der Szene nur noch sorgenvolle Mienen aus.

Nun lassen sich leicht Be- hauptungen aller Art aufstel- len, sowohl die warnende Na- tur, als auch jene, bloß weiter- hin Aktien zu kaufen, Haupt- sache, es gibt eine griffige Er- klärung dafür. Allerdings ist es möglicherweise wichtiger, auf Fakten zu sehen, um nicht der rosaroten Brille anheim- zufallen.

Bei genauem Hinsehen fällt nämlich auf, daß die Kursrekorde bei weitem nicht alle amerikanischen Aktien repräsentieren. Der

S&P 500, ein 500 Werte um- fassender Aktienindex, ist in diesem Jahr um gut ein Vier- tel gestiegen.

So weit, so gut, könnte man meinen. Es ist aber in der Tat so, daß lediglich 22 Aktien aus dieser Liste (etwa Microsoft, General Electric, Coca Cola) diesen Zuwachs zustande gebracht haben, ein Großteil der Werte also gar nicht gestiegen ist. Das läßt den Schluß zu, daß die Hausse einerseits auf gezielte Käufe zurückzuführen ist, an- dererseits aber auf dünnem Eise fußt.

Daß die Akteure an der Wallstreet die verhängnisvol-

le Gabe entwickeln, selbst schlechte Nachrichten in gute umzumünzen, zeigte in der vergangenen Woche der Computerhersteller Apple.

Der PC-Hersteller feuerte in- nerhalb von vier Jahren den dritten Boß. Zuletzt erwisch- te es Gilbert Amelio, aber ein Retter aus dem Sumpf konn- te noch nicht präsentiert wer- den. Die Börse honorierte den Rausschmiß gleichwohl mit einem Kursanstieg von über zehn Prozent.

Je später aber die Korrek- tur am amerikanischen Akti- enmarkt komme, sagen etli- che Kapitalmarktexperten voraus, desto reinigender

werde das Gewitter sein. Cle- vere US-Investoren sollten daher daran denken, gewich- tige Teile ihrer Aktien in Cash zu tauschen. So stehen sie nicht im Regen, wenn es blitzt und donnert. Börsebius

[60] Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 30, 25. Juli 1997

S C H L U S S P U N K T

Post Scriptum

Z

ahlreiche Streitfälle zwi- schen Rauchern und Nichtrauchern mußten gerichtlich entschieden wer- den. Eine Auswahl aktueller Urteile:

cc Einzelzimmer – Ein Arbeitgeber muß den Mitar- beitern in einem Großraum- büro nicht das Rauchen ver- bieten, wenn er einem Nicht- raucher, der sich gesundheit- lich belästigt fühlt, ein Ein- zelzimmer anbietet – auch wenn dieser das Angebot nicht annimmt, weil er nicht

„isoliert“ sein will (Landes- arbeitsgericht Hamm, Az.:

14 Sa 2174/95).

cc Nichtraucher-Platz – Arbeitnehmer haben das Recht auf einen „rauchfrei- en“ Arbeitsplatz und kön- nen von ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Bestäti- gung darüber verlangen, daß ihnen ein solcher Platz garantiert wird – auch wenn der Chef schon freiwillig ei- ne Umsetzung vorgenom- men hat (Landesarbeitsge- richt Frankfurt am Main, Az.: 5 Sa 732/94).

cc Passivrauchen – Ar- beitnehmer, die in einem Großraumbüro arbeiten, in dem drei Kollegen rauchen, haben auch als passionierte Nichtraucher nicht das Recht, vom Arbeitgeber ein

„rauchfreies“ Zimmer zu verlangen, weil das Passiv- rauchen kein Verstoß gegen das Recht auf freie Entfal- tung der Persönlichkeit ist (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az.: 8 Ca 2783/93).

ccKreuzfahrten – Wird ein Ehepaar auf einer Kreuz- fahrt in einer Nichtraucherka- bine untergebracht, obwohl sie beide starke Raucher sind, so steht ihnen keine Reise- preisminderung zu, weil sie ei- ne entsprechende Kabine hät- ten verlangen müssen (Land- gericht Bonn, Az.: 8 S 174/96).

cc Flüge I –Eine Stewar- deß (hier: der Lufthansa) kann nicht verlangen, daß ihr

Arbeitgeber sie entweder nur auf Nichtraucherflügen einsetzt oder aber auf allen Flügen das Rauchen unter- sagt wird, weil ihm dann eine

„erlaubte unternehmerische Betätigung“ untersagt würde (Bundesarbeitsgericht, Az.:

5 AZR 971/94).

cc Flüge II –Fluggäste ha- ben – trotz vorheriger Zusa- ge, einen Nichtraucherplatz zugewiesen zu bekommen – keinen Anspruch darauf, im Nichtraucherabteil unterge- bracht zu werden, und kön- nen keinen Schadensersatz verlangen, wenn sie unfrei- willig „mitrauchen“ und des- halb (da an Bronchitis er- krankt) leiden mußten (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 4084/96-84).

cc Flüge III – Denkt ein Urlauber beim Einchecken nicht daran, sich einen Nicht- raucherplatz zuweisen zu las-

sen, und kommt er im Rau- cherabteil unter (hier: auf ei- ner Reise nach Bangkok), so kann er den Reiseveranstal- ter nicht auf Minderung des Reisepreises in Anspruch nehmen, weil kein Anspruch darauf besteht, daß die Flug- gäste vorher nach ihren Sitzwünschen gefragt wer- den (Amtsgericht Bad Hom- burg, Az.: 2 C 2135/95-15).

ccU-Bahn – Betreiber von U-Bahnen müssen den Nichtrauchern unter ihren Kunden nicht deshalb einen Rabatt einräumen, weil auf den Bahnhöfen das Rauch- verbot nicht eingehalten wird (Amtsgericht Berlin, Az.: 158 C 197/94).

ccZu Hause –Sind Mieter starke Raucher, so müssen sie sich zumindest in der Woh- nung zurückhalten, andern- falls sie dem Vermieter beim Auszug schadenersatzpflich- tig sind (hier: in Höhe von 300 DM), falls die Geruchs- belästigung nicht durch ein- faches Lüften zu beseitigen ist (Amtsgericht Rosenheim, Az.: 16 C 1946/93). N

Geräuchertes

VON WOLFGANG BÜSER

Börsebius zum Dow Jones

Aberwitzige Hausse

Leserservice: Börse- bius-Telefonberatung – Nicht wie an jedem 1.

Samstag im Monat, son- dern wegen der Urlaubs- zeit am Samstag, dem 9.

August 1997, können Sie in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Börsebius (Rein- hold Rombach) anrufen.

Wenn Sie also rund ums Geld der Schuh drückt, wählen Sie bitte die 02 21/35 15 87. Die Tele- fonberatung ist ein spe- zieller Service für die Leser und kostenlos.

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