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Archiv "Bioethik-Konvention: Weiter Uneinigkeit" (18.08.1995)

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Vorfahrt für die ärztliche Selbstver- waltung, und Ingrid Stahmer prakti- ziert Vorfahrt für die Staatsbürokra- tie".

Treffen in Erfurt

Auf dem "1. Erfurter Treffen"

stellte die Vorsitzende des Landesver- bandes Thüringen des DDB, Edith Claußen, folgenden Forderungskata- log auf, um die Qualität der Diabetes- Behandlung zu verbessern:

~ Einführung der Bezeichnung

"Diabetologe" für auf dem Gebiet

Diabetologie ausgebildete und erfah- rene Ärzte. Nur so hätten Diabetiker von Beginn der Erkrankung an eine Chance, einen spezialisierten Arzt zu finden.

~ Ständige Fortbildung als Pflicht für alle niedergelassenen Ärz- te auf dem diabetalogischen Gebiet.

~ Schwerpunktpraxen und Am- bulanzen, die eine qualifizierte Erst- und Mitbehandlung garantieren.

Bioethik-Konvention

••••••••

AKTUELL

~ Schulung und Beratung von Beginn der Erkrankung an, fortlau- fend und lebenslang.

~ Einführung des neuen Ge- sundheitspasses Diabetes und der Be- fundmappe für alle Diabetiker- hier- bei ist die Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Arzt gefragt.

~ Bessere Honorierung der Be- ratungsleistungen des Arztes.

~ Koordinierung und Zusam- menarbeit aller an der Betreuung und Versorgung der Diabetiker beteilig- ten Gruppierungen.

Diese Ziele durchzusetzen führe aber keineswegs zu einer Kostenstei- gerung, ganz im Gegenteil: "Erst die Behandlung von Folgekrankheiten erfordert einen großen finanziellen Aufwand für die Krankenkassen. So betragen die Kosten für eine gute Einstellung und eine gute Schulung eines Diabetikers etwa 1200 DM im Jahr. Ein schlecht eingestellter Diabe- tiker mit Folgeerkrankungen schlägt aber mit meh1= als dem Zehnfachen zu Buche", sagte Claußen. Martin Wiehl

Weiter Uneinigkeit

Bereits seit vier Jahren arbeitet der Europarat in Straßburg an einem internationalen Verhal- tenskodex für den Umgang mit Biologie und medizinischer Forschung. Ein Ende des Gerangels um die Bioethik-Konvention scheint noch nicht in Sicht. Vor allem an Artikel6, der sich mit der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen beschäftigt, scheiden sich die Geister.

W

enn der geändert werde, sei die ge-Artikel 6 nicht samte Bioethik-Konven- tion unannehmbar, sagte Robert Antretter, Sprecher der deut- schen Sozialdemokraten in der Parla- mentarischen Versammlung des Eu- roparates. Er bezog sich damit auf die letzte Sitzung des Bioethik-Len- kungsausschusses Ende Juni, der auf der alten Fassung des Artikels 6 be- harrte. Danach dürfen in Ausnahme- fällen Eingriffe an nicht ein- willigungsfähigen Personen erlaubt werden, unter anderem "im Fall der medizinischen Forschung, wenn für die betroffene Person das Risiko unerheblich und die Belastung gering- fügig ist" (dazu Heft 42/1994 und Heft

19/1995). Dieser Sachverhalt ist jetzt in Artikel16 geregelt.

Nicht zuletzt aufgrund des Drucks der deutschen Mitglieder hat- te die Parlamentarische Versamm- lung des Buroparats den ursprüngli- chen Entwurf der Konvention abge- lehnt und eine Reihe von Verbesse- rungsvorschlägen erarbeitet. So soll medizinische Forschung bei nicht einwilligungsfähigen Personen nach dem Willen der Parlamentarier nur erlaubt sein, wenn davon auch ein Nutzen für die Betroffenen selbst er- wartet wird.

Der Bundestag hat sich in einer Debatte Ende Juni ebenfalls ausführ- lich mit dem strittigen Artikel ausein- andergesetzt Peter Altmaier (CDU) A-2172 (22) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 33, 18. August 1995

vertrat die Ansicht, daß die ursprüng- liche Formulierung viel zu weit und unbestimmt sei: "Sie ging über das hinaus, was wir für ethisch vertretbar halten." Der Diskussionsprozeß sei jedoch noch nicht abgeschlossen. So zögere seine Fraktion, sich den in der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung vom Februar 1995 ent- haltenen neuen Vorschlag schon jetzt vollständig zu eigen zu machen. Im- merhin seien Situationen vorstellbar, in denen die Erforschung und mögli- cherweise Heilung der betreffenden Krankheit auf anderem Wege nicht möglich erscheint. Das gelte beson- ders für einige Krankheiten, die typi- scherweise in einem sehr frühen Le- bensabschnitt auftreten und auch nur dann ausreichend erforscht werden können. DieSPD-Bundestagsfraktion

"vertritt dagegen die Auffassung, daß sehr deutlich gemacht werden muß, daß jede Forschung in diesem Bereich verhindert werden muß", wie Gudrun Schaich-Walch (SPD) betonte.

Bündnis 90/Die Grünen betrach- tet nach den Worten von VolkerBeck die Anlage der Konvention als schon im Ansatz verfehlt: "Sie stellt die fun- damentalen Menschenrechte wie Le- ben und körperliche Integrität mit der Freiheit bei Forschung und Anwen- dung von Biologie und Medizin am Menschen auf eine Stufe, unterlegt sich denselben Beschränkungen."

Auch wenn der vorliegende Entwurf im einzelnen durchaus zustirnrnungs- fähige Passagen enthalte, seien die Voraussetzungen, unter denen Ein- griffe an nicht einwilligungsfähigen Personen vorgenommen werden dür- fen, nicht eindeutig geklärt worden.

Mit den gewählten Formulierungen würden mißbräuchliche Eingriffe nicht ausgeschlossen.

Die deutschen Vertreter im Len- kungsausschuß stimmten zwar gegen die Beibehaltung des Artikels 6 in der jetzigen Fassung, doch nur die Öster- reicher schlossen sich ihnen an, be- richtete Prof. Dr. med. Elmar Doppel- feld, Delegierter des Lenkungsaus- schusses. Auch zu weiteren strittigen Punkten, wie der Embryonenfor- schung, konnten noch keine Beschlüs- se gefällt werden. Dennoch soll späte- stens im nächsten Jahr vom Minister- rat über die Konvention abgestimmt werden. Gisela Klinkhammer

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