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Archiv "Bioethik: Binationale Arbeitsgruppe" (06.06.2003)

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Psychisch Kranke

Fachärztliche Versorgung erhalten

Erster Deutscher Neurolo- gen- und Psychiatertag

G

egen die im Gesundheits- systemmodernisierungsge- setz vorgesehene Einführung von Praxisgebühren beim di- rekten Facharztbesuch spra- chen sich Nervenärzte, Neuro- logen und Psychiater beim er- sten Deutschen Neurologen- und Psychiatertag in Berlin aus. Obwohl psychische und neurologische Erkrankungen mehr Kosten als die so ge- nannten Volkskrankheiten ver- ursachten, drohe das Gesetz die Versorgungsbedingungen zu verschlechtern. Dr. med.

Frank Bergmann, Berufsver- band Deutscher Nervenärzte (BVDN), sprach von „staat- licher Enteignung“ neurolo- gischer und psychiatrischer Facharztpraxen und einer Be- nachteiligung der ohnehin dis-

kriminierten psychisch kran- ken Patienten. Für die Verzah- nung der verschiedenen Ver- sorgungseinrichtungen seien die Fachärzte dagegen offen.

In Kooperation mit dem Deut- schen Hausärzteverband will der BVDN das Wissen der All- gemeinärzte über neurologi- sche und psychiatrische Er- krankungen verbessern.„Haus- ärzte erkennen eine Depres- sion besser, wenn sie zuvor fortgebildet wurden“, sagte Prof. Dr. med. Mathias Ber- ger, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde. Eine frühzeitige Diagnose ermögli- che eine frühzeitige Überwei- sung an den Facharzt, der den Patienten mit neuen Behand- lungsmöglichkeiten und Me- dikamenten zu mehr Lebens- qualität verhelfen könne. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr.

med. Karl Lauterbach räumte ein, dass es nach dem Gutach- ten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen eine Un- terversorgung bei der Behand- lung der Depression gebe.

Ein Disease-Management-Pro- gramm soll entwickelt werden.

Arznei-Festbeträge

Gute Chancen vor Gericht

EuGH-Gutachter: Kassen setzen lediglich

gesetzliche Vorgaben um.

D

ie Festbeträge für Arznei- mittel haben im europäi- schen Recht voraussichtlich Bestand. In einem am 22. Mai vor dem Europäischen Ge- richtshof (EuGH) vorgeleg- ten Rechtsgutachten erklärte der Gutachter Francis Jacobs, das europäische Wettbe- werbsrecht sei nicht anwend- bar, wenn die Krankenkassen lediglich gesetzliche Vorga- ben umsetzten. Zudem könn- ten die Festbeträge gerecht- fertigt sein, um die finanzielle Stabilität des Gesundheitssy- stems zu sichern. Nach den

Empfehlungen des Gutach- tens sollen die deutschen Ge- richte abschließend klären, ob die Kassen hier einen Spielraum haben, den sie missbrauchen. Der EuGH wird sein Urteil voraussicht- lich im Herbst verkünden. Er ist dabei nicht an das Rechts- gutachten gebunden, folgt ihm aber in den meisten Fällen (Az.:

C-264/01).

Die Festbeträge waren 1989 einge- führt worden und decken inzwischen knapp zwei Drittel aller Verordnungen ab. Sie sind eine Obergrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für bestimm- te Arzneiwirkstoffe bezahlen. Verord- net ein Arzt ein teure- res Medikament, muss der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen. Nach Beobach- tung der Kassen sind da- durch die Preise erheblich gesunken.

Das Bundesverfassungsge- richt hatte die Festbetragsre- gelung bereits gebilligt. Dage- gen hatte das Oberlandesge- richt Düsseldorf darin einen möglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen und daher dem EuGH Kla- gen von Arzneimittelherstel- lern vorgelegt.

A K T U E L L

A

A1570 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 236. Juni 2003

Bioethik

Binationale Arbeitsgruppe

Vertreter deutscher und französischer Konservativer beraten gemeinsam.

D

ie CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ihr französisches Pendant, die Groupe UMP à l’Assemblée nationale, ha- ben eine Arbeitsgruppe Bioethik gegründet. Darauf wiesen die stellvertretende Vorsitzende der Union, Prof. Dr. Maria Böhmer, und ihr Amtskollege Yves Bur in der vergangenen Woche in Berlin hin. Die binationale Arbeitsgruppe soll den parlamentarischen Dialog zwischen Frankreich und Deutschland über die Grundsatzfragen der Bioethik und -politik intensivieren. So soll auch die Verständigung über entsprechende Grundsatzfragen in der Europäischen Uni- on vorangebracht werden.

Voraussichtlich im Herbst urteilt der EuGH über die Festbeträge. Foto: Norbert Nordmann

Lehrergesundheit

Zunahme der Stressbelastung

Lehrer erhalten zu wenig Unterstützung.

M

ehr als ein Drittel (34 Pro- zent) der Lehrer leiden an einem Burn-out-Syndrom.

Bei einem Fünftel sind Anzei- chen für eine schwere durch Stress verursachte gesund- heitliche Beeinträchtigung vorhanden. Zu diesen Ergeb- nissen kommt eine Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik an der Uni- versität Freiburg, die die Ge- sundheit von Lehrern an Frei- burger Schulen seit zwei Jah- ren untersucht. Projektleiter Prof. Dr. Joachim Bauer sieht die Ursachen dafür in der mangelnden Unterstützung

der Lehrer durch Eltern und Gesellschaft. Gleichzeitig ha- be sich die Gesundheit der Schüler „dramatisch“ ver- schlechtert. Bauer fordert mehr psychologische Bera- tung in den Schulen für ver- haltensauffällige Kinder, um den Stress der Lehrer zu redu- zieren. Auch Coachinggrup- pen könnten den Lehrern hel- fen, mit beruflichem Stress besser umzugehen.

Ein Drittel der Lehrer leidet an ei- nem Burn-out-Syndrom.Foto: JOKER

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