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Archiv "Krankenkassen bezahlen keine Repatriierungsflüge" (28.06.1979)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

Künstler werden sozialversichert

Alle selbständigen Künstler und Publizisten sollen in die gesetzli- che Renten- und Krankenversi- cherung einbezogen werden. Das Bundeskabinett hat am 16. Mai ei- nen Gesetzentwurf für ein Künst- ler-Sozialversicherungsgesetz ver- abschiedet. Dieses sieht im einzel- nen vor, daß die Beiträge wie bei den Arbeitnehmern nur zur Hälfte von den Betroffenen aufgebracht werden. Die andere Hälfte soll durch eine Künstler-Sozialabgabe der Unternehmen finanziert wer- den, die regelmäßig Werke, Ma- nuskripte und andere Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten verwerten. Berech- nungsbasis sollen die Honorare und Tantiemen sein. Der Bund will einen dynamisch steigenden Zu- schuß von zunächst 75 Millionen DM im Jahr leisten. Eine Künstler- Sozialkasse soll BEträge, Abga- ben und Bundeszuschuß einzie- hen und davon die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. EB

Pharmaindustrie:

Auch künftig

Tierversuche notwendig

Zur Entwicklung neuer Arzneimit- tel und zur Testung neuer Wirk- stoffe sowie zur ständigen Sicher- heitsüberprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Medikamente seien auch künftig Tierversuche unverzichtbar. Dies erklärte der Bundesverband der Pharmazeuti- schen Industrie (BPI) anläßlich ei- ner Pressekonferenz in Berlin am 6. Juni zum Auftakt des diesjähri- gen Kongresses für ärztliche Fort- bildung. Trotz unverminderter For- schungstätigkeit konnte jedoch in den letzten Jahren in verschiede- nen Bereichen der forschenden Industrie die Zahl der zu Versuchs- zwecken eingesetzten Tiere er- heblich vermindert werden. Der BPI meint, dieser Trend könnte sich fortsetzen, wenn der Gesetz-

geber und die Kontrollbehörden nicht auf zusätzlichen Tests be- stünden. Der Verband schätzt, daß pro Jahr knapp drei Millionen Ver- suchstiere in der Arzneimittelfor- schung benötigt würden; davon entfielen etwa 90 Prozent auf Rat- ten und Mäuse. Die Zahl der benö- tigten Tiere könne weiter verrin- gert werden, wenn die Tierhaltung verbessert würde. Durch Züchtung müßten möglichst einheitlich rea- gierende Versuchstiere gewonnen werden, um eine während einer Versuchsreihe möglichst gleich- bleibende statistische Aussage- kraft des Tests zu erhalten. Außer- dem sollten künftig verstärkt auch Bakterien-, Pilz- und Gewebekul- turen verwendet werden. HC

Krankenkassen

bezahlen keine Repatriie- rungsflüge

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Kosten zu übernehmen oder zu erstatten, die aus sogenannten Repatriierungs- flügen von Urlaubern resultieren.

In einer Erklärung hat sich die Bundesregierung ausdrücklich hinter eine Entscheidung des Bun- dessozialgerichts (BSG), Kassel, vom 10. Oktober 1978 gestellt (AZ:

3 Rk 75/77). Nach Angaben eines Regierungssprechers werde auch nicht erwogen, das Krankenversi- cherungsrecht zu ändern, um die Krankenkassen zur Kostenüber- nahme zu verpflichten. Begrün- dung: Würden kostspielige Rück- transporte im Urlaub Erkrankter durch die gesetzlichen Kranken- kassen finanziert, so würden auch Versicherte mit Kosten belastet, die sich keine weiten Urlaubsrei- sen leisten können.

Das zusätzliche Risiko, auch im Urlaub zu erkranken und in das Heimatland zurückgeflogen zu werden, falle in die Eigenvorsorge des Versicherten. Im übrigen soll- ten die Krankenkassen die Versi- cherten über die finanziellen Risi- ken einer Erkrankung während des Urlaubs aufklären. HC

Arzneimittel:

Sozialwidrige Mehrwertsteuer

Mit dem am 1. Juli 1979 von 12 auf 13 Prozent heraufgesetzten Mehr- wertsteuersatz werden auch die Arzneimittelpreise zusätzlich bela- stet. Insgesamt dürfte der Staat auch im Jahr 1979 am Arzneimit- telumsatz mit mehr als 1,5 Milliar- den DM als „stiller Teilhaber" par- tizipieren. Denn im vergangenen Jahr gaben die gesetzlichen Kran- kenkassen für Arzneimittel insge- samt 10,67 Milliarden DM aus; hin- zu kommen rund zwei Milliarden DM Arzneimittel-Umsatz, der auf privatversicherte Patienten und Selbstzahler entfällt.

Die Belastung der Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz paßt weder in das amtliche Ko- stendämpfungs-Konzept noch in das europapolitische Programm, die steuer- und sozialpolitische Harmonisierung in der Europäi- schen Gemeinschaft zu forcieren:

So belasten beispielsweise in Großbritannien, Irland und in Schweden keinerlei Umsatzsteu- ern die Arzneimittel; Luxemburg erhebt lediglich zwei Prozent, die Niederlande vier Prozent und Ita- lien sechs Prozent.

Übrigens: Tierarzneimittel sind im Gegensatz zu humanmedizini- schen Präparaten lediglich mit ei- nem Mehrwertsteuersatz von 6,5 Prozent (ab 1. Juli 1979) belastet—

ein Prozentsatz, der beispielswei- se auch für schöngeistige Litera- tur und Pornohefte gilt.

Die Ärzteschaft und die Kranken- kassen-Spitzenverbände haben an die politischen Parteien und die Bundesregierung appelliert, die kostendämpfungsfeindliche und sdzialwidrige Steuerbelastung von Arzneimitteln auch im Hinblick auf die angestrebte europäische Har- monisierung zu reduzieren oder ganz fallenzulassen. HC DER KOMMENTAR NACHRICHTEN

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 28. Juni 1979 1741

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