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Archiv "Für freiwilligen HIV-Test" (15.08.1991)

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Für freiwilligen HIV-Test

Gemeinsame Stellungnahme zum Problem der Übertragung von HIV durch Zahnärzte und Ärzte werfen, es führe rundweg zur „Chro-

nifizierung psychischer und psycho- somatischer Erkrankungen". Diese schwerwiegende Behauptung wird an keiner Stelle des Gutachtens be- legt. Zudem steht sie in krassem Ge- gensatz zu den Ergebnissen einer zu Beginn des Jahres 1991 von der Ver- einigung der Kassenpsychologen durchgeführten Umfrage. Danach gaben 46 Prozent der Befragten an, die Wartezeit bis zum Beginn einer Einzeltherapie betrage bis zu drei Monate. Bei 36 Prozent der Befrag- ten wurde die Behandlung nach sechs Monaten aufgenommen.

... und die Kosten

Überhaupt nicht schlüssig sind die Berechnungen der Kosten und der Zahl der prognostizierten Lei- stungsanbieter.

• Das Gutachten geht von 2211 bis maximal 5500 niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten aus. Die Zunahme an Therapeuten in den nächsten fünf Jahren (nach Einführung einer gesetzlichen Rege- lung und nach Zulassung von psy- chologischen Therapeuten zur selb- ständigen Behandlung) wird auf 60 Prozent geschätzt.

Bereits 1988 sind in der (alten) Bundesrepublik 17 000 Psychologen beruflich tätig gewesen, darunter et- wa 40 Prozent freiberuflich. Damals war demnach die Zahl von knapp 7000 freiberuflich tätigen Psycholo- gen erreicht worden.

Unterstellt man eine durch- schnittliche Zahl der Hochschulab- gänger mit Diplom im Fach Psycho- logie von damals rund 1500 jährlich und eine Relation von rund einem Drittel freiberuflicher Psychologen, so waren 1990 rund 8000 Diplom- Psychologen tätig.

Die Gutachter nennen folgende Zahlen: insgesamt 7912 Psychologen im Jahr 1990 mit Anerkennung als Klinischer Psychologe und 13 747 Psychologen, die die Erlaubnis nach

§ 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes erhalten hatten.

Unter Berücksichtigung der rund 5500 Arbeitslosen und 7500 be- ruflich Tätigen und weiterer Kompo- nenten werden in den nächsten fünf

Jahren 16 000 Psychologen arbeits- bereit oder berufstätig sein. Daraus errechnet sich, falls alle selbständig beruflich Tätigen zu Lasten der Krankenversicherung tätig werden, eine Ausgabenbelastung der Kran- kenkassen in Höhe von 1,44 Milliar- den DM jährlich ( = 1,16 Prozent der derzeitigen GKV-Ausgaben).

Die Gutachter dagegen rechnen mit der Minimalsumme von 792 Millio- nen DM, also rund der Hälfte der von der KBV geschätzten Summe.

• Unterstellt man eine höhere Behandlungsfrequenz (als von den Gutachtern angenommen) pro Di- plom-Psychologen im Bereich der Psychotherapie, so ergibt sich eine gesamte Ausgabenbelastung von 2,16 Millarden DM pro Jahr ( = 1,74 Prozent der gesamten Krankenkas- senausgaben).

Geht man von einer Prävalenz von 5,3 Prozent der Behandlungsbe- dürftigen aus, so ergäben sich Ko- stenbelastungen von mehr als 13 Mil- liarden DM jährlich — bei einem Be-

Der vornehmlich in den Medien geführte Streit über die von Bundes- gesundheitsministerin Gerda Hassel- feldt erhobene Forderung nach ei- nem freiwilligen HIV-Test für Ärzte, die bestimmte operative Maßnah- men durchführen, beruhte weitge- hend auf unbewußten oder auf be- wußten (?) Fehlinterpretationen.

Deshalb hat es bei der Bundesärzte- kammer auch keine „Kurswende"

gegeben (wie in einigen Zeitungen behauptet wurde). Dies macht eine gemeinsame Erklärung des Bundes- gesundheitsministeriums und der Bundesärztekammer zum „Problem der Übertragung von HIV-Infekti- onsrisiken bei invasiven Eingriffen"

sehr deutlich.

Danach sollen sich diejenigen Ärzte und Zahnärzte, bei denen In- fektionsrisiken bestanden oder be- stehen und bei deren Arbeit es zu blutenden Selbstverletzungen kom-

darf von rund 80 000 qualifizierten Psychotherapeuten.

• Die Krankenkassen haben errechnet, daß sich bei der angenom- menen Prävalenz von 5,3 Prozent nach fünf Jahren bis zu 26,1 Millar- den DM Zusatz-Ausgaben ergeben werden.

Dabei sei noch nicht abschätz- bar, welche Folgewirkungen sich aus der gesetzlichen Regelung zur Si- cherstellung für die Krankenkassen ergeben (berufsrechtliche Regelun- gen, Einbindung der Leistungspflicht in die gesetzliche Krankenversiche- rung). Dies gilt auch für die Frage, wie sich die Etablierung von psycho- logischen Fachtherapeuten auf das Leistungsgeschehen insgesamt aus- wirkt.

Schon haben die Krankenkassen neue effiziente Steuerungsin- strumente für die Selbstverwaltung gefordert, um die Kosten zu kontrol- lieren und die Qualität auch in die- sem Feld zu sichern. Schöne Aus- sichten also! Dr. Harald Clade

men kann, einem freiwilligen HIV-An- tikörpertest unterziehen. Bei negati- vem Testausfall und weiterbestehen- dem Infektionsrisiko sollen sie den Test in regelmäßigen Abständen wiederholen. Das entspricht letztlich der ethischen Verpflichtung des nihil nocere als oberster Grundsatz ärztli- chen Handelns. Die Arbeit an dieser gemeinsamen Empfehlung war be- reits Mitte des vergangenen Jahres unmittelbar nach Bekanntwerden ei- ner HIV-Übertragung durch einen amerikanischen Zahnarzt aufgenom- men worden. Beteiligt waren Vertre- ter verschiedener medizinischer Dis- ziplinen, der Fachverbände und Fachgesellschaften, der Arbeitsge- meinschaft der Leitenden Medizi- nalbeamten, der Bundesärztekam- mer und der Hygienekommission der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Die Empfehlung hat folgenden Wortlaut:

A-2692 (20) Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991

(2)

"Die Möglichkeit einer Anstek- kung eines Patienten gelegentlich diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen durch einen HIV-infi- zierten Arzt ist in den letzten Jahren wiederholt erörtert worden. Dieses Risiko ist nach allen vorliegenden, mehr als zehnjährigen Erfahrungen im Umgang mit HIV außerordentlich gering, so wurde bis 1990 kein doku- mentierter Fall berichtet.

Die Problematik ist erneut zu überdenken, nachdem in den USA unter Patienten eines HIV-infizier- ten und inzwischen an AIDS verstor- benen Zahnarztes mindestens drei Fälle von HIV-Infektionen entdeckt wurden, bei denen das isolierte HIV eine auffällige Verwandtschaft mit dem vom Zahnarzt isolierten Virus- stamm aufwies. Andere Infektionsri- siken konnten bei diesen Patienten nicht eruiert werden. Wie strikt die allgemein empfohlenen Hygienere- geln eingehalten wurden, war im nachhinein nicht mehr eindeutig zu ermitteln. Der mögliche Übertra- gungsweg konnte bis heute nicht auf- geklärt werden.

Auch wenn es sich um eine Ein- zelbeobachtung handelt, ergibt sich aus der ärztlichen Fürsorgepflicht die Notwendigkeit zu prüfen, ob durch zusätzliche Vorbeugungsmaß- nahmen ein theoretisch mögliches Ansteckungsrisiko praktisch ausge- schlossen werden kann.

Das Risiko einer HIV-Übertra- gung vom Arzt auf Patienten ist nur im Verlauf von invasiven Eingriffen denkbar, wie sie in bestimmten ope- rativen Fächern und in der Zahnheil- kunde vorkommen. Nur hierbei kann es zu blutenden Selbstverletzungen des Operatems kommen.

~ Ärzte und Zahnärzte, die sol- che Tätigkeiten ausüben und bei de- nen Infektionsrisiken bestanden oder bestehen, sollten durch einen HIV- Antikörpertest abklären, ob sie als po- tentielle Infektionsquelle in Betracht kommen. Bei negativem Testausfall und weiter bestehendem Infektionsri- siko sollten sie den Test in regelmäßi- gen Abständen wiederholen.

Kammern und Fachgesellschaf- ten sollten auf der Basis ihrer Erfah- rungen und Sachkunde prüfen, in- wieweit bei bestimmten invasiven Eingriffen mit Selbstverletzungen zu

DEUTSCHES

ARZTEBLATT

KURZBERICHTE

rechnen ist, die zu Infektionen füh- ren können. HIV-infizierte Ärzte oder Zahnärzte sollten keine derarti- gen Eingriffe vornehmen.

Bei positivem Testausfall sollten keine ärztlichen oder zahnärztlichen Eingriffe vorgenommen werden, die eine Verletzungsgefahr für den Ope- ratem selbst beinhalten und somit auch eine Infektionsgefahr für den jeweiligen Patienten. Alle anderen ärztlichen Tätigkeiten können ohne Vorbehalt ausgeübt werden. Der HIV -infizierte Arzt oder Zahnarzt soll gegebenenfalls seine Tätigkeit einschränken oder in ein anderes Tä- tigkeitsfeld wechseln. Ihm ist hierbei

weitgehende Unterstützung zu ge- währen, insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, daß er in seinen sonstigen ärztlichen Tätigkeitsbereichen und in seinem beruflichen Fortkommen nicht darüber hinaus beeinträchtigt wird. Der Fürsorgepflicht der Ärzte- schaft bzw. der Arbeitgeber kommt in dieser Situation eine besondere Bedeutung zu. Die gebotene Hilfe muß angemessen sein und ohne Dis- kriminierung gewährt werden.

Der aus den USA berichtete Fall gibt keinerlei Anlaß, von ärztlichen/

zahnärztlichen Untersuchungen und Behandlungen Abstand zu nehmen."

EB/BMG

Pßegeversichenmg: SPD eröffnet den Reigen

Die SPD hat als erste Partei ei- nen paraphierten Gesetzentwurf für eine gesetzliche Pflegeversicherung in Bonn veröffentlicht und damit die in dieser Frage zerstrittene Banner Regierungskoalition in Zugzwang gebracht. Die Bundesregierung will einen Entwurf bis Ende Mai 1992 vorlegen. Der vom SPD-Vorsitzen- den Björn Engholm, dem nordrhein- westfälischen Arbeits- und Gesund- heitsminister Hermann Beinemann und dem stellvertretenden Vorsit- zenden der SPD-Bundestagsfraktion und sozialpolitischen Experten Ru- dolf Dreßler MdB vorgestellte Ent- wurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause parallel und wort- gleich im Bundestag und im Bundes- rat eingebracht werden.

Der SPD-Entwurf basiert auf dem bereits im Februar 1991 von den sozialdemokratischen Fachministern für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgestellten Konzept für eine umfassende Absi- cherung des Pflegefallrisikos in Form einer sozialen Pflichtversicherung

("Volksvers~~herung") (vgl. DEUT- SCHES ARZTEBLA TI, Heft 9/1991, Rubrik "Kurzberichte").

Die SPD sieht die Pflegeversi- cherung wie Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm als "fünfte Säule"

der gesetzlichen Sozialversicherung unter dem Dach und der organisato- rischen Verantwortung der gesetzli- chen Krankenversicherung. Anders

als in den bisher bekannt geworde- nen Plänen Blüms (vgl. DEUT- SCHES ÄRZTEBLA TT, Heft 10/

1991, Rubrik "Kurzberichte") wollen die Sozialdemokraten die gesamte Wohnbevölkemng - einschließlich Beamte, Selbständige, Soziallei- stungsempfänger und Ausländer - in die Pflegepflichtversicherung rekru- tieren.

Unterschieden werden soll zwi- schen erheblich Pflegebedürftigen, außergewöhnlich Pflegebedürftigen und Schwerpflegebedürftigen Prinzi- piell soll die häusliche Pflege vor der (kostenträchtigeren) stationären Pflege Vorrang erhalten, um insge- samt den stationären Sektor dadurch zu entlasten (wie im Eckwertepapier des Bundesarbeitsministeriums ).

Das Wahlrecht zwischen häuslicher und stationärer Pflege soll dennoch uneingeschränkt gelten; bei der Aus- wahl soll den weltanschaulichen Be- dürfnissen der Versicherten Rech- nung getragen werden.

Die Sicherstellung der Versor- gung soll über die Bedarfspläne der Länder erfolgen.

Leistungsberechtigt sollen sol- che Versicherten sein, die während der letzten fünf Jahre ihren Wohn- sitz oder ihren gewöhnlichen Auf-

enthalt im Inland hatten. Bei im In-

land geborenen Versicherten entfällt diese Wartezeit.

Die Beiträge zur Pflegeversiche- rung sollen je zur Hälfte von den Be- Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991 (21) :\-2693

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