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Archiv "AIDS-Test auch bei der Obduktion?: HIV-Test nicht bei jeder Obduktion angezeigt" (23.02.1989)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Stellungnahme des Koordina- tionsausschusses der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e. V., der Internationalen Akademie für Patho- logie, Deutsche Abteilung e. V., des Berufsverbandes Deutscher Patho- logen e. V.

Frau Prof. J. Dufkovä hat die Forderung aufgestellt, bei jeder so- wohl in pathologisch-anatomischen als auch in rechtsmedizinischen In- stituten durchgeführten Obduktion einen HIV-Test durchzuführen. Sie begründet diese Forderung unter an- derem mit epidemiologischen bezie- hungsweise gesundheitspolitischen Aspekten der Obduktion, dem Schutz des medizinischen Personals, mit Aufklärungsmöglichkeiten bei unklaren Suiziden, sowie auch mit einer Vervollständigung der Ermitt- lungen bei Sexual- und Tötungsde- likten. Frau Prof. Dufkovä kommt von daher zu dem Schluß, daß „nach der Sinn- und Zielsetzung jedes ärzt- lichen Handelns der Test auch an je- der Leiche durchgeführt werden sollte".

Die genannten Begründungen mögen diskutabel sein, sie sind je- doch im einzelnen sicher von unter- schiedlichem Gewicht, insbesondere aus Sicht der Rechtsmedizin einer- seits und der Pathologischen Anato- mie andererseits. Die im Koordina- tionsausschuß deutscher Pathologen vertretenen Gesellschaften nehmen daher wie folgt Stellung:

Die wissenschaftliche innere Leichenschau (klinische Obduktion) ist eine hervorragende Methode, die zur Lösung zahlreicher Probleme der Medizin beiträgt beziehungsweise diese erst ermöglicht (unter anderem Qualitätssicherung der ärztlichen Diagnostik und Therapie, medizini-

sche Edukation, Beratung von Ange- hörigen, Erkennung von Berufs- und Umweltkrankheiten, Epidemiolo- gie). Sie ist jedoch primär ein ärzt- liches Anliegen, das der Aufklärung eines individuellen Krankheitsbildes eines — verstorbenen — Patienten gilt.

Von daher bestimmen sich das Vor- gehen oder die zu treffenden Maß- nahmen in jedem Obduktionsfall.

Das bedeutet, daß die Durchführung eines HIV-Tests an der Leiche im Einzelfall erforderlich sein kann. Für eine generelle Durchführung des Tests ist jedoch zumindest zum der- zeitigen Zeitraum eine ärztliche In- dikation nicht gegeben.

Der Beitrag einer HIV-Testung bei allen klinischen Obduktionen zur Klärung der epidemiologischen Si- tuation dürfte gering sein. Hierfür besonders maßgeblich ist die Zusam- mensetzung des Obduktionsgutes in Instituten für Pathologie. Es handelt sich in der großen Mehrzahl um To- desfälle aus einem selektionierten Krankengut alter bis sehr alter, schwerkranker, oft multimorbider Patienten. Todesfälle aus Hochrisi- kogruppen sind im Gegensatz zum Obduktionsgut an Rechtsmedizini- schen Instituten in geringer Zahl ver- treten.

Ein vielleicht nur vorläufiger Einwand gilt der methodischen Si- cherheit des HIV-Tests am Leichen- blut, insbesondere unter Berück- sichtigung der Autolyse. Die Frage, ob es mit fortschreitender Autolyse- dauer zu einer Zunahme falsch posi- tiver oder auch falsch negativer Testergebnisse kommen kann, ist unseres Wissens zur Zeit nicht mit der notwendigen Sicherheit zu be- antworten. Es muß dabei auch be- achtet werden, daß eine Wiederho- lung des Tests naturgemäß nicht möglich ist.

Eine weitere Anzahl von ungelö- sten Problemen ergeben sich aus

arztrechtlicher Sicht. Eine Melde- pflicht für HIV-Infektionen besteht zur Zeit nicht, insofern gibt es auch keinen Adressaten, auch nicht für anonymisierte Meldungen. Das Pro- blem der Aufklärung von Angehöri- gen oder Lebenspartnern durch den Pathologen kollidiert mit seiner ärzt- lichen Schweigepflicht, von der ihn der Verstorbene nicht mehr entbin- den kann. Es muß aber festgestellt werden, daß sowohl deren Aufklä- rung als auch die Unterlassung der Aufklärung zu schweren Konfliktsi- tuationen bei den Betroffenen Anlaß geben kann.

Zusammenfassend möchten wir somit feststellen:

• Die Durchführung eines HIV-Tests im Zusammenhang mit einer inneren wissenschaftlichen Leichenschau bedarf einer konkre- ten Indikation: entweder gegeben durch die Befunde bei der Obduk- tion, eventuell auch gegeben durch die Bitte des behandelnden Arztes.

(E)

Die Durchführung eines HIV-Tests bei Abgabe von Hornhäu- ten zur Transplantation geschieht in Verantwortung des ex- oder trans- plantierenden Arztes.

• Die Durchführung eines HIV-Tests ist gerechtfertigt bei kli- nisch ungeklärten Verdachtsfällen und nachgewiesener Kontamination von ärztlichem und nichtärztlichem Personal in Kliniken oder in Institu- ten, naturgemäß auch in Instituten für Pathologie.

Prof. Dr. W. Thoenes Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V.

Prof. Dr. R. Fischer Internationale Akademie für Pathologie

Deutsche Abteilung e. V.

Prof. Dr. F. K. Kößling Berufsverband Deutscher Pathologen e. V.

Korrespondenzanschrift:

Prof. Dr. med. F. K. Kößling Berufsverband

Deutscher Pathologen e. V.

Am Schwarzen Meer 134/136 2800 Bremen 1

AIDS-Test

auch bei der Obduktion?

Zu dem Beitrag von Frau Prof. Jarmila Dufkovä in Heft 30 vom 28. Juli 1988

I HIV-Test nicht bei jeder Obduktion angezeigt

Dt. Ärztebl. 86, Heft 8, 23. Februar 1989 (51) A-467

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