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Archiv "Rehabilitation: Beratungsthema beim 102. Deutschen Ärztetag in Cottbus" (07.05.1999)

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er Sektor der medizinischen Rehabilitation und der An- schlußheilbehandlungen (sta- tionäre Maßnahmen) hat vor allem in- folge des Wachstums- und Beschäfti- gungsförderungsgesetzes und des Bei- tragsentlastungsgesetzes in den Jah- ren 1996 und 1997 zu Umsatzrückgän- gen und -einbrüchen bis zu mehr als 30 Prozent geführt. Die Folge: Mehr als 180 Rehabilitationseinrichtungen und Kurkliniken mußten entweder kurzfristig schließen oder Kurzarbeit anmelden, Entlassungen vornehmen oder ihren Betrieb auf andere Zwecke umwidmen.

Inzwischen werden wieder mehr Anträge auf die Durchführung sta- tionärer Maßnahmen zur medizini- schen Rehabilitation gestellt, geneh- migt und in Anspruch genommen. Ein Schlaglicht die aktuelle Situationsana- lyse der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die deren Präsi- dent, Dr. jur. Herbert Rische, vor der Presse in Berlin erläuterte: Im Jahr 1998 sind die von der Bundesversiche- rungsanstalt finanzierten Anschluß- heilbehandlungsmaßnahmen (An- schlußrehabilitation) gegenüber 1997 um acht Prozent gestiegen (neue Bun- desländer: + 10 Prozent; alte Länder:

+ 7 Prozent). Allerdings basieren die- se Zuwächse auf dem seit 1997 zurück- gegangenen Ausgangsniveau.

Die Bundesanstalt „investierte“

im vergangenen Jahr zur Finanzierung von Rehabilitationsleistungen ein Vo- lumen in Höhe von 3,056 Milliarden DM. Das gesetzlich vorgegebene Bud- get ist damit fast exakt wie in einer

„Punktlandung“ (Herbert Rische) eingehalten worden. Die Ausgaben- überschreitungen und -unterschreitun- gen oszillieren um die Vorgabewerte

um plus/minus zwei bis drei Pro- zent. Die BfA führte im Jahr 1998 rund 75 000 Anschlußheilbehandlun- gen durch. Wichtigste AHB-Indikati- onsgruppen sind wie bisher schon die Krankheiten der Bewegungsorgane (40 Prozent), onkologische Erkrankun- gen (22 Prozent), Herz-Kreislauf-Er- krankungen (20 Prozent) und neurolo- gische Erkrankungen (10 Prozent).

Bei der Bundesversicherungsan- stalt wurden im letzten Jahr im eige- nen Zuständigkeitsbereich (das heißt ohne AHB-Maßnahmen, die im Auf- trag der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden) rund 475 000 Anträge auf medizinische und sonsti- ge Leistungen zur Rehabilitation ge- stellt (+ 18 Prozent).

Getrennte Wege: Kranken-/

Rentenversicherung

Allerdings hat das „Auftragsge- schäft“ der Bundesversicherungsan- stalt für AHB-Maßnahmen, die für die Krankenkassen durchgeführt werden, einen herben Rückschlag erlitten: Wie der BfA-Präsident berichtete, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen aus dem gemeinsam mit der BfA bis- her praktizierten Direkteinweisungs- verfahren vollends zurückgezogen.

Damit ist die unmittelbare Verlegung vom Akutkrankenhaus in eine Reha- bilitationseinrichtung nicht mehr im- mer ohne verzögernde Zuständigkeits- prüfung gewährleistet. Eine lücken- lose und unverzügliche integrierende Versorgung von bisher Akutkranken und Rehabilitanden wird aber von allen Rehabilitations-Experten drin- gend angeraten, unterstützt auch durch die Bundesarbeitsgemeinschaft

für Rehabilitation (BAR), Frankfurt/

Main, die dies in dem zu Beginn der neuen Legislaturperiode konzipierten Positionspapier vehement forderte.

Seit einem Jahr gehen die Kran- kenkassen getrennte Wege und wen- den ein eigenes Zuweisungsverfahren an – offenbar aus Autonomiebestre- bungen und aus Kostendämpfungs- gründen. Bei der Bundesversiche- rungsanstalt gingen deshalb die AHB- Anträge im Auftrag der Krankenkas- sen in den alten Ländern im Jahr 1998 um 28 Prozent, in den neuen Ländern sogar um 50 Prozent zurück.

Dagegen nahmen die Anträge auf ambulante/teilstationäre Maßnahmen stark zu, wenn auch auf niedrigerem Ausgangsniveau. Im Jahr 1998 gingen 7 500 Anträge bei der BfA ein (+ 43 Prozent gegenüber 1997). Bei den am- bulanten und teilstationären Maßnah- men haben die Entwöhnungsbehand- lungen einen überdurchschnittlich ho- hen Anteil.

Auch bei den berufsfördernden Leistungen gibt es einen leichten Zu- wachs bei den Anträgen: 1998 waren es rund 61 000 Anträge, mithin zwei Prozent mehr als noch im Jahr 1997.

Bei den Patienten, die eine An- schlußrehabilitation durchliefen, hat sich die Gesamtdauer vom Beginn der stationären Akutbehandlung bis zum Ende der Maßnahmen deutlich ver- kürzt. Die akut-stationäre Liegezeit für sämtliche Patienten (AHB) im Jahr 1998 betrug 23 Tage – gegenüber 35 Tagen im Jahr 1992.

Auch hat sich die Verlegungszeit von der Akut- in eine Rehabilitations- klinik und -einrichtung seit 1992 fast halbiert; sie betrug im vergangenen Jahr im Durchschnitt aller Indikatio- nen nur noch rund sechs Tage. Dies A-1174 (18) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 18, 7. Mai 1999

P O L I T I K AKTUELL

Rehabilitation

Trotz enger Ressourcen:

Es geht wieder aufwärts

Nach den Ende 1996 einsetzenden drastischen Sparmaßnahmen

in der medizinischen Rehabilitation ist inzwischen eine Trendumkehr eingetreten:

Die Anschlußrehamaßnahmen steigen seit 1998 wieder.

D

(2)

kann als ein weiteres Indiz für eine en- ger gewordene Verzahnung und eine bessere Kooperation von Akutkran- kenanstalten mit Rehabilitationskli- niken gewertet werden. Großen An- teil an den verkürzten Gesamtbe- handlungsdauern hatten nach Dar- stellung der BfA auch die Reha-Ein- richtungen: Die durchschnittliche Dauer einer Rehabilitationsbehand- lung im AHB-Antragsverfahren der BfA betrug im Jahr 1998 noch 26,6 Tage (zwei Tage weniger als noch 1997 und sechs Tage weniger als 1992).

Einhellig kritisiert wird sowohl bei den Rentenversicherungsträgern als auch der Bundesarbeitsgemein- schaft sowie beim Bundesverband der Privatkrankenanstalten die vom Bun- desgesetzgeber 1996 von vier auf drei Wochen verkürzte Regelverweildauer und die Verlängerung des Wiederho- lungsintervalls von drei auf vier Jahre.

Die BfA hat sich darauf festgelegt, die Leistungen trotz der relativ starren gesetzlichen Rahmenbedingungen in- dikationsbezogen und medizinisch begründet weiterhin flexibel zu hand- haben. Dies wird durch indikations- bezogene Verlängerungsbudgets der Kliniken ermöglicht.

Bei den Indikationen, die Aus- schlag für eine AHB-Maßnahme ga- ben, handelt es sich zum größten Teil um gravierende, oft postoperative Krankheitsbilder, die in erheblichem Ausmaß zu einer Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit führen können. Ein Indiz für diese Entwicklung: Weniger als die Hälfte der AHB-Rehabilitanden des Jahres 1992 schieden in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Re- ha-Maßnahme endgültig aus dem Er-

werbsleben aus. Mehr als 40 Prozent der Männer und 19 Prozent der Frau- en waren lückenlos erwerbstätig, wei- tere 12 Prozent der Männer und neun Prozent der Frauen waren mit Unter- brechungen erwerbstätig.

In Zukunft will die BfA sowohl die Kooperationsverbünde verstärken als auch nicht mehr versorgungsnot- wendige Reha-Betten kündigen. Da- von könnten rund 6 000 Betten in Re- ha-Einrichtungen betroffen sein. Die Qualitätsstandards sollen verbessert und der Förderschwerpunkt „Rehabi- litationswissenschaften“ verstärkt wer- den. In den nächsten acht Jahren steht hierfür ein Gesamtfinanzierungsvolu- men in Höhe von 80 Millionen DM zur Verfügung, das aus Mitteln des Bun- desministeriums für Bildung und For- schung und von allen Rentenversiche- rungsträgern aufzubringen ist.

Neukodifizierung des Reha-Rechtes

In der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 wird künftig den Rehabilitationsmaßnahmen ebenso wie der Prävention ein deutlich stärke- rer Rang eingeräumt. Nach der Devise

„Rehabilitation vor Pflege und vor Rente“ sollen sämtliche qualifizierten Maßnahmen forciert werden; dies ist auch die Forderung der Bundesarbeits- gemeinschaft für Rehabilitation und der Verbände der Rehabilitations-Ein- richtungen. Bereits seit längerer Zeit plant die Politik eine völlige Neukodifi- zierung des Rehabilitationsrechtes in das Sozialgesetzbuch IX. Ziel ist es, stringentere Regelungen zu treffen und in allen die Rehabilitation betreffen-

den Sozialleistungszweigen einheitli- che Vorschriften zu verankern. Na- mentlich der Bundesverband Deut- scher Privatkrankenanstalten e.V. hat anläßlich seines Bundeskongresses am 29./30. April in Weimar an den Gesetz- geber konkrete Forderungen gerichtet:

cFlexibilisierung der relativ star- ren dreiwöchigen Regeldauer für die Durchführung von Rehabilitations- Maßnahmen und Anschlußrehabilita- tionsmaßnahme; Flexibilisierung des Wiederholungsintervalls nach aus- schließlich medizinischen Erforder- nissen und Indikationen.

cVermeidung des mißverständ- lichen und oftmals falsch gebrauchten Begriffes „Kur“ im Leistungsrecht und statt dessen die Unterscheidung zwischen Vorsorge-, Kurations- und Rehabilitationsleistungen beziehungs- weise von Maßnahmen zur An- schlußrehabilitation. Änderung der gesetzlichen Vorschriften, insbeson- dere der §§ 23 und 40 SGB V.

cFlexibilisierung der Verweildau- er nach medizinischen und ökonomi- schen Erfordernissen unter Beachtung der Notwendigkeit einer bedarfsge- rechten und optimalen Patientenver- sorgung und der Kompetenz des be- handelnden Arztes sowohl im ambu- lanten als auch im stationären Bereich.

Entdeckelung des Budgets insoweit, daß sämtliche notwendigen Rehabi- litationsmaßnahmen innerhalb des vorgegebenen Budgets durchgeführt werden können. Schaffung von Frei- räumen durch die Ausgrenzung frag- würdiger Behandlungsmaßnahmen.

cVerbesserung der Qualitäts- sicherung im Bereich der Rehabili- tation durch entsprechende Bundes- rahmenrichtlinien.

c Überprüfung der Zuzahlungs- regelungen im Bereich der medizi- nischen Rehabilitation. Harmonisie- rung der Vorschriften im Bereich der Renten- und Krankenversicherung.

cÜberprüfung des Grundsatzes der Einheitlichkeit und Gemeinsam- keit in der Gesetzlichen Kranken- versicherung sowohl bei der Verein- barung von Versorgungsverträgen als auch bei den Vergütungen.

cVerstärkung und finanzielle Förderung der Aus-, Weiter- und Fort- bildung in der Rehabilitation; För- derung der Rehabilitationsforschung und -wissenschaft. Dr. Harald Clade A-1175

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 18, 7. Mai 1999 (19)

Rehabilitation: Beratungsthema beim 102. Deutschen Ärztetag in Cottbus

Der 102. Deutsche Ärztetag in Cottbus (vom 1. bis 5. Juni im Messe- und Tagungszentrum) wird unter Tagesordnungspunkt III das Thema „Rehabili- tation“ beraten. Referenten zum Tagesordnungspunkt sind Rudolf Henke, MdL, Internist aus Aachen, Mitglied des Vorstandes der Bundesärzte- kammer, und Prof. Dr. med. Gerald Zilvold, Ärztlicher Direktor des Centrums voor Revalidatie „Het Roessingh“, Enschede/Niederlande, der über Erfahrungen in den Niederlanden berichtet.

Im Mittelpunkt stehen Fragen der engeren Kooperation und Integrati- on der Rehabilitationsleistungen sowie Forderungen an den Gesetzgeber zur Neukodifizierung des Rehabilitationsrechtes. N

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