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Archiv "Ausbildung: Kompromißlinie Reform des Medizinstudiums und EG-Richtlinie Allgemeinmedizin" (07.09.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ausbildung: Kompromißlinie

Reform des Medizinstudiums und EG-Richtlinie Allgemeinmedizin

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ie zähen, sich über Jahre hin- ziehenden Auseinanderset- zungen um die EG-Richtlinie

„Allgemeinmedizin" und deren Um- setzung in nationales Recht haben ein Gutes gehabt: Mittlerweile zeich- net sich ein Konsens ab, einen acht- jährigen Zeitraum aus Ausbildung und (allgemeinmedizinischer) Wei- terbildung bis zur Zulassungsfähig- keit als Kassenarzt nicht zu über- schreiten. Acht Jahre — zusammen- gesetzt aus fünf Jahren Studium und drei Jahren Weiterbildung.

Voraussetzung dafür ist freilich, daß es gelingt, das Medizinstudium tatsächlich um ein Jahr zu verkürzen, muß doch die Vorschrift der Euro- päischen Gemeinschaft erfüllt wer- den, wonach das Medizinstudium mindestens 5500 Stunden zu umfas- sen hat. Läßt sich diese Stundenzahl statt in sechs auch in fünf Jahre fas- sen? Jedenfalls wäre eine Verkür- zung des Medizinstudiums, die zu- gleich eine Intensivierung der ärzt- lichen Ausbildung bedeuten würde, nur bei verringerten Studentenzah- len zu schaffen. Voraussetzung dafür wäre eine Änderung der Kapazitäts- verordnungen der Länder. Die Ge- sundheitsminister der Länder haben sich für eine solche Änderung ausge- sprochen. Die Kultusminister konn- ten sich bisher nicht entschließen.

Die Ausbildung läßt sich nicht kurzfristig reformieren. Doch die EG-Richtlinie „Allgemeinmedizin" — der Auslöser jener Ausbildungsdis- kussion — tritt zum 1. Januar näch- sten Jahres in Kraft. Sie schreibt eine mindestens zweijährige allgemein- medizinische Weiterbildung für an- gehende Kassenärzte vor. Die Kas- senärztliche Bundesvereinigung hat gegenüber der Bundesgesundheits- ministerin wie auch gegenüber der Gesundheitsministerkonferenz der Länder die Auffassung vertreten, be- reits ab 1. Januar 1990 solle eine dreijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung vorgeschrieben wer- den. In ähnlichem Sinne hat sich die

Mittelstandsvereinigung der CDU/

CSU (dazu die Nachricht in Heft 33) geäußert. Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung kann in dieser Frage mit Rückendeckung durch das Bun- desarbeitsministerium (sowie auch der Krankenkassen) rechnen. Die Bundesärztekammer hingegen setzt sich, wie auch das Bundesgesund- heitsministerium, dafür ein, ab 1. Ja- nuar zunächst die EG-Mindestvor- schrift einzuführen und die Dreijah- reslösung erst dann in Kraft zu set- zen, wenn auch das Medizinstudium tatsächlich auf fünf Jahre verkürzt worden ist.

Beide Seiten haben gute Argu- mente. So weist der Vorstandsvorsit- zende der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, Dr. Ulrich Oesingmann, in einem Schreiben an die Gesund- heitsministerkonferenz der Länder darauf hin, daß die in der EG-Richt- linie verankerte mindestens zweijäh- rige spezifische allgemeinmedizini- sche Ausbildung ein Kompromiß im Sinne des kleinsten gemeinsamen Nenners sei.

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en immer wieder zu hörenden Einwand, die zum 1. Januar 1990 notwendige Umsetzung der Richtlinie lasse es nicht zu, in so kurzer Zeit eine dreijährige Qualifi- kationsanforderung für die Bundes- republik einzuführen, hält Oesing- mann nicht für gerechtfertigt. Zwar verlange die Richtlinie ab 1990 die Einführung eines Zeugnisses für je- ne Ärzte, die die spezifisch-allge- meinmedizinische Ausbildung absol- viert haben, doch habe dieses Zeug- nis zunächst keinerlei rechtliche Konsequenzen: weder für das Recht zur Berufsausübung hierzulande noch in einem anderen EG-Mitglied- staat. Erst 1995 gewänne das Zeug- nis als Zugangsvoraussetzung für die allgemeinmedizinische Versorgung rechtliche Bedeutung. Insofern kön- ne durchaus bereits zum 1. Januar kommenden Jahres die dreijährige

Qualifikationsanforderung einge- führt werden, um dann in den fol- genden fünf Jahren die Vorausset- zungen dafür zu schaffen, daß sich die Gesamtausbildungs- und -weiter- bildungszeit von heute acht Jahren nicht verlängert.

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ie Bundesärztekammer be- harrt hingegen — gleichfalls in einem Brief an die Gesund- heitsminister, verfaßt von BÄK-Prä- sident Dr. Karsten Vilmar — darauf, daß die Einführung einer dreijähri- gen Weiterbildung zum Allgemein- arzt nur zugleich mit der Verkürzung des Medizinstudiums auf fünf Jahre realisiert werden könne. Und sie gibt zu bedenken, daß eine Verkürzung kurzfristig wohl kaum durchführbar ist. Die Universitäten müßten sich mit ihren Lehrplänen und Unter- richtsangeboten erst auf veränderte Bedingungen einstellen und Studien- inhalte verlagern. Dies erfordere ei- ne mehrjährige Vorlaufzeit. Zu überlegen sei auch, ob die Arzt-im- Praktikum-Phase unverändert beibe- halten werden könne.

Noch in diesem Monat soll eine Arbeitsgruppe beim Bundesgesund- heitsministerium damit beginnen, die Thematik zu prüfen. In der poli- tischen Meinungsbildung zeichnen sich allerdings schon gewisse Kom- promißlinien ab. Etwa dergestalt:

Alle Beteiligten wirken nach Kräften darauf hin, daß das Studium tatsäch- lich verkürzt wird und die Studienre- form 1995 einsetzt. Das würde Be- denken derer zerstreuen, die nur deshalb die vorgezogene dreijährige Weiterbildung (ab 1990) wünschen, weil sie befürchten, die Studienre- form und damit die allgemeinärzt- liche Qualifizierung würde auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt. Wenn zuverlässig geklärt wird, daß das Stu- dium tatsächlich ab 1995 verkürzt wird, dann sollte es auch möglich sein, das Drei-Jahre-Modell für 1995 zu terminieren. JM/NJ Dt. Ärztebl. 86, Heft 36, 7. September 1989 (21) A-2421

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