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Archiv "Reform des Medizinstudiums: Auf der Suche nach dem Stein der Weisen" (17.01.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

URZBERICHTE

Schutz des Lebens

im wiedervereinigten Deutschland

Eine wichtige Aufgabe des er- sten gesamtdeutschen Bundestages wird die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der nächsten zwei Jahre sein. Der Einigungsvertrag sieht vor, daß für eine Übergangsfrist bis Ende 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wie bisher die Fristenlösung, in der alten Bundesrepublik die Indi- kationsregelung nach Paragraph 218 gilt. Der gesamtdeutsche Gesetzge- ber muß bis zu diesem Zeitpunkt ei- ne Verfügüng treffen, „die den Schutz des ungeborenen Lebens und die verfassungskonforme Bewälti- gung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen" besser gewähr- leiste, als dies in beiden Teilen Deutschlands bisher der Fall sei.

Sollte dies bis Ende 1992 nicht der Fall sein, bleibt laut Einigungsver- trag auf dem Gebiet der früheren DDR die Fristenlösung weiter gültig.

Die Regelung des Schwanger- schaftsabbruchs sowie das Verhalten der im Bundestag vertretenen Par- teien und die Positionen der katholi- schen Kirche wurden beim 45. Buß- und Bettagsgespräch des Instituts für Gesellschaftswissenschaften Walber- berg in Bonn unter dem Thema

„Schutz des Lebens im wiederverei- nigten Deutschland — Diskussion um die Abtreibung" diskutiert.

Zunächst erläuterte Dr. Monika Pankoke-Schenck vom Sozialdienst katholischer Frauen, Dortmund, die Positionen ihres Verbandes: „Wir treten sowohl für das Leben ungebo- rener Kinder als auch für die Bera- tung von Müttern in Konfliktsitua- tionen ein." Monika Pankoke- Schenck lehnt die Fristenlösung ab, weil der Staat Güter letztlich nur durch Sanktionen schützen könne.

Eingriffe in das ungeborene Leben müßten grundsätzlich strafrechtliche Konsequenzen haben. Umfassende Beratungs- und Hilfsangebote soll- ten den Betroffenen ein uneinge- schränktes Ja zum Leben ihres Kin- des ermöglichen.

Pankoke-Schenck kritisierte, daß die gesetzgeberischen, wirt- schaftlichen und sozialen Hilfen für

schwangere Frauen in Notlagen nicht ausreichen. Dadurch würde vielen die Bereitschaft zum Kind er- schwert oder sogar unmöglich ge- macht. Das Recht des ungeborenen Lebens müsse durch die völlige räumliche und personelle Trennung von Sozialberatung, medizinischer Indikationsfeststellung und Durch- führung des Schwangerschaftsab- bruchs besser geschützt werden.

Prof. Dr. med. Hans-Bernhard Wuermeling, Gerichtsmediziner in Erlangen, berief sich in seinem Bei- trag auf die Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts, wonach die Fristenlösung für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Bundesverfas- sungsgericht habe mehrfach ein- dringlich die besondere Verpflich- tung des Staates betont, durch Bera- tung und soziale Hilfe Konflikte und Nöte, die zur Abtreibung führen könnten, zu vermeiden und zu über- winden.

Wuermeling betonte, daß das ungeborene Kind keinen Anspruch auf die eigene Vernichtung habe.

Der Gerichtsmediziner fordert, die sittlichen Grundlagen für den Schutz des Ungeborenen neu aufzubauen.

Im September 1989 nahm eine

„Sachverständigengruppe zu Fragen der Neuordnung des Medizinstudi- ums" ihre Arbeit mit dem Ziel auf,

„ein hinreichend konkretes Bild" ei- nes künftigen Medizinstudiums zu entwerfen. Mittlerweile hat die Ar- beitsgruppe, die das Bundesministe- rium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) beraten soll, mehrmals sowohl im Plenum als auch in Untergruppen getagt. Mini- sterialdirektor Professor Dr. med.

Manfred Steinbach, Leiter der Ab- teilung „Gesundheit" im BMJFFG, glaubt, noch in diesem Jahr Ergeb- nisse vorlegen zu können. Auf jeden Fall komme die Gruppe — vertreten sind neben dem Medizinischen Fa-

In diesem Zusammenhang warnt er vor der Einführung des Präparats RU 486: „Abtreibung wird mit Hilfe dieser Pille in den privaten Rahmen verlagert."

Pater Dr. Basilius Streithofen vom Institut für Gesellschaftswissen- schaften Walberberg ist der Ansicht, daß das DDR-Gesetz „über die Un- terbrechung der Schwangerschaft"

von 1972 für die Rechtsordnung und das Werteverständnis unseres Grundgesetzes keine Vorbildfunkti- on in Anspruch nehmen könne. Eine neue Rechtsordnung müsse zum Ausdruck bringen, wie das ungebo- rene Leben und der Schwanger- schaftsabbruch bewertet werden sollten. Als wichtigstes Mittel dazu sei eine beharrliche Vermittlung der naturwissenschaftlichen Erkenntnis- se über den anthropologischen Rang, die individuelle Strukturiert- heit und die Ausformung des em- bryonalen Lebens notwendig. Ob- wohl die Erkenntnisse über die Ok- togenese, also über die Entwicklung des Individuums von der Eizelle zum geschlechtsreifen Zustand, wissen- schaftlich gut belegt seien, werde trotzdem immer noch versucht, den menschlichen Rang der embryona- len Existenz zu bestreiten oder je- denfalls in abgestuftem Maße gelten zu lassen. Kli

kultätentag, dem Wissenschaftsrat und der Westdeutschen Rektoren- konferenz die zuständigen Landes- ministerien und das Bundesministe- rium für Arbeit und Sozialordnung, die Bundesärztekammer, die Kas- senärztliche Bundesvereinigung, Marburger Bund, Hartmannbund und BPA, die Deutsche Kranken- hausgesellschaft, die Spitzenverbän- de der gesetzlichen Krankenversi- cherung und die Medizinstudenten — gut voran.

Infolge der deutsch-deutschen Entwicklung, die bei Berufung der

Sachverständigengruppe noch nicht

abzusehen war, sind bereits in den jüngsten Klausurgesprächen auch Teilnehmer aus den fünf neuen Bun-

Reform des Medizinstudiums:

Auf der Suche nach dem Stein der Weisen

Dt. Ärztebl. 88, Heft 3, 17. Januar 1991 (23) A-91

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Erfahrungsaustausch: Umsetzung der Röntgenverordnung

desländern mit von der Partie gewe- sen. Bevor die Approbationsordnung für Ärzte novelliert ist, haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe eine Reihe von grundlegenden Fragen zu klären.

Dies geht aus einem zehn Punk- te umfassenden Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums her- vor, das der Arbeit zugrunde liegt.

Eine zentrale Frage ist die Definiti- on des Ausbildungszieles. Außerdem ist die Rolle der naturwissenschaftli- chen Fächer (Physik, Chemie und Biologie) innerhalb des Medizinstu- diums genauso zu klären wie die von vielen geforderte Verzahnung des vorklinischen und klinischen Studi- enabschnittes. Auch die Möglichkei- ten und Grenzen eines gegenstands- bezogenen Unterrichts sollen disku- tiert werden. Darüber hinaus lotet die Arbeitsgruppe aus, ob und inwie- weit „Wahlpflichtfächer" in das Stu- dium integriert werden können und welche Funktion ihnen zukommen kann.

Auch wird zu klären sein, wie die praktische Ausbildung verbessert werden kann. Ebenso soll die Ar- beitsgruppe die Kritik, daß zuviel Spezialwissen vermittelt werde und daß das Wissen und die Fertigkeiten zu kurz kämen, aufgreifen und Lö- sungsansätze aufzeigen.

Hier liegt sicher ein schwerer Stein, gilt es doch die Frage zu be- antworten, wie eine Konzentration auf die Vermittlung notwendigen ärztlichen Grundwissens und eine stärkere Betonung primärärztlicher Akzente erreicht werden kann.

Die möglichst einvernehmlichen Voten zu diesen Fragen und Proble- men sollen in ein konkretes Konzept einfließen. Dabei müssen sowohl das EG-Recht als auch die Rahmenbe- dingungen beachtet werden — wie beispielsweise die Belastung von Lehrenden und Lernenden, Patien- ten und Klinikpersonal sowie die Si- tuation der öffentlichen Haushalte.

Das Konzept wird nicht zuletzt die Frage klären müssen, in welcher Zeit das Medizinstudium zu absol- vieren ist und wie eine eventuell als notwendig erachtete praktische Aus- bildungsphase im Anschluß an die universitäre Ausbildung zu gestalten ist. MAZ

Daß Qualitätssicherungsmaß- nahmen, wie sie in der Röntgenver- ordnung begründet sind, sinnvoll und notwendig sind, haben die mitt- lerweile zweieinhalb Jahre dauern- den Erfahrungen bestätigt. Das war die übereinstimmende Aussage der Teilnehmer der Evaluationstagung

„Radiologie", die auf Initiative der Bundesärztekammer im Oktober in Düsseldorf stattfand. Rund 50 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der

„Ärztlichen Stellen" nach § 16 Rönt- genverordnung, die bei den Kam- mern und Kassenärztlichen Vereini- gungen angesiedelt sind, waren der Einladung gefolgt. Wesentliche Auf- gabe dieser „Ärztlichen Stellen" ist es, vom Betreiber von Röntgenein- richtungen Aufzeichnungen über sei- ne Qualitätssicherung sowie ausge- wählte diagnostische Aufnahmen an- zufordern, diese zu beurteilen und ihn bei der Qualitätssicherung zu be- raten.

Leitlinien der

Bundesärztekammer

Die Tagung diente dem Erfah- rungsaustausch mit der Umsetzung der Röntgenverordnung und der Op- timierung der Arbeit der „Ärztlichen Stellen". Ausgehend von einigen Vorträgen zu Teilaspekten der Prü- fungen wurde über die Aufgaben der

„Ärztlichen Stellen" diskutiert. Es wurden Probleme transparent ge- macht; es wurde vor allem aber über die positiven Aspekte diskutiert, die damit verbunden sind, daß die Aus- führung der Bestimmungen nach der Röntgenverordnung der Ärzteschaft im Sinne der Auftragsverwaltung übertragen wurde.

Letzteres könne bei aller Kritik, die in der Ärzteschaft immer wieder an Verordnungen und Vorschriften geübt wird, nicht deutlich genug her- ausgestellt werden.

Die Erfahrungen haben auch verdeutlicht, daß in vielen Fällen Unkenntnis und gewisse Unsicher- heiten die Ursache für zu hohe Strahlenbelastungen waren und daß die Betreiber von Röntgengeräten

sehr dankbar für Empfehlungen zur Reduzierung der Belastungen für die Patienten sind. Erst als letztes Mittel steht natürlich, im Rahmen der Kon- trollfunktion der „Ärztlichen Stel- len", auch die Stillsetzung von Anla- gen. Das seien aber erfreulicherwei- se nur Randerscheinungen.

Übereinstimmend betonten die Teilnehmer, daß die „Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssi- cherung in der Röntgendiagnostik"

(DEUTSCHES ARZTEBLATT, Heft 27/1989) eine unverzichtbare Grundlage für die Beurteilung im Sinne der Röntgenverordnung dar- stellen. Sie böten eine gute Aus- gangsbasis für die individuelle Bera- tung bezüglich der unterschiedlichen Mängel. Positiv aufgenommen wurde auch die Ankündigung, daß an eine Erweiterung der Leitlinien für spe- zielle Untersuchungsmethoden ge- dacht ist.

Besonders hervorgehoben wur- de die Bedeutung der Leitlinien auch von Frau Dr. Schibilla, die im Bereich der EG-Kommissionen tätig ist. Sie wies darauf hin, daß auf EG- Ebene an „Qualitätskriterien für Röntgenaufnahmen in der medizini- schen Diagnostik" gearbeitet werde.

Genauer gesagt, gebe es nunmehr ei- nen überarbeiteten Entwurf, der in Kürze erneut interessierten Radiolo- gen und Röntgenabteilungen zur probeweisen Anwendung vorgelegt werden soll. Frau Dr. Schibilla machte darauf aufmerksam, daß die- se Arbeitsvorlage in enger Anleh- nung an die Leitlinien der Bundes- ärztekammer entstanden ist. Die von den Gremien der Bundeärztekam- mer geleisteten Arbeiten gehen also in die Empfehlungen auf euro- päischer Ebene ein und sind damit ein Beitrag zu den Bemühungen des Strahlenschutzprogrammes der Kommission der Europäischen Ge- meinschaft auf dem Gebiet der Opti- mierung der Bildqualität und der Pa- tientenexposition in der Röntgendia- gnostik, wie dies parallel zu der Ver- anstaltung in einem Schreiben der Generaldirektion für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung der A-92 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 3, 17. Januar 1991

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