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Archiv "Krankenhausfinanzierung: Auf der Suche nach dem Stein der Weisen" (21.10.1983)

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DEUTSCHES ZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Krankenhausfinanzierung

Auf der Suche nach dem

Stein der Weisen

Die Neuregelung der Krankenhausfi- nanzierung und des Pflegesatzrechtes sind die derzeit wichtigsten Aufgaben, die sich Bundesarbeitsminister Norbert Blüm im Bereich der Gesundheitspoli- tik gestellt hat. Über die Frage nach der Zukunft der Krankenhausfinanzierung ist inzwischen eine wahre Kommissio- nitis ausgebrochen. Noch ehe die von der Bundesregierung eingesetzte Bera- tergruppe zur Neuordnung der Kran- kenhausfinanzierung ihre „Schularbei- ten" abgeschlossen hat (dies ist für Ende dieses Jahres in Aussicht ge- stellt), veröffentlichte eine bereits vor zwei Jahren bei der Robert-Bosch-Stif- tung, Stuttgart, eingesetzte Experten- kommission einen „Zwischenbericht", der darauf abzielt, die Autonomie und Selbstverwaltung der Krankenhäuser zu stärken und mehr marktwirtschaft- liche Elemente in die Pflegesatzberech- nung zu installieren.

Bereits im September hat der Vorstand der Bundesärztekammer ein „Thesen- Papier" zur Neuordnung des Kranken- hausfinanzierungssystems, das der zu- ständige Fachausschuß erarbeitet hat, gutgeheißen und an die Öffentlichkeit gerichtet. — Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat angekündigt, noch bis Jahresfrist sich ebenfalls zu den anstehenden Diskussionspunkten programmatisch zu äußern.

„Als nächstes ‚Werkstück' wird das Krankenhaus angepackt." Dies hat der für die Krankenhausfinanzierung und -planung zuständige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, bereits im Mai angekündigt. Im Gefolge der „stehenden Fußes" von der Bundesregierung eingesetzten Beraterkommission sind inzwischen eine Reihe von Denkanstößen und alternativen Reformmodellen zur Revision des in der Phase der Reformeuphorie der damaligen sozia- listisch-liberalen Regierungskoalition entstandenen und als „Jahr- hundertgesetz" gefeierten Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) von 1972 offeriert worden.

Noch ehe die 15köpfige Beratergruppe des Blüm-Ministeriums ihre

„Schularbeiten" beendet hat (im Dezember dieses Jahres soll die Kommission das Gutachten dem Plenum der 32 Hauptbeteiligten und dem Bundesarbeitsministerium vorlegen), hat eine Reihe von Organisationen und Verbänden, Wissenschaftlern und „privaten"

Reformkommissionen ihre Denkanstöße auf den Markt gebracht.

Eines ist den Einsichten und Ansichten der Pläneschmiede gemein- sam: Mit bloßen Marginalien und kosmetischen Operationen am gel- tenden Finanzierungsgesetz sind die evidenten Mängel der Kran- kenhausfinanzierung und Angebotsplanung auf diesem hoch sen- siblen Sektor nicht zu beheben. Bereits anläßlich des diesjährigen Deutschen Krankenhaustages haben Sprecher der Krankenkassen- spitzenverbände darauf gedrungen, bei den Reformüberlegungen maßgeblich auch die Interessen der „Nachfragerseite", das heißt der Patienten, Beitragszahler und der Krankenkassen, zu berück- sichtigen. Überzogene marktwirtschaftliche Experimente auf dem

„Nichtmarkt Krankenhauswesen" solle man sich lieber ersparen, wenn sie nicht zu einer auch für die Krankenkassen tragbaren und rentablen Sache werden, ließ der Geschäftsführer des Bundesver- bandes der Ortskrankenkassen, Dr. jur. Franz Oldiges, die Experten von der Krankenhaus-„Front" wissen. Eines dürfte bei allen noch im Fluß befindlichen Reformüberlegungen jetzt bereits feststehen: Der Prozeß der Entstaatlichung der Krankenhausversorgung muß end- lich in Angriff genommen werden. Da bedarf es statt eines Mütchens

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 42 vom 21. Oktober 1983 17

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Die Information:

Bericht und Meinung Krankenhausfinanzierung

vielmehr des Mutes, Neuland zu betreten und Entwicklungsklau- seln gesetzlich auszuschöpfen.

Die Rechte der unmittelbar Betei- ligten — und dazu zählt auch und in erster Linie der Stab der hoch- qualifizierten Krankenhausmitar- beiter — müssen bereits im status nascendi in alle sie und die Pa- tientenversorgung berührenden Grundsatzfragen maßgeblich ein- geschaltet werden. Denn sie sind es, die in erster Linie sowohl dem Patienten gegenüber als auch dem Krankenhausträger in Obligo sind und Rechenschaft ablegen müssen. Es kann nicht dabei blei- ben, daß sich der einer hochste- henden qualifizierten stationären Krankenversorgung verpflichtete Arzt ständig in die Rolle versetzt sieht, sich für alles und jedes rechtfertigen zu müssen! Dem Heer der mehr als 700 000 Kran- kenhausmitarbeiter muß der Rük- ken freigehalten werden, damit es sich wieder voll den ureigensten beruflichen Aufgaben widmen kann, ohne in das Wechselbad bü- rokratischer, praxisferner Fremd- und Fernsteuerungen und dirigi- stischer, politisch motivierter Sparmaßnahmen zu geraten.

Sowohl die Vorschläge eines 20köpfigen Expertengremiums der Robert-Bosch-Stiftung als auch die Thesen der Bundesärzte- kammer (BÄK) zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung set- zen auf mehr Selbstverantwor- tung und eine transparentere Ko- sten- und Leistungsstruktur der Krankenhäuser (vgl. dazu auch die Berichte in diesem Heft unter

„Spektrum der Woche").

Kernpunkt aller Reformüberle- gungen: Wie können die derzeiti- gen evidenten Ursachen einer vielfach unwirtschaftlichen Be- triebsführung der Krankenhäuser abgestellt werden? Wie können die zwangsläufig sich an der Naht- stelle zwischen der staatlichen In- vestitionskostenfinanzierung und der Finanzierung der Betriebsko- sten einstellenden Reibungsver- luste beseitigt werden?

Keineswegs sind die Unwirt- schaftlichkeiten künftig zu ver- meiden, wenn sich die öffentliche Hand ihrer auf gesetzlicher Grundlage übernommenen Fi- nanzierungspflichten im Zuge der KHG-Novellierung gänzlich entle- digt und die zusätzliche Kosten- bürde völlig auf die Krankenkas- sen verlagert. Dies wird denn auch sowohl im Gutachten der Bosch-Stiftung als auch in den Thesen der Bundesärztekammer konstatiert. Einige Kautelen und strikte Auflagen wurden deshalb an den Übergang zu marktwirt- schaftlichen Lösungen und einen Systemwechsel von der dualen zur teilmonistischen oder rein mo- nistischen Finanzierung geknüpft.

Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, plädiert die Robert- Bosch-Stiftung für eine ordnungs- politisch konsequente Lösung, nämlich eine monistische Finan- zierung der Hospitäler. Hier wer- den alle Mittel zur Bezahlung von Krankenhausleistungen von einer Hand aufgebracht, im wesent- lichen von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Den Staat nicht ganz suspendieren

Die Kommission, die sich aus Ver- waltungsleitern und Wissen- schaftlern rekrutiert (von denen fünf Experten zugleich der Blüm- Enquete-Kommission angehö- ren), mutmaßt, nur so könne ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage erreichbar sein, der so- wohl den Wünschen der Lei- stungsempfänger als auch der fi- nanziellen Leistungskraft ihrer Versicherungen entspricht.

Aber auch im monistischen Sy- stem sollte der Staat nicht gänz- lich aus seiner bisherigen Finanz- verantwortung entlassen werden, betont die Expertengruppe. Des- halb soll der Staat im Gegenzug zu der Mehrbelastung der Kran-

kenversicherung die sogenannten kassenfremden Leistungen voll übernehmen.

An eine möglicherweise ange- strebte Umbasierung von der dua- len auf eine andere Finanzie- rungskonzeption knüpft die BÄK einige Bedingungen, z. B.:

„Die Finanzierung von Neubau-, Erweiterungsbau- und Umbau- maßnahmen, zumindest aber die Finanzierung der Grundkosten für die Vorhaltung von Betten, Mate- rial und Gerät für Not- und Kata- strophenfälle, muß in jedem Fall Aufgabe des Staates bleiben."

Dies resultiert allein daraus, daß dies fremd determinierte Aufga- ben sind, die weder vom Kranken- hausbenutzer noch vom Hospital beeinflußbar sind.

Ein Abbau des Finanzierungsan- teils der öffentlichen Hand darf nur teilweise insoweit erfolgen, als durch eine verbesserte Wirt- schaftlichkeit die bei den Kran- kenkassen eintretenden Belastun- gen in entsprechendem Maße auf- gefangen werden können. Nur dann wäre das Konzept in etwa für die Krankenkassen kosten- und damit beitragsneutral. Dies mittel- fristig zu realisieren, ist eine harte Kärrnerarbeit, nicht nur für die Krankenhaus-Buchhalter ...

Die Erfolgschancen der diskutier- ten Modelle dürften aber auch da- von abhängen, ob die Länder be- reit sind, Mehraufgaben auf die Selbstverwaltung und die Ver- tragspartner konsequent zu über- tragen. Noch wenig verbreitet hat sich bei staatlichen Instanzen, Aufsichtsgremien und Politikern die Neigung, die öffentliche Auf- gabe der Krankenhausversorgung künftig dem Subsidiaritätsprinzip folgend auf eine bloße Rechtsauf- sicht und eine Eventualbürgschaft zu reduzieren. Damit dürfte der Konflikt mit Bund und Ländern bereits vorgezeichnet sein. Denn in der Rolle der bloßen Rechtsauf- sicht und der Überwachung des stationären Sicherstellungsauftra- ges, in der Kontrolle von Pla- nungs- und Durchführungsaufga- ben sind staatliche Instanzen und politische Gremien noch ungeübt.

Dr. Harald Clade 18 Heft 42 vom 21. Oktober 1983 80. Jahraana DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausaabe A

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