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Archiv "Reform des Medizinstudiums: Auf der Zielgeraden" (06.08.2001)

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ach einer Phase des Stillstandes und der vor allem vom Bundesrat bewirkten Reformblockade scheint jetzt wieder Bewegung in die Diskussi- on über die Reform des Medizinstudi- ums zu geraten. Jedenfalls bauen Bun- desgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Bildungs- und Forschungs- ministerin Edelgard Bulmahn (SPD) darauf, dass noch in dieser Legislatur- periode die 9. Verordnung zur Ände- rung der Approbationsordnung für Ärzte (AppOÄ) zügig beraten und auf der Basis des inzwischen vorliegenden mit den Kultusministern der Länder erarbeiteten Kompromissvorschlags im Jahr 2002 über die parlamentarischen Hürden gebracht werden kann.

„Nach der Reform ist vor der Re- form“, so die Ermunterung von Prof.

Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsi- dent der Bundesärztekammer, der diese in zweierlei Hinsicht verstanden wissen will: Der bereits im Dezember 1997 dem Bundesrat zugeleitete Entwurf der 9. Novelle solle nun zügig beraten wer- den, denn er sei „ein Schritt in die rich- tige Richtung“. Danach müsse aber die Diskussion um die Weiterentwicklung des Medizinstudiums unverzüglich wei- tergehen, um dann doch noch den

„großen Wurf“ zu landen.

Bei einer Experten-Dialogveranstal- tung am 2. Juli in Berlin war es den Me- dizinstudenten und Sprechern der Fachtagung Medizin e.V. vorbehalten, die von der Bundesregierung betriebe- nen Initiativen als „Pseudo-Reform“

und als ein „Reförmchen“ zu bezeich- nen und fast beckmesserisch jede bisher ausdiskutierte Reformalternative zu verwerfen – außer der Forderung: „Der AiP muss weg!“

Die derzeitige Ausgangslage: Der Entwurf der 9. Novelle liegt bereits

nach Verabschiedung im Bundeskabi- nett seit 17. Dezember 1997 dem Bun- desrat zur Abstimmung vor (Drucksa- che des Bundesrates 1040/97). Stellung- nahmen und Eingaben der Bundesärz- tekammer, des Medizinischen Fakultä- tentages, der Arbeitsgemeinschaft Wis- senschaftlich Medizinischer Fachge- sellschaften und anderer Organisatio- nen haben zu einigen Überarbeitun- gen des Entwurfs geführt. Seit Jahren hat sich auch der Deutsche Ärztetag für eine Novellierung der Approbati- onsordnung und die Beseitigung der Theorielastigkeit, die Entrümpelung des Gegenstandskatalogs und eine Verzahnung von vorklinischem und klinischem Curricula-Anteil und Un- terricht ausgesprochen.

Schwerpunkte der Reform

Der wesentliche, seit Jahren zur Be- schlussfassung im Bundesrat vorliegen- de Entwurf für eine 9. Novelle enthält folgende Reformschwerpunkte:

– Beseitigung der Theorielastigkeit und Orientierung des Medizinstudiums von Beginn an auf mehr Praxisbezug durch patientenbezogenes, problem- orientiertes Lernen am Krankenbett und in Lehrpraxen geeigneter Ärzte;

– Verbesserung der Qualität der Ausbildung zum Arzt auch über den Weg einer engeren Verzahnung von vorklinischem (theoretischem) mit dem klinischen (mehr praxisorientierten) Studienabschnitt bei Erfüllung der durch EG-Normen vorgegebenen Min- deststudiendauer (5 000 Unterrichts- stunden oder sechs Jahre);

– Verbesserung des Unterrichts am Krankenbett („bedside teaching“) durch Verringerung der Gruppengrößen bei

der Untersuchung vonDemonstration amPatienten;

– Möglichkeiten, den Unterricht fächerübergreifend und problemorien- tiert am Lehrgegenstand auszurichten;

– Einführung von so genannten Blockpraktika;

– Einführung von Wahlfächern;

– Einführung der Allgemeinmedizin als obligatorisches Lehrgebiet und Ein- führung als mögliches Wahlfach im Praktischen Jahr;

– stärkere Einbeziehung außeruni- versitärer Einrichtungen („Akademi- sche Lehrkrankenhäuser“) in den aka- demischen Unterricht und in die prakti- sche Unterweisung;

– mehr Autonomie und Einfluss der medizinischen Fakultäten auf die Fest- legung der Unterrichtsformen und auf die Gestaltung des Prüfungswesens;

– Rücknahme der Zahl der Multiple- Choice-Prüfungen und Verstärkung der Zahl und des Gewichtes mündlicher Prüfungen;

– Begrenzung der Pflicht-Curricula bei theorieorientierten Grundlagen- fächern; stattdessen Konzentration der klinischen Fächer auf mehrwöchige Praxisblöcke und entsprechende Semi- nare, Vernetzung der Fächer zu fach- übergreifenden Komplexen, höherer Stellenwert des allgemeinmedizini- schen Unterrichts, Rücknahme von Fächern wie beispielsweise der Medi- zinsoziologie, der Pathologie zugun- sten von Medizinethik und Gesund- heitsökonomie;

– Abschaffung der obligatorischen Pflichtphase des Arztes/der Ärztin im Praktikum.

Dadurch soll die Qualität der Ausbil- dung zum Arzt verbessert werden. In- dem der theoretische mit dem klini- schen Unterricht verzahnt wird, soll die T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 31–32½½6. August 2001 AA2019

Reform des Medizinstudiums

Auf der Zielgeraden

Noch in dieser Legislaturperiode soll die 9. Verordnung zur Änderung der

Approbationsordnung für Ärzte kommen.

Fortsetzung auf Seite 2022

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Ausbildung stärker fächerübergreifend, gegenstandsbezogen und interdiszipli- när gestaltet werden.

Prüfaufträge

Inzwischen hatte die Kultusminister- konferenz der Länder zwei Aufträge erteilt, um die finanziellen und struktu- rellen Folgen des Entwurfs von 1997 für die Universitäten und Hochschulen be- werten zu können:

– Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dort- mund wurde gebeten, ein Verfahren zur Ermittlung der Ausbildungskapazitä- ten der Medizin festzulegen, das von den tatsächlich zur Verfügung stehen- den Ressourcen ausgeht.

– Der Hochschulausschuss wurde be- auftragt, die organisatorischen, struktu- rellen und finanziellen Auswirkungen einer zum Teil einschneidenden Re- form zu prüfen.

1997 setzte die Kultusministerkonfe- renz eine gemeinsame Arbeitsgruppe der ZVS und des Hochschulausschusses ein, um die kapazitätswirksamen Maß- stäbe zu überprüfen und Vorschläge für ein neues Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Höchstzulassungszah- len in den medizinischen Studiengän- gen zu erarbeiten. 1999 lag ein Zwi- schenbericht der Arbeitsgruppen vor.

Auf der Grundlage dieses Berichts hat

die Kultusministerkonferenz im Okto- ber 1999 die beiden Prüfaufträge präzi- siert. 1999 wurde ebenfalls beschlossen, sich vor einer Stellungnahme zur Neu- fassung der Approbationsordnung zu- nächst mit der Umstellung der Kapa- zitätsermittlung in den medizinischen Studiengängen zu befassen. Ziel des ur- sprünglichen Entwurfs aus dem Bun- desgesundheitsministerium war es – und dies gilt bisher formal weiter –, die Zahl der Studienbeginner um rund 20 Prozent zu verringern.

Am 8. Juni 2000 fand auf Initiative der damaligen Bundesgesundheits- ministerin Andrea Fischer mit den Gesundheitspolitikern und Kultusmini- stern der Länder ein Meinungsaus- tausch über den damaligen Diskussi- onsstand und die in Gang gesetzten Ex- pertisen statt. Ein erneutes Spitzenge- spräch war für den 23. Mai 2001 nach Berlin terminiert, an dem Bundesge- sundheitsministerin Ulla Schmidt, die baden-württembergische Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Annette Schavan, CDU (als GMK- Vorsitzende), und der Wissenschaftsmi- nister von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr.

Jürgen Zöllner, SPD (KMK-Vorsitzen- der), teilnahmen. Dabei ging es um die Einführung des neuen Entgeltsystems (DRGs) im Zusammenhang mit der Approbationsordnung und die Über- brückung der noch offenen Fragen zwi- schen dem Bundesgesundheitsministe-

rium und dem Kultus- und Gesund- heitsressort der Länder.

Die „Eckdaten“ des politisch erziel- ten Kompromisses vom 23. Mai, die ei- nen Durchbruch bei der Umsetzung des Reformentwurfs bewirken sollen:

❃ Nach Aussagen von Bundesmini- sterin Schmidt soll die Studentenzahl zwischen „null und 20 Prozent“ gesenkt werden. Eine Kompromisslinie zeich- net sich bei einer Absenkung um zehn Prozent ab. Angestrebt wird, sowohl die Qualitätsanforderungen an den praktischen Unterricht zu erhöhen als auch die Planzahl der Studenten gering- fügig anzuheben. Erwogen wird, nur ei- ne der beiden Gruppengrößen und die Studentenzahl für den praktischen Un- terricht zu verändern. Bei der Verände- rung nur einerGruppengröße und einer Erhöhung der Studentenzahl für den Unterricht am Krankenbett soll der praktische Unterricht in ähnlicher Wei- se verbessert werden können, wie dies durch die Veränderung beider Varia- blen möglich wäre. So wird im Eck- punktepapier empfohlen, die Gruppe der Studierenden bei Untersuchungen am Patienten nicht auf zwei zu verrin- gern, sondern – wie nach geltendem Recht – auf drei zu beschränken.

Für den praktischen Unterricht wird erwogen, die künftige Studentenzahl von den bisher vorgesehenen 31 Seme- ster-Wochenstunden (Drucksache 1040/

97) auf beispielsweise 35 bis 37 Stunden je Woche anzuheben.

Eine Halbierung der Absenkung ge- genüber dem Entwurf vom Dezember 1997 würde durch folgende Stellgrößen erzielt werden können:

❃ Gruppengröße bei Untersuchung am Krankenbett – wie bisher drei;

❃ Gruppengröße bei der Patienten- demonstration – neu sechs;

❃ Zahl der Studenten für den Unter- richt am Krankenbett: 36 Semester-Wo- chenstunden.

Ärztekammerpräsident Hoppe kom- mentierte das Ringen um den Kom- promiss und die Absenkung der Zahl der Studienbeginner: „Der Ärzteschaft geht es nicht um die bloße Reduzierung der Studentenzahl, es geht ihr vielmehr um eine gute, zukunftsträchtige Ausbil- dung.“

Mit ein Grund dafür sei, dass sehr viele Studenten gar nicht in die Patien- T H E M E N D E R Z E I T

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A2022 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 31–32½½6. August 2001

´ TabelleCC´

Stand der Verordnungen und deren Fundstellen im Bundesgesetzblatt I

Datum Inhalt Fundstelle

14. 7. 1987 Neufassung der AppOÄ 1987, S. 1593

(Stand 6. Novelle, letzte vollständig veröffentlichte Version)

20. 12. 1988 Verkürzung der AiP-Zeit auf 18 Monate 1988, S. 2477 (Artikel 47 und 48 des GRG, S. 2587, 2588)

7. Novelleder AppOÄ: Seminare mit Gruppengröße,

21. 12. 1989 Einführung in die Klinische Medizin usw., Festlegung der Zahl 1989, S. 2549 der an einem Patienten auszubildenden Studenten

27. 4. 1993 1993, S. 512

2. 8. 1994 Kleine Änderungen 1994, S. 1963

21. 8. 1995 1995, S. 1050

11. 2. 1999 8. Novelleder AppOÄ: Einführung einer Modellklausel 1999, S. 140 als § 36 a (nach § 41 aus 1040/97)

10. 11. 1999 Abitur keine Studienvoraussetzung mehr 1999, S. 2162 (Artikel 2 der neuen Tierärztlichen AppO, S. 2175)

Internet-Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit zur ärztlichen Ausbildung:

www.bmgesundheit.de/themen/berufe/arzt/ubersich.htm, www.bmgesundheit.de/themen/berufe/voha/berufe/reform.htm

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tenversorgung gehen wollten. Außer der Tätigkeit in einer Praxis oder im Krankenhaus strebten viele nach- rückende Ärztinnen und Ärzte eine Betätigung in der Forschung und in an- deren, alternativen Berufsfeldern an.

Sosehr der Bund und die Länder auf der Zielgeraden zur Realisierung der Reform auf eine Kompromisslinie auf der Basis des Eckpunktepapiers einzu- schwenken scheinen, die große Unbe-

kannte ist indes, wie die Länder die Ka- pazitätsverordnungen ändern werden, um die rechtlichen Voraussetzungen für ein verbessertes Studenten-Dozen- ten-Verhältnis zu schaffen. Unverzicht- bar ist es, das Kapazitätsrecht „verwal- tungsgerichtsfest“ auszugestalten.

Bereits die 7. Novelle hat ganz en pas- sant auch die Zahl der Studienanfänger um rund 20 Prozent bundesweit verrin- gert. Es scheint auf diesem Hintergrund und wegen verfassungsrechtlicher Be- denken (freie Wahl des Berufes und möglichst unlimitierter Studienzugang;

Freiheit von Forschung und Lehre) möglich zu sein, dass mit einer ver- gleichbaren Regelung der Neufestset-

zung von Gruppengrößen im jetzt dis- kutierten Entwurf von 1997 eine weite- re Qualitätssteigerung der Ausbildung problemlos zu erreichen ist. Die Kom- pliziertheit der Verfahrensregelung in der Kapazitätsverordnung und die Rechtsbedenken vor allem der Wissen- schaftsminister waren ausschlaggebend, dass dem Entwurf (von 1997) bisher nicht zugestimmt wurde. Dadurch sol- len letztlich auch die medizinischen Fa- kultäten vor unliebsamen Folgen ver- schont bleiben, so der Ausbildungsex- perte des Universitätsklinikums Mainz, Dr. med. Rolf Blasberg, vor dem jüng- sten Medizinischen Fakultätentag am 15. Juni in Bonn.

Denn, so die Folgerungen: Die 1997 vorgeschlagenen Regelungen wirken nicht im vorklinischen, sondern im kli- nischen Ausbildungsabschnitt. Dieser ist aber verwaltungsrechtlich bisher bei kei- ner Fakultät auf eine kapazitätsbestim- mende Wirkung hin geprüft worden. Die Wissenschaftsressorts bezweifeln des- halb, ob diese Parameter einer verwal- tungsgerichtlichen Prüfung standhalten.

Zu prüfen wäre, so Blasberg, ob jede medizinische Fakultät tatsächlich in jedem klinischen Fach die in der Approbationsordnung vorgegebenen Gruppengrößen von acht Studieren- den bei der Patientendemonstration und die von drei Studierenden bei Patientenuntersuchungen tatsächlich einhält. Bisher haben die Gesundheits- minister der Länder auf die kapazitäts- wirksamen Festlegungen der neuen Gruppengrößen nach dem Entwurf vom Dezember 1997 nicht verzichten wollen, weil dies als entscheidende Voraussetzung für eine praxisorien- tiertere, verbesserte Ausbildung ange- sehen wurde. Allerdings gibt es nach Vorlage des Eckpunkte-Papiers und der Bestandsaufnahme inzwischen et- was Bewegung in Richtung eines Lö- sungsansatzes.

Auch scheint die Bezugsgröße

„Geld“ beim Kapazitätsermittlungs- verfahren die bisherige Bezugsgröße

„Stelle“ abzulösen oder künftig zu do- minieren. In den Ländern wird denn auch seit geraumer Zeit – quer durch alle Länderkoalitionen und jedweder politischer Couleur – die Höchstausbil- dungskapazität nicht als Angebot an vorhandener, geeigneter Lehrkapazität

definiert, sondern vielmehr die Menge des für die Ausbildung in den Hoch- schulen zur Verfügung stehenden Gel- des je Studenten. Dabei wird von ei- nem durchschnittlichen vom Staat zu finanzierenden Ausbildungsaufwand von rund 350 000 DM je Medizin-Stu- dierenden ausgegangen. Aufgrund der von den Ländern zu beschließenden Budgets für die Fakultäten ergebe sich bei Division des Landesbudgets für die Fakultäten durch den durchschnittli- chen Ausbildungsaufwand die maxi- male Zahl der Studienbeginner.

Auch dies würde verfassungsrechtli- che Probleme heraufbeschwören. Be- reits im Oktober 2000 hat die ZVS bei dem Stuttgarter Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Rüdiger Zuck ein Rechts- gutachten über neue Berechnungsme- thoden über die Kapazitätsermittlung in der Medizin in Auftrag gegeben, das auch die Bedingungen für die Ablei- tung eines Kostennormwertes mit in den Mittelpunkt stellt (das Gutachten, 322 Seiten stark, liegt seit 15. Januar 2001 vor). Ein Gutachtenauftrag zu bestimmten Kostenkomponenten wur- de zwei Monate später bei der in Hochschulfragen engagierten HIS- Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover, in Auftrag gegeben.

Gutachten:

Spiel auf Zeit?

Es darf gerätselt werden, ob all dies hilf- reich für den Fortgang der Reform des Medizinstudiums und der Kapazitäts- verordnungen auf Länderbasis sein wird oder ob dies lediglich winkeladvo- katische Rechtsgutachten sind, die nicht aus der Klemme helfen und nur mit dem Hintergedanken geordert wur- den, um auf Zeit zu spielen.

Wie sagte doch Bundesgesundheits- ministerin Ulla Schmidt vor dem jüng- sten Deutschen Ärztetag am 22. Mai in Ludwigshafen? „Bundeskanzler Ger- hard Schröder wird die Reform des Me- dizinstudiums zur Chefsache machen.“

Allerdings hatte Schröder seine Teil- nahme am Expertendialog im alten Preußischen Landtag zu Berlin am 2. Juli kurzfristig wegen anderer „dring- licher Termine“ abgesagt... Er traf sich mit Möllemann. Dr. rer. pol. Harald Clade T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 31–32½½6. August 2001 AA2023

7. Novelle der

Approbationsordnung

Vorklinik: Einführung von Seminaren im Umfang von 96 Stunden. Neue Unterrichtsveranstaltun- gen: Berufsfelderkundung und Einführung in die Klinische Medizin (36 Stunden).

Klinik: Änderung der Zahl der an einem Patienten gleichzeitig zu unterweisenden Studierenden:

statt bisher fünf beim Unterricht am Krankenbett jetzt differenziert drei bei der Patienten-Untersu- chung, acht bei der Patienten-Demonstration Folgen für die KapVO: Curricularnormwert erhöht von 6,5 auf 7,27, Parameter für die pati- entenbezogene Kapazität abgesenkt von bisher 20 Prozent der tagesbelegten Betten (tbB) auf jetzt 16,2 Prozent der tbB, dadurch neue Ober- grenze: 24,3 Prozent der tbB statt bisher 30 Pro- zent der tbB

Auswirkung: Senkung der Zulassungszahlen um rund 20 Prozent

Vergleich (nur alte Bundesländer)

WS 1989/90 und SS 1990: 11 037 Studienplätze WS 1990/91 und SS 1991: 8 863 Studienplätze Derzeit (alle Bundesländer)

SS 2000 und WS 2000/01: 10 751 Studienplätze

Quelle: Rolf Blasberg: Aktuelle Entwicklung zur Approbationsord- nung für Ärzte. Vortrag vor dem Ordentlichen Medizinischen Fakul- tätentag, Bonn, 16. Juni 2001

Referenzen

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