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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/ Wahlperiode

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ANTWORT

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage

des Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Fraktion der CDU - Drucksache 3/2246 -

Organisationsstruktur im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Bau und des Sozialministeriums

1. Wie ist zu begründen, dass das Landesversorgungsamt laut Organi- gramm eine nachgeordnete Behörde des Sozialministeriums ist (obere Landesbehörde), die Versorgungsämter hingegen, die eigentlich untere Landesbehörden im Bereich des Sozialministeriums sind, im Organigramm des Ministeriums für Arbeit und Bau als nachgeordnete Behörden auftauchen?

Das Landesversorgungsamt und die vier Versorgungsämter unterstehen dienstaufsichtlich dem Sozialministerium. Hinsichtlich ihrer Wahrnehmung von Aufgaben der Arbeitsmarktförderung unterstehen sie fachaufsichtlich dem Ministerium für Arbeit und Bau, hinsichtlich ihrer übrigen Aufgaben dem Sozialministerium. Dieses Unterstellungsverhältnis wird im Organisationsplan des Ministeriums für Arbeit und Bau (Rückseite) durch gestrichelte Linien und textliche Erläuterung deutlich gemacht.

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2. Welche Aufgaben nehmen die Versorgungsämter und das Landes- versorgungsamt wahr (bitte einzeln auflisten)?

- Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und der Gesetze, die sich auf das BVG beziehen (Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Infektionsschutzgesetz, Häftlingshilfegesetz, SED-Unrechtsbereinigungsgesetze)

- Unterstützungsabschlussgesetz - § 11 Bundesvertriebenengesetz

- Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen

- Durchführung von Teilen des Schwerbehindertenrechts im Sozialgesetzbuch IX (Fest- stellung der Behinderung, Ausweiserteilung, Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz, Begleitende Hilfe im Arbeitsleben)

- Umsetzung des § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 21.08.1995 - BGBl. I S. 1050 - gemäß 1. Landesverordnung (LVO) zur Änderung der LVO zur Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (GVOBl. M-V 1998 S. 155)

- Umsetzung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) gemäß LVO zur Durchführung des BErzGG (GVOBl. M-V 1992 S. 527)

- Umsetzung des Landeserziehungsgeldgesetzes gemäß § 7 LErzGG (GVOBl. M-V 1999 S. 385, 393)

- Mitwirkung bei der Verwendungsnachweisprüfung (§ 44 LHO)

Durch das Landesversorgungsamt und die vier Versorgungsämter werden Teile des Förderprogramms „Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg-Vorpommern“ (AQMV 2000) umgesetzt. Außerdem bereitet das Landesversorgungsamt das Anerkennungsverfahren nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vor und ist Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Erstattungsverfahren. Die Fachaufsicht über diese Aufgabenerledigung übt das Ministerium für Arbeit und Bau aus.

AQMV-Aufgaben des Landesversorgungsamtes:

- ämterübergreifende Haushalts-, Organisations- und IT-Aufgaben sowie Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren

- Förderung und Entwicklung der allgemeinen und politischen Bildung [nach Richtlinie (RL) 1, i. W. Antragsprüfung, Bewilligung, bescheid- und haushaltstechnische Abwicklung, Verwendungsnachweisprüfung].

AQMV-Aufgaben des Versorgungsamtes Neubrandenburg:

- Förderung von Arbeitsplätzen in Strukturanpassungsmaßnahmen (RL 12, i. W. Antrags- prüfung, Bewilligung, bescheid- und haushaltstechnische Abwicklung, Verwendungs- nachweisprüfung)

- Verwendungsnachweisprüfung bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (RL 9).

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AQMV-Aufgaben des Versorgungsamtes Rostock:

Förderung der beruflichen Weiterbildung (RL 1, 2, 3, 4, 5 und 9, i. W. Antragsprüfung, Bewilligung, bescheid- und haushaltstechnische Abwicklung).

AQMV-Aufgaben des Versorgungsamtes Schwerin:

Förderung von

- älteren Arbeitslosen (RL 6)

- Arbeitsplätzen für psychisch Behinderte (RL 7) - Existenzgründern (RL 8)

- regionalen Programmen zur Einstellungsförderung (RL 10) - beschäftigungswirksamen Maßnahmen (RL 11)

- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (RL 13)

- Beschäftigungsverhältnissen für Sozialhilfeempfänger (RL 14) - Stammkräften (RL 15)

- Beauftragten für den Arbeitsmarkt und regionale Entwicklung (RL 16) - Arbeitsplätzen in Gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekten (RL 17)

(z. T. Antragsprüfung, Bewilligung, bescheid- und haushaltstechnische Abwicklung, Verwendungsnachweisprüfung).

AQMV-Aufgaben des Versorgungsamtes Stralsund:

Verwendungsnachweisprüfung bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (RL 1, 2, 3, 4, 5 und 9).

3. Wer ist im Rahmen der Rechts- und der Fachaufsicht zuständige Behörde für die Versorgungsämter und das Landesversorgungsamt?

Die Rechtsaufsicht über die Behörden der Landesversorgungsverwaltung übt das Sozial- ministerium aus. Dieses gilt auch bezüglich der Fachaufsicht, soweit es sich nicht um Aufgaben der Arbeitsmarktförderung handelt; insoweit übt die Fachaufsicht das Ministerium für Arbeit und Bau aus.

4. Wer übt für die Beschäftigten der Versorgungsämter und des Landes- versorgungsamtes die Dienstherreneigenschaft aus?

Für die Mitarbeiter des Landesversorgungsamtes und der Versorgungsämter übt das Landesversorgungsamt die Dienstherreneigenschaft für Beschäftigte bis zur Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) bzw. bis zur Vergütungsgruppe Ib BAT-O aus;

darüber hinaus ist das Sozialministerium Dienstherr (Übertragungserlass Personal SM M-V - AmtsBl. M-V 1995 S. 769).

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5. Wer sind die Referatsleiter im Ministerium für Arbeit und Bau und wer leitet die Versorgungsämter sowie das Landesversorgungsamt?

Die Leitung der Behörden der Landesversorgungsverwaltung ergibt sich aus dem beigefügten Organigramm vom 21.06.2001. Die Namen der Referatsleiter im Ministerium für Arbeit und Bau sind im Organisationsplan des Ministeriums für Arbeit und Bau aufgeführt und im Internet unter www.am.mv-regierung.de abrufbar.

6. Wer wurde in Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit seit Oktober 1998 von den Versorgungsämtern, dem Landesversorgungsamt oder Ministe- rium für Arbeit und Bau wohin abgeordnet, versetzt oder zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, bzw. innerhalb der Behörden umgesetzt (bitte Namen, bisherige und neue Stelle bzw. Stellenanteile angeben)?

Seit der Bildung des Ministeriums für Arbeit und Bau mit dem Organisationserlass des Ministerpräsidenten am 17.11.1998 wurden fünf Bedienstete vom Ministerium für Arbeit und Bau an andere Dienststellen versetzt.

- zwei Bedienstete des höheren Dienstes an das Sozialministerium Mecklenburg-Vor- pommern,

- ein Bediensteter des höheren Dienstes an das Amt für Arbeitsschutz und Technische Sicherheit - Gewerbeaufsicht -,

- ein Bediensteter des gehobenen Dienstes an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern,

- ein Bediensteter des gehobenen Dienstes an das Umweltministerium Mecklenburg-Vor- pommern.

Abgeordnet wurden in dem genannten Zeitraum drei Bedienstete des höheren Dienstes an das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Innerhalb des Ministeriums für Arbeit und Bau wurden 21 Bedienstete seit dem 17.11.1998 umgesetzt:

- neun Bedienstete des höheren Dienstes, - elf Bedienstete des gehobenen Dienstes, - ein Bediensteter des mittleren Dienstes.

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Von einer Umsetzung war ein Teilzeitbeschäftigter (30 Stunden/Woche) betroffen. Alle anderen Personalmaßnahmen betrafen vollbeschäftigte Bedienstete.

Zur Übernahme einer Nebentätigkeit wurde seit dem 17.11.1998 keine Mitarbeiterin/kein Mitarbeiter verpflichtet.

Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Interessen der von den o. g. Personalmaßnahmen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde in Abstimmung mit dem Landesdaten- schutzbeauftragten von der Namensnennung abgesehen.

Für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums können folgende Angaben gemacht werden:

Zwischen dem Landesversorgungsamt, den Versorgungsämtern oder dem Ministerium für Arbeit und Bau sowie innerhalb des Landesversorgungsamtes oder der Versorgungsämter sind die im Folgenden aufgeführten Abordnungen, Versetzungen und Umsetzungen durchgeführt worden:

- ein Bediensteter des höheren Dienstes: Abordnung an das Ministerium für Arbeit und Bau - ein Bediensteter des mittleren Dienstes: Abordnung/Versetzung vom Versorgungsamt

Rostock an das Landesversorgungsamt

- drei Bedienstete des mittleren Dienstes: Umsetzung innerhalb des Landesversorgungsamtes - ein Bediensteter des mittleren Dienstes: Versetzung vom Versorgungsamt Rostock an das

Landesversorgungsamt

- ein Bediensteter des gehobenen Dienstes: Abordnung vom Landesversorgungsamt an das Versorgungsamt Rostock

- drei Bedienstete des gehobenen Dienstes: Abordnung/Versetzung vom Versorgungsamt Rostock an das Landesversorgungsamt

- drei Bedienstete des gehobenen Dienstes: Umsetzung innerhalb des Versorgungsamtes Schwerin

- ein Bediensteter des gehobenen Dienstes: Abordnung/Versetzung vom Versorgungsamt Schwerin an die Außenstelle Schwerin des Landesversorgungsamtes

- zwei Bedienstete des gehobenen Dienstes: Umsetzung innerhalb des Versorgungsamtes Stralsund

Alle Personalmaßnahmen betrafen vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zu Nebentätigkeiten wurden keine Mitarbeiter/innen des Landesversorgungsamtes und der Versorgungsämter verpflichtet.

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