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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

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KLEINE ANFRAGE

der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE

Produktionsschulen und

ANTWORT

der Landesregierung

Unter der rot-roten Landesregierung von 1998 - 2006 wurde ein erfolg- reiches Netz von Produktionsschulen im Land Mecklenburg-Vorpom- mern aufgebaut. Unser Bundesland war und ist damit Vorreiter in der Bundesrepublik.

1. Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung mit der Förderung von Produktionsschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern im All- gemeinen und mit der Förderung der Produktionsschulen im Land- kreis Parchim im Besonderen?

Ziel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist es, durch eine wirksame und nachhaltige Kinder- und Jugendpolitik die Lebensverhältnisse und die Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu verbessern sowie gute und verlässliche Zukunftschancen für die junge Generation zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Zielstellung dient unter anderem die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung jedes jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit. Jungen Menschen in besonderen Lebenslagen sollen konkrete Hilfen angeboten werden, um Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.

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Diese Zielstellungen der Landesregierung werden unter anderem durch die Produktionsschu- len unterstützt. Die Produktionsschulen unterbreiten ein Hilfsangebot an besonders benachteiligte junge Menschen im Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in Arbeitsverhältnisse. Aufgabe der Produktionsschulen ist es, diesen jungen Menschen personale und soziale Kompetenzen zu vermitteln, um sie dadurch ihre Fähigkeiten und Interessen erkennen zu lassen, ihr Selbstwertgefühl zu steigern und berufliche Qualifizie- rungsangebote zu unterbreiten, um damit auf lange Sicht eine soziale und berufliche Integration zu erreichen.

Diese Integration kann unter anderem in der Vermittlung in eine Berufsbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt oder teilweise auch in der Rückführung in den Regelschulbereich bestehen.

Zielgruppe der Produktionsschulen sind junge Menschen mit langen Maßnahmekarrieren und orientierungslose Schulabgänger in den Altersgruppen der 15 – 20 Jährigen. Die Teilneh- merinnen/Teilnehmer kommen mit sehr unterschiedlichen biographischen Verläufen und auf unterschiedlichem Bildungsniveau in die Produktionsschule. Hier sollen sie zunächst stabilisiert werden, um im weiteren Verlauf Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen vermittelt zu bekommen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung und einer Erwerbs- tätigkeit notwendig sind.

Die Produktionsschülerinnen/Produktionsschüler arbeiten vorrangig nach dem pädagogischen Modell des produktiven Lernens in Werkstätten unter betriebsgleichen Bedingungen. Gerade die reale Produktion und die Marktbezüge der Produktionsschule fordern von den Jugend- lichen Ernsthaftigkeit beim Tun. Durch den Ansatz, marktgängige Produkte herstellen zu müssen, werden die Jugendlichen mit einer Verantwortungsübernahme und betrieblichen Erfahrungen konfrontiert.

Die Standortwahl der Produktionsschulen orientierte sich an der ursprünglichen Planung, das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Kreisgebietsreform in 5 Großkreise einzuteilen. In jedem Großkreis sollte eine Produktionsschule vorgehalten werden. In der Planungsregion Westmecklenburg fiel die Entscheidung nach fachlicher Prüfung zugunsten eines Trägers aus dem Landkreis Parchim aus.

2. Auf welcher rechtlichen und welcher verwaltungsrechtlichen Grund- lage und unter Einsatz von welchen finanziellen Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln wurden die Produktionsschulen bisher gefördert, einschließlich der Bundesagentur für Arbeit?

Produktionsschulen sind Einrichtungen der Jugendberufshilfe, um jungen Menschen durch hohe Praxis- und Handlungsorientierung aller Lernprozesse eine Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung bzw. eine Eingliederung in die Arbeitswelt zu ermöglichen und zugleich die soziale Integration zu unterstützen. Sie sind damit Teil der in § 13 SGB VIII beschriebenen Jugendsozialarbeit und der in § 80 SGB VIII geregelten örtlichen Jugendhilfe- planung. Im Rahmen des Aufbaus der Produktionsschulen hat jede/r beteiligte Landkreis oder kreisfreie Stadt ein politisches Votum zum Aufbau und zur Mitfinanzierung der

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Des Weiteren sind die Produktionsschulen Bestandteil des Neuen Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Jahre 2007 bis 2013. Den Produktionsschulen wird hierin aufgrund ihrer besonderen Ausrichtung ein besonderer Stellenwert beigemessen.

Sie können damit maßgeblich dazu beitragen, die Zielstellung des ESF zur Steigerung der Wirtschaftskraft, zur Schaffung und Sicherung dauerhafter Beschäftigung und zur Verbes- serung des Arbeitsmarktzugangs und der sozialen Integration zu erreichen. (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds 2007 bis 2013 für Mecklenburg-Vorpommern, spezifisches Ziel C 2.1)

Die Förderung der Produktionsschulen erfolgt auf Grundlage der ESF-Richtlinie zur Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe (C 2.1).

An der Finanzierung beteiligen sich der Europäische Sozialfonds, der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder/und die ARGEN sowie die Schule selbst durch den Erlös aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

Die Regel- und Grundfinanzierung geschieht also aus ESF- und Landesmitteln im Rahmen des ESF-Programms C 2.1 (Jugendberufshilfe) für den Zeitraum der alten und der neuen Phase des Operationellen Programms bis 2013.

Die örtlich-kommunale Mitfinanzierung wurde in den Jahren 2005 bis 2007 auf die Höhe von 10 % festgelegt. Ab 2008 soll diese Mitfinanzierung um jährlich 5 % pro Jahr auf 40 % im Jahr 2013 gesteigert werden.

Die Bundesagentur für Arbeit konnte sich auf der Grundlage des SGB III bisher nicht an der Finanzierung einer Produktionsschule beteiligen.

3. Ist eine Änderung der Förderung geplant oder inzwischen eingetreten, wenn ja, in welcher Art und mit welcher Begründung?

Die Finanzierung der Produktionsschulen ist im Rahmen des neuen Operationellen Programms des ESF bis zum Jahr 2013 gesichert. Eine Umstellung der Finanzierung ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Die gegenwärtige Umstrukturierung der arbeitsmarktlichen Instrumente des SGB II und SGB III, insbesondere der Wegfall der Fördermöglichkeiten des § 16 Abs. 2 SGB II (sonstige weitere Leistungen) ist für die Mitfinanzierung der ARGEN aktuell problematisch.

4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden bisher in den Pro- duktionsschulen des Landes und mit welchem Ergebnis gefördert?

Die Daten basieren auf Erhebungen im Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum 09.06.2008.

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In den einzelnen Produktionsschulen werden folgende Kapazitäten vorgehalten:

Produktionsschule Barth 60 Plätze

Produktionsschule Rostock 70 Plätze Produktionsschule Rothenklempenow 60 Plätze

Produktionsschule Waren 60 Plätze

Produktionsschule Westmecklenburg 60 Plätze

Die individuelle Verbleibsdauer an der Produktionsschule beträgt mindestens 3 Monate und maximal 18 Monate. Bei einer gegenwärtigen durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Monaten (seit 2004) können somit pro Jahr bis zu 500 junge Menschen eine Produktions- schule besuchen. Insgesamt waren im Erhebungszeitraum - bei unterschiedlichem Start der Produktionsschulen - bisher 1.170 junge Menschen in den Produktionsschulen beschäftigt.

Von den jungen Menschen, die die Produktionsschulen bereits verließen, haben ca. 31,5 % an der Vorbereitung auf einen Schulabschluss teilgenommen. Weitere 35 % haben anderweitige Qualifizierungsangebote (technische Zertifikate, Nachhilfe ...) genutzt.

Insgesamt ca. 25 % der Teilnehmerinnen/Teilnehmer konnten in eine Ausbildung und ca. 8 % in Arbeit vermittelt werden. Der Übergang in die Arbeitslosigkeit liegt bei 33,5 %.

Die übrigen 33,5 % der Abgänger einer Produktionsschule sind dem sonstigen Verbleib (z.B. Wiederaufnahme einer Schulausbildung, Umzug, Mutterschutz, Wehr-/Zivildienst ...) zuzurechnen.

5. Bis wann erfolgt eine Evaluierung der einzelnen Produktionsschulen des Landes und wenn dies bisher nicht geplant ist, warum ist eine Evaluierung bisher nicht vorgesehen?

Bereits seit 2006 erfolgte die Evaluierung der Produktionsschulen unter anderem im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung durch die Universität Hannover. Die von der Universität durchgeführten Untersuchungen dienten folgenden Zielen:

- wissenschaftliche Begleitungen des Aufbaus der fünf Produktionsschulen in Mecklenburg- Vorpommern,

- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Mitarbeiter der Produktionsschulen und für Entscheidungsträger der kommunalen Ebene, der Wirtschaft und deren Verbände sowie für das zuständige Ministerium,

- frühzeitige Benennung bestehender Bedarfe zur Vornahme evaluierender Korrekturen durch das Fachministerium.

Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Begleitung werden im August 2008 in Form eines Berichtes vorgelegt.

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Darüber hinaus werden zur Erfüllung der Berichtspflichten des Landes M-V von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern der Produktionsschulen Daten mit Hilfe von Eintritts- und Austrittsfragebögen erhoben. Diese werden durch die Produktionsschulen in einem speziell dafür vorgesehenen ESF gemäßen Programm (ISAP-iDE) erfasst und weitergeleitet. Die Daten dienen der Begleitung und Bewertung sowie der Quantifizierung der Ziele der Förderung. Hierfür wurden messbare Indikatoren definiert, mit denen man den Erfolg der jeweiligen Förderung aus dem ESF bewerten kann.

6. Welche Vorstellungen bestehen seitens der Landesregierung bezüglich eines Ausbaus des Netzes bzw. der einzelnen Standortkapazitäten der Produktionsschulen des Landes?

Der Aufbau weiterer Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern ist bis zum Ende des Neuen Operationellen Programms des ESF (bis 2013) aufgrund des zur Verfügung stehenden Budgets derzeit von Seiten des Landes nicht möglich.

Oberstes Ziel ist es zunächst, die bestehenden Einrichtungen in den Regionen und im System der berufsvorbereitenden und -orientierenden Maßnahmen weiter zu etablieren und zu verfestigen. Dabei soll insbesondere den jungen Menschen, die nicht mehr durch Förderungen des SGB II und SGB III erfasst werden oder die „ausgefördert“ worden sind bzw. denjenigen jungen Menschen, die eine schulische Berufsvorbereitung ohne Integration in Ausbildung oder Arbeit absolviert haben, eine zweite Chance zur Integration in die Arbeits- und Berufswelt gegeben werden.

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