• Keine Ergebnisse gefunden

Zufriedenheit mit der Kommunikation und Evaluation der Zusammenarbeit

4.2 Darstellung der Ergebnisse

4.2.2 Zufriedenheit mit der Kommunikation und Evaluation der Zusammenarbeit

Bei den Case Managerinnen und Managern wird ebenfalls die Berufserfahrung erhoben, wobei dies die demografischen Daten darstellen. Es werden dieselben Kategorien (0-2 Jahre, 3-5 Jahre, 6-10 Jahre und mehr als 10 Jahre) wie bei den DGKPP der BB Wien gewählt, um anschließend einen Vergleich durchführen zu können. In Abbildung 8 wird die Verteilung der Berufsjahre mit Hilfe eines Balkendiagramms dargestellt. Eine Mehrheit von 22 (57,90%) Koordinatorinnen und Koordinatoren des FSW haben sich der Kategorie „mehr als 10 Jahre“ zugeordnet.

Gefolgt wird diese von der Rubrik „6-10 Jahre“ mit 15,80% (sechs Befragte) und der Gruppe „3-5 Jahre“ mit 13,20% (fünf Befragte). Eine Minderheit von zwei (5,30%) Personen hat bisher erst „0-2 Jahre“ Berufserfahrung gesammelt. Drei (7,90%) Case Managerinnen und Manager haben diesbezüglich keine Angaben getätigt.

Abbildung 8: Berufserfahrung der Case Managerinnen und Manager, Quelle: Eigene Erstellung

Department Gesundheit

40

Die Zufriedenheit der Case Managerinnen und Manager mit dem derzeitigen Situationsbericht der BB Wien wird ebenfalls anhand einer Smiley-Skala eruiert, wobei diese fünf Ausprägungen hat (sehr zufrieden, eher zufrieden, zufrieden, eher unzufrieden, sehr unzufrieden). Der Modalwert beträgt zwei, da die Mehrheit von 14 (36,84%) Personen des FSW mit dem Verlegungsbericht „eher zufrieden“ ist.

Weitere zwölf (31,58%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben an „zufrieden“ und je sieben (18,42%) Koordinatorinnen sowie Koordinatoren „eher unzufrieden“ mit dem Situationsbericht zu sein. Eine Person hat dem Verlegungsbericht das Attribut „sehr zufrieden“ zugeordnet, wobei die Kategorie „sehr unzufrieden“ von keinem Befragten angekreuzt wird. Von vier (10,53%) Case Managerinnen und Managern werden keine Angaben getätigt. Die Verteilung der Zufriedenheit und deren Ausprägungen kann Abbildung 9 entnommen werden.

Die Pearson-Korrelation zwischen den beiden Merkmalen Berufserfahrung sowie Zufriedenheit der Case Managerinnen und Manager ergibt, dass keine Verbindung zwischen diesen zwei Variablen besteht, da r= -0,047 ist.

Abbildung 9: Zufriedenheit der Case Managerinnen und Manager mit dem Situationsbericht, Quelle:

Eigene Erstellung

Department Gesundheit

41

Der nächste Abschnitt des Fragebogens beschäftigt sich mit dem Aufbau des Fragebogens und ob dieser alle notwendigen Informationen enthält, damit die Case Managerinnen sowie Manager eine bedarfsgerechte Versorgung planen können.

Nach der Meinung von 17 (44,70%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW liefert der Verlegungsbericht nicht alle erforderlichen Auskünfte, welche für eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung notwendig wären. Jedoch negieren ebenfalls 17 (44,70%) Case Managerinnen und Manager diese Ansicht sowie vier (10,50%) machen dazu keine Angaben.

Um den Situationsbericht optimieren zu können, werden die Befragten anschließend gebeten aufzulisten, welche Informationen im Aufbau fehlen. In Abbildung 10 können die von den Case Managerinnen und Managern genannten fehlenden Informationen entnommen werden. In diese Darstellung fließen auch die Ergebnisse der dritten Fragestellung (Rubrik „andere“) „Welche schriftlichen Informationen fehlen aus Ihrer Sicht oft in den Situationsberichten?“ mit ein. Grund dafür ist, dass die Antworten sich sehr ähnelten und diese komprimiert zusammengefasst wurden, um mehrmalige Wiederholungen zu vermeiden.

Jeweils sieben Koordinatorinnen sowie Koordinatoren merken an, dass der gesendete Situationsbericht keine Telefonnummer der zuständigen Station enthält und dass das Design unübersichtlich ist. Die Case Managerinnen und Manager beschreiben den Prozess des Suchens der telefonischen Kontaktdaten als mühsam, da diese dafür zumeist das Internet heranziehen. Zudem ist im Verlegungsbericht auch nicht ersichtlich, von welcher Abteilung dieser stammt. Der Situationsbericht wird nach dem Senden in ein HTML-Format konvertiert, sodass die Textbausteine untereinander aufgereiht werden, welche zuvor in Reitern dargestellt wurden. Durch diese Konvertierung wird auch die Reihenfolge der Textbausteine verändert, sodass wesentliche Dinge wie Angaben zu der häuslichen Betreuung und Versorgung am Ende des Berichtes stehen. Diese Umformatierung ist unübersichtlich und stellt für die Case Managerinnen sowie Manager eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar.

Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW erläutern, dass häufig nicht beschrieben wird, ob es sich um einen Ersteinsatz oder Wiedereinsatz der mobilen Dienste handelt. Die Planungsfristen sind hierbei unterschiedlich, da bei Ersteinsätzen noch ein Unternehmen, welches eine Hauskrankenpflege anbietet,

Department Gesundheit

42

zugeordnet werden muss. Bei Wiedereinsätzen gibt es bereits zuständige mobile Dienste, sodass nur ein etwaiger neuer Versorgungsbedarf erhoben wird. Des Weiteren halten drei Case Managerinnen und Manager fest, dass im Situationsbericht nicht darauf eingegangen wird, wie die mobilen Dienste den Wohnungszutritt erhalten. Diesbezüglich kam es nach Angaben der Befragten bereits zu Vorfällen, wo Patientinnen oder Patienten sich in der Wohnstätte befanden, jedoch auf Grund ihrer schlechten physischen Verfassung nicht selbstständig die Haustüre öffnen konnten. Beim Wohnungszutritt gibt es die Optionen, dass die Patientin sowie der Patient selbst oder die Angehörigen die Eingangstüre öffnen sowie das Vorhandensein eines Schlüsselsafes. Bei einem Schlüsselsafe befindet sich der Haustürschlüssel in einem Kästchen, welches an der Hausaußenmauer angebracht ist und durch ein Schloss versperrt ist.

Drei Koordinatorinnen und Koordinatoren behaupten, dass die Pflegepersonen der BB Wien im Situationsbericht keine Auskunft darüber geben, durch wen die Patientinnen oder Patienten zwischen den Einsätzen bzw. vor dem Ersteinsatz der mobilen Dienste betreut und versorgt werden. Findet bei multimorbiden Pflegebedürftigen keine zusätzliche Betreuung durch Angehörige statt, so kann die Hauskrankenpflege alleine oftmals keine ausreichende Versorgung anbieten. Es finden pro Tag höchstens drei Einsätze (morgens, mittags, abends) durch die mobilen Dienste statt, wobei es keine Nachteinsätze gibt. Folglich wäre z.B. bei bettlägerigen Patientinnen oder Patienten ein dreistündlicher Lagerungswechsel nur durch die Hauskrankenpflege nicht gegeben.

Bezüglich der Dokumentation im Situationsbericht durch die Pflegepersonen der BB Wien führen ebenfalls jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW an, dass häufig die Kennzeichnung von Stornierungen und Änderungen fehlt und dass die Tageszeit (morgens, mittags, abends) nicht beschrieben wird, wann der Einsatz durch die mobilen Dienste stattfinden soll. Die Wörter Stornierungen oder Änderungen sollen dabei in Großbuchstaben in das Textfeld „sonstige Informationen + für Sozialarbeit“ geschrieben werden, inklusive detaillierter Informationen über diese. Des Weiteren soll in den Situationsberichten definiert werden, um welche Tageszeit die Patientinnen oder Patienten den Einsatz der mobilen Dienste benötigen. Dabei wird zwischen morgens, mittags und abends unterschieden.

Department Gesundheit

43

Zusätzlich wünschen sich weitere zwei Befragte eine Angabe darüber, welche Berufsgruppe (Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder gehobener Dienst) für den Einsatz notwendig ist. Weitere zwei Befragte würden es begrüßen, wenn die Daten im Situationsbericht, insbesondere Informationen über die Angehörigen, vor dem Absenden nochmals kontrolliert werden. Auch eine ausführlichere Beschreibung der Pflegesituation bzw. der ATLs führt nach Auskunft einer Case Managerin oder eines Case Managers zu einer Verbesserung der Versorgungsplanung.

Laut zwei Befragten ist im konvertierten Situationsbericht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW das Datum des Aufenthaltes nicht ersichtlich. Folglich wissen sie somit nicht wie lange der Krankenhausaufenthalt gedauert hat. Auch die Auskunft über das Entlassungsdatum ist nach Angabe einer Befragten manchmal fehlerhaft oder falsch. Nach Darlegung von zwei Case Managerinnen und Managern ist häufig auch unklar durch wen die Medikamentenvorbereitung stattfindet. Führt diese die Patientin sowie der Patient selbst oder die Angehörige durch. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, dass die Medikamente von den mobilen Diensten vorbereitet werden, wobei sich auch die Frage stellt, ob die Patientin oder der Patient die Medikamente selbstständig einnehmen kann oder eine Vorbereitung bzw.

Verabreichung benötigen.

Eine weitere wichtige Information, die oftmals vergessen wird, ist die Unterscheidung zwischen medizinischer und langfristiger Hauskrankenpflege. Für diese Unterscheidung gibt es nach Angaben von zwei Koordinatorinnen und Koordinatoren keine eigene Rubrik im Situationsbericht. Eine medizinische Hauskrankenpflege wird nur herangezogen, wenn damit der Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann und ist auf einen Zeitraum von 28 Tagen begrenzt. Eine Verlängerung kann nach ärztlicher Anordnung stattfinden (Wiener Gebietskrankenkasse, 2017, www). Eine Case Managerin oder ein Manager merkt auch an, dass keine Daten bezüglich der Sozialversicherung und des Versicherungsstatus übermittelt werden.

Des Weiteren gibt es im Situationsbericht keine spezifischen Textfelder, in welchen angegeben werden kann, ob bereits ein Pflegegeldantrag oder ein Pflegegelderhöhungsantrag während des Krankenhausaufenthaltes gestellt wurde.

Eine Person äußert, dass prinzipiell häufig Informationen zu der bestehenden

Department Gesundheit

44

Pflegestufe fehlen. Auch die Beschreibung der Wohnsituation wäre nach Auskunft einer Befragten oder eines Befragten wichtig, da manche Patientinnen oder Patienten in einer unzumutbaren Wohnumgebung leben z.B. ohne Kühlschrank, Badezimmer oder Toilette in der Behausung.

Bei Essen auf Rädern muss unterschieden werden durch welche Organisation dies bereitgestellt wird. Das Unternehmen FSW bietet Essen auf Rädern zwar an, jedoch ist es nicht für die Koordination von anderen Unternehmen zuständig, die dies ebenfalls tun. Auf diese Unterscheidung hat eine Case Managerin oder ein Manager hingewiesen, da sie oftmals die Anfrage erhalten, Essen auf Rädern bei einem anderen Unternehmen wieder zu aktivieren.

Abbildung 10: Fehlende Informationen im Situationsbericht von Case Managerinnen und Manager genannt, Quelle: Eigene Erstellung

Im dritten Abschnitt des Fragebogens wird darauf eingegangen, ob die Case Managerinnen und Manager ausreichend schriftliche Informationen von den

Department Gesundheit

45

Pflegepersonen der BB Wien erhalten, um eine bedarfsgerechte Versorgung für die Patientinnen oder Patienten zu planen. Dabei haben 31 (81,60%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW die Rubrik „Häufig“ und vier (10,50%) Befragte die Kategorien „Selten“ angekreuzt. Drei (7,90%) machten keine Angabe, ob die schriftliche Auskunft im Situationsbericht ausreichend ist. Die Kategorien „Immer“

und „Nie“ werden von keinem ausgewählt. In Abbildung 11 wird die Verteilung der Antworten zu der geschlossenen Fragestellung, ob die Case Managerinnen und Manager ausreichend schriftliche Informationen von den Pflegepersonen der BB Wien erhalten, dargestellt.

Abbildung 11: Erhalten die Case Managerinnen und Manager ausreichend schriftliche Informationen im Situationsbericht, Quelle: Eigene Erstellung

Zusätzlich wurde im Zuge des Fragebogens in Erfahrung gebracht, welche Informationen von den Pflegepersonen der BB Wien im Situationsbericht fehlen.

Durch vorangegangene Recherchen wurden die drei häufigsten mangelhaften Auskünfte identifiziert und in Form eines Multiple-Choice-Layouts im Fragebogen aufgelistet. In Abbildung 12 wird die Verteilung dieser in Form eines Kreisdiagrammes dargestellt. 17 (44,70%) Case Managerinnen und Manager empfinden, dass die „genaue Beschreibung der benötigten Hilfestellung“ oft im Situationsbericht fehlt. Jeweils 13 (34,20%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW äußern häufig mangelhafte Informationen zu den Rubriken „durch wen soll die Hilfestellung erfolgen (Heimhilfe, Pflegehilfe, Diplomiertes Personal)“ und

„Unterscheidung zwischen medizinischer Hauskrankenpflege und langfristiger Hauskrankenpflege“ zu erhalten. Vier (10,50%) Personen haben keine Angaben zu

keine

Department Gesundheit

46

dieser Fragestellung getätigt und niemand der Befragten hat „keine“ fehlenden Informationen angekreuzt. Die Aussagen unter der Kategorie „andere“ werden in Abbildung 10 miteingebunden und zusammengefasst.

Abbildung 12: Drei häufig fehlende schriftlichen Informationen im Situationsbericht, Quelle: Eigene Erstellung

Im nächsten Abschnitt des Fragebogens wird die Thematik der telefonischen Kontaktaufnahme mit den Pflegepersonen der BB Wien behandelt. Zunächst wird eruiert wie viele Case Managerinnen und Manager bereits DGKPP angerufen haben, um fehelende Informationen einzuholen. Eine Mehrheit von 37 (97,40%) Befragten gibt an, bereits telefonischen Kontakt mit den Pflegepersonen der BB Wien aufgenommen zu haben. Nur eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des FSW hat noch nie eine Person des gehobenen Dienstes der BB Wien angerufen.

Anschließend wird die Häufigkeit dieser notwendigen Telefonate erfasst, indem drei Kategorien (Immer, Häufig, Selten) aufgelistet werden. Die Abbildung 13 dient dazu, diese Kategorien und ihre Häufigkeitsverteilung in Prozent darzustellen. Knapp die Hälfte der Befragten (47,40%, 18 Befragte) gibt an, dass „Selten (bei weniger als

Department Gesundheit

47

50%)“ eine telefonische Kontaktaufnahme notwendig ist. 15 (39,50%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erläutern „Häufig (bei mehr als 50%)“ die Pflegepersonen der BB Wien anzurufen, um detailliertere Auskünfte zu erhalten.

Zwei (5,30%) Koordinatorinnen und Koordinatoren müssen bei jedem Situationsbericht, folglich „Immer“, fehlende Informationen via Telefonat einholen.

Drei (7,90%) Case Managerinnen und Manager enthalten sich bei dieser Frage der Stimme.

Abbildung 13: Häufigkeit der notwendigen Telefonate für die Einholung von fehlenden Informationen, Quelle: Eigene Erstellung

Des Weitern werden die Befragten nach der Häufigkeitserfassung gebeten anzuführen, welche fehlenden Informationen mündlich via Telefonat eingeholt wurden. Dazu machen die Case Managerinnen und Manager 19 Angaben in Form von Freitextantworten, welche in Abbildung 14 geclustert dargestellt sind.

Zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW haben des Öfteren wegen eines fehlenden oder falschen Entlassungsdatums telefonischen Kontakt mit den Pflegepersonen der BB Wien aufgenommen. Dabei befindet sich das Datum der Entlassung häufig in der Vergangenheit oder die Frist für die Versorgungsplanung zwischen eingelangtem Situationsbericht und Entlassungsdatum ist zu kurz. Weitere fünf Koordinatorinnen und Koordinatoren haben auf Grund fehlender Auskunft über die Tageszeit (morgens, mittags, abends), also wann die Betreuungsleistung stattfinden soll, angerufen.

Bei mangelhafter Kennzeichnung oder Beschreibung von Änderungen sowie Stornierungen sind nach Auskunft von drei Case Managerinnen und Managern

keine Angaben

Department Gesundheit

48

Telefonate häufig notwendig. Insbesondere wenn Situationsberichte mehrmals gesendet werden, jedoch nicht ersichtlich ist, welche Informationen sich geändert haben. Auch bei fehlenden Angaben zu der Art der Hauskrankenpflege (medizinische oder langfristige) wurde von zwei Befragten Rücksprache mit den Pflegepersonen der BB Wien gehalten. Zusätzlich ist laut zwei Personen des FSW eine telefonische Kommunikation mit der Station notwendig, wenn die Daten der Angehörigen, insbesondere die Telefonnummer, fehlen oder falsch sind. Die Case Managerinnen und Manager müssen zumeist mit den Angehörigen in Kontakt treten, um Termine zu vereinbaren sowie Informationen auszutauschen, da die Patientinnen oder Patienten oft nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.

Zwei Befragte des FSW haben mit den Pflegepersonen der BB Wien telefoniert, um das Datum des Ersteinsatzes der mobilen Dienste in Erfahrung zu bringen. Das Entlassungsdatum entspricht nicht immer dem Datum des Ersteinsatzes. Folglich wird im Situationsbericht dieses nochmals separat angeführt. Des Weiteren gibt eine Case Managerin oder ein Manager an, telefonischen Kontakt mit den DGKPP aufgenommen zu haben, um zu klären von wem die Patientinnen oder Patienten bis zum Ersteinsatz bzw. zwischen den Einsätzen versorgt werden. Bei multimorbiden Pflegebedürftigen ist eine dreimal tägliche Betreuung durch die mobilen Dienste oftmals nicht ausreichend. Es ist notwendig, dass Personen im sozialen Umfeld ebenfalls einen Teil des Versorgungsbedarfes abdecken.

Eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator hat die Pflegepersonen der BB Wien angerufen, damit die Aktualität des Situationsberichtes bestätigt wird. Insbesondere wenn bei Wiedereinsätzen der dokumentierte Versorgungsbedarf von den zuvor erhaltenen Leistungen durch mobile Dienste abweicht. Zusätzlich wurde mit Hilfe eines Telefongespräches durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des FSW in Erfahrung gebracht, durch welche Berufsgruppe die Versorgungsleistung erbracht werden soll. Es wird dabei zwischen Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobenen Dienst unterschieden. Der Kompetenzbereich dieser Berufsgruppen variiert stark, folglich muss die zu erbringende Leistung an der Patientin oder dem Patient genau beschrieben sein.

Department Gesundheit

49 Abbildung 14: Einholung der fehlenden Informationen via Telefonat, Quelle: Eigene Erstellung

Insgesamt besteht nach Angabe von 33 (86,80%) Case Managerinnen und Managern ein Verbesserungspotential bezüglich der Optimierung des Situationsberichtes und der Zusammenarbeit mit den Pflegepersonen der BB Wien.

Zwei (5,30%) Befragte negierten das Vorhandensein von Verbesserungsvorschlägen und drei (7,90%) Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter des FSW machten dazu keine Angaben. In Abbildung 15 werden die in 19 Kategorien zusammengefassten Verbesserungsvorschläge und deren Verteilung auf die Case Managerinnen sowie Manager dargestellt.

Des Weiteren wird eine Pearson-Korrelation zwischen den beiden Merkmalen Berufserfahrung sowie Verbesserungsvorschläge der Koordinatorinnen und Koordinatoren durchgeführt. Jedoch besteht keine Verbindung zwischen diesen zwei Variablen, da r= 0,275 ist.

Eine Mehrheit von 14 Befragten erläutert, dass das Design des Situationsberichtes unübersichtlich ist. Durch die Konvertierung des Verlegungsberichtes in ein HTML-Format verschieben sich die Textbausteine, sodass die wichtigste Information

Department Gesundheit

50

(extramurale Versorgungsplanung) am Ende steht. Diesbezüglich wünschen sich weitere sechs Personen, dass der Situationsbericht als PDF-Format anstatt des üblichen HTML-Formats gesendet wird.

Acht Befragte geben an, dass das Vorhandensein der Telefonnummern der zuständigen Stationen im Situationsbericht eine Arbeitserleichterung wäre. Derzeit muss diese von den Case Managerinnen und Managern z.B. via Internet gesucht werden. Zudem erläutern je drei Koordinatorinnen und Koordinatoren, dass die schriftlichen Auskünfte über die Tageszeiten und die Berufsgruppen mangelhaft bis nicht existent sind. Im Verlegungsbericht soll beschrieben sein, zu welcher Tageszeit (morgens, mittags, abends) die Versorgungsleistung und durch welche Berufsgruppe (Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, gehobener Dienst) diese erbracht werden soll.

Sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW appellieren an die Pflegepersonen der BB Wien, die Daten im Situationsbericht auf ihre Korrektheit zu kontrollieren.

Dies betrifft sowohl die Informationen über die benötigten Unterstützungsleistungen, als auch Angaben zu den Kontaktdaten der Angehörigen. Die ausreichende und korrekte Kennzeichnung von Stornierungen und Änderungen wäre laut fünf Befragten verbesserungswürdig. Es kommt zu einer Verschwendung von Zeitressourcen, wenn die Case Managerinnen und Manager gezwungen sind die Veränderungen im Situationsbericht regelrecht zu suchen. Des Weiteren soll nach Meinung von vier Koordinatorinnen und Koordinatoren die Wohnsituation sowie das soziale Umfeld der Patientinnen oder Patienten näher beschrieben werden.

Essentiell ist dabei für die mobilen Dienste die bauliche und gerätetechnische Ausstattung der Wohnstätte, wie das Vorhandensein eines Kühlschrankes, eines Badezimmers oder einer Toilette in der Behausung.

Um eine bedarfsgerechte Versorgung anbieten zu können benötigt das Personal des FSW ausreichend Planungszeit. Drei Case Managerinnen und Manager äußern, dass die Einhaltung der Planungsfristen ein Optimierungspotential haben. Bei Ersteinsätzen der mobilen Dienste ist der Situationsbericht mindestens 72 Stunden und bei Wiedereinsätzen mindestens 24 Stunden vor der Entlassung zu senden.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter informiert zudem darüber, dass durch die Pflegepersonen der BB Wien an den Wochenenden oder Feiertagen kein Ersteinsatz

Department Gesundheit

51

geplant werden soll. Eine weitere wichtige Auskunft für drei Koordinatorinnen und Koordinatoren ist, durch wen werden die Patientinnen und Patienten zwischen den Einsätzen bzw. vor dem Ersteinsatz der mobilen Dienste betreut. Gibt es Personen aus dem sozialen Netzwerk, welche eine kontinuierliche Versorgung zwischen den Einsätzen aufrechterhalten. Bei vielen multimorbiden pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten ist eine dreimal tägliche Betreuung durch die mobilen Dienste nicht ausreichend.

Jeweils zwei Befragte loben die Ausführlichkeit der Situationsberichte und äußern ihre Zufriedenheit mit der gemeinsamen Zusammenarbeit, jedoch würde ein einheitliches Vorgehen der Stationen wünschenswert sein. Die Situationsberichte der verschiedenen Abteilungen variieren bezüglich ihres Textinhaltes stark nach Angaben von zwei Case Managerinnen und Managern.

Weitere zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden eine genauere Beschreibung betreffend die Medikamentenvorbereitung begrüßen. Diese kann sowohl von der Patientin sowie dem Patient selbst, den Angehörigen oder den mobilen Dienste durchgeführt werden. Zusätzlich sollte anschließend geklärt werden, ob die Patientin sowie der Patient die Medikamente selbst einnehmen kann oder eine Vorbereitung bzw. Verabreichung notwendig ist. Auch die Dokumentation und korrekte Differenzierung zwischen medizinischer und langfristiger Hauskrankenpflege gilt es laut zwei Befragten zu verbessern. Im Krankenhaus ausgestellte Verordnungsscheine für Heilbehelfe oder Hilfsmittel sowie Rezepte sollten ebenfalls nach Angaben von zwei Case Managerinnen und Managern im Situationsbericht dokumentiert werden. Dadurch ist ersichtlich, welche Gegenstände oder Medikamente noch organisiert werden müssen.

Aus organisatorischer Sicht ist es essentiell zu wissen, dass die Koordinatorinnen und Koordinatoren ihre Hausbesuche zu Mittag bzw. am frühen Nachmittag abhalten.

Dabei führen sie ein Assessment mit den Patientinnen und Patienten durch, um die Ressourcen sowie den Versorgungsbedarf nochmals zu erheben. Eine Person erläutert, dass es folglich optimal ist, wenn die Entlassungen aus dem Krankenhaus am Vormittag stattfinden. Dadurch sind die Patientinnen und Patienten, welche mobile Dienste erhalten sollen, mittags zu Hause.

Department Gesundheit

52

Jeweils eine Case Managerin oder ein Manager hat angemerkt, dass Informationen bezüglich der Sozialversicherungsdaten sowie des Sozialversicherungsstatus und einer bestehenden Sachwalterschaft bzw. Bevollmächtigung im Situationsbericht fehlen. Für diese Thematiken sind im Verlegungsbericht keine Rubriken vorhanden.

Abbildung 15: Verbesserungsvorschläge der Case Managerinnen und Manager, Quelle: Eigene Erstellung