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Als Hürden in der Zusammenarbeit sowie Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern des Krankenhauses der BB Wien und des FSW konnten die E-Dokumentation, die vorhandenen organisatorischen Gegebenheiten, die mangelnden Kenntnisse über Arbeitsprozesse und Tätigkeitsbereiche, als auch das nicht einheitliche Vorgehen des Personals identifiziert werden. In der Literatur wird insbesondere die elektronische Datenverfassung thematisiert. Pocklington und Al-Dhahir (2011, S. 4) geben in ihrer empirischen Erhebung an, dass eine computergestützte Dokumentation der handschriftlichen vorzuziehen ist, da die Diagnosen, die Medikamentenangaben sowie Anweisungen für den extramuralen Bereich ausführlicher behandelt werden. Jedoch haben Showalter et al. (2011, S. 721) in ihrer Studie erhoben, dass die Einführung einer standardisierten elektronischen leitfadengestützten Dokumentation zu keiner Reduktion der Wiederaufnahmerate nach der Entlassung führt. Folglich konnte dadurch keine Verbesserung der Versorgungskontinuität im extramuralen Bereich erzielt werden.

Aus diesen Hürden sowie den Ergebnissen der empirischen Daten konnten als Maßnahmen die Durchführung von Fortbildungen und Informationsveranstaltungen, die Erstellung einer Leitlinie, die Optimierung der elektronischen Datenverarbeitung

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und das Einführen einer Kontaktperson zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation abgeleitet werden. Das Erstellen eines Pflegeleitfadens wird auch von Håland et al. (2015, S. 642) als eine effektive Maßnahme definiert, welche die Zusammenarbeit der Gesundheitsanbieter im extramuralen und intramuralen Bereich optimiert. Die Studie von Destino et al. (2017, S. 84) beschreibt zudem, dass bei der Entlassungsplanung die verbale Kommunikation zwischen den Schnittstellen des intramuralen und extramuralen Bereichs präferiert wird. Diese Art des Informationsaustausches wird durch eine prozessorientierte elektronische Gesundheitsaufzeichnung, eine Lean-Verbesserungsmethode und das intensive Hinzuziehen von den beteiligten extramuralen Versorgungsanbietern zusätzlich verbessert (Destino et al., 2017, S. 80).

Es können mehrere limitierende Faktoren für die Erstellung und Durchführung der Masterarbeit identifiziert werden. Die Stakeholder verfolgen das Ziel, ihre individuellen Interessen für das Unternehmen durchzusetzen (Völpel, 2011, S. 9).

Folglich steht die Autorin in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den beiden Organisationen. Sowohl die Leitungsstelle des FSW, als auch die Pflegedirektorin des Krankenhauses der BB Wien mussten überzeugt werden, dass die Masterarbeit einen etwaigen Nutzen für ihr Unternehmen haben kann. Beide Stakeholder erhalten Mitspracherecht bei der Formulierung der Fragebögen, Arbeitstitel sowie Forschungsfragen. Folglich muss auch auf die Anregungen und Wünsche der Pflegedirektorin und der Leitungsstelle des FSW eingegangen werden. Als Gegenzug erhält die Autorin die Unterstützung der Unternehmen und es ist ihr gestattet Daten mittels Fragebogen zu erheben.

Als weitere Limitation ist zu nennen, dass die Größe der beiden Stichproben stark divergiert. Beim FSW wurden 50 Fragebögen an die Case Managerinnen und Manager, welche mit den Situationsberichten des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Wien betraut sind, ausgegeben. Im Gegensatz dazu sind bei den BB Wien 183 Pflegepersonen, welche regelmäßig Situationsberichte verfassen, zu befragen.

Nach Angaben der Literatur wird eine Voll- oder Totalerhebung nur in Ausnahmefällen durchgeführt, da zumeist eine Stichprobe gewählt wird, deren Ergebnisse sich auf die Grundgesamtheit übertragen lässt und somit repräsentativ ist (Weiß, 2013, S. 18). Obwohl verbundene bzw. paarige Stichproben nach Angaben

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von Weiß (2013, S. 175) immer denselben Umfang haben, ist dies in diesem Fall nicht möglich, da bei einer Stichprobe von 50 Pflegepersonen der BB Wien nicht auf deren Grundgesamtheit geschlossen werden kann.

Zusätzlich ist anzumerken, dass im Fragebogen für die Case Managerinnen und Manager unter der dritten Rubrik die Berufsgruppen Heimhilfe, Pflegehilfe und Diplomiertes Personal als Beispiele aufgezählt werden. Die GuKG-Novelle von 2016 hat eine Veränderung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nach sich gezogen. Derzeit können der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (dreijährige Ausbildung), die Pflegefachassistenz (zweijährige Ausbildung) und die Pflegeassistenz (einjährige Ausbildung) in der Pflege tätig sein (Gesundheit Österreich GmbH, 2012, www). Die Entscheidung, die veraltete Bezeichnung zu verwenden, wurde gewählt, da die neuen Bezeichnungen nach Empfinden der Autorin noch nicht ausreichend im Sprachgebrauch verankert sind.

Als limitierender Faktor ist auch das nicht einheitliche Vorgehen beim Ausfüllen der Fragebögen seitens der Case Managerinnen und Manager zu nennen. Bei drei Standorten wurden die Daten während einer Teamsitzung in Anwesenheit der Autorin erhoben. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren hatten dabei die Möglichkeit bei Unklarheiten die Forscherin direkt zu befragen. Dadurch sind Gespräche entstanden, welche auch für die Verfasserin dieser Arbeit aufschlussreich waren und das weitere Vorgehen der empirischen Erhebung beeinflussten.

Zusätzlich konnte durch dieses Vorgehen eine große Rücklaufquote erzielt werden.

Die Teamleitung des vierten Standortes lehnt jedoch ab, dass die Forscherin die Fragebögen während der Besprechungsversammlung austeilt und anwesend ist. Sie führte vor der Teamsitzung alleine ein Gespräch mit der Autorin, in welchem der Fragebogen besprochen wurde. Anschließend wurden diese von der Teamleitung ausgeteilt und per Post zugesendet. In der Literatur von LoBiondo-Wood und Haber (2005, S. 482) wird beschrieben, dass gleiche Voraussetzungen bei der Datenerhebung essentiell sind, um Verzerrungen der Ergebnisse zu vermeiden.

Andererseits könnte die Anwesenheit der Autorin während des Ausfüllens der Fragebögen ebenfalls zu einer Verfälschung der erhobenen Daten geführt haben.

Die geführten Gespräche oder die verschiedenen Gesten während der Teamsitzung haben eventuell die Befragten unterbewusst beeinflusst.

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Zudem wurde im Krankenhaus der BB Wien auf Grund der Umsetzung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA GmbH, 2017, www) ein Monat nach der Erhebung ein modifizierter Situationsbericht eingeführt. Dieser weist ein anderes Layout auf und beachtet bereits einige Verbesserungsvorschläge, welche im Zuge dieser Empirie analysiert werden. Dadurch drängt sich bei einigen Pflegepersonen die Frage nach der Sinnhaftigkeit und dem Zweck dieser Erhebung auf. Jedoch liegt der Fokus der vorliegenden Arbeit auf der Evaluation der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Unternehmen. Die identifizierten Optimierungsmaßnahmen werden bisher nur teilweise oder noch nicht umgesetzt. Zusätzlich soll in Zukunft der Situations- bzw.

Verlegungsbericht als pflegerischer Entlassungsbrief bezeichnet werden.

Die Repräsentativität beider Gruppen ist gewährleistet, da eine Vollerhebung angestrebt wurde, wobei sich die Stichprobe aus der Freiwilligkeit zur Teilnahme ergab (LoBiondo-Wood & Haber, 2005, S. 403-406). Die Ergebnisse stellen somit die allgemeinen Standpunkte der DGKPP der BB Wien und der Case Managerinnen und Manager des FSW bezüglich der gemeinsamen Zusammenarbeit sowie Kommunikation dar. Jedoch sind die erhobenen Daten nicht für andere Schnittstellen des intramuralen und extramuralen Bereichs repräsentativ. Die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhaus der BB Wien (z.B. elektronische Dokumentation mittels Care Solutions) erlauben keine Übertragbarkeit auf andere Wiener Spitäler, obwohl diese ebenfalls mit dem FSW kooperieren.