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Wirkungen öffentlicher Kredithilfen auf die Konsumkreditnachfrage

LARKINS 6 kommt unter Verwendung von bestimmten Zielgrößen der Arbeitslosigkeit und der Preisniveauveränderung zu dem Ergebnis, daß im Untersuchungszeitraum von

2. Wirkungen öffentlicher Kredithilfen auf die Konsumkreditnachfrage

Insbesondere aus sozialpolitischen Gründen werden bisweilen öffentliche Kredithil-fen zur Förderung des Gegenwartskonsums ihrer Empfänger gewährt. Zur Analyse der Anreizeffekte dieser Konsum-Kredithilfen wird eine graphische Version des in Abschnitt C.1.1. dargestellten intertemporalen Konsummodells verwendet.

1 Vgl. BOADWAY (1979), S.267 f.

2 Dieses Ergebnis resultiert daraus, daß Erträge negative Kosten sind.

3 Wird die Investition lediglich mit einem Anteil b (0 < b < 1) fremdfinanziert, reduziert sich der äquivalente Zuschußsatz aufbz/(l+r).

In Abb. 2, wo auf der Abszisse der Gegenwartskonsum Ca und auf der Ordinate der Zukunftskonsum Cz abgetragen sind, repräsentieren der Punkt A die Periodeneinkünfte, die Gerade AB die Ausgangsbudgetgerade1, der Punkt I das individuelle Optimum ohne Kredithilfe und OD die Kreditnachfrage des betrachteten Individuums. Aufgrund einer zur Finanzierung von Gegenwartskonsum zu verwendende öffentliche Kredithilfe in Form eines Zinszuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens2 ergibt sich durch Drehung der Budgetgeraden in A die neue Budgetgerade AL, sofern die Zinsverbilligung für die gesamte vom Individuum nachgefragte Kreditsumme gewährt wird. Der neue Optimal-punkt

m

liegt auf dem höheren Indifferenzkurvenniveau i3. Dabei befindet sich

m

stets

rechts oberhalb von Il, sofern der Gegenwartskonsum ein superiores Gut ist. Denn dann führen sowohl der Substitutions- als auch der Einkommenseffekt zu einer Ausweitung des Gegenwartskonsums. Die Kreditnachfrage des Individuums steigt um DM auf OM. D.h.

jedoch andererseits, daß die Ausweitung des Gegenwartskonsums lediglich einen Bruchteil der zinsverbilligten Kreditsumme ausmacht. Im Vergleich zu einem ungebundenen Ein-kommenstransfer in Höhe von BG, der dem Gegenwartswert der Nettoausgaben der Kre-dithilfe entspricht3, ergibt sich bei letzterer aufgrund des Substitutionseffekts eine Mehr-belastung4, eine höhere Kreditnachfrage und damit ein höherer Gegenwartskonsum.

Weiterhin läßt sich mit Abb. 2 zeigen, daß öffentliche Kredithilfen keine optimalen Instrumente zur Erreichung eines als Existenzminimum definierten Konsumniveaus in bei-den Betrachtungsperiobei-den sind, sofern die reine Zeitpräferenzrate5 der einkommens-schwachen Gruppe den Marktzinssatz nicht unterschreitet6• In Abb. 2 wird das staatlicher-seits als Existenzminimum festgelegte Konsumniveau in beiden Perioden durch den Schnittpunkt E der Geraden PP' und ZZ' repräsentiert, wobei OP = OZ gelten soll.

Während die Sicherstellung eines e:xistenzminimalen Konsumniveaus in beiden Peri-oden im Falle der Kredithilfe einen Gegenwartswert staatlicher Nettoausgaben von BG

1 Dabei entspricht unter der Annahme eines vollkommenen .Kapitalmarkts OA dem Endwert und OB dem Gegenwartswert des Gesamteinkommens des Individuums.

2 Eine Kreditgewährleistung wäre hingegen wirkungslos, da in diesem Modell von Unsicherheit abgesehen wird.

3 Die in der Zukunft fälligen Nettoausgaben der Kredithilfe entsprechen der Strecke AH.

4 Sie folgt daraus, daß bei einem Einkommenstransfer das lndifferenzkurvenniveau i4 realisiert wird, während bei der Kredithilfe lediglich ~ erreichbar ist.

5 Die reine Zeitpräferenzrate ergibt sich aus aer Steigung der Indifferenzkurven im Schnittpunkt mit der Winkelhalbierenden. Sie ist bei homothetischen intertemporalen Nutzenfunktionen für alle Nutzenniveaus konstant. Vgl. BOADWAY /WILDASIN (1984), S.42 f.

6 D.h. daß im individuellen Optimum der Gegenwartskonsum den Zukunftskonsum übersteigt.

Zur Annahme einer relativ hohen Zeitpräferenzrate der ärmeren Einkommensgruppen vgl.

SCHMAH (1967), S.234 f.; GANDENBERGER (1981), S.37.

Cz K

H

A

p

Abb.2

erfordert, damit Punkt III und damit die staatliche Zielsetzung erreicht wird, genügen bei Einkommenstransfers Ausgaben in Höhe von BJ, um das Existenzminimum in beiden Perioden zu sichern. Dabei ist der Gegenwartskonsum beim Einkommenstransfer mit OF kleiner als im Fall der Kredithilfe, in dem er OM beträgt. Unterstellt man, daß alle staatli-chen Ausgaben mit verzerrenden Einnahmen finanziert werden müssen, ist ein ungebun-dener Einkommenstransfer zur Sicherung staatlich festgelegter Existenzminima auch inso-we.it mit geringeren sozialen Kosten verbunden als eine Kredithilfe entsprechender Ziel-setzung.

Ein weiteres Problem öffentlicher Kredithilfen ergibt sich, wenn die Verwendung der zinsverbilligten Kreditsumme nicht kontrolliert werden kann, so daß der Staat einem Moral-hazard-Verhalten des Kredithilfe-Empfängers ausgesetzt sein kann. Im Extremfall wird das anspruchsberechtigte Individuum verbilligte Kredite in Höhe von OL nachfragen, die es dann zum Marktzinssatz anlegen wird. Dadurch ergibt sich seine neue Budgetgerade KL als Parallele zu AB durch den Punkt L1. Im individuellen Optimum beträgt der Gegen-wartskonsum lediglich ON. Da die Anlage der zinsverbilligten Kreditsumme im vorliegen-den Partialmodell die intertemporale Preisrelation gegenüber der Ausgangssituation ohne Kredithilfe nicht verzerrt, entfällt bei mangelnder Kontrollierbarkeit der Verwendung der Substitutionseffekt. Allerdings werden die Zinsverbilligungskosten des Staates und damit auch die einnahmeseitigen Verzerrungen in diesem Fall maximal.

Ist die Höhe der zinsverbilligten Kredithilfe hingegen betragsmäßig begrenzt, so führt dies zu einer geknickten Budgetgerade des Individuums. Unterhalb des Knicks entspricht ihre Steigung dem intertemporalen Preisverhältnis ohne Kredithilfe, oberhalb des Knicks verläuft sie flacher und wird durch die Höhe des verbilligten Zinssatzes bestimmt. Bei In-dividuen mit starken Präferenzen für Gegenwartskonsum liegt der Optimalpunkt unterhalb des Knicks. Die Kredithilfe ist dann einem Einkommenstransfer äquivalent und der Gegenwartskonsum wird über die Höhe der zinsverbilligten Kreditsumme hinaus ausge-dehnt. Im umgekehrten Fall wird das Individuum bei Kontrollierbarkeit der Verwendung die maximal mögliche zinsverbilligte Kreditsumme nicht ausschöpfen.

3. Wirkungen öffentlicher Kredithilfen auf die Investitionshöhe

Da Kredithilfen in den meisten Fällen zur Finanzierung von Investitionen gewährt werden, ist es notwendig, in einem nächsten Schritt ihre Wirkungen auf die individuellen Investitionsentscheidungen zu analysieren. Dazu wird hier, anders als zuvor, zunächst ein langfristiges neoklassisches Investitionsmodell verwendet2• Da dieses Modell partieller Natur ist, können damit lediglich die Auswirkungen von Kredithilfen auf den optimalen Kapitalbestand bei unveränderten Güter- und Faktorpreisen und konstantem risikolosen Zinssatz analysiert werden. Dieses Vorgehen scheint zumindest in Bezug auf relativ

"kleine" Kredithilfe-Programme vertretbar zu sein, welche die relativen Preise vergleichs-weise wenig ändern.

1 Dabei ist unterstellt, daß Transaktionskosten im diesem Zusammenhang nicht entstehen.

2 Vgl. JORGENSON (1963), HALL/JORGENSON (1967), SANDMO (1974), AUERBACH (1979).

a. Wirkungen öffentlicher Kredithilfen bei sicheren Investitionen

Aus Vereinfachungsgründen beschränkt sich die Analyse auf Sachkapital1. Investi-tionen in Sachkapital erfordern den Erwerb von Kapitalgütern, deren Bestand den Kapi-talstock bildet. Es wird nun ein Unternehmen betrachtet, das über einen unendlichen Zeit-raum mit der Produktionsfunktion F(A,K) den Output X herstellt, wobei A den Faktor Arbeit und K den Faktor Kapital bezeichnet. Weiterhin soll FA' FK > 0 und F AA• FKK < 0 gelten2• Der Outputpreis o, der Lohnsatz 1 und der Kapitalnutzungspreis ohne Kredithilfe seien gegeben. Der Kapitalnutzungspreis als Schattenpreis der Nutzung der gesamten Kapitalgüter errechnet sich aus ihrem gegebenen Preis q multipliziert mit der Summe aus dem risikolosen Marktzinssatz r und der Abschreibungsrate &3• Darüber hinaus wird angenommen, daß die Produktionstechnologie vor und nach Kredithilfe konstant ist und daß die Investitionen vollständig mit Fremdkapital finanziert werden4• Schließlich wird ein vollkommener Kapitalmarkt unterstellt. Unter diesen Bedingungen gilt das Fishersche Separationstheorem, wonach es für die Eigentümer - unabhängig von ihren intertemporalen Konsumpräferenzen - stets vorteilhaft ist, wenn der Nettogegenwartswert V des Unter-nehmens maximiert wird5.

Es gilt demnach6:

(C.ill.1)

.,

V= I t:O (l+r)"1[oF(Ki,,¾)

-1,\-

q(r+cS)~],

wobei r den risikolosen Marktzinssatz als Diskontierungsrate, F(~.,¾) den Output einer Periode und q(r+&) den Kapitalnutzungspreis darstellen. Demnach umschreiben der erste Ausdruck in der eckigen Klammer den bewerteten Output und die beiden anderen Aus-drücke die Kosten der jeweiligen Periode.

1 Unberücksichtigt bleiben Investitionen in immaterielles Realkapital, wie z.B. Humankapital.

Vgl. dazu ausführlich BECKER, G.S. (1964).

2 Die Indizes bezeichnen hier die partiellen Ableitungen der Produktionsfunktion nach A und K.

3 Vgl. SANDMO (1974), S.290 f. Dies ist leicht einsichtig, weil der Kapitalnutzungspreis die Opportunitätskosten des Kapitaleinsatzes widerspiegelt. Da aber weder die Nettoinvestitionen noch das zu ihrer Finanzierung zugeführte zusätzliche Finanzkapital in der Investitionsperiode Kosten verursachen, ergeben sich die Opportunitätskosten des Kapitaleinsatzes als Summe der Opportunitätskosten der Kapitalhaltung, den Zinsen, und denjenigen der Kapitalverwendung, nämlich den Abschreibungen.

4 Vgl. BOADWA Y (1979), S.266.

5 Siehe dazu oben Abschnitt C.1.1.

6 Zur Herleitung des Modells vgl. BOADWAY (1979), S.265 ff.; HERB (1988), S.43 ff.

Der optimale Kapitalbestand des betrachteten Unternehmens ist dann erreicht, wenn der Nettogegenwartswert des Unternehmens maximal ist. Durch partielle Differentiation von (C.III.1) erhält man als notwendige Bedingung für einen optimalen Kapitaleinsatz:

(C.IIl.2) oFK = (r+.S)q.

D.b. im Optimum entspricht das Wertgrenzprodukt des Kapitals dem Kapitalnut-zungspreis bzw. es stimmen Grenzertrag und Grenzkosten einer marginalen Kapitaleinheit überein.

Erhält der Investor zur Finanzierung seiner Investitionen für beliebige Investitionsbe-träge permanent eine Kredithilfe in Form eines mit r-z zu verzinsenden Darlehens oder eines Zinszuschusses mit dem Zuscbußsatz z, so reduzieren sieb die marginalen Finan-zierungskosten auf q(r-z). Die Grenzkosten des Kapitaleinsatzes werden auf q(r-z+.S) verringert. D.h. im Optimum wird das Wertgrenzprodukt des Kapitals im Vergleich zur Situation ohne Kredithilfe geringer1. Da die Grenzerträge des Kapitals mit zunehmendem Kapitaleinsatz fallen. erhöht sieb der optimale Kapitalbestand durch die Kredithilfe. Um das neue Optimum zu erreichen. sind also zusätzliche Investitionen erforderlich. Das Aus-maß der Investitionssteigerung wird dabei um so höher sein. je größer die Zinselastizität der Investitionsnachfrage ist.

b. Wirkungen öffentlicher Kredithilfen bei riskanten Investitionen aa. Risikoneutralität des Investors

Die Investitionsanreize öffentlicher Kredithilfen bei riskanten Investitionen und Risi-koneutralität des Investors sollen nun mit Hilfe eines leicht abgewandelten Modells unter-sucht werden. Dabei soll das Risiko darin bestehen. daß der Outputpreis o eine Zufalls-variable ist2• Mit der Wabrscbeinlicbkeit p sei der Outputpreis Null, während er mit der Gegenwabrscbeinlicbkeit 1-p einen positiven Wert annehmen soll. Weiterhin wird eine fristenkongruente Fremdkapitalfinanzierung des Kapitals unterstellt, bei der Abschrei-bungs- und Tilgungsbeträge übereinstimmen. Dabei sei die Haftung des Investors gegen-über den Fremdkapitalgebern auf die periodischen Investitionserträge beschränkt. Die Höhe der vom Investor zu tragenden marginalen Kapitalkosten qC ist damit zustandsab-hängig. Von der Möglichkeit eines Bankrotts wird abgesehen. Sind der Investor und die

1 Dabei wird unterstellt, daß sich durch die Kredithilfe die intertemporalen Opportunitätskosten der Investitionen nicht verändern und r damit konstant bleibt.

2 Die Auswirkungen auf das Investitionsverhalten bei Unsicherheit über den Outputpreis unter-suchen BATRA/ULLAH (1974); HARTMAN, R. (1975).

Fremdkapitalgeber risikoneutral, so wird der Investor den erwarteten Nettogegenwartswert E(V) des Unternehmens maximieren1. Es gilt:

CD

(C.IIl.3) E(V) = t~O (l+r)"t[E(o)F(KrAt)-}Ai- qE(C)~],

wobei E(o) den erwarteten Outputpreis und qE(C) die erwarteten marginalen Kapital-kosten des Investors bezeichnen. Gilt nun E(o)

=

o und qE(C)

=

q(r+cS),2 so resultiert ohne Kredithilfe dasselbe Ergebnis wie bei vollständiger Sicherheit3.

Wird der Kreditzinssatz durch einen Zinszuschuß um z verringert, so ergibt sich gegenüber der sicheren Investition wiederum kein Unterschied, wenn der Zinszuschuß den Fremdkapitalgebern im ungünstigen Zustand zufließt. Denn die erwarteten marginalen Kapitalkosten sinken dann genau um z. Sollen die erwarteten Grenzkosten des Kapitalein-satzes für den Investor auf (1-p)(r+cS) gesenkt werden, so können dazu gleichermaßen mit r verzinsliche Darlehen, ein Zinszuschuß mit dem Zuschußsatz p(r+cS)4 oder eine entgelt-lose Kreditgewährleistung eingesetzt werden, die das Fremdkapital vollständig absichert.

Unter dieser Konstellation sind die Wirkungen aller Kredithilfeformen auf die Investi-tionsentscheidungen des betrachteten Investors äquivalent5• Sollen die erwarteten margi-nalen Kapitalkosten unter die Höhe von (1-p)(r+.s) reduziert werden, so kann dies mit Kreditgewährleistungen allein nicht erreicht werden.

Es seien zwei Investoren 1 und 2 betrachtet, bei denen unter Beibehaltung der sonsti-gen Annahmen p1 > p2 gilt. Wird ein mit r verzinsliches Darlehen6 gewährt, so gelten die Optimalbedingungen oFK

=

q(l-p1)(r+cS) bzw. oFK

=

q(l-p2)(r+cS). Daher ist der opti-male Kapitalbestand von Investor 1 höher als der von Investor 2. Umgekehrt bedeutet dies, daß der Zinssatz des öffentlichen Darlehens für Investor 2 niedriger sein müßte als für Investor 1, um jeweils dieselbe Investitionsausweitung zu bewirken.

1 Vgl. BATRA/ULIAH (1974), S.537.

2 Diese Bedingung ist erfüllt, wenn r' = (r+pcS)/(1-p), wobei r' die nominalen Grenzfinanzierungskosten bezeichnet. Denn dann gilt (1-p)(r'+cS) = r+cS.

3 Vgl. BATRA/ULIAH (1974), S.537; HEY (1979), S.129; HENDERSON/QUANDT (1983).

S.122.

4 Soll der vom Kreditnehmer im günstigen Umweltzustand zu tragende Kreditzinssatz durch einen Zinszuschuß auf r reduziert werden, so bestimmt sich der an den Kreditgeber im günsti-gen Zustand zu entrichtende Zinssatz r" folgünsti-gendermaßen: (1-p)(r"+cS) + p(r"-r) = r + cS bzw.

r" = r + p(r+cS).

5 Vgl. oben Abschnitt C.III.1.

6 Die Argumentation gilt für Zinszuschüsse und Kreditgewährleistungen mit entsprechenden Konditionen analog.

bb. Risikoaversion des Investors

Wesentlich komplizierter sind die zusammenhänge, wenn man von risikoaversen Investoren ausgeht. Hier ist zunächst zu fragen, wie sich das Preisrisiko auf die optimale Outputmenge auswirkt. Es läßt sich zeigen, daß der Output eines risikoaversen Investors im allgemeinen geringer sein wird als der eines risikoneutralen lnvestors1. Im Optimum gilt daher, daß das erwartete Wertgrenzprodukt des Kapitals (der Arbeit) die marginalen Kapitalnutzungskosten (Arbeitskosten) übersteigt2• Unterstellt man beispielsweise eine homothetische Produktionsfunktion, so wird der optimale Kapitaleinsatz gegenüber dem Fall der Risikoneutralität ceteris paribus geringer sein3•

Wird eine Kredithilfe gewährt, so reduzieren sich auch hier die marginalen Kapital-kosten, so daß zusätzliche Investitionen angeregt werden. Will man die Anreizwirkungen von Kredithilfen auf die Investitionen bei Risikoaversion und Risikoneutralität miteinan-der vergleichen, so kommt es auf die Veränmiteinan-derung miteinan-der Risikoaversion des Investors bei zunehmendem Vermögen an. Ist die Risikopräferenz des Investors beispielsweise durch eine abnehmende relative Risikoaversion gekennzeichnet, so kann der Fall eintreten, daß durch die Kredithilfe höhere zusätzliche Investitionen induziert werden als bei einem risi-koneutralen Investor mit derselben Produktionsfunktion. Da bei anderen Risikopräferen-zen des Investors auch das gegenteilige Ergebnis denkbar ist, läßt sich nicht generell sagen, ob die durch Kredithilfen induzierten Investitionen bei risikoaversen Investoren höher sind als bei risikoneutralen Investoren.

c. Die Bedeutung der institutionellen Bedingungen

Auch die jeweiligen institutionellen Bedingungen, unter denen öffentliche Kredithil-fen gewährt werden, beeinflussen das Ausmaß der Anreizeffekte bezüglich der Investi-tionshöhe entscheidend. So ist die Ausgestaltung der Zinsverbilligung4 von erheblicher Bedeutung. Bei einem bezogen auf die Kreditsumme proportionalen Zinsverbilligungssatz ist die Investitionsausweitung bei gegebenen Zinsverbilligungsausgaben stets geringer als

1 Vgl. HEY (1979), S.128 f.; LIPPMAN/McCALL (1981), S.248 f. Allerdings kann daraus noch nicht geschlossen werden, daß jeder Anstieg des Preisrisikos zu einem geringeren Output führt.

2 Vgl. dazu LIPPMAN/McCALL (1981), S.255.

Vgl. LIPPMAN/McCALL (1981), S.256.

3 Zu Unrecht wird dieses Ergebnis von BATRA/ULIAH (1974), S.547 verallgemeinert. Denn geringere Outputs können bei konstanter Faktorpreisrelation je nach Produktionsfunktion mit höherer, gleichbleibender oder geringerer Kapitalintensität produziert werden. Im ersteren Fall kann der Kapitalinput bei Risikoaversion höher sein als bei Risikoneutralität. Vgl.

HARTMAN, R. (1975); LIPPMAN/McCALL (1981), S.254 ff.

4 Entsprechendes gilt für die Prämiensatzverbilligung bei Gewährleistungen.

bei einem von niedrigerem Niveau aus progressiv steigenden Zinsverbilligungssatz, da letz-terer den abnehmenden Grenzerträgen des Kapitals entgegengerichtet ist. Die maximale Investitionsausweitung wäre im Fall eines vollkommen diskriminierenden Kredithilfe-programms gegeben1.

Weiterhin ist zu beachten, daß die Vergabe von Investitions-Kredithilfen häufig mit bestimmten Auflagen verbunden ist, welche die Kosten der Investoren erhöhen bzw. ihre Erträge reduzieren. Dadurch steigen die Grenzkosten der geförderten Investitionen in Höhe der Grenzkosten der Auflage gegenüber einer auflagenfreien Kredithilfe. D.h. die Ausweitung der Investitionen wird überschätzt, wenn man die Grenzkosten der Auflage außer acht läßt. Entsprechen die Grenzerträge der Kredithilfe und die Grenzkosten der damit verbundenen Auflagen bei der Investitionsmenge ohne Kredithilfe einander, so verfehlt die Kredithilfe das Ziel, die geförderten Investitionen auszuweiten. Dieselben Effekte können sich ergeben, wenn die Antragstellung für eine Kredithilfe Kosten verursacht2.

Umgekehrt kann aber auch der Fall eintreten, daß durch die Kredithilfe eine Auswei-tung der geförderten Investitionsart induziert wird, daß aber das mit der Investitionsaus-weitung verfolgte Ziel zumindest partiell verfehlt wird. Dazu wird es insbesondere dann kommen, wenn sich die Opportunitätskosten der Erfüllung der Förderungsauflagen im Zeitablauf erhöhen, während die Höhe der Begünstigung konstant bleibt oder gar abnimmt. Typisches Beispiel dafür ist die Förderung des Mietwohnungsbaus für sozial Schwächere. Nach dem l.andeswohnungsbauprogramm 1990 von Baden-Württemberg wird die Errichtung von Mietwohnungen, die für mindestens 10 Jahre an Berechtigte i.S.d. § 25 11.WoBauG vermietet werden, mit zinsverbilligten Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit gefördert. Die Höhe der Zinsverbilligung reduziert sich alle zwei Jahre um einen bestimm-ten Prozentsatz, wobei die Verminderung der Zinsverbilligung durch eine Erhöhung der vorab festgelegten Maximalmiete in entsprechendem Ausmaß ausgeglichen werden kann3•

Der "effektive" Mietertrag bleibt damit über die gesamte Mietpreisbindungsdauer kon-stant. Steigen nun die Marktmieten während dieses Zeitraums, so erhöhen sich die Oppor-tunitätskosten des Investors im Zeitablauf. Damit wird es denkbar, daß die Opportunitäts-kosten den Ertrag vor Ablauf der Mietpreisbindungsdauer übersteigen. Sofern nach den

1 Vollkommen diskriminierende Kredithilfen sind dadurch gekennzeichnet, daß sie die margi-nalen Kapitalnutzungskosten in Höhe der Abnahme der Grenzerträge des Kapitaleinsatzes senken.

2 Vgl. MITIELSTANDSBERICHT (1982), S.60; GRÖBNER (1983), S.133; HERB (1988), S.194.

3 Vgl. INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1989), S.35, 57.

Kreditbedingungen eine vorzeitige Darlehenstilgung möglich ist, die mit dem Wegfall der Mietpreisbindung verbunden ist, besteht für den Investor der Anreiz zu einer Verkürzung der Mietpreisbindung. Damit wäre das Ziel, die Bereitstellung preisgünstigen Mietwohn-raums zu erhöhen, teilweise verfehlt. Kann die Erfüllung der Auflagen dagegen auch bei steigenden Marktmieten nicht vermieden werden, so erhöhen sich das mit einer entspre-chenden Investition verbundene Risiko und damit ihre Opportunitätskosten. Im letzteren Fall wird die induzierte Erhöhung der geförderten Mietbauinvestitionen geringer als bei möglicher Auflagenvermeidung ausfallen.

Die Wirkungen verschiedener Kredithilfeformen können auch aufgrund unterschied-licher steuerunterschied-licher Behandlung voneinander abweichen. So werden öffentliche Darlehen und Kreditgewährleistungen die steuerlich erheblichen Finanzierungskosten in aller Regel senken1. Dagegen ist bei Zinszuschüssen vorstellbar, daß sie als steuerfreie Einnahmen zu behandeln sind. Unter diesen Bedingungen könnten bei einem Zinszuschuß höhere Finan-zierungskosten geltend gemacht werden als im Fall öffentlicher Darlehen bzw. Kreditge-währleistungen. Damit wären im Fall von Zinszuschüssen die Grenzkosten des Kapitals geringer und der optimale Kapitalbestand höher.

d. Die Berücksichtigung von ökonomischen Anpassungsreaktionen

Bewirkt ein Kredithilfeprogramm wegen seines Umfangs Änderungen von Faktor-und Güterpreisrelationen, so stellt sich die Frage nach der Erreichung der damit verfolgten Ziele noch wesentlich schärfer. Denn sämtliche diskriminierenden staatlichen Maßnahmen von gewissem Ausmaß werden tendenziell durch marktliche Mechanismen abgebaut2•

Führt ein Kredithilfeprogramm beispielsweise zu einer Erhöhung des Marktzinssatzes3, so reduziert sich dadurch die effektive Zinsverbilligung und damit die Senkung der Kapital-nutzungskosten, sofern die Zinsverbilligung um einen bestimmten Zuschußsatz erfolgt.

Die Investitionssteigerung wird damit um so geringer ausfallen, je kleiner der Anteil der Zinsverbilligung ist, der den Kredithilfe-Empfängern nach den marktlichen Anpassungs-reaktionen verbleibt. Bei Zinsverbilligung auf einen bestimmten Zinssatz wird sich die In-vestitionssteigerung ebenfalls reduzieren, sofern die Höhe der staatlichen Nettoausgaben für das Programm im Vergleich zum vorgenannten Fall konstant ist. Denn ein steigender 1 Dies gilt nur dann nicht, wenn steuerlich die fiktiven, ohne Kredithilfe fälligen Kapitalkosten

ertragsmindemd geltend gemacht werden können.

2 Vgl. FOLKERS (1988c), S.222 f.

3 Vgl. CONRAD (1967), S.97; PENNER/SILBER (1973); DICKERTMANN (1980) S.406;

KAUFMAN (1981); SILBER/BLACK (1981); BENNETI/D1LORENZO (1986), S.283 ff.

Siehe auch unten Abschnitt C.IV.2.

Marktzinssatz impliziert einen steigenden Zuschußsatz, während die Kreditsumme, die mit gegebenem staatlichen Ausgabevolumen verbilligt werden kann, bei einem einheitlichen Zuschußsatz für jede Krediteinheit sinkt1.

Der abschwächende Effekt auf die Höhe der geförderten Investitionen bei steigenden Marktzinssätzen wird begleitet von einer Verdrängung nicht geförderter Investitionen.

Dies gilt beispielsweise bei regionalen Kredithilfen, die auch bei Investitionen innerhalb der geförderten Region diskriminieren, sowohl für die Region selbst als auch für die gesamtwirtschaftliche Investitionssumme. Bei einer vollständig unelastischen Kapitalange-botsfunktion werden die nichtgeförderten Investitionen im Ausmaß der zusätzlichen geför-derten Investitionen verdrängt2•

e. Das Problem der Mitnahmeeffekte

Im Schrifttum wird von Mitnahmeeffekten einer Investitionssubvention3 dann gesprochen, wenn durch die Subventionierung keine zusätzlichen Investitionen induziert werden und die öffentlichen Mittel allein wegen ihrer günstigen Konditionen in Anspruch genommen werden4• Soweit Mitnahmeeffekte vorliegen, erhält die Kredithilfe den Charak-ter einer reinen Umverteilungsmaßnahme5• Teilweise wird die "Mitnahme" von Kredit-hilfen gar als mißbräuchlich bezeichnet6• Deshalb wird gefordert, Mitnahmeeffekte weitestmöglich zu verhindern, sofern das Ziel der Fördermaßnahme in einer Ausweitung von Investitionen besteht7. Im folgenden sollen nun die Ursachen von Mitnahmeeffekten auf der individuellen Ebene näher betrachtet werden. Das Ausmaß der Mitnahmeeffekte eines Kredithilfeprogramms ergibt sich dann durch Aggregation der individuellen Mitnahmeeffekte.

1 Ein haushaltsmäßig unbeschränktes Kredithilfeprogramm mit einer Zinsverbilligung nach der

1 Ein haushaltsmäßig unbeschränktes Kredithilfeprogramm mit einer Zinsverbilligung nach der