• Keine Ergebnisse gefunden

Keine Wahlfreiheit: Einführung des Gutscheinsystems für den gesamten Kanton

Im Dokument Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern (Seite 128-131)

6.3 Beurteilung der theoretischen Modelle

6.3.2 Keine Wahlfreiheit: Einführung des Gutscheinsystems für den gesamten Kanton

a) Ausgestaltung des Systems:

Grundlage: Das Gutscheinsystem wird als einziges System für den gesamten Kanton eingeführt.

Art der Subvention: Reine Subjektfinanzierung: Der Gutscheinbetrag wird direkt den Eltern ausbezahlt, sofern sie entsprechende Betreuung nachweisen können.

Umsetzung: Zwei Varianten der Umsetzung sind denkbar:

A: Umsetzung über Gemeinde

– Eltern stellen Antrag für BG an Gemeinde

– Gemeinde prüft Anspruchsberechtigung und legt Höhe des BG fest. Sie bestätigt den Eltern den Anspruch auf BG.

– Eltern suchen Betreuungsplatz (falls nicht bereits vorhanden) bei einer anerkannten Kita (Betriebsbewilligung des Kantons) und schliesst mit dieser einen Betreuungsvertrag ab.

– Die Eltern übergeben der Gemeinde eine Kopie des Vertrags als Bestätigung, dass BG genutzt wird.

– Mit der Bestätigung werden BG ausbezahlt. Zu Controllingzwecken können entweder von der Kita Nutzungsstatistiken oder von den Eltern Zahlungsbelege eingefordert werden.

B: Umsetzung über Kanton

– Analog zu oben, jedoch erfolgt Antragstellung an den Kanton. Dieser prüft Anspruchsberechtigung und bezahlt entsprechende BG direkt aus.

Gemeinde finanziert Angebot über den Lastenausgleich Sozialhilfe mit.

Finanzierung: Die Kosten für die Betreuungsgutscheine werden über den

Lastenausgleich Sozialhilfe (institutionelle Sozialhilfe) abgerechnet.

Variante A: Umsetzung über Gemeinden

1. Antrag für BG 2. Bestätigung für BG

3. Platzsuche 4. Vertrag

Betriebsbewilligung Nutzungsstatistik

1. Antrag für BG 2. Bestätigung für BG

3. Platzsuche 4. Vertrag Abrechnung

über LA-Soz.

Betriebsbewilligung

Nutzungsstatistik

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

a)Gemeindeeigene Zusatzgutscheine können nicht über den Lastenausgleich Sozialhilfe abgerechnet werden.

Variante B: Umsetzung über Kanton

Die Gemeinden erhalten die Summe der ausbezahlten Gutscheine aus dem Lastenausgleich Sozialhilfe (institutionelle Sozialhilfe) zurückerstattet.

Der Lastenausgleich wird zu einem Teil durch die Gemeinden und zum anderen Teil durch den Kanton finanziert (heute je 50%). Der

Gemeindeanteil wird von den Gemeinden nach Einwohnerzahl finanziert.

Gegenüber dem heutigen System sind bei einer kantonalen Einführung von Betreuungsgutscheinen folgende Aspekte zu überdenken:

– Kein Selbstbehalt für Gemeinden: Der heutige Selbstbehalt von 20%

kann aufgrund der zwangsweisen Einführung kaum beibehalten werden.

– Mehrkosten werden durch Kanton getragen: Die Mehrkosten, die sich für den Lastenausgleich aufgrund der zu erwartenden höheren Subventionen ergeben, sind durch den Kanton zu tragen. Der Gemeindeanteil im Lastenausgleich wird absolut gesehen in etwa beibehalten.

Diese beiden Massnahmen sind notwendig, um die Akzeptanz des Betreuungsgutscheinsystems in den Gemeinden zu erlangen.

Insbesondere in Gemeinden, in denen heute der politische Wille für die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung fehlt, dürfte ansonsten der Widerstand zu gross ausfallen.

Wo können

Betreuungsgutschein e eingesetzt werden:

Grundsätzlich können Betreuungsgutscheine in allen Kindertagesstätten des Kantons Bern eingesetzt werden, die über eine Betriebsbewilligung verfügen. Hierbei können Ausnahmeregeln festgehalten werden wie beispielsweise:

– Kindertagesstätte muss grundsätzliche allen Eltern offenstehen oder mindestens 50% der Plätze müssen allen Eltern offenstehen. Dadurch werden reine Firmen-Kitas vom Gutscheinsystem ausgeschlossen.

– Keine unterschiedliche Preise für Gutscheinplätze und nicht Gutscheinplätze, um Quersubventionierungen zu verhindern.

Wer ist

antragsberechtigt:

Antragsberechtigt sind alle Eltern mit Wohnsitz im Kanton Bern.

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

Platzsuche: Die Platzsuche ist Aufgabe der Eltern. Die Kindertagesstätten sind grundsätzlich frei, wem sie die verfügbaren Plätze anbieten.

b) Beurteilung

Markteffekte + Positive Markteffekte des Gutscheinsystems kommen zur vollen Geltung. Ausbau des Angebots ist zu erwarten.

Auswirkungen für Kindertagesstätten

+ Gleichberechtigter Zugang zu Subventionen (kein Ausschluss) + Höhere Nachfrage

+ Einheitliche Tarifberechnung

- Bisherige zugesicherte subventionierte Plätze fallen weg +/- Höherer Konkurrenzdruck

Auswirkungen für Eltern

+ Wahlfreiheit bei der Kindertagesstätte führt zu grösserer Auswahl + Stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern aufgrund des

höheren Konkurrenzdrucks

ASIV-Kriterien + Das System ohne Wahlfreiheit führt dazu, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im gesamten Kanton gefördert wird, unabhängig von der politischen Bereitschaft der einzelnen Gemeinden. Aus

Vereinbarkeits- aber auch aus Integrationsüberlegungen ist daher eine kantonale Einführung sehr zu begrüssen.

+ Integration kann in allen Gemeinden gefördert werden

Finanzierung - Eine «zwangsweise» Einführung im gesamten Kanton macht es schwierig, die Gemeinden für die Mitfinanzierung zu motivieren. Es ist nicht zu erwarten, dass die Gemeinden eine grosse Bereitschaft zeigen werden, den Anteil an den Lastenausgleich Sozialhilfe im notwendigen Umfang zu erhöhen. Ebenfalls ist der bestehende Selbstbehalt von 20% schwierig umsetzbar.

Politische Akzeptanz - Die politische Akzeptanz ist stark von den Kostenfolgen für die Gemeinden abhängig.

Gemeindeübergreifen de Zusammenarbeit

+ Gutscheine können überall im Kanton eingelöst werden. Den Eltern steht es frei, welche Kindertagesstätten sie für ihre Kinder auswählen (z.B. Kita beim Wohnort oder in der Nähe des Arbeitsplatzes).

Kosten - Zusatzkosten und Zusatzaufwand für Ablösung des neuen Systems.

- Zudem wird der Anspruch für Subventionen gemäss Erfahrung steigen, d.h. die Subventionsbeträge müssen voraussichtlich auf kantonaler oder kommunaler Ebene erhöht werden, um die Nachfrage nach Gutscheinen zu decken. Ansonsten ergibt sich die Problematik der Budgetlimite.

- Aufwände für Kanton würden ansteigen.

Gesamtfazit Diese Variante ist aus Sicht der Autoren dann zu bevorzugen, wenn der Kanton die Bereitschaft hat, die entsprechenden Mehrkosten für die zusätzlich notwendigen Subventionen zu übernehmen. Dabei ist insbesondere die Umsetzung über den Kanton spannend. Dadurch werden die Gemeinden sowohl aufwandsmässig wie auch kostenmässig entlastet und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die

Chancengleichheit können kantonal gefördert werden.

Das System ist auch dann interessant, wenn die Gemeinden bei der Umsetzung ganz oder zumindest teilweise einbezogen werden. Für kleinere Gemeinden kann der administrative Aufwand für die Einführung jedoch gross sein. Dies wirkt sich negativ auf die politische Akzeptanz eines Systemwechsels aus.

Als eher nicht geeignet erachten wir das System jedoch, wenn die Gemeinden bei der Finanzierung stärker einbezogen werden sollen. Eine zwangsweise kantonale Einführung dürfte in diesem Fall auf Widerstand bei den Gemeinden führen.

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

6.3.3 Beschränkte Wahlfreiheit: Gutscheinsystem als einziges System, freiwillige

Im Dokument Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern (Seite 128-131)