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Senkung der Maximaleinkommen

Im Dokument Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern (Seite 151-154)

6.5 Handlungsmöglichkeiten beim Erreichen einer Budgetlimite

6.5.1 Senkung der Maximaleinkommen

Die einfachste und voraussichtlich auch effektivste Möglichkeit, die Anforderungsbedingungen anzupassen, ist die Reduktion des Maximaleinkommens, bis zu welchem Eltern noch Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben. Heute liegt die Grenze bei einem massgeblichen Familieneinkommen von 157‘120 CHF. Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem gesamten Nettoeinkommen (inkl. Ersatzeinkommen) sowie 5% des Nettovermögens und nach Abzug einer Familienpauschale zusammen. Die Familienpauschale ist je nach Familiengrösse unterschiedliche und beträgt zwischen 3‘720 CHF pro Person für eine dreiköpfige Familie und 7‘420 CHF pro Person für eine Familie mit sechs oder mehr Personen. Unter der Annahme, dass kein Vermögen besteht wird demnach eine Familie mit einem Kind bis zu einem Netto-Einkommen von 168‘280 CHF und eine Familie mit vier Kindern bis zu einem Netto-Einkommen von 201‘700 CHF finanziell durch den Kanton unterstützt.

Im Vergleich zu anderen Schweizer Kantonen und Städten erhalten in Bern Eltern mit einem relativ hohen Einkommen ebenfalls noch finanzielle Unterstützung. Zwar werden auch in anderen Kantonen Eltern mit hohen Einkommen subventioniert. Beispielsweise unterstützt Basel-Stadt dreiköpfige Familien mit einem Netto-Einkommen gemäss Steuererklärung von 150‘000 CHF.46 In anderen Kantonen sind die Einkommensgrenzen aber deutlich tiefer. In der Stadt Luzern werden beispielsweise Betreuungsgutscheine bis zu einem massgebenden Einkommen47 von 100‘000 CHF für Familien mit Kinder über 18 Monate und 124‘000 CHF für Familien mit Kindern unter 18 Monaten ausgestellt.48

Auf Basis der Verteilung der Betreuungsgutscheine nach Einkommen in der Stadt Bern wurde nachfolgend berechnet, welche Kosteneinsparungen bei einer Senkung des Maximaleinkommens auf unterschiedliche Einkommen zwischen 100‘000 CHF und 150‘000 CHF erzielt werden können. Dabei wird jeweils davon ausgegangen, dass sich die Tarife linear zwischen dem Minimal-Einkommen von 42‘120 CHF und dem Maximal-Einkommen anpassen.

46 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt (2013), Was kostet die Betreuung für unser Kind?

Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien. Online im Internet [Stand 02.03.2016]:

http://www.jfs.bs.ch/dms/jfs/download/fuer-familien/tagesbetreuung/Angebote-in-der-Tagesbetreuung-2013.pdf

47 Das massgebende Einkommen wird in den einzelnen Kantonen und Städten häufig unterschiedlich berechnet.

So unterscheiden sich auch die Berechnungen in Luzern und Bern.

48 Stadt Luzern (2013), Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote vom 19. Dezember 2012. Online im Internet [Stand 02.03.2016]: http://www.stadtluzern.ch/

dl.php/de/5194eead08431/BG_Verordnung_zum_Reglement_01_01_2013.pdf

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

Abbildung 6-16: Subventionen (in CHF) pro Platz und Stunde bei unterschiedlichen Einkommensobergrenzen.

Abbildung 6-16 zeigt, wie hoch die Subventionen pro Betreuungsplatz und Betreuungsstunde bei unterschiedlichen maximalen Einkommensgrenzen sind. Aus der Abbildung ist gut ersichtlich, dass mit einer Verschiebung der Einkommensgrenzen auf zwei Arten Einsparungen erzielt werden:

 A: Die rote Fläche zeigt die Einsparungen aufgrund der Eltern, die bei einer tieferen Einkommensgrenze keine Subventionen mehr erhalten.

 B: Die gelbe Fläche zeigt die Einsparungen, welche bei den übrigen Eltern erzielt werden.

Aufgrund der tieferen Einkommensobergrenze und der linearen Tarifordnung sinken auch die Subventionen für die übrigen Eltern mit tieferen Einkommen.

Die nachfolgende Tabelle fasst die erwarteten Einsparungen bei unterschiedlichen Einkommensobergrenzen zusammen und zeigt zudem, wie viele Familien prozentual davon betroffen sind. Wie bereits erwähnt beruhen die Berechnungen auf Basis der Daten der Stadt Bern. Natürlich lässt sich die Einkommenssituation der Stadt Bern nicht auf den gesamten Kanton übertragen. Trotzdem können die ermittelten prozentualen Einsparungen als gute Approximation für den Gesamtkanton betrachtet werden.

0.00 2.00 4.00 6.00 8.00 10.00 12.00

- 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 120'000 140'000 160'000 180'000 Massgebendes Einkommen in CHF

Grenze 157'210 CHF Grenze 120'000 CHF

A B

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

Abbildung 6-17: Einsparungen für den Kanton für unterschiedliche Obergrenzen des massgebenden Einkommens [in CHF]

Einkommensobergren ze

Einsparungen in % Betrag in CHF gemäss 4 Hochrechnungsvarianten

Anm.: I: Hochrechnung Gesamtkosten Kanton: 55'537'322 CHF. Einführung in ausgewählten Gemeinden (beschränkte Wahlfreiheit) mit erwarteter Nachfrage gemäss SEB Total, Betreuungsumfang gemäss Durchschnitt Kanton Bern und Wachstum der Elternbeiträge um 2%

II: Hochrechnung Gesamtkosten Kanton: 70'896'600 CHF. Einführung in ausgewählten Gemeinden (beschränkte Wahlfreiheit) mit erwarteter Nachfrage gemäss SEB Nachmittagsmodul II, Betreuungsumfang gemäss Durchschnitt Kanton Bern und Wachstum der Elternbeiträge um 2%

III: Hochrechnung Gesamtkosten Kanton: 61'914'578 CHF. Einführung in allen Gemeinden (keine Wahlfreiheit) mit erwarteter Nachfrage gemäss SEB Total, Betreuungsumfang gemäss Durchschnitt Kanton Bern und Wachstum der Elternbeiträge um 2%

II: Hochrechnung Gesamtkosten Kanton: 78'078'154 CHF. Einführung in allen Gemeinden (keine Wahlfreiheit) mit erwarteter Nachfrage gemäss SEB Nachmittagsmodul II, Betreuungsumfang gemäss Durchschnitt Kanton Bern und Wachstum der Elternbeiträge um 2%

Bei einer Reduktion des massgebenden Einkommens auf 120‘000 CHF könnten demnach 18% der Kosten bzw. zwischen 10 Mio. CHF und 14 Mio. CHF eingespart werden. 4.5% und somit rund ein Viertel der Einsparungen würden durch Eltern erreicht, die künftig keine Betreuungsgutscheine mehr erhalten, weil sie über ein Einkommen über der Obergrenze verfügen. Insgesamt wären 17.2% der Eltern davon betroffen. Wird die Obergrenze noch tiefer gesetzt, steigt der Anteil der Eltern, die das Anrecht auf Betreuungsgutscheine verliert, proportional stärker an als die Einsparungen.

Diese Variante hat den Vorteil, dass es nicht zu einer Kostenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinden kommt. Zudem sind die Einsparungen beträchtlich. Die Einsparungen werden aber auf Kosten der Eltern gemacht, wobei alle Eltern oberhalb eines Einkommens von 42‘120 CHF geringere Subventionen in Kauf nehmen müssen. Dies kann für bestimmte Familientypen wiederum negative Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit haben, wie eine entsprechende Analyse der Firma Infras zeigt.

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

Trotzdem ist die Variante für Eltern fairer als die in Abschnitt 6.2.2 dargestellte Variante mit einem Verteilsystems. Im Gegensatz zum Verteilsystem können hier alle Eltern mit einem Anspruch von Betreuungsgutscheinen profitieren. Wartelisten können vermieden werden und die Eltern werden gleichbehandelt.

Im Dokument Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern (Seite 151-154)