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Volle Wahlfreiheit: Wahlfreiheit zwischen Gutscheinsystem und System mit

Im Dokument Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern (Seite 133-137)

6.3 Beurteilung der theoretischen Modelle

6.3.4 Volle Wahlfreiheit: Wahlfreiheit zwischen Gutscheinsystem und System mit

a) Ausgestaltung des Systems:

Grundlage: Die Gemeinden können zwischen Gutscheinsystem und System mit Leistungsverträgen frei wählen.

Für die Wahlfreiheit können allerdings auch Voraussetzungen vorgegeben werden. So kann der Kanton beispielsweise vorgeben, dass nur

Gemeinden ohne Budgetlimite ein Gutscheinsystem einführen dürfen.

Art der Subvention: Je nach Gemeinde unterschiedlich:

– im System mit Leistungsverträgen: Indirekte Subjektfinanzierung – im System mit Betreuungsgutscheinen: reine Subjektfinanzierung Umsetzung: Umsetzung erfolgt über die Gemeinde:

– Die Gemeinden geben ein Gutscheinsystem zur Prüfung ein (A) oder beantragen subventionierte Betreuungsplätze (B).

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

– Der Kanton bewilligt Plätze bzw. Gutscheinsystem.

Gemeinden mit Gutscheinsystem (A):

– Die Eltern beantragen bei der Gemeinde einen BG. Die Gemeinde prüft den Antrag und legt die Gutscheinhöhe fest.

– Die Eltern suchen eine Kindertagesstätte und schliessen mit dieser einen Betreuungsvertrag ab.

– Als Bestätigung für die Betreuung wird eine Kopie des Vertrages der Gemeinde zugestellt. Dadurch werden die BG ausbezahlt.

– Zu Controllingzwecken fordert die Gemeinde Nutzungsdaten bei den Kindertagesstätten oder Zahlungsbelege von den Eltern ein.

Gemeinden mit Leistungsvertrag (B):

– Die Gemeinde legt fest, welche Kindertagesstätten wie viele subventionierte Betreuungsplätze anbieten dürfen.

– Die Eltern beantragen bei der Gemeinde das Anrecht auf einen subventionierten Betreuungsplatz. Die Gemeinde prüft den Antrag und legt die Subventionshöhe fest.

– Die Eltern suchen eine Kindertagesstätte und schliessen mit dieser einen Betreuungsvertrag ab. Die Kindertagesstätte stellt den Eltern einen reduzierten Tarif in Rechnung.

– Die Kindertagesstätte erhält von der Gemeinde den Subventionsbeitrag.

Finanzierung: Die Kosten für die Betreuungsgutscheine und für subventionierte Plätze in Kitas mit einem Leistungsvertrag werden über den Lastenausgleich Sozialhilfe abgerechnet.

Antrag für BG Bestätigung für BG

Platzsuche Vertrag

Nutzungsstatistik LA-

Soz.

Red. Tarife Platzsuche Nutzungsstatistik

+ Abrechnung Bewilligung System

Bewilligung Plätze Anfrage System

Anfrage Plätze

A: Betreuungsgutscheine

B: Leistungsverträge

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

a)Gemeindeeigene Zusatzgutscheine können nicht über den Lastenausgleich Sozialhilfe abgerechnet werden.

Aus unserer Sicht ist noch zu prüfen, inwieweit die Mehrkosten für den Lastenausgleich Sozialhilfe aufgrund der höheren Subventionen

vollständig durch den Kanton getragen werden können. Dadurch kann die Akzeptanz in den Gemeinden erhöht werden.

Wo können Subventionen eingesetzt werden:

Subventionierte Betreuungsplätze stehen nur in jenen Kindertagesstätten zur Verfügung, die einen entsprechenden Leistungsvertrag mit der Gemeinde haben. Der Standort der Kita muss aber nicht zwingend in dieser Gemeinde sein.

Hingegen sind Betreuungsgutscheine grundsätzlich in allen

Kindertagesstätten des Kantons Bern einlösbar. Allerdings müssen hierfür private Plätze, die nicht bereits durch einen Leistungsvertrag

subventioniert werden, verfügbar sein. Werden alle Plätze einer Kindertagesstätte via Leistungsvertrag subventioniert, stehen diese für Personen mit Betreuungsgutscheinen nicht zur Verfügung

Platzsuche: Die Platzsuche ist Aufgabe der Eltern. Die Kindertagesstätten sind grundsätzlich frei, wem sie die verfügbaren Plätze anbieten.

Subventionierte Plätze können aber nur Eltern zugeteilt werden, die über einen entsprechenden Subventionsnachweis verfügen. Markteffekte + Positive Markteffekte des

Gutscheinsystems kommen in einzelnen Regionen beschränkt zur Geltung.

- In Gemeinden mit Budgetlimite wird der Markteffekt jedoch

- In Gemeinden mit Budgetlimite gibt es eine Zweiteilung des Kita-Marktes, da nicht alle Kitas Zugang zu Subventionen haben.

Dies führt zu einer Marktverzerrung.

Auswirkungen für - Von Subventionen können nur - Von Subventionen können nur

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

Eltern diejenigen Eltern profitieren, in deren Wohngemeinde ein Sicherheit, dass sie im Falle einer Kita-Betreuung auch finanzielle - Unsicherheit bei Eltern, falls

Budgetlimite besteht und

ASIV-Kriterien - Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Integration und Chancengleichheit wird nicht im gesamten Kanton gleichermassen gefördert. Abhängig vom politischen Willen.

Finanzierung + Bei der Finanzierung können die Gemeinden besser integriert werden.

Ein Selbstbehalt bleibt möglich.

Politische Akzeptanz + Die politische Akzeptanz ist bei einer vollen Wahlfreiheit am höchsten.

+ Die politische Akzeptanz ist bei einer vollen Wahlfreiheit am

- Zusammenarbeit wird erschwert. Für Eltern mit Betreuungsgutscheinen stehen in einzelnen Kindertagesstätten keine oder nur ein Teil der Betreuungsplätze zur Verfügung (nur die privaten Plätze).

Kosten + Zusatzkosten und Zusatzaufwand für Ablösung des neuen Systems fallen nur in einzelne Gemeinden an.

- Anspruch für Subventionen wird in den BG-Gemeinden gemäss Erfahrung steigen, d.h. die Subventionsbeträge müssen voraussichtlich auf kantonaler oder kommunaler Ebene erhöht werden, um die Nachfrage nach Gutscheinen zu decken. Ansonsten ergibt sich die Problematik der Budgetlimite.

Gesamtfazit Die volle Wahlfreiheit besticht vor allem aufgrund der erwarteten politischen Akzeptanz. Die politische Akzeptanz wird aber dadurch erkauft, dass die positiven Markteffekte des Betreuungsgutscheinsystems mehrheitlich verloren gehen. In Teilen des Kantons besteht nach wie vor eine Zweiteilung des Marktes. Ebenfalls wird die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit erschwert.

6. Ausgestaltung des künftigen Systems ECOPLAN

Unklar dabei ist, ob die Einschränkung bezüglich Budgetlimite

vorgenommen werden soll oder nicht. Wiederum ist das BG-System auch mit Budgetlimite in einzelnen Gemeinden grundsätzlich umsetzbar, die Vorteile gegenüber dem heutigen Leistungsvertragssystem sind aber unklar.

Einerseits gewinnen die Eltern an Wahlfreiheit, dies aber auf Kosten von Unsicherheit und zusätzlicher Wartelisten.

Andererseits gibt es keinen Grund für eine Einschränkung der Wahlfreiheit.

Zwar ist zu erwarten, dass mit Budgetlimite der Systemwechsel hohe Aufwände und nur bedingt Vorteile mit sich bringt. Die Einführungskosten sind auch der Hauptgrund, weshalb sich mehrere Experten kritisch gegen einen Systemwechsel mit Budgetlimite geäussert haben. Letztendlich ist es den Gemeinden überlassen, ob sie die Aufwände des Systemwechsels auf sich nehmen oder nicht. Deshalb empfehlen wir, die Wahlfreiheit nicht einzuschränken und auch Gemeinden mit Budgetlimite ein Gutscheinsystem zu ermöglichen.

6.4 Berechnung der Kostenfolgen für eine bedarfsgerechte Mitfinanzierung

Im Dokument Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern (Seite 133-137)