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6. Ergebnisse der Befragung der Pflegestützpunkte

6.3 Vernetzung und Kooperation mit externen Akteuren

6.3.2 Vernetzungstätigkeiten der PSP

Primär geht es in diesem Abschnitt um die konkrete Umsetzung der Vernetzungs-aufgaben (Zuständigkeiten, klare Regelungen, Umfang und Ziele).

Die PSP gaben mehrheitlich an, dass es bzgl. der Zuständigkeiten der PSP klare Re-gelungen gibt (77 %). Lediglich 42 PSP sind der Meinung, dass solche Vorgaben

9 19

25 32

41

91

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Regelungen zu Festlegungen von standardisierten

Prozessen (Versorgungspfade) Regelungen zu Festlegungen von Veranwortlichkeiten der Vertragspartner

Regelungen zur Finanzierung Regelung des Vorgehens bei gegenseitiger

Kontaktaufnahme

Definition von Zielgruppen Regelung allgemeiner Grundsätze der

Zusammenarbeit

fehlen – die meisten davon in Berlin (17), Nordrhein-Westfalen (6) und Rheinland-Pfalz (5).

Die PSP, deren Aufgaben klar abgegrenzt sind, verweisen auf insgesamt vier Quel-len, die entsprechende Regelungen enthalten:

Abbildung 46: An welcher Stelle sind die Zuständigkeiten/Aufgaben der Pflege-stützpunkte klar geregelt? (n = 130; absolute Häufigkeit)

Quelle: IGES

40 % der PSP (von 130) haben zur detaillierten Regelung von Zuständigkeiten ei-gene Konzepte bzw. QM-Regelungen oder Arbeitsrichtlinien erarbeitet, ähnlich viele verweisen auf entsprechende Regelungen in den Rahmen-/Kooperationsver-trägen und jeder fünfte PSP ist der Ansicht, dass die bundes- bzw. die landesge-setzlichen Regelungen entsprechend aussagekräftig sind. Einige PSP verwiesen auf Stellenbeschreibungen. Die Antworten verdeutlichen, dass klare Abgrenzungen von Zuständigkeiten, konkret operationalisiert für den Arbeitsalltag, häufig noch nicht vorliegen.

Abbildung 47: Vernetzung regionaler Akteure - eine Aufgabe der Träger?

(Angaben in %)

Quelle: IGES

5

25

48 52

0 10 20 30 40 50 60

Stellenbeschreibungen Bundes- bzw. Landesgesetze Landesrahmen- bzw. Kooperationsverträge Konzepte, QM-Regelungen

3,3

61,4 25

10,3

ohne Angabe trifft (eher) nicht zu teils-teils

trifft (eher) zu

Ein Drittel der PSP ist der Ansicht, dass die Vernetzung mit regionalen Akteuren eher bzw. teilweise Aufgabe der Träger der PSP ist (siehe Abbildung 47). Dass dem ganz klar nicht so sei, sagen knapp 40 % (trifft nicht zu).

Auf personeller Ebene im Stützpunkt liegt die Zuständigkeit für die Zusammenar-beit mit den regionalen Akteuren vorwiegend bei allen Beschäftigten (160 PSP, 87 %). Nur in 22 PSP wurde diese Aufgabe einzelnen Personen übertragen – in zehn Fällen der Leitung/Koordination des PSP, in zwei Fällen sind Beschäftigte der Kom-mune dafür zuständig. Weitere besondere Zuständigkeiten gibt es für Kinder.

151 Pflegestützpunkte (82 %) berichten, dass es ein Budget gibt, aus dem die Fi-nanzierung der Aufwendungen für die Vernetzungsarbeit erfolgt. Im Saarland ist die Vernetzungsarbeit beispielsweise im Budget integriert (Personal- und Sachkos-ten). Bei 33 PSP gäbe es kein Budget für die Vernetzungsarbeit, darunter 12 in NRW, sechs in Niedersachsen und fünf in Berlin. Allerdings scheint dies für die Ver-netzungsaktivitäten kein großes Hindernis zu sein, da sich diese PSP allesamt trotz-dem an Netzwerken und Veranstaltungen beteiligen und dafür auch ausreichend Personal haben.

Fast alle PSP beteiligen sich an regionalen Netzwerken und Veranstaltungen (vgl.

Abbildung 48, blaue Säulen), nur zwei PSP stimmten dieser Aussage eher nicht zu und sieben nur teilweise (aus verschiedenen Bundesländern). Mit 38 % sind deut-lich weniger allerdings der Meinung, dabei eine „treibende Kraft“ zu sein, ein Drit-tel stimmen dem (eher) nicht zu (grüne Säulen). Für Vernetzungstätigkeiten (eher) nicht genügend Personalkapazitäten zur Verfügung zu haben bestätigten rd. 42 % der Pflegestützpunkte, ein weiteres Viertel meinte „teils-teils“ (orangefarbene Säulen). Ein Abgleich der Einschätzung mangelnder Personalkapazitäten für Ver-netzung mit der Größe der Einzugsgebiete (Einwohner pro VZ) und der Fallzahl pro VZ ergab keinen statistischen Zusammenhang.

Abbildung 48: Einschätzung der Vernetzungsarbeit aus Sicht der Pflegestütz-punkte (Angaben in %)

Quelle: IGES

Konkret führten die Pflegestützpunkte u. a. folgende Beispiele für eigene Initiati-ven zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit an:

 „Wir haben eine AG ,,Pflegeüberleitung“ ins Leben gerufen.“

 Gemeinsame AG zur interkulturellen Öffnung „Alter und Pflege“ mit dem Nachbar PSP, AG mit Netzwerkpartnern aus der Region zu Pflege und Ver-sorgung von Kinder,

 „Als Kinderbeauftragte im Bezirk habe ich mich z. B. im Jugendamt und in den Sozialpädagogischen Zentren vorgestellt. Angehörige von pflegebe-dürftigen Kindern mit Beratungsbedarf werden an mich weitergeleitet.

Mit Einverständnis der Angehörigen können gemeinsam mit dem Jugend-amt und den Sozialarbeitern in den SPZs Lösungen für die Familien gefun-den wergefun-den.“

 „Pflegetisch in Zusammenarbeit mit Altenhilfeplanerin“

 „regelmäßige Treffen mit den Hausärzten in der Region, Treffen mit den Leistungsanbietern amb. und stat. Pflegeeinrichtungen“

 „Austauschtreffen mit Sozialpsychiatrischem Dienst und Betreuungs-stelle“

ohne Angabe trifft nicht zu trifft eher nicht zu

teils-teils trifft eher zu trifft zu Wir beteiligen uns an regionalen Netzwerken und Veranstaltungen.

Unser PSP bringt die unterschiedlichen regionalen Akteure an einen Tisch und fördert deren Zusammenarbeit.

Für die Vernetzungsarbeit stehen nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung.

 „Erfahrungsaustausch mit den Pflegeberatern der Kassen, Erfahrungsaus-tausch mit den Sozialarbeitern in den Sozialstationen, Regionalkonferenz“

Eine Schätzung zum Anteil der Arbeitszeit, der für Vernetzungstätigkeiten aufge-wandt wird, liegt nur von 53 PSP (29 %) vor. Bei einer Spannbreite von 3 % bis 50 % ergab sich ein Mittelwert von rund 20 % (Median: 15 %). Auch diese Schätzungen weisen keinen statistischen Zusammenhang zur Anzahl der Vollzeitstellen der PSP auf. Anhand der nach Bundesland ermittelten Durchschnittswerte (in Tabelle 27) wird deutlich, dass dies u. a. mit den landesspezifisch unterschiedlichen Aufgaben-schwerpunkten der PSP zusammenhängt.

Während Rheinland-Pfalz mit im Bundesdurchschnitt geringer Personalausstat-tung pro PSP mit 10 % auch einen vergleichsweise geringen Arbeitszeitanteil für Vernetzungstätigkeiten angibt, weist Thüringen mit der kleinsten Stellenzahl mit 50 % den höchsten Anteil für diese Aufgaben aus. In Thüringen (und auch Schles-wig-Holstein) wird in den PSP keine Pflegeberatung gem. § 7 a SGB XI angeboten.

In Rheinland-Pfalz dagegen gehört dies zu den Aufgaben der PSP – wie auch im Saarland, wo der höhere Anteil für Vernetzungstätigkeiten auch mit einer höheren Personaldecke einhergeht.

Tabelle 27: Vollzeitstellen je PSP und Anteil Vernetzungstätigkeit an der Ar-beitszeit nach Bundesländern

Durchschn. VZ Schätzung Anteil AZ für Vernetzung in %

Saarland 4,6 25

Nordrhein-Westfalen 3,6 12

Hamburg 3,1 11

Berlin 2,9 25

Bremen 2,8 k. A.

Brandenburg 2,7 20

Schleswig-Holstein 2,2 35 (n = 1)

Hessen 2,1 25

Mecklenburg-Vorpommern 2,0 k. A.

Niedersachsen 2,0 12

Bayern 1,5 28 (n = 2)

Rheinland-Pfalz 1,4 10

Baden-Württemberg 1,3 k. A.

Thüringen 0,9 50

Quelle: IGES

Aus Befragungen von PSP in Hessen Ende 2011 ist bekannt, dass der von den Be-ratern geschätzte Zeitanteil für die persönliche Beratungstätigkeit zwischen 50 und 70 % lag, Tendenz steigend. Insofern erscheint der geschätzte Wert für Hessen mit 25 % für Vernetzungstätigkeit plausibel.