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4. Überblick zur bundesweiten Entwicklung von Pflege- Pflege-stützpunkten und zur Situation in den einzelnen

4.4 Zur Situation in den einzelnen Bundesländern

4.4.11 Rheinland-Pfalz

 Allgemeinverfügung: 01.07.2008

 Landesrahmenvertrag: 01.01.2009

(neuer Landesrahmenvertrag seit 01.01.2016)

Auch in Rheinland-Pfalz (RH-Pf) wurden die bereits vorhandenen Beratungsstruk-turen genutzt und zu PSP weiterentwickelt. Dies betraf die seit 1995 landesweit 135 vorhandenen Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo-Stellen), angesie-delt bei bzw. in Trägerschaft ambulanter Dienste/Sozialstationen (einzelne zuge-lassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugezuge-lassene ambulante Pflege-dienste in gemeinsamer Trägerschaft sowie Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört). Heute sind diese integraler Bestandteil der PSP.

Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung ist mit insgesamt 135 PSP, d. h. einem Pflegestützpunkt für rd. 30.000 Einwohner gegeben, so dass Rhein-land-Pfalz im Bundesvergleich über die höchste Versorgungsdichte verfügt (vgl. Ta-belle 2 in Abschnitt4.1).

Träger der Pflegestützpunkte in der jeweiligen Kommune sind zu gleichen Teilen die Pflege- und Krankenkassen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land Rheinland-Pfalz. Als übergeordnetes Gremium wurde pro Landkreis/kreis-freie Stadt die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft Pflegestützpunkte vor-gesehen (§ 8 LRV RH-Pf alt). Auf regionaler Ebene wurden zwischen den Trägern der PSP und den Trägern der BeKo-Stellen Vereinbarungen über die Organisation der Pflegestützpunkte getroffen.

Die Entwicklung der BeKo-Stellen hin zu den Pflegestützpunkten basierte in Rhein-land-Pfalz auf der gesetzlichen Grundlage des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) aus dem Jahr 2005 sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes (LPflegeASG DVO). Das LPflegeASG zielte u. a. auf die Sicherstellung des Zugangs

zu den Angeboten durch eine flächendeckende Beratungsstruktur in den Pflege-stützpunkten sowie die Bildung Regionaler Pflegekonferenzen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zur „Mitwirkung bei der Planung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur, der Einbeziehung des bür-gerschaftlichen Engagements und der Bildung kooperativer Netzwerke auf örtli-cher Ebene“ (§ 4 LPflegeASG).

Im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (2008) wurden daraufhin der Lan-desrahmenvertrag sowie eine Vereinbarung über den Betrieb von PSP zwischen den Trägern der BeKo-Stellen und den Trägern der PSP geschlossen (Scholten 2016).

Weitere Umstrukturierungen folgten in den darauffolgenden Jahren auf Landes-ebene. Mit dem 01.01.2017 folgte beispielsweise eine neue Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASGDVO) mit zugehörig überarbeitetem Landesrahmenvertrag (seit Januar 2016 in Kraft) sowie einer neuen Betriebsver-einbarung (März 2017). Der neue Landesrahmenvertrag sieht die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft vor, deren Aufgaben durch eine Steuerungsgruppe und eine Geschäftsstelle wahrgenommen werden sollen. Damit wurde die zuvor tätige „ständige Arbeitsgruppe Pflegestützpunkte“ abgelöst (Jung 2017: 11).

Die Steuerungsgruppe entscheidet nun über alle Fragen, die sich aus dem neuen Landesrahmenvertrag ergeben. Seit Einrichtung tagte diese einmal „(…) neben In-formationen zur EDV in PSP und Geschäftsordnungsfragen erfolgte ein Beschluss, die alte Rahmenvereinbarung von 2009 – ehemaliger Musterstützpunktvertrag – aufzuheben sowie eine Projektgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ sowie eine AG „Vor-sitz Kooperationsgemeinschaften“ und „AG „Fachausschuss Pflegestützpunkte“

einzurichten“ (ebd.).

Zum 01.01.2017 änderte sich ebenfalls die Landesverordnung. In dieser sollen u a.

die Aufgaben der Fachkräfte aktualisiert und eine Anpassung der Regelungen zur personellen Ausstattung und den Qualitätsstandards umgesetzt werden (Scholten 2016). Zusätzlich war ab 2017 die Erweiterung der Kreise der möglichen Anstel-lungsträger um Trägerverbünde mit einem ambulanten Pflegedienst und ggf. an-deren Trägerschaften (stationäres Angebot) oder Landkreise und kreisfreie Städte möglich.

Im Bereich der Koordinierung und Vernetzung war es beispielsweise laut Landes-rahmenvertrag Aufgabe der bereits erwähnten Kooperationsgemeinschaften, nicht nur mit der regionalen Pflegekonferenz zusammenzuarbeiten, sondern auch dazu beizutragen, Netzwerke auf kommunaler Ebene zu bilden (§ 8 LRV RH-Pf).

Aus den Berichten einzelner PSP in Rheinland-Pfalz wurde deutlich, dass diese sehr engagiert sind, in der Mehrzahl in allen relevanten regionalen Netzwerken vertre-ten waren, bzw. sich sogar an der Initiierung von Netzwerken beteiligvertre-ten (z. B. trä-gerübergreifendes Demenz-Netzwerk im Landkreis Alzey-Worms) (Horn et al.

2013: 9). Außerdem entwickelten die Beschäftigten der BeKo-Stellen beispiels-weise eigene Angebote, wie den Beratungsführer Demenz für den Landkreis Alzey-Worms (ebd.: 7f.).

Zur Qualitätssicherung der Arbeit in den Pflegestützpunkten gab es nur wenige Regelungen im Landesrahmenvertrag. Verstärkt wurden Aspekte im Bereich der Strukturqualität angesprochen. Grundsätzlich lieferte die Vereinbarung über den Betrieb der PSP (VB) (Mustervertrag) konkretere Angaben und adressierte das Thema Qualitätssicherung direkt. Sie verpflichtet die Träger der PSP, auf Basis der Entscheidungen des Steuergremiums ein systematisches QM durchzuführen, re-gelmäßig die Ergebnisqualität zu evaluieren und dabei u. a. die Erkenntnisse der landesweiten Begleitforschung heranzuziehen.

Dem Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft der PSP zu Folge basierte die Bera-tungstätigkeit im Einzelfall auf den Grundlagen des Case-Managements, sodass zu-nächst ein Assessment zur Einschätzung der Situation des Klienten erstellt und dann ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet werden (z. B. Hilfeplan). Dabei waren die Pflegestützpunkte trägerübergreifend tätig (Beyrowski-Krause et al. 2011: 19).

Bis zum Jahr 2011 konnte noch keine landesweit einheitliche Datenerfassung er-folgen, aufgrund einer fehlenden gemeinsamen Software. Hinzu kamen unter-schiedliche Handlungsanweisungen der jeweiligen Anstellungsträger, wann und wie beispielsweise Beratungen dokumentiert und Versorgungspläne erstellt wer-den sollten. Anfang 2012 folgte die Einführung einer einheitlichen Software (für Rheinland-Pfalz angepasste Version von synCase) (ebd.: 20f.).

Mit der Einführung der neuen Steuerungsgruppe wurde ebenfalls eine „AG EDV Pflegestützpunkte“ gegründet, welche sich mit der Erstellung eines Pflichtenheftes für eine neue Software befasste sowie eine diesbezügliche Neuausschreibung. Die Bewerbungen sollen im Jahr 2018 bewertet werden (Jung 2017: 11). Die Ausfüh-rungen zeigen, dass die einheitliche Qualitätssicherung in Rheinland-Pfalz eine große Rolle spielt und entsprechende Voraussetzungen für ein einheitliches Sys-tem geschaffen sind.

4.4.12 Saarland

 Allgemeinverfügung: 14.08.2008

 Landesrahmenvertrag: 01.01.2009

Alle acht Pflegestützpunkte im Saarland werden von allen im Land tätigen Pflege- und Krankenkassen, den jeweiligen Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saar-brücken und dem Saarland gemeinsam getragen. Eine Kasse übernimmt dabei die Federführung eines Pflegestützpunktes. Die Verteilung der Pflegestützpunkte in-klusive der federführenden Kasse ist in der Abbildung 11 dargestellt. Pro Landkreis bzw. Regionalverband erfolgte die Errichtung eines Pflegestützpunktes. Die Versor-gungsdichte der PSP pro Einwohner liegt bei 1: 124.450 (vgl. Tabelle 2 in Abschnitt 4.1). Unter Berücksichtigung der Personalstärke ist ein/e Beschäftigte/r im

Pflege-stützpunkt für rd. 25.000 Einwohner zuständig (vgl. Setz 2014: 9). Das im Rahmen-vertrag festgelegte Ziel von drei Vollzeitstellen auf 100.000 Einwohner wird damit mehr als erreicht.

Abbildung 11: Regionale Verteilung und Trägerschaft der Pflegestützpunkte im Saarland (Stand 2018)

Quelle: Lang 2011

Im Saarland gingen die Pflegestützpunkte, vergleichbar mit Rheinland-Pfalz, aus den seit den 90er Jahren bestehenden BeKo-Stellen hervor. Teilweise gab es im Saarland vor der Gründung der Pflegestützpunkte in den Landkreisen sogar meh-rere BeKo-Stellen, z. T. bei Wohlfahrtsverbänden oder den Landkreisen angesie-delt. Seit Beginn der Einrichtung der PSP im Jahr 2008 wurden die bestehenden Verträge mit den Verbänden gekündigt und die Beraterinnen und Berater wechsel-ten teilweise in die PSP (GKV-SV 2012: 274).

Die Pflegestützpunkte im Saarland werden auch von der Landesregierung geför-dert. Die dauerhafte Mitfinanzierung ist im Gesetz zur Planung und Förderung von Angeboten für Hilfe-, Betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen (Saarländi-sches Pflegegesetz) geregelt (Lang 2016: 4f.).

Die Träger bilden auf Kreisebene eine Kooperationsgemeinschaft (BGB-Gesell-schaft) (§ 3 LRV Saarland). Die Führung der PSP erfolgt jeweils durch einen Koope-rationsausschuss. Dieser ist u. a. verantwortlich für die Festlegung

a) von konzeptionellen Grundsätzen, b) einer Geschäftsordnung,

c) der Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten und d) von Grundsätzen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Geschäftsführung hat die Führungsverantwortung (Fachaufsicht) für alle Pfle-geberaterinnen und -berater und ist an die Beschlüsse des Kooperationsgremiums gebunden (§§ 9 – 11 LRV Saarland). Die Dienstaufsicht verbleibt beim jeweiligen Anstellungsträger. Diese Regelung wurde seitens der Beschäftigten als sehr nach-teilig und unübersichtlich beurteilt (Der Pflegebeauftragte 2017: 30).

Im saarländischen Rahmenvertrag wurde bezüglich der Qualitätssicherung zwar explizit auf die Vereinbarung von Verfahren zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität verwiesen. Konkretere Angaben, außer z. B. die Anwendung einer einheitlichen Software bzw. die jährliche Berichterstattung, wurden jedoch nicht gemacht.

Aus dem Bericht des PSP St. Wendel geht hervor, dass dort u. a. Fallmanagement durchgeführt wird. Dazu gehört ein detailliertes Eingangs-Assessment, eine Hilfe-planung und -organisation, die Beantragung von Leistungen, die Ermutigung zur Selbsthilfe sowie psychosoziale Reflexion zur Entlastung. Die Begleitung ist dort kontinuierlich und längerfristig angelegt und beinhaltet in der Regel einen komple-xen Vermittlungs-, Koordinierungs-, Dokumentations- und Steuerungsaufwand (meist Tangierung von vier bis fünf Rechtsbereichen sowie ca. zehn Leistungsan-bietern) (Setz 2014: 18). Diese Prozesse wurden durch eine EDV-basierte Doku-mentation (synCase) unterstützt (ebd.: 14).

Laut dem 2. Bericht des Pflegebeauftragten des Saarlandes 2017 monierten Be-schäftigte verschiedener PSP im Saarland, dass trotz EDV-basierter Arbeitsweise häufig eine unterschiedliche Dokumentation der Fälle erfolgte. In diesem Zusam-menhang stellte das fehlende einheitliche Verständnis der Begrifflichkeiten „Infor-mation“, „Beratung“ und „Fallmanagement“ jedoch das größere Problem dar. Dies wurde beispielsweise seitens der Beschäftigten der PSP sehr unterschiedlich antwortet und lässt darauf schließen, dass auch qualitativ sehr unterschiedlich be-raten wird. Darüber hinaus entwickelten sich ebenso unterschiedliche Philoso-phien und Qualitätsstandards in den einzelnen PSP. Diese hingen oft von dem jeweiligen Geschäftsführer ab und änderten sich, wenn derjenige wechselte (Der Pflegebeauftragte 2017: 30).

Ebenfalls bemängelt wurde die Öffentlichkeitsarbeit. Es fehlte an einem einheitli-chen Konzept und Auftreten, obwohl viele Vernetzungsaktivitäten und öffentlich-keitswirksame Auftritte stattfanden (ebd.: 31).

Da der PSP St. Wendel 2008 als Modellprojekt gestartet und im darauffolgenden Jahr als Regelangebot eingeführt worden ist, lassen sich die Umsetzung der Koor-dinierungs- und Vernetzungsaufgaben an diesem exemplarisch erläutern.

In den ersten Jahren nach Einführung des Pflegestützpunktes fiel auf, dass es dort nicht nur gelungen war, die langjährige Erfahrung der bisherigen

BeKo-Beschäftig-ten in den Stützpunkt zu integrieren, sondern diese auch im Rahmen eines Ge-samtkonzepts und einheitlicher Prozesse gemeinsam mit den von den Kassen ent-sandten Beschäftigten zu einem neuen Angebot zusammenzuführen (GKV-SV 2012: 276).

Nach fünf Jahren erfolgreicher Arbeit im PSP St. Wendel ließ sich resümieren, dass die Pflegeberaterinnen und -berater zu den bekannten Ansprechpartnern für Be-troffene sowie alle anderen Akteure der Region zählten (Pflegedienste, Ärzte-schaft, Krankenhäuser, Apotheken, etc.). Die Zuständigkeit wurde gemeindebezo-gen organisiert, sodass ein Pflegeberater für einen Versorgungsbereich von rd.

25.000 Einwohnern zuständig war. In diesem wurden alle Akteure aufgesucht und ggf. Abläufe zur Zusammenarbeit vereinbart. Daraus entstanden im Landkreis St. Wendel enge Kooperationen u. a. mit Akut- und Rehakliniken, dem regionalen SAPV-Team, dem ambulanten und stationären Hospiz sowie mit Ämtern und der Ehrenamtsbörse des Landkreises (Setz 2014: 13f.). Die Kooperationen entwickeln sich stetig hin zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit. Der PSP St. Wendel wurde von den Menschen im Landkreis gut angenommen. Zu zwei Dritteln fand die Beratung in der Häuslichkeit statt (Lang 2016: 4.).

Was bisher in St. Wendel recht gut funktioniert, trifft jedoch nicht auf alle Regio-nen zu. So fühlten sich viele PflegeberaterinRegio-nen und -berater in ihrem Zuständig-keitsbereich mit der „Gestaltung einer kooperierenden und integrierenden Versor-gungsstruktur“ überfordert. Gleichermaßen fehle es an einem professionellen Engagement bei der Verbesserung lokaler Versorgungsstrukturen seitens der in den Regionen tätigen Akteure (Zusammenarbeit von Kranken- und Pflegekassen, niedergelassenen Ärzten, Kliniken sowie u. a. dem Sachgebiet ,,Hilfe zur Pflege“).

Die Kooperationsgemeinschaften - als Entscheidungsgremien der PSP - traten hier bisher noch nicht nachdrücklich in Aktion. Zudem kooperierten die Kranken- und Pflegekassen noch nicht konsequent genug mit den PSP und verwiesen daher auch eher „zögerlich“ auf die PSP (Lang 2016: 5f.).

Zusammengefasst lässt sich schließen, dass die zu Beginn vorhandenen Doppel-strukturen (z. B. Senioren- und Behindertenberatung) im Saarland entweder ein-gestellt oder in die PSP integriert wurden. Beispielhaft konnte ein PSP darein-gestellt werden, indem gute Strukturen im Bereich der Koordinierung und Vernetzung auf-gebaut wurden. In anderen PSP scheinen diesbezüglich noch Verbesserungspoten-tiale zu bestehen.