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Der Unterricht in den ersten 20 Jahren

Das Provisorische Statut von 1821 legte in einem eigenen Absatz in 6 Paragra-phen die wichtigsten Merkmale des Unterrichts fest. So wurden im § 20 die

“Lehrgegenstände” aufgezählt:

“Der Unterricht umfaßt

a.) das für das Verständniß der übrigen Vorlesungen Unentbehrliche aus der allgemei-nen Naturlehre, Physik, Chemie und Naturgeschichte, mit besonderer Hinsicht auf die Naturgeschichte der nützlichen Hausthiere;

b.) Osteologie der nützlichen Hausthiere;

c.) Zootomie der weichen Theile;

d.) Physiologie;

e.) Exterieur;

f.) Thierarzneimittel-Lehre und Rezeptir-Kunst;

g.) Allgemeine und besondere Krankheitslehre der Hausthiere, in Verbindung mit The-rapie;

h.) Thier-Wundarzneikunst und Geburtshülfe;

i.) die Grundsätze der Hufbeschlagkunst;

j.) Gerichtliche und polizeiliche Thierarzneikunde;

k.) die Lehre über Viehzucht und Gestütskunde;

l.) Neben diesem theoretischen Unterricht lauft den ganzen Lehrkursus hindurch ein praktischer über äußerliche und innerliche Thierheilkunde, Thiergeburtshülfe und dem Hufbeschlag parallel, an welchem die Zöglinge nach Maaßgabe ihrer Fortschritte Theil zu nehmen haben.”124

Die Verteilung dieser Lehrfächer blieb den Lehrern selbst überlassen, es mußte jedoch die Genehmigung des Medizinalkollegiums hierüber eingeholt werden.

Weiterhin wurde bestimmt, daß die Lehrvorträge den Vorkenntnissen der Schü-ler entsprechend populär gehalten werden sollten und am Ende eines Themen-gebietes eine Prüfung vorzunehmen wäre (§ 25 provisorisches Statut). Eine

124 StAL: E 164 Bü 1 (Provisorisches Statut für die Königl. Thierarznei-Schule 12.12.1821).

tere allgemeine Prüfung sollte am Ende des gesamten Lehrkurses stehen, bei welcher auch 2 Mitglieder des Medizinalkollegiums anwesend zu sein hatten.

Es wurden die Zeugnisnoten “sehr gut”, “gut” und “zureichend” ausgestellt, die besten Schüler sollten kleine Preise erhalten. Diese Prämien bestanden in Fach-literatur oder in Etuis mit chirurgischen Instrumenten.

Den Statuten der Königlichen Tierarzneischule von 1821 zufolge, mußte der Lehrplan für ein neues Semester dem Königlichen Medizinalkollegium zur Be-gutachtung und Genehmigung vorgelegt werden. Dies war keineswegs nur ein formaler Akt. Das Medizinalkollegium nahm durchaus Korrekturen vor und ver-langte Erklärungen für anscheinend unsinnige Sachverhalte. Das erste Lehrer-kollegium bestand aus Medizinalrat Gottlieb Heinrich Walz, Medizinalassessor Gottlob Haußmann, Medizinalassessor Sigmund Hördt und Dr. Ströhlin. Da letzterer kurz nach Eröffnung der Schule verstarb, nahm Tierarzt Eduard Hering seinen Platz ein.

Der erste vorliegende Lehrplan ist der des Schuljahres 1822/23:

„Lehr-Plan für das Schuljahr 1822/23 bei der Königl. Thier-Arznei-Schule.

Thier-Arzt Hering wird mit der physikalischen Einleitung und Knochenlehre beginnen, dann, unterstützt von Prosector Bopp, die Anatomie der weichen Theile vortragen und das Erforderliche aus der Chemie, Botanik und Physiologie folgen laßen.

Medicinal Aßeßor Haussmann trägt das sogenannte Exterieur vor, hierauf das Gesamte der WundArzney-Kunst /:für Thier-Ärzte:/ wobei er jede Gelegenheit zur Ausübung be-nutzen wird, und beschließt mit der thierärztl. Geburtshülfe.

Ober-Thier-Arzt Hördt wird den Hufbeschlag sowol theoretisch, als practisch lehren, alsdann das Gesammte der Viehzucht vortragen und dann Anleitung zur Ausübung der wichtigern Operationen geben.

Medicinalrath v. Walz wird den Anfang mit der Materia medica machen und hierauf, nach gegebener Einleitung in die Krankheitslehre, die besondern Haus-Thier-Krankhei-ten und deren Behandlung sowohl, als das für das Gerichtliche und Policeiliche Erfor-derliche hiermit in Verbindung setzen. Ebenso wird er zunächst die Leitung des Clini-kums besorgen.“125

Aus diesem Lehrplan, der eigentlich nur die Fächerkompetenzen festlegt, wird ersichtlich, daß von einem exakten Stundenplan noch keine Rede sein konnte.

Tatsächlich lief der Unterricht in den ersten Jahren nicht sonderlich geregelt ab.

Es fielen oft Stunden aus, wurden verschoben, von Stellvertretern vorgetragen

125 StAL: E 164 Bü 16 (Bericht des Lehrervereins vom 3. Dez. 1822).

oder ähnliches.

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Da gerade in den ersten Jahren nur wenige Lehrer ein doch sehr stattliches Pensum vorzutragen, aber die meisten auch noch andere Ver-pflichtungen zu erfüllen hatten, wie aus späteren Berichten der Lehrer deutlich wird, ist dies keineswegs verwunderlich.

Die Ausbildung zum Tierarzt dauerte in den ersten 20 Jahren an der Tierarz-neischule Stuttgart ein Jahr.

Generell begann das Studienjahr Anfang November und endete Mitte Septem-ber. Dann war Prüfungszeit. Das Jahr wurde in ein Winter- und ein Sommerse-mester unterteilt, wobei sich lediglich die Unterrichtszeiten unterschieden.

Ferien gab es zu Weihnachten (~ 5 Tage) und Ostern (~ 1 Woche), darüber hin-aus war der 1. Januar frei.

Die Studenten hatten eine 6-Tage-Woche, auch samstags wurde regelmäßig un-terrichtet.

Die täglichen Unterrichtszeiten waren ungefähr folgendermaßen verteilt:

• Im Sommersemester begann der Unterricht morgens um 7°°, im Winterse-mester erst um 8°°.

• Von 12°° bis 14°° war Mittagszeit, d. h. keine Vorlesungen, wohl aber Ver-pflichtungen für die Studenten.

• Der Tag endete um 17°° oder 18°°.

Die Verpflichtungen der Studenten bestanden darin, Dienste in der Anatomie und der Apotheke zu versehen, kranke Tiere zu versorgen sowie in die Schmie-de kommenSchmie-den PferSchmie-de nach Anleitung Schmie-des Lehrschmieds zu beschlagen. Diese, nach einem bestimmten Turnus wechselnden Dienste wurden nicht nur aus-schließlich in der Mittagszeit versehen, sondern waren „in den übrigen freien Stunden“ zu absolvieren.

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Zu den Pflichten der Lehrer gehörten die Genehmigung des Lehrplans für jedes Semester und die Führung eines Unterrichtsverzeichnisses.

Laut Erlaß des Ministeriums des Innern vom 2. November 1824 hieß es:

„[...] Sodann findet man sich veranlaßt, die Vorsteher auf die Nothwendigkeit der stren-gen Beobachtung der in den Statuten enthaltenen Vorschrift aufmerksam zu machen, wonach über sämmtliche Unterrichts-Stunden der Lehrer ein ununterbrochen fortlaufen-des Verzeichniß zu führen, in demselben jede abgehaltene Unterrichts-Stunde von dem Lehrer einzutragen und durch Beisezung seiner Namens Unterschrift zu beglaubigen ist.

126 StAL: E 164 Bü 7-9 (Lektionsverzeichnisse); Bü 7 (Schreiben vom Ministerium des Kir-chen- und Schulwesens an das Medizinal Kollegium vom 18.3.1834 mit der Bitte, daß der Unterricht “weniger ausgesetzt werden möchte”).

127 StAL: E 164 Bü 16 (Lehrplan für das Schuljahr 1824/25).

Die unterzeichnete Stelle wird sich dieses Verzeichniß, so oft sie es für angemessen er-achtet, zur Einsicht vorlegen lassen, und ausserdem wird von demselben künftig bei je-der Visitation je-der Schule durch Mitglieje-der des Medizinal-Collegiums regelmäßig Ein-sicht genommen werden.“128

Diese Unterrichtsverzeichnisse wurden vom Ministerium als Kontrollmittel an-gesehen und dementsprechend streng nachgeprüft. Das wird in einem Erlaß des Ministeriums vom 29. Oktober 1825 besonders deutlich:

„[...] Aus Anlaß des - von dem Königl. Medicinal-Collegium über den Lehrplan für das bevorstehende Schuljahr erstatteten Bericht hat das Ministerium mißfällig wahrgenom-men, daß die in den Statuten der Schule enthaltene Vorschrift,

worauf über sämtliche Unterrichtsstunden der Lehrer ein ununterbrochen fortlaufendes Verzeichniß zu führen, in demselben jede abgehaltene Unterrichtsstunde von dem Leh-rer einzutragen und durch Beisetzung seiner Namens-Unterschrift zu beglaubigen ist, der den Vorstehern dazu ertheilten bestimmten Weisung ungeachtet in dem lezten Schuljahr abermals aus sehr unzureichenden Gründen nicht befolgt worden ist.

Da diese Vorschrift beinahe das einzige Mittel ist, durch welche sich die Aufsichts-Be-hörde der Einhaltung der Lections-Ordnung und des Fleißes auf Seite der Lehrer ver-sichern kann, so weiß das Ministerium die unterlassene Beobachtung derselben nicht länger zu dulden.

Die Vorsteher werden daher angewiesen, jene Vorschrift von Eröffnung des nächsten Schuljahrs an, unfehlbar genau zu beobachten, zu diesent Ende sorglich ein Lections-und Neglecten-Verzeichniß in tabellarischer Form anzulegen Lections-und wie dieß geschehen und bis dahin geführt worden sey, auf den 15. December dieses Jahrs zu berichten.

Am Ende eines jeden Schuljahrs ist dieses Verzeichniß dem Königl. Medicinal-Colle-gium vorzulegen.“129

Es kam immer wieder vor, daß das Verzeichnis nicht sehr genau geführt wurde.

So wurden die Lehrer Walz und Hördt für das Jahr 1826 verwarnt, da sie unent-schuldigt einen großen Teil des Jahres nicht unterrichteten (Walz in 9 Monaten nur an 25 Tagen, Hördt an 128 Tagen). Als wiederholte Begründung für die strenge Kontrolle der unterrichteten Stunden schrieb das Ministerium des In-nern:

„[...] Wenn auch ein Theil der auf solche Weise eingestellten Vorlesungen durch Ver-dopplung der Lehrstunden an andern Tagen eingebracht worden ist; so ergibt sich doch von selbst, wie störend solche Unterbrechungen auf den Lehrgang im Allgemeinen so wie auf den Vortrag einzelner Lehrfächer, ja selbst auf die Disciplin und den ganzen Credit der Anstalt einwirken müssen.

128 StAL: E 164 Bü 16 (Abschrift Erlaß des Ministerium des Innern vom 2. November 1824).

129 StAL: E 164 Bü 16 (No 2472, Abschrift des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 29.

Oktober 1825).

Bei einer Anstalt, deren Zöglinge wenigstens der grossen Mehrzahl nach durch den Mangel an Vorkenntnissen und an wissenschaftlicher Geistes-Richtung weder Sinn noch Geschik für zwekmäßige Privat-Studien besizen können, muß es doppelt nach-theilig wirken, wenn die festgesezte Stundenzahl nicht regelmäßig ausgefüllt, und - wie nach den vorliegenden Verzeichnissen mitunter geschehen ist - die Zöglinge nur einen oder zwei Stunden des Tages durch den öffentlichen Unterricht beschäftigt sind.

Überhaupt aber ist eine bestimmte äußere Ordnung die erste Bedingung des Fortbestan-des jeder öffentlichen Anstalt, zumal einer Lehranstalt, die so sehr wie diese sich selbst überlassen ist.“130

Wie ernst die Lehrer diese Angelegenheiten nahmen, kann aus zwei Schreiben des Medizinalrats Hördt entnommen werden, der auf 15 Seiten die Ungerechtig-keit dieser Anschuldigungen ausführt.

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Er fühlte sich persönlich angegriffen und dokumentierte bis ins Detail, welche Initiative er immer wieder über seine Pflichten hinaus in den Angelegenheiten der Schule ergriffen hätte. Anzumerken ist, daß eine Unterrichtsleistung von 128 Tagen in 9 Monaten nicht wenig war (vgl. Walz mit 25 Tagen !). Hördts Empörung ist durchaus nachvollziehbar. Der vor allem Walz und Hördt gemachte Vorwurf, bestand jedoch darin, daß in den Verzeichnissen zum großen Teil die Gründe für die ausgefallenen Lehrstunden fehlten. Die Anordnung des Ministeriums beinhaltete nicht das absolute Verbot von Fehlstunden (was aufgrund der vielfältige anderweitigen Verpflichtungen der Lehrer auch nahezu unmöglich war), sondern forderte, für ausgefallene Stunden Gründe anzugeben. Nur so war eine Kontrolle möglich, und das Mini-sterium erhielt wenigstens einen theoretischen Überblick über die Zustände an der Schule.

Es gab immer wieder die ein oder andere Rüge von seiten des Ministeriums und Entschuldigungen von seiten der Lehrer. Aber es ist aus den vorliegenden Quel-len nicht zu entnehmen, daß jemals ein Lehrer wegen solcher “Nachlässigkei-ten” die Tierarzneischule hätte verlassen müssen.

Ab 1833 liegen die Lektionsverzeichnisse für jeden einzelnen Monat vor, nicht mehr übergreifend für ein Studienjahr. Zwar wechselten die Unterrichtsstunden nicht jeden Monat, hauptsächlich ging es wohl darum, die Lehrer eine Art Tage-buch führen zu lassen. So ist die Spalte „Bemerkungen“ am häufigsten ausge-füllt. In einem Großteil der Eintragungen geht es um ausgefallene Stunden. Aber auch außerplanmäßige Operationen oder ähnliches fanden hier ihren Eintrag.

Die Semesterpläne bieten einen weitaus günstigeren Überblick. Für das

130 StAL: E 164 Bü 16 (No 2886, Das Ministerium an das Medizinalkollegium vom 24.

Dezember 1826).

131 StAL: E 164 Bü 16 (Schreiben von Hördt an das Medizinalkollegium mit Bitte um Wei-terleitung vom 13. Januar 1827 und 5. März 1827).

mester 1836/37, also fast 15 Jahre nach Eröffnung der Tierarzneischule, sah der Unterrichtsplan folgendermaßen aus:

„Lections-Plan für den Lehrkurs bei der K. Thierarzneischule 1836/37.

Doktor Duttenhofer

wird in dem Monat November 1836 bis Februar 1837 mit Beihilfe des Unterlehrers Voetsch die Lehre der Anatomie vortragen, wozu anfangs, bis zur Beendigung der Knochenlehre, täglich außer der Stunde Nachmittags von 3. bis 4. Uhr, die weitere Stunde Vormittags von 10. bis 11. Uhr bestimmt ist. Nach beendigter Anatomie wird er unmittelbar zur allgemeinen Pathologie übergehen und so zeitig (noch neben der Patho-logie) mit der Materia medica beginnen, um im Laufe des Monats Juli die letztere Lehre zu beschließen; er wird hirzu neben der gewöhnlichen Stunde Nachmittags von 3. bis 4.

Uhr so weit es erforderlich ist, in den Sommermonaten eine weitere Stunde bestimmen.

Nach Beendigung dieser Lehre wird er die Geburtshilfe vortragen und die noch übrige Zeit des Lehrkurses zu Repetitionen besonders der Anatomie widmen.

Professor Hering

wird mit dem Exterieur beginnen, dann zur Physiologie übergehen, die spezielle Noso-logie folgen laßen und mit der Operationslehre schließen, wozu er täglich die Stunde von 2. bis 3. Uhr Nachmittags bestimmt.

Ober Medizinal-Assessor Haussmann

wird die Viehzucht in Verbindung mit Diätetik vortragen, dann unmittelbar zur Chirur-gie übergehen und zum Beschluß das Wichtige der gerichtlich polizeilichen Thierarz-neikunde folgen lassen.

Er wird nach beendigter Osteologie und dem von Lehrschmid Groß im Monat Novem-ber und DezemNovem-ber vorzutragenden Haupttheil des Hufbeschlages, alsdann (mit Anfang des neuen Jahrs) unausgesetzt täglich von 10.–11. Uhr seinen Vortrag halten.

Lehrschmid Groß

wird im Monat November und Dezember neben Ertheilung des praktischen Unterrichts täglich in einer Vormittagsstunde den zur Verständigung des praktischen Hufbeschlags erforderlichen Haupttheil des theoretischen Hufbeschlags vortragen; mit dem zweiten Theil, nämlich den Krankheiten des Hufes und den damit verbundenen Operationen aber nebst den erforderlichen Repetitionen im weiteren Verlauf des Schuljahrs in 2. bis 3. Stunden wöchentlich fortfahren.

Unterlehrer Voetsch

wird bei der Lehre der Anatomie den Lehrer im Präpariren unterstützen, so weit Zeit und Umstände es gestatten, auf Vermehrung der Präparate für das anatomische Kabinet Bedacht nehmen, zugleich nach Erforderniß in den Krankenställen und der Apotheke den Lehrer der Klinik unterstützen und in den Sommermonaten täglich in einer Abend-stunde Repetitionen über Viehzucht und Chirurgie halten.

Neben diesem theoretischen Unterricht findet zugleich der praktische Unterricht statt, der sich im Wesentlichen in folgende Geschäfte theilt:

Früh Mittags und Abends Wartung der kranken Thiere, Morgens von 8 – 9. Uhr und Sommers Nachmittags von 4 – 5. Uhr praktischen Unterricht in der Schmiedte und Hufbeschlag; (bei dem vermehrten Beschlag im Winter wird auch die übrige freie Zeit des Vormittags hirzu benützt). Vormittag von 9 – 10. Uhr Klinik und die Besorgung der Geschäfte in der Apotheke, so wie auch gewöhnlich die vorkommenden Operationen und Sektionen Vormittags vorgenommen werden.

In den Sommermonaten erhalten die Nichtschmide Mittwoch und Samstag Nachmittag von 4–5. Uhr praktischen Unterricht im Hufbeschlag.“132

Es hatte sich in den 15 Jahren nicht so viel geändert:

Der Lehrkurs dauerte immer noch 1 Jahr. Es war der Lehrschmied zum damit 5-köpfigen Lehrerkollegium hinzugekommen, der die Vorlesungen, praktischen Übungen und Operationen rund um den Huf besorgte. Der wesentliche fachliche Unterschied war der, daß nun auch die allgemeine Pathologie gelehrt wurde.

Auch die Osteologie und Diätetik fanden 1822 noch nicht explizit ihren Platz.

Dafür waren die praktischen Aufgaben der Studenten jetzt Bestandteil des Stun-denplans.

Der stundenmäßige Umfang des Unterrichts war beachtlich, wenn man bedenkt,

daß die Dauer der Ausbildung nur ein Jahr betrug. Es war somit nicht weiter

verwunderlich, daß bald der Wunsch nach einem länger dauernden Lehrkurs laut

wurde.