Die Planung der eingesetzten Kommission (bestehend aus Walz, v. Jäger, Hördt, Haußmann und Ezel) sah im Kostenbereich folgendermaßen aus:
“An den König.
Bericht des Ministers des Innern über die Errichtung und innere Organisation einer Bil-dungs-Anstalt für ausübende Thier-Aerzte.
Stuttgart den 4ten Mai 1821 [...]
79 Wie Anm. 77.
A., Plan der Commißion.
[...]
VII., Kosten.
[...]
2.) Die Kosten der jährlichen Unterhaltung der Anstalt berechnet die Kommission folgendermaßen:
a.) Besoldungen und Gehalte,
Zulage für 3. hiesige in andern Aemtern besoldete Thierärzte, als ordentliche Lehrer der
Anstalt 1200.f.
für den Lehrer der Anatomie 800.f.
für den Prosektor 400.f.
für den Lehrschmied, neben freier Wohnung 700.f.
und für Holz und Licht, welche er frey genießt 100.f.
für den Hausknecht 300 f.
3500.f.
b.) Unterhaltung des Gebäudes, der Mobilien und Geräthschaften p.p 400.f.
c.) Aufwand für den Betrieb
aa.) Erfordernisse der Anatomie zu Erkaufung der Thiere zu Injektionen p. 200.f.
bb.) Erfordernisse der praktischen Übungen, zu Futter und Arzneien für kranke Thiere
bei armen Besizern 400.f.
cc.) Für Bücher, Instrumente und Sammlungs Gegenstände 200.f.
dd.) Für Brenn- und Beleuchtungs Material 250.f.
und
ee.) Für Prämien 50.f.
5000.f.
Der Ansaz von 1200.f. als Besoldungs Zulage für die 3. ersten Lehrer gründet sich auf die Erklärungen des Medicinal-Raths Walz und der Medicinal Asseßoren Hoerdt und Haussmann, unter welchen der erste 200.f., die beiden andern aber, jeder jährlich 500.f.
verlangt.
An dem Ansatz von 400.f. für den Prosector würde, wenn der jedesmalige Unterauf-seher des hiesigen Naturalien Cabinets dazu bestimmt wird, /: wie dann der dermalige Aufseher Bopp ganz dazu geeignet ist,:/ auf 300.f. herabgesezt werden können.
Der Ansatz von 250.f. für Heizungs- und Beleuchtungs Material dürfte viel zu gering – dagegen der für Reparationen pp. mit 400.f. etwas zu hoch seyn.
Die Kosten der Beschlag Schmidte hat die Kommißion ohne einen Grund anzugeben, nicht in Berechnung genommen. Ohne Zweifel nimmt sie an, daß die Kosten derselben durch Einnahmen für Hufeisen und Beschläge pp. zureichend gedekt seyen. Es ist auch wirklich zu erwarten, daß diese Voraussezung sich bestätigen wird. Ich werde übrigens die Kommißion noch zu näherer Darlegung ihrer Ansichten darüber um so mehr auffordern, als wenn die Beschlag Schmidte auf öffentliche Kosten betrieben wird, die Einnahmen und Ausgaben derselben Gegenstand der Verechnung und daher auch in den Etat aufzunehmen sind. Dieses wäre der Plan, wie er sich aus den Anträgen der Kom-mißion ergibt.”80
Diese Planung wurde so jedoch nicht erfüllt. Wie in den Bestimmungen zur Gründung der Schule von 1821 (s. Kap. 3.8.1) schon dargestellt, war der dort ausgewiesene jährliche Etat geringer als in dieser Planung berechnet. In einem Schreiben des Ministeriums des Innern, 1823, ist genaueres zu lesen:
“An den König.
Anbringen des Ministeriums des Innern, betreffend den Etat der K. Thierarzneischule für die Finanzperiode von 1823/26.
Stuttgart, den 24. Oktobr. 1823
Eure Königliche Majestät geruhen sich zu erinnern, daß es bei Einrichtung der Thierarz-nei-Schule im J. 1821. im Plane lag, den Schülern der Anstalt in dem Gebäude dersel-ben Wohnung und Schlafstätten zu gewähren, und daß damals der jährliche Unterhal-tungs Aufwand der Anstalt zu 5000.f. berechnet worden ist, daß aber, weil die Stände Versammlung nicht mehr als 13,000.f. für die erste Einrichtung und jährlich 3,000.f. für die Unterhaltung verwilligte, von dem Plane der Wohnungs-Einrichtung für die Schüler vorerst abgestanden, der Bau- und Einrichtungs Aufwand auf das Unerläßliche be-schränkt, und der jährliche Unterhaltungs-Aufwand mit Einschluß des – von Eurer Kö-niglichen Majestät aus landesväterlicher Milde bewilligten Privat-Beitrags auf 4200.f. – regulirt wurde.
Auf diese Weise trat die Anstalt in das Leben, und der Betrieb derselben wurde in den nun verflossenen 2. Jahren ihres Bestehens so eingerichtet, daß der jährliche Unterhal-tungs Aufwand die angewiesenen Mittel nicht überschritten hat.”81
80 Wie Anm. 77.
81 HStAS: E 14 Bü 1509 (S. 26, Anbringen des Ministeriums des Innern an den König vom 24.10.1823).