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4. Analyse der Benennungen auf dem Gebiet der Logistik-Terminologie

4.3 Analyse der Beziehungen in Unterbereichen der Logistik

4.3.2 Teil-Ganzes-Beziehung (TGB)

In technischen Fachsprachen bemüht man sich oft um die Erklärung eines technischen Begriffes oder eines Verfahrens und um die Beschreibung eines Objektes. Deswegen gibt es eine riesige Menge von Bezeichnungen für Materialien und Gegenstände, die sich z.B. nach der Form oder der Eigenschaft oder ihrer quantitativen Vertretung voneinander unterscheiden.

Man kann außerdem viele, vor allem abstrakte Begriffe finden, die durch Gliederungen oder Zählungen ein Thema vorstellen oder ein Verfahren beschreiben. Daraus ergibt sich, dass man für die Darstellung verschiedener Gegenstände und technischer Begriffe nicht nur die Beziehung selbst, sondern auch die Merkmale in dieser Teil-Ganzes-Beziehung berücksichtigen muss.

Die Merkmale in einer Teil-Ganzes-Beziehung sind jedoch stark von dem Aspekt abhängig, nach dem die Unterscheidungs- und Sortierungskriterien ausgewählt werden. Das zeigt uns z.B. folgende Einteilung der Lager nach Heinrich Martin127:

1. Nach der Funktion

Beschaffungslager Distributionslager Produktionslager

2. Nach der Art der Tätigkeit in einem Lager

Einheitenlager Kommissionierlager

Hochlager Flachlager Kompaktlager

127 Martin, H.: Transport- und Lagerlogistik. S. 273-276

3. Nach der Raumhöhe

4. Nach der Lagerungsart

Schüttgutlager Stückgutlager

5. Nach dem Standort

Freilager Gebäudelager

Im Folgenden wird auf die einzelnen Merkmale näher eingegangen, sie werden vorgestellt und zur Veranschaulichung mit Beispielen ergänzt. Für die ‚Teil-Ganzes-Beziehung’ wird ferner die Abkürzung ‚TGB’ verwendet.

4.3.2.1 TGB (Gliederung)

Das Merkmal (Gliederung) in der TGB bedeutet, dass ein Oberbegriff durch die Gliederung seiner Unterbegriffe in mehrere Gruppen eingeteilt werden kann. Der Oberbegriff ist üblicherweise ein abstrakter technischer Begriff, der die jeweilige abstrakte Denk- und Benennungsweise gewissermaßen widerspiegelt. Die Gliederung wird in der Regel anhand des logischen Denkens und der Anwendung von Fachkenntnissen realisiert.128

Dieses Beispiel wurde dem Logistik-Unterbereich ‚Flurförderzeuge’ entnommen:

Flurförderzeuge: (Oberbegriff)

Niederhubwagen Kommissionierer

Hochhubwagen Kommissionier-Stapler

(Unterbegriffe)

Das nächste Beispiel ist dem Logistik-Unterbereich ‚Transport, Verpackung, Ladeeinheit’

entnommen:

128 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 90

Flachlager Hochflachlager Hochraumlager Etagenlager

Unterfahrbare Ladehilfsmittel: (Oberbegriff)

Flachpalette Behälterpalette Sonderpalette

(Unterbegriffe)

Da ein technischer Text relativ oft in Unterbegriffe eingeteilt ist, kommt das Merkmal (Gliederung) auch in der TGB oft vor. Das Merkmal (Gliederung) hat nämlich die Aufgabe, den Oberbegriff durch die Aufzählung seiner Unterbegriffe mehr deutlich zu machen und seine Struktur durchschaubar zu machen. Es spielt deswegen in der technischen Literatur eine wichtige Rolle, weil eine große Menge von Themen durch ihre Gliederung dargestellt werden kann.

4.3.2.2 TGB (Bestand)

Das Merkmal (Bestand) in der TGB heißt, dass ein Oberbegriff sich aus mehreren Unterbegriffen zusammensetzt, die konkrete Bauteile sind. Diese Unterbegriffe stellen nicht eine bestimmte Gruppe ihres Oberbegriffes dar, sondern lediglich einen Bestandteil ihres Oberbegriffes.129 Es ist zu betonen, dass die Unterbegriffe dabei nicht mehr den Inhalt ihres Oberbegriffes enthalten.

Folgendes Beispiel stammt aus dem Logistik-Unterbereich ‚Lagersysteme’:

Regalförderzeug: (Oberbegriff)

Fahrrahmen Hubwagen Hubwerk

Lastaufnahmemittel Fahrwerk Mast

(Unterbegriffe)

So setzt sich das Regalförderzeug aus den oben angeführten Bestandteilen zusammen, es gilt als ihre Gesamtheit. Jeder Teil ist in dieser Auffassung nur ein Bestandteil des Regalförderzeuges und kann nicht für ein ganzes Regalförderzeug gehalten werden. Da es in der Logistik verschiedene Typen von komplizierten Einrichtungen gibt, die aus einzelnen Teilen bestehen, kommt dieses Merkmal auch ziemlich oft vor.

4.3.2.3 TGB (Zählung)

Das Merkmal (Zählung) in der TGB heißt, dass ein Oberbegriff durch die ‚Zählung’

seiner Unterbegriffe vorgestellt wird. Die Unterbegriffe von diesem Oberbegriff stellen nicht

129 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 90

mehr die Bestandteile ihres Oberbegriffs dar, sondern sie stehen dem Oberbegriff sehr nahe.130

Folgendes Beispiel stammt aus dem Unterbereich der Logistik ‚Flurförderzeuge’:

Anbaugeräte: (Oberbegriff)

Rollenklammer Montagebühne Seitenschubschwenkgerät

Lasthalter Doppelpalettenklammer (Unterbegriffe)

Da auf dem Gebiet der Logistik immer neue Sachverhalte vorkommen, d.h. es werden neue Einrichtungen produziert, hat das Merkmal (Zählung) kein Ende. Man muss Platz reservieren, damit neue Erfindungen später durch Zählung aufgelistet werden können.

4.3.2.4 TGB (Form)

Das Merkmal (Form) in der TGB geht davon aus, dass ein Oberbegriff dadurch vorgestellt werden kann, dass man die Formen seiner Unterbegriffe beschreibt. Diese Unterbegriffe sind in der Regel gleichzeitig Bezeichnungen für die jeweiligen Gegenstände, d.h. sie sind Unterbegriffe des betreffenden Oberbegriffs.131

Das nächste Beispiel stammt aus dem Logistik-Unterbereich ‚Flurförderzeuge’:

Bremsen: (Oberbegriff) Scheibenbremse Trommelbremse (Unterbegriffe)

Es folgt ein Beispiel aus dem Unterbereich ‚Lagersysteme’:

Kran: (Oberbegriff)

Brückenkran Mobilkran Stapelkran

Hängekran Portalkran

(Unterbegriffe)

Es sollte in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass das Merkmal (Form) nur eines von mehreren Kriterien ist, nach denen ein Oberbegriff, in unserem Falle Kran, durch mehrere Unterbegriffe näher spezifiziert ist. Da ein Objekt in der Logistik oft durch seine Form beschrieben werden kann, ist das Merkmal (Form) auch von Bedeutung.

130 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 91

131 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 92

4.3.2.5 TGB (Material)

Das Merkmal (Material) in der TGB heißt, dass ein Oberbegriff durch die Bezeichnung des Materials, von dem sich die Unterbegriffe ableiten lassen, anschaulicher beschrieben wird. Diese Logistik-Termini sind oft auch Benennungen für konkrete Gegenstände.

Zwischen ihren Unterbegriffen kann man in der Regel jedoch keine andere Beziehung finden.132 Die Kennzeichnung dieser Logistik-Termini besteht in der Benennung des jeweiligen Materials.

Folgendes Beispiel stammt aus dem Logistik-Unterbereich ‚Flurförderzeuge’:

Bereifung: (Oberbegriff)

Vollgummibereifung Superelastikbereifung Kunststoffbereifung (Unterbegriffe)

Die Einteilung nach dem Kriterium (Material) muss man immer wieder in Betracht ziehen, weil immer neue Materialien hergestellt und verkauft werden. Das Material spielt in technischen Wissenschaften einschließlich der Logistik eine wichtige Rolle, weil alle Bestandteile der im Lagerwesen eingesetzten Einrichtungen aus irgendwelchen Materialien (Metalle und ihre Legierungen, Kunststoffe usw.) bestehen.

4.3.2.6 TGB (Maß)

Das Merkmal (Maß) in der TGB heißt, dass ein Oberbegriff durch die Beschreibung beim Messen seiner Unterbegriffe dargestellt wird. Diese Logistik-Termini sind meistens dann auch Benennungen aus dem Bereich des Messens.133

Folgende zwei Beispiele stammen aus dem Logistik-Unterbereich ‚Flurförderzeuge’:

Grundabmessungen: (Oberbegriff)

Sitzhöhe Gesamtbreite Gabelträgerbreite

Standhöhe Gesamtlänge Arbeitsgangbreite

Kupplung(s)höhe (Unterbegriffe)

Leistungsdaten: (Oberbegriff)

Fahrgeschwindigkeit Hubgeschwindigkeit Senkgeschwindigkeit (Unterbegriffe)

Da die Abmessungen bei der Produktion von Flurförderzeugen und anderen Lagereinrichtungen eine relativ wichtige Rolle spielen, kommen die Termini mit dem Merkmal (Maß) häufig vor.

132 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 93

133 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 94

4.3.2.7 TGB (Nummerierung)

Das Merkmal (Nummerierung) in der TGB heißt, dass ein Oberbegriff durch die Nummerierung seiner Unterbegriffe erläutert wird. Diese Termini sind zugleich auch Bezeichnungen für konkrete Gegenstände, sie stellen jedoch auch die Eigenschaft des Gegenstandes dar. Daraus ergibt sich, dass die Nummerierung mit der Eigenschaft des jeweiligen Gegenstandes verbunden bleibt.134

Folgendes Beispiel stammt aus dem Logistik-Unterbereich ‚Flurförderzeuge’:

Hubgerüst: (Oberbegriff)

Einfachhubgerüst Zweifachhubgerüst Dreifachhubgerüst Vierfachhubgerüst (Unterbegriffe)

Da manche Objekte in der Logistik nach und nach immer komplizierter werden, bleibt die Nummerierung die einzige Methode, mit deren Hilfe man die Gegenstände voneinander unterscheiden kann.

4.3.2.8 TGB (Position)

Das Merkmal (Position) in der TGB heißt, dass die Unterbegriffe durch eine bestimmte Position gekennzeichnet werden. Diese Logistik-Termini beinhalten in der Regel Präfixe wie

‚vor’, ‚hinter’, ‚oben’, ‚unten’ u.ä.135

Folgendes Beispiel stammt aus dem Logistik-Unterbereich ‚Flurförderzeuge’:

Beleuchtung: (Oberbegriff)

Frontscheinwerfer Seitenbegrenzungsleuchte Richtungsleuchte Bremsleuchte (Unterbegriffe)

An diesem Beispiel ist interessant, dass die Unterbegriffe Frontscheinwerfer und Seitenbegrenzungsleuchte ihre Position explizit zum Ausdruck bringen, d.h. der Adressat erkennt aus den Bedeutungen der Einzelkomponenten, in welchem Teil des Flurförderzeuges sie sich befinden. Die Termini Richtungsleuchte und Bremsleuchte drücken ihre Position jedoch implizit aus, d.h. sie rechnen bereits mit Vorwissen des Adressaten. Man weiß, dass die Richtungsleuchte sich im vorderen Teil, an beiden Seiten und im hinteren Teil befindet und dass die Bremsleuchte nur im hinteren Teil eines Fahrzeugs vorkommt.

Da alle Bestandteile eines Flurförderzeugs an einer bestimmten Stelle angebracht werden müssen, ist das Merkmal (Position) nicht ohne Bedeutung.

134 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 94

135 Zhou, G.: Untersuchungen zum Fachwortschatz der Kraftfahrzeugtechnik. S. 95

4.3.2.9 TGB (Funktion)

Das Merkmal (Funktion) in der Teil-Ganzes-Beziehung bedeutet, dass sich die Unterbegriffe eines Oberbegriffs durch ihre Funktion voneinander unterscheiden und gerade dadurch charakterisiert werden.136 Das Merkmal (Funktion) bezieht sich meistens auf einen Arbeitsvorgang, deswegen sind diese Unterbegriffe abstrakte technische Begriffe.

Das folgende Beispiel ist dem Unterbereich ‚Transport, Verpackung, Ladeeinheit’

entnommen:

Kunststofffolie: (Oberbegriff)

Schrumpffolie Dehnfolie

(Unterbegriffe)

An den beiden Termini können wir die Funktion der Folie erkennen. Die Frage, was für eine Rolle die beiden Folientypen beim Packen spielen und zu welchem Zweck sie dienen, wird durch die Funktionen Schrumpfen und Dehnen beantwortet.