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Projekte/Konzepte und Kooperationen

G. Überwachung und Beratung; Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen

G.2 Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen der Deutschen Gesetzlichen

G.2.4 Projekte/Konzepte und Kooperationen

Präventionsprojekte – Unfallversicherungs-Aktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat 2011 einen Aktionsplan der gesetzlichen Un-fallversicherung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Mit diesem Aktionsplan möchte die gesetzliche Unfallversicherung einen eigenständigen und nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten. Innerhalb von drei Jahren werden in den Handlungsfeldern Bewusstseinsbil-dung, Barrierefreiheit, Partizipation, Individualisierung und Vielfalt sowie Lebensräume und Inklusion konkrete Ziele in unterschiedlichen Projekten verfolgt. Grundsätzlich werden bei der Beratung von Konzepten der DGUV und ihrer Mitglieder Menschen mit Behinderungen beteiligt. In der Prävention wird zum Beispiel ein DGUV Leitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Arbeitsplätzen entwickelt. Ein weiteres wesentliches Thema ist die Entwicklung neuer Informations- und Schulungsmaterialien, die sich an den Zielen der UN-BRK orientieren sowie die Recherche zu Faktoren, die die Einstellung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben hemmen beziehungsweise fördern16.

Digitaler Wegweiser – Gesund bis zur Rente: Berufsumstieg als Chance für ältere Beschäftigte

Der demografische Wandel führt zu Verschiebungen im Altersaufbau der Erwerbstätigen und zu einem deutli-chen Fachkräftemangel. Einige europäische Staaten haben darauf bereits mit einer Erhöhung des Rentenein-trittsalters reagiert. Schon jetzt ist aber zu beobachten, dass Beschäftigte in sogenannten Berufen mit begrenzter Tätigkeitsdauer nicht gesund bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter werden arbeiten können. Ein früher Be-rufsausstieg in die Erwerbsminderungsrente oder in die Arbeitslosigkeit ist häufig die Folge. Das Konzept „Ho-rizontaler Berufsumstieg“ beschreibt einen Lösungsansatz, bei dem Beschäftigten aus physisch oder psychisch belastenden Berufen frühzeitig, das heißt präventiv, ein Wechsel in einen anderen Beruf ermöglicht werden soll.

15 www.dguv.de, Webcode: d69315

16 www.dguv.de, Webcode: d133311

Ziel ist, dass der neue Beruf weniger oder andere gesundheitliche Belastungen aufweist als der bisherige und möglichst auf der gleichen Qualifikations- oder Hierarchiestufe angesiedelt ist.

Zur Realisierung dieses Konzepts hat das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Un-fallversicherung einen „Digitalen Wegweiser“ als elektronisches Informationsangebot entwickelt. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert. Herzstück ist ein IT-Instrument, das nach geeigneten Berufen für einen Umstieg in einen weniger oder anders belastenden Beruf sucht. Es umfasst eine Datenbank, in der alle in Deutschland vorkommenden Ausbildungsberufe (das heißt nicht-akademische Berufe) anhand von Merkmalen in einheitlich strukturierten Berufsprofilen beschrieben sind. Zu jedem Beruf sind die spezifischen Belastungen und Anforderungen, aber auch notwendige Kompetenzen und Qualifikationen sowie weitere berufstypische Merkmale erfasst. Personen, die das Instrument nutzen, geben ihr Personenprofil ein, indem sie Fragen zu ihren persönlichen Qualifikationen und Kompetenzen, zu ihren Präferenzen und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantworten. Das IT-Instrument gleicht diese Angaben mit den in der Datenbank enthaltenen Berufsprofilen auf der Basis eines Al-gorithmus ab. Als Ergebnis wird eine Liste passender Umstiegsberufe ausgegeben. Die Ergebnisliste kann wahlweise nach einer Gesamtpassung, aber auch nach Einzelpassungen in den Bereichen Qualifikation und Kompetenz, Präferenz oder Belastungen und Gesundheit sortiert werden. In jedem Bereich wird die Passung im Detail bis zur Ebene der einzelnen Merkmale angegeben.

Letztendlich ist der Digitale Wegweiser in Form eines Informationsportals aufgebaut und stellt somit ein hilfrei-ches Instrument für Beschäftigte bei der Suche nach einem neuen Beruf und für Unternehmen bei einer altersge-rechten Personalentwicklung dar.

Gewaltprävention am Arbeitsplatz: Ein umfassendes Präventionsprogramm des Projekts „abba“ führte zu spürbarer Entlastung von Beschäftigten in Jobcentern

Das Projekt „abba – Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“ wurde als Kooperationsprojekt von fünf Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der Deutschen Gesetzli-chen Unfallversicherung zwisGesetzli-chen 2008 und 2010 durchgeführt und setzte sich damit auseinander, wie Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen vermieden werden kann. Im Mittelpunkt stand vor allem die besondere Belastungssituation der Beschäftigten in den sogenannten Jobcentern, sowohl in Bezug auf die Arbeitsmenge als auch die Kontrolle von Gefühlsäußerungen (Emotionsregulation).

Im Rahmen des Projektes wurde nicht nur ein umfassendes Präventionsprogramm entwickelt, welches erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation brachte (zum Beispiel Umgestaltung der Eingangs- und Wartebe-reiche, Umorganisation der Büroeinrichtung, Schulungen), sondern es entstand in Kooperation mit dem Polizei-präsidium Aachen auch ein praxistaugliches Beratungskonzept zur Gewaltprävention, das „Aachener Modell“.

Dabei handelt es sich um ein übergreifend einsetzbares Konzept, welches die unterschiedlichen Facetten und Formen von Gewalt aufgreift. Ansatz ist, dass jeder Gefahrensituation eine angemessene Handlungsstrategie gegenüber stehen sollte. Das Modell strukturiert mögliche Gefahrensituationen in vier verschiedenen Gefähr-dungsstufen und stellt dar, wie bei einem unvorhergesehenen Ereignis zu reagieren ist (zum Beispiel Hausverbot aussprechen, Notruf absetzen). Außerdem werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen be-nannt, die ein Betrieb oder eine Verwaltung im Vorfeld schaffen müssen, um gewalttätige Ereignisse wirkungs-voll zu verhindern. Mit dem „Aachener Modell“ steht ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem die Präventionsar-beit in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr strukturiert werden kann. Durch die Umsetzung dieses integ-rativen Präventionsprogramms konnten nicht nur objektive Sicherheitskriterien optimiert, sondern gerade auch eine deutliche Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Beschäftigten erreicht werden. Weitere Informationen zum „Aachener Modell“ finden sich in der Broschüre „Gewaltprävention – ein Thema für öffent-liche Verwaltungen?!“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Ausführöffent-liche Informationen zum Projekt abba finden sich auf der Internetseite der DGUV17.

Empfehlungen für die Sicherstellung der Ersten Hilfe bei Offshore-Windparks

Im Zuge der Energiewende in Deutschland werden in der Nord- und Ostsee Offshore-Windparks (OWP) ge-plant, errichtet und in Betrieb genommen. Das schnelle und starke Wachstum dieses neuen Wirtschaftszweiges stellt die damit beschäftigten Unternehmen vor neue Herausforderungen, auch im Hinblick auf Arbeitsschutz-

G. Überwachung und Beratung – Unfallversicherungsträger und Notfallkonzepte. Mehr als 1.000 Menschen werden nach bisherigen Schätzungen künftig direkt in den Offshore-Windparks tätig sein, in Spitzenzeiten sogar vier- bis fünfmal so viele, die mit den spezifischen Ar-beits- und Rahmenbedingungen umgehen müssen.

Ein Großteil der OWP befindet sich bis zu 125 km von der Küste entfernt in der Ausschließlichen Wirtschafts-zone. Die Tätigkeit in Windenergieanlagen oder auf Umspannplattformen ist gekennzeichnet durch erhebliche körperliche Anstrengung, Tätigkeiten in großen Höhen, räumliche Enge, Exposition gegenüber Hitze und Kälte sowie durch Schichtdienst.

Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe in den Offshore-Windparks wurde vom Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Empfehlung erarbeitet, die den Unternehmen Hilfestellung bei der erforderlichen Planung und Umsetzung von Maßnahmen unter den besonderen Bedingungen im Offshore-Bereich geben soll. Das vorgestellte Konzept beschreibt insbesondere die Funktion und Ausbildung des Ersthel-fer-Offshore als erstes Glied in der Rettungskette18.

In Notfallsituationen können den Verletzten oder Erkrankten extreme körperliche Anstrengungen abverlangt werden und sie können sowohl außergewöhnlichen Temperaturen, Rauch und kaltem Wasser ausgesetzt sein.

Durch die großen Entfernungen der Windparks vom Festland sowie die zum Teil extreme Weitläufigkeit der Windparks wie auch die schwierigen Zugangsbedingungen kann ein Rettungsdienst häufig erst zwischen 60 und 90 Minuten später eintreffen; je nach Wetterbedingungen (Sturm, Sicht oder Wellengang) kann sich diese Zeit auch noch deutlich verlängern. Diese Zeitspanne gilt es, durch Erste-Hilfe-Maßnahmen zu überbrücken, für deren Sicherstellung die Unternehmen verantwortlich sind. Die Organisation der Ersten Hilfe muss den Ergeb-nissen der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen. Durch Abstimmung mit Rettungsorganisationen und Krankenhäusern müssen Notfallrettung und medizinische Versorgung gewährleistet sein.

18 www.dguv.de, Webcode: d96268

Abb. G 1: Maßnahmen der VBG im Rahmen des Präventionskonzeptes für den bezahlten Sport