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Stand der betrieblichen Prävention: Daten aus der Betriebs- und Beschäftigten-Befragung

A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA

A.2 Stand der betrieblichen Prävention: Daten aus der Betriebs- und Beschäftigten-Befragung

Zum tatsächlichen Stand der betrieblichen Prävention, d. h. zum genauen Umfang ergriffener Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz in deutschen Betrieben gab es bisher kaum belastbare Zahlen. Die GDA-Träger haben deshalb im Jahre 2011 zwei repräsentative Befragungen – unter Betrieben sowie unter Be-schäftigten – in Auftrag gegeben. Diese Befragungen sollten das Ausgangsniveau der betrieblichen Prävention im Arbeitsschutz ermitteln, um spätere Strategie-Erfolge besser abschätzen zu können. In die Abstimmung der verwendeten Fragebögen waren die Sozialpartner mit einbezogen. Im Mittelpunkt der Befragung standen die Themen:

– Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

– Information und Unterweisung zum Arbeitsschutz

– Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie – weiteres betriebliches Engagement für Sicherheit und Gesundheit.

Diese vier Themenkomplexe waren Bestandteile sowohl der Betriebs- als auch der Beschäftigten-Interviews, so dass hier ein Vergleich der Perspektiven möglich ist. Die Betriebe wurden darüber hinaus auch nach ihrem Kenntnisstand zum Vorschriften- und Regelwerk sowie nach der Häufigkeit von anlassbezogenen Betriebsbesu-chen der Aufsichtsdienste gefragt. Die Beschäftigten wurden zusätzlich um Auskunft zu ihrer persönliBetriebsbesu-chen Si-cherheitskultur sowie zu ihrem Gesundheitsverhalten gefragt. Im engeren Sinne GDA-bezogene Ergebnisse der beiden Befragungen sind bereits im „Zwischenbericht zur GDA-Dachevaluation“ online veröffentlicht3. Die folgenden Auswertungen gehen darüber hinaus. Sie präsentieren eine Auswahl an Befunden nicht nur zum be-trieblichen Umsetzungsstand, sondern auch zu Einstellungen, Meinungen und Bewertungen im Arbeitsschutz aus Sicht von Betrieben und Beschäftigten.

Zur Methodik der Befragungen

Zeitlich parallel wurden von Mitte Mai bis Ende August 2011 ca. 15-minütige telefonische Befragungen von 6.500 Betrieben und 5.512 Beschäftigten zu Fragen des Arbeitsschutzes durchgeführt.

Die Grundgesamtheit der Betriebsbefragung umfasste Betriebe mit mindestens einer bzw. einem abhängig Be-schäftigten aus nahezu allen Wirtschaftszweigen4. Insgesamt schloss die Grundgesamtheit etwas mehr als

1 www.gda-portal.de/de/VorschriftenRegeln/

2 www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de/

3 vgl. www.gda-portal.de/de/Evaluation/Evaluation.html

4 Die NACE-Wirtschaftsklassen entsprechen der Systematik des Statistischen Bundesamtes über die Klassifizierung der Wirtschaftszweige (WZ) in der Fassung von 2008. In der Befragung nicht berücksichtigt sind lediglich die Randsektoren private Haushalte mit Hauspersonal,

Warenher-A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA

2 Millionen (2,043 Mio.) Betriebseinheiten in Deutschland ein. Befragt wurden Betriebe, keine Unternehmen5. Im Telefon-Interview sollte möglichst die ranghöchste für den Arbeitsschutz verantwortliche Person, d. h. in der Regel der Inhaber, Geschäftsführer, Betriebs- oder Filialleiter angesprochen werden. Besonders in Großbetrie-ben war es jedoch vielfach nicht möglich, ein Interview mit einem Angehörigen dieser Zielgruppe zu realisie-ren, so dass auf leitende Angestellte oder Arbeitsschutz-Experten zurückgegriffen wurde. Die Verteilung der Interviews auf die verschiedenen betrieblichen Funktionen ist in Tabelle A 4 abgebildet.

Die GDA-Beschäftigtenbefragung richtete sich an deutsch sprechende Personen ab 14 Jahren, die entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt, geringfügig beschäftigt (sog. Minijobber) oder Beamte waren. Tabelle A 5 zeigt die Verteilung der befragten Beschäftigten in Bezug auf die Art ihres Beschäftigungsverhältnisses, unterteilt nach Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

Da die Stichproben der beiden Befragungen völlig unabhängig voneinander gezogen wurden – die befragten Beschäftigten gehörten nicht den befragten Betrieben an – erfolgen Vergleiche ausschließlich auf aggregierter Ebene und nicht auf der Basis einzelner Betriebe. Um die Gegenüberstellung der unterschiedlichen Perspektiven in sinnvoller Weise zu ermöglichen, sind allerdings Gewichtungen erforderlich, die sich v. a. aus der unter-schiedlichen Verteilung der Beschäftigten auf die Betriebsgrößenklassen ergeben.

Wie Abbildung A 1 zeigt, weichen Betriebs- und Beschäftigtenstruktur in Deutschland deutlich voneinander ab:

Während Großbetriebe mit 250 und mehr Beschäftigten nur einen geringen Anteil aller Betriebe ausmachen, sind überproportional viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Großbetrieben beschäftigt. In Bezug auf die kleinsten Betriebe (1 - 9 Beschäftigte) stellt sich die Situation umgekehrt dar: Fast drei Viertel aller Betriebe in Deutschland gehören dieser Größenklasse an, beschäftigen aber nur knapp 18 Prozent der Erwerbstätigen.

Der Betriebsdatensatz muss deshalb auf zwei unterschiedliche Weisen gewichtet werden – zum einen betriebs-proportional und zum anderen beschäftigtenbetriebs-proportional.6 Nur die beschäftigtenproportionale Gewichtung des

5 Während Unternehmen als rechtlich selbständige Einheiten definiert sind, müssen Betriebe nicht rechtlich eigenständig sein, sondern können ein rechtlich nicht selbständiger Teil eines größeren Unternehmens (Mehrbetriebsunternehmen) sein.

6 Grundlage ist die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit mit Stand vom 30.06.2010.

Tab. A 4: Funktion der befragten Personen (Betriebsbefragung)

Betriebliche Funktion Anzahl (N) Anteil in %

Inhaber, Geschäftsführer, Betriebs- oder Filialleiter 3.287 50,6

Leitende Angestellte oder Beamte ohne operative Arbeitsschutzaufgaben 969 14,9 Leitende Angestellte oder Beamte mit operativen Arbeitsschutzaufgaben, d. h. Personen

mit Leitungsaufgaben, die zugleich Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder

Arbeitneh-mervertreter für Arbeitsschutzfragen sind 945 14,5

Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder andere für den Arbeitsschutz im Gesamtbetrieb

verantwortliche Mitarbeiter ohne Leitungsaufgaben 1.299 20,0

Gesamt 6.500 100,0

Tab. A 5: Befragte Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis Öffentlicher

Dienst

Privat- wirtschaftliche

Organisation Gesamt

N % N % N %

voll erwerbstätig 1.218 22,1 2.813 51,0 4.067 73,8

in Teilzeit beschäftigt 397 7,2 846 15,3 1.258 22,8

als Minijobber bzw. auf 400-Euro-Basis beschäftigt 10 0,2 161 2,9 177 3,2

Gesamt 1.626 29,5 3.828 69,4 5.512 99,81

1 Die Angaben von 0,2 % der Befragten waren inhaltlich nicht verwertbar:

58 Beschäftigte konnten oder wollten keine Angabe dazu machen, ob ihr Arbeitgeber zum öffentlichen Dienst oder zur Privatwirtschaft gehört, 10 Beschäftigte konnten oder wollten keine Angabe zur Art ihres Beschäftigungsverhältnisses machen.

Betriebsdatensatzes erlaubt sinnvolle Vergleiche von ähnlich oder gleich formulierten Items der Beschäftigten-befragung, da sie die betriebliche Arbeitsschutzsituation aller Beschäf-tigten beschreibt. Die betriebsgewich-tete Version des Betriebsdatensatzes hingegen liefert repräsentative Zahlen zur Situation aller Betriebe in Deutschland. In die verwendeten Ge-wichtungsfaktoren wurden neben der Betriebsgröße auch die Merkmale Branchengruppe und Bundesland ein-bezogen. Die Gewichtung ist im Fol-genden jeweils angegeben.

Zu den Kategorien Betriebsgröße und Branchengruppe

Die Größenklassen der GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung sind an die Klassifikation der Be-triebsgrößen, wie sie auch in der europäischen Statistik über Arbeitsunfälle angewendet wird, angepasst. Die Größenklasse „0 Beschäftigte“ wurde nicht übernommen, da Selbständige oder Gewerbetreibende ohne Be-schäftigte nicht zur Zielgruppe der Befragung gehörten. Die Größenklassen „250 - 499 BeBe-schäftigte“ und „500 Tab. A 6: Zusammenfassung der Branchen zu 12 Gruppen mit Angabe der Nettofallzahlen

Branchengruppen mit Kurzbeschreibung

(Nettofallzahl) Listung der in der Branchengruppe enthaltenen Branchen nach NACE- bzw. WZ2008

I: Nahrungsmittelerzeugung (N= 233) A (01 - 03): Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C (10 - 12): Nahrungs- und Genussmittel

II: Bau, Energie und Abfall (N= 615) B (05 - 09): Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D (35): Energieversorgung

E (36 - 39): Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen

F (41 - 43): Baugewerbe III: Produktionsgüter (N= 294) C (19 - 22): Chemie

C (23 - 24): Metallerzeugung

IV: Investitions- und Gebrauchsgüter (N= 928) C (25 - 27, 31): Metall, Elektro- und Holzindustrie C (28 - 30): Maschinen- und Fahrzeugbau C (32): Sonstiges verarbeitendes Gewerbe C (33): Reparatur, Instandhaltung V: Verbrauchsgüterproduktion, KFZ-Reparatur

und Großhandel (N= 751) C (13 - 18): Verbrauchsgüterherstellung

G (45): Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ G (46): Großhandel

VI: Verkehr und Lagerei (N= 244) H (49 - 53): Verkehr und Lagerei VII: Einzelhandel und Gastgewerbe (N= 692) G (47): Einzelhandel

I (55 - 56): Gastgewerbe VIII: Kommunikations-, Finanz- und sonstige

Dienstleistungen (N= 720) J (58 - 63): Information und Kommunikation

K (64 - 66): Finanz- und Versicherungsdienstleistungen R (90 - 93): Kunst, Unterhaltung und Erholung S (94 - 96): Erbringung von sonstigen Dienstleistungen IX: Dienstleistungen überwiegend für

Unternehmen (N= 860) L (68): Grundstücks- und Wohnungswesen

M (69 - 75): Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

N (77 - 82): Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen X: Erziehung und Unterricht (N= 266) P (85): Erziehung und Unterricht

XI: Gesundheits- und Sozialwesen (N= 529) Q (86 - 88): Gesundheits- und Sozialwesen

XII: Öffentliche Verwaltung (N= 368) O (84): Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Abb. A 1: Verteilungen der Betriebe und Beschäftigten nach

Betriebsgröße

Anteil an den Betrieben (betriebsproportional gewichtet, N= 6.500)

Anteil an den Beschäftigten (beschäftigtenproportional gewichtet, N= 6.500)

A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA oder mehr Beschäftigte“ wurden zu einer Kategorie „250 oder mehr Beschäftigte“ zusammengefasst, da von der Feindifferenzierung der EU-Klassifikation keine wesentlichen inhaltlichen Abweichungen erwartet und die Zahl der Kategorien nach dem Grundsatz „so gering wie möglich und dabei so aussagekräftig wie nötig“ festgelegt wurden.

Die Branchengruppen wurden in Anlehnung an die 24 Leitbranchen der Arbeitsschutzverwaltungen der Län-der gebildet. Sie stellen den Versuch dar, ganze Wirtschaftsklassen oLän-der Län-deren Teile so mit anLän-deren Wirt-schaftsklassen zu gruppieren, dass pro Branchengruppe von einem ähnlichen Tätigkeitsprofil und daraus abge-leitet ungefähr einheitlichen Gefährdungsniveau auszugehen ist. Dieser Ansatz hatte dort seine Grenze, wo kei-ne amtlichen Vergleichsstatistiken verfügbar waren, die eikei-ne Gewichtung erlaubt hätten. Die Zusammenfassung zu 12 Branchengruppen orientiert sich damit an den Erfordernissen des Datensatzes, d. h. in keiner der durch Branchengruppe und Größenklasse definierten Zellen sollte die Grundgesamtheit aus weniger als 6 Betrieben bestehen, um einer De-Anonymisierung einzelner Betriebe vorzubeugen. Außerdem sollte für jede der Bran-chengruppen im Hinblick auf die geplanten Auswertungen eine ausreichende Anzahl an Datensätzen vorhanden sein. Tabelle A 6 zeigt die Zusammensetzung der einzelnen Branchengruppen und die jeweils innerhalb der Branchengruppen zur Verfügung stehende Anzahl an Datensätzen (N).

Wie sich die Betriebsgrößenstruktur in jeder einzelnen Branchengruppe darstellt, zeigt Abbildung A 2: Großbe-triebe sind am häufigsten in der Öffentlichen Verwaltung vertreten, während in Einzelhandel und Gastgewerbe eher Kleinbetriebe und Betriebe mittlerer Größe dominieren. Die unterschiedliche Größenstruktur einzelner Branchengruppen kann einen Erklärungsbeitrag für die zwischen den Branchen schwankenden Umsetzungsquo-ten beispielsweise in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung liefern: Da die UmsetzungsquoUmsetzungsquo-ten von gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzanforderungen in Kleinbetrieben generell niedriger ausfallen, besitzen Branchen mit überwiegend kleinbetrieblicher Struktur ebenfalls niedrige Quoten.

18

Abb. A 2: Betriebsgröße nach Branchengruppe

Umsetzungsstand Gefährdungsbeurteilung

Fragen zur betrieblichen Gefährdungsbeurteilung wurden in beiden Befragungen erhoben, jedoch nicht immer mit identischen Formulierungen. So wurden die Beschäftigten beispielsweise gefragt, ob speziell an ihrem Ar-beitsplatz eine Besichtigung durchgeführt wurde. Betriebe hingegen sollten die Frage beantworten, ob sie gene-rell Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung, wie sie durch § 5 ArbSchG vorge-schrieben ist, stellt einen Prozess mit mehreren Schritten dar. Darüber hinaus muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden.

Im Vergleich der beiden Befragungen (vgl. Tabelle A 7) gaben nur 56,5 % der Beschäftigten selbst an, dass ihr Arbeitsplatz besichtigt wurde, während nach der beschäftigtenproportional gewichteten Betriebsbefragung ins-gesamt 78,9 % der Beschäftigten in Betrieben arbeiten, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Diese Dis-krepanz ist insoweit nicht überraschend, als in der Befragung u. a. auch Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitneh-mer, im Schichtdienst Tätige sowie Teilzeitkräfte zu Wort kamen, die sich einen Arbeitsplatz mit einer oder mehreren anderen Personen teilen. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass an den Arbeitsplätzen der Befragten Gefährdungsbeurteilungen in ihrer Abwesenheit durchgeführt wurden und sie darüber zum Zeitpunkt des Inter-views nicht informiert waren.

48,1 % der Beschäftigten, an deren Arbeitsplatz nach eigener Aussage eine Gefährdungsbeurteilung durchge-führt wurde (entspricht 27,2 % aller Beschäftigten) gaben an, dass im Zuge einer Besichtigung Notwendigkeiten für Verbesserungen festgestellt wurden. Aus der Betriebsbefragung lässt sich hingegen ableiten, dass 54,9 % der Beschäftigten in einem Betrieb arbeiten, in dem bei Gefährdungsbeurteilungen Notwendigkeiten zur Verbesse-rung festgestellt worden sind. Vermutlich ist diese Diskrepanz auch hier auf den bereits in der Fragestellung angelegten umfassenderen Blickwinkel der Betriebsbefragung auf den Gesamtbetrieb zurückzuführen, während die Beschäftigten konkret nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für ihren eigenen Arbeitsplatz gefragt wurden.

Tab. A 7: Vergleich Betriebs- und Beschäftigtenperspektive auf die Durchführungsschritte der Gefährdungsbeurteilung (beschäftigtengewichtet)

Durchführungsschritt

Alle Betriebe (N= 6.500

besch. prop. gew.) Durchführungsschritt

Alle Beschäftigten (N= 5.512)

N % N %

Durchführung von

Gefährdungsbe-urteilungen 5.126 78,9 Gefährdungsbeurteilung am eigenen

Arbeitsplatz 3.113 56,5

Notwendigkeit von Verbesserungen

festgestellt 3.567 54,9 Notwendigkeit von Verbesserungen

festgestellt 1.497 27,2

Verbesserungsmaßnahmen ergriffen 3.407 52,4 Tatsächliche Verbesserungen 1.151 20,9 Wirksamkeit überprüft 2.581 39,7 Entsprechende Fragen in der Beschäftigtenbefragung

nicht gestellt

Dokumentation 4.616 71,0

Tab. A 8: Durchführungsschritte der Gefährdungsbeurteilung (betriebsgewichtet)

Arbeitgeber

A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA 20,9 % aller Beschäftigten gaben in der

Beschäftigtenbefragung an, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen vorgenommen wurden, die ihre Situation tatsächlich verbessert haben. Weitere 1,8 % berichteten, dies sei zumindest teilweise geschehen. Aus der Betriebsbefragung lässt sich hinge-gen erkennen, dass insgesamt 52,4 Pro-zent der Betriebe erkannten Verbesse-rungsbedarf im Arbeitsschutz auch um-setzen. Laut beschäftigtengewichteter Betriebsbefragung überprüfen 39,7 Pro-zent der Betriebe auch die Wirksamkeit der ergriffenen Verbesserungsmaßnah-men und 71 Prozent dokuVerbesserungsmaßnah-mentieren den gesamten Prozess ihrer Gefährdungsbe-urteilung.

Deutlich geringer fallen die Umset-zungsquoten aus, wenn die Daten der Betriebsbefragung betriebsproportional gewichtet werden. Hier beziehen sich die angegebenen Anteile auf die

Vertei-lung der Betriebsgrößen in der Grundgesamtheit aller Betriebe. Da kleinere Betriebe und Betriebe mittlerer Größe den größten Anteil in dieser Grundgesamtheit ausmachen, sinken bei betriebsgewichteter Betrachtung die Durchschnittswerte für alle Betriebe. Gleichzeitig werden erhebliche Schwankungen nach Betriebsgrößenklasse sichtbar: Während Großbetriebe beispielsweise zu fast 98 Prozent Gefährdungsbeurteilungen durchführen, stel-len sich dieser Aufgabe nur 41,4 Prozent der kleinsten Betriebe. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderun-gen zur Gefährdungsbeurteilung ist somit stark von der Betriebsgröße abhängig (vgl. Tabelle A 8).

Die prozentualen Umsetzungsquoten der Schritte der Gefährdungsbeurteilung wurden in ihrer betriebsgewichte-ten Fassung auch graphisch dargestellt (s. Abbildung A 3).

Neben den Prozessschritten, die das Gesetz für die Durchfüh-rung von Gefährdungsbeurtei-lungen vorsieht, sind auch be-triebliche Einflussfaktoren ge-nannt, die eine umfassende und angemessene Gefährdungsbeur-teilung einbeziehen muss. In der Betriebsbefragung wurde deshalb nach einer Auswahl dieser Einflussfaktoren gefragt.

Dabei zeigte sich, dass die Be-triebe in ihrer den Umgang z. B. mit unzu-friedenen Kunden oder

Patien-Abb. A 3: Umsetzungsquoten zu allen Schritten der Gefährdungsbeurteilung

Abb. A 4: Einbeziehung von Gefährdungsfaktoren

38,6

Betriebsproportional gewichtet, Anzahl der Antworten: 15.192

ten deutlich seltener ins Kalkül gezogen werden. (vgl. Abbildung A 4). Vernachlässigt werden also häufig die-jenigen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, die zu einer Gefährdung der Psyche beitragen können.

Bezüglich des Umsetzungsstands der Gefährdungsbeurteilung ist auch die erkennbare Differenzierung nach Branchengruppen von Interesse (vgl. Tabelle A 9). In Tabelle A 9 wurden die Branchengruppen nach dem An-teil der Betriebe, die eine vollständige GefährdungsbeurAn-teilung durchführen, sortiert. Zusätzlich wurde auch der Anteil an Betrieben angegeben, die die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.

Die Übersicht in Tabelle A 9 zeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben nach eigener Auskunft der Betriebe am bes-ten in den Branchengruppen III Produktionsgüter, XII Öffentliche Verwaltung und IV Investitions- und Ge-brauchsgüter umgesetzt werden. Ungefähr 8 % der Betriebe in Deutschland gehören diesen Branchen an. Dage-gen finden sich auf den letzten drei Plätzen Branchengruppen, zu denen fast 50% aller Betriebe gehören. Dabei handelt es sich um die Branchengruppen IX Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen, VIII Kommunika-tions-, Finanz- und sonstige Dienstleistungen sowie VII Einzelhandel und Gastgewerbe. Diese Branchengrup-pen haben nicht nur den geringsten Anteil an vollständigen Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Wirksam-keitskontrolle. Sie führen Gefährdungsbeurteilungen im Vergleich auch am seltensten überhaupt durch und dokumentieren die Gefährdungsbeurteilung, wenn sie sie durchführen, weniger häufig als in anderen Branchen (vgl. Tabelle A 9).

Alle Betriebe, die angaben, keine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wurden nach ihren Gründen dafür gefragt (vgl. Abbildung A 5). Mehrfachnennungen waren möglich. Deutlich über achtzig Prozent erklärten ihren Verzicht damit, dass es im Betrieb keine nennenswerten Gefährdungen gebe (85,1 %) oder die Mitarbeiter Si-Tab. A 9: Umsetzung Gefährdungsbeurteilung nach Branchengruppe (Umsetzung aller Prozessschritte der

Gefährdungsbeurteilung)

A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA

cherheitsdefizite ohnehin selbstständig erkennen, melden oder beseitigen würden (83,3 %). Knapp die Hälfte der Betriebe (47,2 %) machte ein aus ihrer Sicht ungünstiges Verhältnis von Aufwand und Nutzen einer Ge-fährdungsbeurteilung verantwortlich, während gut ein Viertel der Betriebe (26,7 %) darauf verwies, die Vor-schriften zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung seien nicht bekannt. In deutlich geringerem Maße erklärten die Betriebe das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung damit, dass die gesetzlichen Anforderungen hierzu unklar seien (15,3 %) oder ihnen Hilfestellungen dazu fehlten (14,7 %).

Information und Unterweisung

Wie die Ergebnisse beider Befragungen weiter zeigen, werden die Pflichten zur Unterweisung der Beschäf-tigten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von den meisten Betrieben erfüllt. Laut betriebs-proportional gewichteter Betriebsbefragung geben nur 14 % der Betriebe an, überhaupt keine

Arbeitsschutz-85,1 83,3 47,2

26,7 15,3 14,7

0,3

0 20 40 60 80 100

Weil es in unserem Betrieb keine nennenswerten Gefährdungen gibt Weil die Mitarbeiter Sicherheitsdefizite ohnehin

selbst erkennen und melden oder beseitigen Weil der Nutzen verglichen mit dem

Aufwand zu gering ist Weil die Vorschriften zur Durchführung von

Gefährdungsbeurteilungen in unserem Betrieb nicht bekannt sind Weil die gesetzlichen Anforderungen

hierzu unklar sind

Weil uns Hilfestellungen dazu fehlen

Andere Gründe

Betriebsproportional gewichtet, N= 2.968, Anzahl der Antworten: 8.090 %

Abb. A 5: Gründe für die Nicht-Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

54,8

83,1 86,1

87,2 88,8

38,7

73,2 70,8

75,7 67,9

0 20 40 60 80 100

Bei Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsaufgabe

innerhalb des Betriebs In gewissen Abständen ohne besonderen Anlass

Nach Unfällen und bei festgestellten Mängeln Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Bei Neueinstellung

Anlässe für Unterweisungen (Beschäftigte, gewichtet, N= 4.837) %

Anlässe für Unterweisungen (Betriebe, beschäftigtenproportional gewichtet, N= 6.055) Mehrfachnennungen möglich, Anzahl der Antworten: 24.272 (Betriebe), 16.220 (Beschäftigte)

Abb. A 6: Anlässe für Information und Unterweisung in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Unterweisungen vorzunehmen. Die Beschäftigtenbefragung hat außerdem gezeigt, dass sich über drei Viertel der Erwerbstätigen gut bis sehr gut über Gefährdungen und Gesundheitsrisiken informiert fühlen. Nur knapp 5 % bewerten ihren Informationsstand mit mangelhaft.

Auf die Frage, zu welchen Anlässen im Betrieb unterwiesen wird, antworteten sowohl Betriebe, als auch Be-schäftigte am häufigsten: „bei Neueinstellung“, gefolgt von den Anlässen „Einführung neuer Arbeitsmittel“,

„nach Unfällen oder festgestellten Mängeln“ sowie „routinemäßige Auffrischungen“ (vgl. Abbildung A 6). Die Diskrepanzen zwischen den Angaben der Beschäftigten und der Betriebe sind vermutlich zum größten Teil auf Gewichtungseffekte zurückzuführen. Neben den Anlässen für Information und Unterweisung wurden die Be-schäftigten auch nach deren Inhalten befragt. Mehrfachnennungen waren auch hier möglich (vgl. Abbildung A 7). Fast 90 % der Befragten gaben an, zum Thema „Verhalten bei Unfällen und Notfällen“, knapp 70 % zu

„Kennzeichnung und Beseitigung von Gefahrenstellen“ unterwiesen worden zu sein, gefolgt von „gesundheits-zuträgliche Körperhaltungen bei der Arbeit“ (ca. 60 %), „sonstige Arbeitsschutzthemen“ (57,2 %) und „Metho-den der Arbeitsorganisation, die Stress und Belastungen vermei„Metho-den helfen“ (46 %). Insgesamt 91,8 % der Be-schäftigten wurden zu mindestens einem der abgefragten Themen informiert.7

7 Die beiden Items „Sicherer Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten“ und „Sicherer Umgang mit Gefahr- und Biostoffen“ wurden nur den Arbeitnehmern vorgelesen, die zuvor schon geantwortet hatten, dass sie durch Maschinen, Arbeitsgeräte, Gefahr- und Biostoffe während ihrer Arbeit selten bis häufig gefährdet oder belastet werden. Für die Aufstellung nach Branche lagen insgesamt 18.349 Antworten von 4.797

Befrag-49 % 47 %

4 %

Mehr als 50 Beschäftigte

10 %

27 % 8 % 12 %

43 %

18 % Bis zu 50 Beschäftigte Unternehmermodell mit SiFa

Unternehmermodel ohne SiFa Externe SiFa

Interne SiFa

ohnesicherheitstechnische Betreuung

N= 6.500, betriebsproportional gewichtet (Betriebsbefragung)

Abb. A 8: Sicherheitstechnische Betreuung nach Betriebsgröße 26,4

39,7 46,0

57,2 58,2

69,2

87,6

0 20 40 60 80 100

Sicherer Umgang mit Gefahr- und Biostoffen Sicherer Umgang mit Maschinen, Arbeitsgeräten oder Gefahrstoffen Methoden der Arbeitsorganisation, die Stress und Belastungen vermeiden helfen

Sonstige Arbeitsschutzthemen Gesundheitszuträgliche Körperhaltungen bei der Arbeit Kennzeichnung und Beseitigung

von Gefahrenstellen Verhalten bei Unfällen oder Notfällen

Beschäftigtenbefragung, gewichtet, N= 5.060, Anzahl der Antworten: 19.443 %

Abb. A 7: Inhalte von Information und Unterweisung zum Arbeitsschutz

A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA

Die Betriebe (nach betriebsproportionaler Gewichtung N= 880), die angaben, überhaupt keine Unterweisungen durchzuführen, wurden wiederum nach ihren Gründen befragt. Mehrfachnennungen waren möglich. Ähnlich wie beim Thema Gefährdungsbeurteilung wurde der Verzicht auf Unterweisungen von jeweils einer deutlichen Mehrheit damit erklärt, dass das Gefährdungsniveau im Betrieb gering sei (95 %) oder die Mitarbeiter Sicher-heitsdefizite ohnehin selbstständig erkennen, melden oder beseitigen würden (87 %). 54 % der Betriebe mach-ten das Desinteresse der Mitarbeiter an Informationen zum Arbeitsschutz und 39% die Unkenntnis über die genauen Informationspflichten für ihren Verzicht verantwortlich, während 28 % auf Zeitmangel und 30 % da-rauf verwiesen, dass ihnen Hilfestellungen zu den Unterweisungen fehlten.

Innerbetriebliche Arbeitsschutzinfrastruktur

Die Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) und einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin ist in Deutschland für jeden Betrieb ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Kleinbetriebe – je nach Branchenregel bis zu 20 oder bis zu 50 Beschäftigte – können diese Betreuungspflicht jedoch auch durch Teilnahme am soge-nannten Unternehmermodell erfüllen. Im Wesentlichen ist dieses Modell inhaltlich dadurch gekennzeichnet,

Die Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) und einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin ist in Deutschland für jeden Betrieb ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Kleinbetriebe – je nach Branchenregel bis zu 20 oder bis zu 50 Beschäftigte – können diese Betreuungspflicht jedoch auch durch Teilnahme am soge-nannten Unternehmermodell erfüllen. Im Wesentlichen ist dieses Modell inhaltlich dadurch gekennzeichnet,