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Betriebliche Gesundheitsförderung

B. Entwicklungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

B.4 Betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in der betrieblichen Gesundheitsförderung

Nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die betriebliche Gesundheitsförderung eine Pflichtleis-tung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Krankenkassen haben unter Beteiligung der Versicher-ten und der Verantwortlichen für den Betrieb DaVersicher-ten zur gesundheitlichen Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben, Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen (§ 20a SGB V). Die Krankenkassen können mit anderen Krankenkassen zusammenarbeiten oder die Aufgabenwahrnehmung an beauftragte Institutionen delegieren.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeiten die Krankenkassen mit den Unfallversicherungsträgern zu-sammen (§ 20a Abs. 2 SGB V). Auf Bundesebene hat der Arbeitskreis „Prävention in der Arbeitswelt“ der Ver-bände von Unfall- und Krankenversicherung Grundlagen für die Zusammenarbeit erarbeitet. Die entsprechende Rahmenvereinbarung sowie zahlreiche praktische Beispiele für Kooperationen von Unfall- und Krankenversi-cherungsträgern sind unter www.praevention-arbeitswelt.de zugänglich.

Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung müssen in inhaltlicher und qualitativer Hinsicht den im GKV-Leitfaden Prävention festgelegten Anforderungen genügen. Der Leitfaden definiert Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von § 20a SGB V (www.gkv-spitzenverband.de). Er ist vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erarbeitet worden. Die Handlungsfelder orientieren sich an den häufigsten Belastungen und Gefährdungen der Erwerbstä-tigen. Außerdem hat die gesetzliche Krankenversicherung Präventions- und Gesundheitsförderungsziele formu-liert. Diese sollen die Aktivitäten der Krankenkassen auf besonders prioritäre Bereiche fokussieren. Die ar-beitsweltbezogenen Präventions- und Gesundheitsförderungsziele 2013 - 2018 (siehe Tabelle B 7) sind

inhalt-B. Entwicklungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

lich und zeitlich mit den Zielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie abgestimmt. Während die Präventionsziele auf die Verhütung der epidemiologisch bedeutendsten Erkrankungen gerichtet sind, fokussie-ren die Gesundheitsförderungsziele auf die Stärkung gesunderhaltender – salutogener – Ressourcen in der Ar-beitswelt.

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen für die betriebli-che Gesundheitsförderung sind im Berichtszeitraum von 2011 bis 2013 kontinuierlich gestiegen (Tabelle B 8).

Die Krankenkassen bieten den Betrieben an, Arbeitsunfä-higkeitsanalysen durchzuführen. Ein solches AU-Profil oder ein betrieblicher Gesundheitsbericht liefern einen ersten Überblick über Parameter wie Arbeitsunfähigkeitsquote, AU-Tage sowie die Verteilung auf die Krankheitsarten. Die AU-Profile enthalten den Vergleich zur Branche und zu den anderen Betrieben in der Region und im Bundesland. Sie

bilden eine wichtige Grundlage für die Planung und die Evaluation von Maßnahmen. Im Jahr 2013 erstellten die Krankenkassen für Unternehmen fast 7.000 betriebliche Gesundheitsberichte.

Daneben bietet die gesetzliche Krankenversicherung überbetriebliche Unterstützung. Die Krankenkassen för-dern Infrastrukturen für die Verbreitung guter Praxis. Dabei kommt dem Deutschen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) eine Schlüsselrolle zu. Es bietet einen Rahmen für den unternehmens- und institutionenübergreifenden Austausch der mit betrieblicher Gesundheitsförderung befassten Akteure. Das DNBGF ist Teil der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga), die von Krankenkassenverbänden sowie der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung getragen wird.

Weitere Aspekte des Engagements der Krankenkassen sind im „Schwerpunktteil betriebliche Gesundheitsförde-rung“ des Präventionsberichts 2013 dargestellt.

Tab. B 7: Arbeitsweltbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV 2013 - 2018 Oberziel arbeitsweltbezogene Prävention 1:

Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen

Teilziel 1.1: Zahl und Anteil der durch Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates mit verhaltens- und verhältnispräventiver Ausrichtung erreichten Betriebe sind erhöht Oberziel arbeitsweltbezogene Prävention 2:

Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen

Teilziel 2.1: Zahl und Anteil der Betriebe mit verhältnispräventiven Aktivitäten zur Verringerung psychischer Fehlbelastungen sind erhöht

Teilziel 2.2: Zahl und Anteil der Betriebe mit Aktivitäten zur Förderung einer „gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung“

sind erhöht

Teilziel 2.3: Zahl und Anteil der Betriebe mit verhaltensbezogenen Aktivitäten zur „Stressbewältigung am Arbeitsplatz“

sind erhöht

Oberziel arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung:

Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale der Arbeitswelt mit bedarfsgerechter, nachhaltiger und partizipativer betrieblicher Gesundheitsförderung

Teilziel 1: Zahl und Anteil der mit Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung erreichten Betriebe mit bis zu 99 Beschäftigten sind erhöht

Teilziel 2: Zahl und Anteil der Betriebe mit einem Steuerungsgremium für die betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz zuständigen Akteure sind erhöht

Teilziel 3: Zahl und Anteil der Betriebe, in denen Gesundheitszirkel durchgeführt werden, sind erhöht

Teilziel 4: Zahl und Anteil der Betriebe mit speziellen Angeboten für die Beschäftigten zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben sind erhöht

Quelle: www.gkv-spitzenverband.de

Tab. B 8: Ausgaben der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung

Jahr Euro

2011 42.285.585

2012 46.124.474

2013 54.480.554

Quelle: Statistik KJ1, www.bmg.bund.de

Die Arbeitsgruppe „Betriebliche Gesundheitsförderung“ beim Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les (BMAS)

Das BMAS unterstützt Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zum Betrieblichen Gesund-heitsmanagement, da es zu seinen Aufgaben gehört, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Aus diesem Grund existiert unter Betei-ligung des Bundesministeriums für Gesundheit seit langem beim BMAS eine Arbeitsgruppe „Betriebliche Ge-sundheitsförderung“ mit Vertretern aus Krankenkassen, Unfallversicherungsträgern, Arbeitsschutzbehörden der Länder, Sozialpartnern, Betriebsärzten und anderen Experten. Die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte sind auf eine aktive und nachhaltige betriebliche Gesundheitspolitik ausgerichtet.

Die Arbeitsgruppe arbeitet zusammen mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und der Bundesverei-nigung für Prävention und Gesundheitsförderung e. V. Darüber hinaus ist sie Beirat für das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF).

Die AG BGF hat in ihren „Empfehlungen für eine neue Kultur der Gesundheit im Unternehmen“ (2013) die Bedeutung der betrieblichen Gesundheitsförderung, die gesundheitsförderlich gestalteten Arbeitsbedingungen und die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit hervorgehoben.

Initiative „Unternehmen unternehmen Gesundheit“

Das Bundesministerium für Gesundheit will mit seiner Kampagne „Unternehmen unternehmen Gesundheit“

insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützen und ermutigen, den Gedanken einer vorausschauen-den betrieblichen Gesundheitsförderung aufzugreifen. Ziel der Kampagne ist die Förderung der Vernetzung durch die Bekanntmachung guter Beispiele. Auf der Internetseite www.unternehmen-unternehmen-gesundheit.de sind über 100 vorbildliche Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung abrufbar. Jeder inte-ressierte Unternehmer kann sich anhand einer Deutschlandkarte schnell einen Überblick verschaffen, welche Projekte zu einem bestimmten Handlungsfeld bereits existieren.

Initiative Gesundheit und Arbeit (iga)

Wie muss Arbeit gestaltet sein, damit die Beschäftigten gesund und motiviert bleiben? Wie kann Prävention noch wirksamer werden? Wie bringt man betriebliche Gesundheitsförderung in noch mehr Unternehmen und gewinnt Beschäftigte und Arbeitgeber dafür? Seit 2002 greift die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) diese Fragen auf und erarbeitet Lösungen. Die iga ist eine Kooperation zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung (DGUV), dem BKK Dachverband e. V., dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatz-kassen e. V. (vdek). Durch die Zusammenarbeit werden das Wissen und die Erfahrungen von Kranken- und Unfallversicherung im Bereich der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gebündelt und zugleich das gesetzliche Gebot zur Zusammenarbeit umgesetzt.

Gemeinsam werden in Projekten zu den Themenfeldern Wirksamkeit von Prävention, Arbeit im Wandel sowie Gestaltung gesunder Arbeit aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt beleuchtet und vorhandene Erkenntnisse für die Praxis nutzbar gemacht. Zum Beispiel gibt der iga.Report 23: „Auswirkungen von ständiger Erreichbar-keit und PräventionsmöglichErreichbar-keiten“ einen Überblick über den Stand der Wissenschaft und Empfehlungen für einen guten Umgang in der Praxis. Neben anwendungsorientierten Hilfen für die Praxis bietet die iga auch Ana-lysen und Studien zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Zum Beispiel wird das iga-Barometer, eine reprä-sentative Telefonbefragung von 2.000 Erwerbstätigen, aktuell bereits zum vierten Mal durchgeführt. Mit ver-schiedenen Veranstaltungsreihen, wie dem Dresdner Gespräch, dem iga-Expertendialog oder dem iga-Kol-loquium ermöglicht die Initiative Gesundheit und Arbeit den Austausch von Präventionsexperten und Unter-nehmen.

Ausführliche Informationen zu den Projekten und Veröffentlichungen der iga sind auf der Website zu finden:

www.iga-info.de.

Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)

Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG) ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verband mit derzeit 127 Mitgliedsorganisationen, die einen Arbeitsschwer-punkt im Bereich „Prävention und Gesundheitsförderung“ aufweisen – und damit z. T. auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) tätig sind.

B. Entwicklungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Als Dachorganisation ist die BVPG nicht unmittelbar für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vor Ort zuständig, sondern engagiert sich vornehmlich auf Bundesebene im Rahmen von Konzeptarbeit, Koordination und Netzwerkarbeit zum Thema BGF.

Ein wichtiges Instrument stellt in diesem Zusammenhang die Vorbereitung und Durchführung von Veranstal-tungen dar, die zu mehr Transparenz im Handlungsfeld beitragen. Im Jahr 2013 trat die Bundesvereinigung im Berichtszeitraum zum wiederholten Male als Mitveranstalter der im Rahmen des Internationalen Kongresses für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A) stattfindenden Statuskonferenzen auf („Gesundheit in kleinen und mittleren Unternehmen“).

Überdies ist die Bundesvereinigung in Gremien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und in der Beratenden Kommission des GKV-Spitzenverbandes zur Primärprävention und betrieblichen Gesund-heitsförderung vertreten und hat dabei die Diskussion um die BGF mitgestaltet.

Ausgewogene Ernährung und körperliche Aktivität als unverzichtbare Elemente der betrieblichen Ge-sundheitsförderung

Ausgewogene Ernährung und ausreichende körperliche Aktivität sind wesentliche Bestandteile einer vollum-fänglichen betrieblichen Gesundheitsförderung. Sie fördern nicht nur die individuelle Gesundheit und das Wohlbefinden, sondern erhöhen auch die Leistungsfähigkeit der Menschen. Dies wird sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst zunehmend erkannt.

Diese Ziele verfolgt auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“. Neben Information und Motivierung zu einem gesunden Lebens-stil (Verhaltensprävention) liefert IN FORM auch unterstützende Strukturen, die die gesunde Wahl erleichtern (Verhältnisprävention). So hat z. B. der Deutsche Olympische Sportbund in einem durch das Bundesministeri-um für Gesundheit geförderten Projekt ein vierwöchiges Bewegungsprogramm für mehr körperliche Aktivität im Setting Betrieb entwickelt, das als Broschüre mit dem Titel „Bewegt im Betrieb“ veröffentlicht wurde.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirt-schaft den Qualitätsstandard für eine ausgewogene Betriebsverpflegung entwickelt. Im Rahmen der Vorbild-funktion der öffentlichen Hand ist dessen Anwendung für Kantinen im Geschäftsbereich des Bundes seit Mitte 2011 verpflichtend.

Die Betriebsverpflegung ist ein wesentlicher Bereich der Außer-Haus-Verpflegung. Im Rahmen des Schwer-punktes „IN FORM im Job“ wurde in vielfältiger Weise auf die Bedeutung ausgewogener Ernährung und kör-perlicher Aktivität hingewiesen. So hat beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund in einem durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt ein vierwöchiges Bewegungsprogramm für mehr kör-perliche Aktivität im Setting Betrieb entwickelt, das als Broschüre mit dem Titel „Bewegt im Betrieb“ veröf-fentlicht wurde (www.in-form.de/job).