• Keine Ergebnisse gefunden

Straßeninfrastruktur

Im Dokument KONZEPT GÜTER (Seite 60-65)

5 Gestaltungsfelder für den Güterverkehr

5.1 Erhöhung der Infrastruktur-Leistungsfähigkeit

5.1.2 Straßeninfrastruktur

Das klassifizierte Straßennetz im Land Baden-Württemberg hat eine Länge von rund 28.000 km. Nicht alle Streckenabschnitte sind dabei im gleichen Maße für den Güterverkehr relevant. Einen ersten Anhaltspunkt zur Güterverkehrsrelevanz liefert der Schwerverkehrs-anteil an der durchschnittlichen Verkehrsmenge (DTV). Die Anzahl der Fahrzeuge im Schwer-verkehr auf dem baden-württembergischen Straßennetz betrug 2018 im Durchschnitt über alle Dauerzählstellen auf:

 Bundesautobahnen: 9.864 Fahrzeuge

 Bundesstraßen: 1.106 Fahrzeuge

 Landesstraßen: 274 Fahrzeuge

Maßnahmen an Streckenabschnitten, auf denen die durchschnittliche Fahrzeugzahl im Schwerverkehr über dem Durchschnitt liegt, können grundsätzlich als besonders güterver-kehrsrelevant eingestuft werden. Die mit dem „SSP-Deutschlandmodell“ durchgeführten Engpassanalysen zeigen, dass die Gesamt-Leistungsfähigkeit der Straßen in Baden-Württem-berg für den Güterverkehr durch verschiedene Infrastrukturengpässe eingeschränkt ist, die oftmals auf besonders güterverkehrsrelevanten Streckenabschnitten liegen. Dieses Ergebnis wurde mittels Umlegungsrechnungen auf Basis der für das Jahr 2030 erwarteten Güterver-kehrsleistung im Verkehrsmodell geprüft, und zusätzlich auch nochmals im Dialog in den durchgeführten Workshops validiert. Ermittelt wurde dabei, auf welchen Abschnitten des baden-württembergischen Straßennetzes im Tagesdurchschnitt kapazitätsbedingte Überlas-tungen (Stau) auftreten. Im baden-württembergischen Autobahnnetz weisen insgesamt vier für den Straßengüterverkehr besonders wichtige Autobahnabschnitte im Jahr 2030 auch bei

Potenziale der Digitali-sierung des Schienen-netzes

Zeitnahe Planung

Güteverkehrsrelevanz des Straßennetzes

Engpassanalysen

43 Realisierung der Maßnahmen, die im Bundesverkehrsplan vorgesehen sind, relevante Über-lastungen auf längeren Distanzen auf und stellen damit relevante Engpässe dar. Die Überlas-tungen beziehen sich jeweils auf beide RichÜberlas-tungen der Streckenabschnitte:

 A 5 zwischen Mannheim und Karlsruhe sowie zwischen Offenburg und Freiburg

 A 8 zwischen Leonberg und Kirchheim/Teck

 A 81 zwischen Ludwigsburg und Heilbronn sowie zwischen Herrenberg und Stutt-gart

 A 98 zwischen Rheinfelden und Waldshut-Tiengen

Die im Bau und in der Genehmigungsplanung befindlichen Neu- und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030, wie z.B. der achtstreifige Ausbau der A 8 zwi-schen dem AK Stuttgart und der AS Wendlingen, sowie der acht- bzw. sechsstreifige Ausbau der A8/A81 zwischen dem AD Leonberg und der AS Sindelfingen/Ost verbessern die verkehr-liche Situation in den betreffenden Streckenabschnitten. Engpässe werden jedoch auch wei-terhin bestehen. Für die Beseitigung verbleibender Engpässe zeigt sich, dass bei unveränder-ter Entwicklung auch Aus- und Neubaumaßnahmen in der Bedarfskategorie des weiunveränder-teren Be-darfs des Bundesverkehrswegeplans als relevant einzustufen wären. Hierzu zählen z.B. der sechsstreifige Ausbau der A5 zwischen den AS Offenburg und AS Freiburg-Mitte, der acht-streifige Ausbau der A81 zwischen AK Weinsberg und der AS Ilsfeld und die vieracht-streifige durchgängige Erweiterung der A98 zwischen den AS Rheinfelden und Tiengen.

Im Ergebnis zeigt sich die besondere Bedeutung der Maßnahmen an den Bundesfernstraßen im Land für den Güterverkehr: Insbesondere Maßnahmen an den Bundesautobahnen sind oftmals besonders güterverkehrsrelevant (ca. 61 %). An Bundesstraßen erfüllt ungefähr die Hälfte der Maßnahmen das entsprechende Kriterium und an den Landesstraßen sind ledig-lich rund 17 % der Maßnahmen besonders güterverkehrsrelevant (siehe Tabelle 5-2).

Tabelle 5-1: Güterverkehrsrelevanz von Straßenmaßnahmen

Gesamtzahl der Maßnahmen

Besonders güterverkehrsrelevante Maßnahmen

Anzahl Anzahl Prozent

Bundesautobahnen (BAB) 28 17 61 %

Bundesstraßen (B) 120 56 46 %

Landesstraßen (L) 126 21 17 %

Summe 274 99 36 %

Quelle: Eigene Darstellung

Die 17 besonders güterverkehrsrelevanten Maßnahmen an den Bundesautobahnen (61 %) liegen schwerpunktmäßig entlang der A5, der A6 und der A8. So entlastet beispielsweise der Ausbau der A6 zwischen den Anschlussstellen Wiesloch/Rauenberg und dem Autobahnkreuz Weinsberg einen der vom Schwerverkehr am höchsten belasteten Autobahnabschnitte im

Engpässe Bundesau-tobahnen

Güterverkehrsrelevanz von Bedarfsplanmaß-nahmen

Maßnahmen an Bun-desautobahnen

44 Land. Hier erfolgt derzeit ein sechsstreifiger Ausbau. Der Abschnitt der A8 zwischen dem Au-tobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Degerloch ist ebenfalls besonders güterverkehrsrelevant. Die Bundesverkehrswegeplanung sieht hier einen achtstreifigen Aus-bau in der Bedarfskategorie VB-E vor. Der vom Schwerverkehr am höchsten belastete Ab-schnitt liegt an der A5 zwischen dem Autobahnkreuz Walldorf und dem Autobahndreieck Karlsruhe. Hier ist im Bundesverkehrswegeplan derzeit ein achtstreifiger Ausbau in der Be-darfskategorie WB* vorgesehen.

Die besonders güterverkehrsrelevanten Maßnahmen an Bundesstraßen umfassen vorrangig die Beseitigung von Ortsdurchfahrten, aber auch den abschnittsweisen Aus- und Neubau.

Von den 56 besonders güterverkehrsrelevanten Maßnahmen an Bundesstraßen (46 %) sind in der Bundesverkehrswegeplanung 2030 insgesamt sechs Maßnahmen fest disponiert, 45 dem vordringlichen Bedarf zugeordnet, drei Maßnahmen zählen zum weiteren Bedarf mit Planungsrecht und zwei Maßnahmen sind im weiteren Bedarf eingestuft.

Neben den genannten Maßnahmen an Bundesfernstraßen sind insgesamt 21 der 126 Pro-jekte (17 %) des GVP 2010 an Landesstraßen als besonders güterverkehrsrelevant eingestuft worden. Dabei umfassen 15 Maßnahmen die Beseitigung von Ortsdurchfahrten, eine Maß-nahme ist eine AusbaumaßMaß-nahme zur Anbindung einer Bundesfernstraße (L1111 Donnbronn – AS Untergruppenbach), die Beseitigung von Bahnübergängen oder die Umsetzung von Großprojekten. Eine Maßnahme dient der Anbindung eines großen Industriegeländes (L67 Ausbau zwischen Kuppenheim und Muggensturm). Hinzu kommt das zur Bundesfernstraße (B29) hochgestufte Großprojekt des dreistreifigen Ausbaus zwischen Backnang und der An-schlussstelle Mundelsheim.

Im Ergebnis besteht güterverkehrsrelevanter Ausbaubedarf der Straßeninfrastruktur zum ei-nen entlang verschiedener Straßenzüge (Autobahei-nen, Bundesstraßen und Landessstraßen) sowie zum anderen punktuell, v.a. im Rahmen von Ortsumfahrungen sowie teilweise der Be-seitigung von Bahnübergängen (siehe Abbildung 5-4).

Maßnahmen an Bun-desstraßen

Maßnahmen an Lan-desstraßen

Neu- und Ausbaube-darf

45 Abbildung 5-4: Maßnahmen Straßeninfrastruktur BVWP 2030 und GVP 2010

Quelle: Eigene Darstellung

Neben den klassischen Neu- und Ausbaumaßnahmen können Engpassbeseitigungen im Stra-ßennetz ebenfalls durch ein intelligentes Verkehrsmanagement unterstützt werden. Hier spielen insbesondere telematische Verkehrsbeeinflussungstechniken eine wichtige und wir-kungsvolle Rolle, wie z.B. Netz- und Streckenbeeinflussungsanlagen (NBA und SBA), Anlagen für temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) und Zuflussregelungsanlagen (ZRA). Das Land Ba-den-Württemberg (VM BW 2015, S. 8) geht davon aus, dass sich durch ein intelligentes Ver-kehrsmanagement positive Wirkungen ergeben können:

 30 % weniger schwere Unfälle,

 20 % kürzere Reisezeiten,

Optimierung des Ver-kehrsmanagements

46

 15 % höhere Leistungsfähigkeit,

 20 % weniger Staus durch präventive Verlagerung des Verkehrs auf Alternativ-routen.

Abbildung 5-5 gibt einen Überblick über die zurzeit in Betrieb bzw. in Planung bzw. in Bau befindlichen Anlagen der Bundesfernstraßen des Landes.

Abbildung 5-5: Verkehrsbeeinflussungsanlagen an Bundesfernstraßen in BW

Quelle: Eigene Darstellung; Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg

Es ist erkennbar, dass insbesondere die in Planung befindlichen Anlagen für eine temporäre Seitenstreifenfreigabe an der A8 und A81 in der Metropolregion Stuttgart einen Beitrag zur Engpassbeseitigung leisten können, indem dort verkehrsaufkommensabhängig mit dieser Maßnahme ohne einen Vollausbau temporär die Achtstreifigkeit hergestellt werden kann.

Damit steht gerade auch für den Güterverkehr, der auf diesen Abschnitten auch auf die Straße angewiesen ist, zusätzliche Kapazität zur Verfügung. Auch an den Engpassstrecken auf der A5 sowie durch ein Einbeziehen der auf der französischen Seite parallel verlaufenden Autobahn A35 wäre eine Ausweitung der temporären Seitenstreifenfreigabe inklusive einer Integration in das bestehende Konzept der Netzbeeinflussungsanlagen zu prüfen, um auch dort den Verkehrsfluss besser steuern zu können und gleichzeitig Flächenversiegelungen zu verhindern.

47 Bezüglich der Netz- und Streckenbeeinflussungsanlagen wird für zentral gehalten, dass diese mit den Empfehlungen der Navigationsgeräte gekoppelt sind und auch in der Lage sind, spe-zifische Empfehlungen für den Lkw-Verkehr zu geben, die von denen des Pkw-Verkehrs ab-weichen können. Dies betrifft sowohl die gegenseitige Bereitstellung der zur Berechnung der Fahrtempfehlungen erhobenen Verkehrsdaten, als auch einen Abgleich der daraus berech-neten Fahrtempfehlungen.

Die ausgewählten Maßnahmen an der Straßeninfrastruktur dienen vor allem der Beseitigung von Engpässen auf Autobahnen (z.B. A5 und A6), umfassen zahlreiche Ortsumfahrungen zur Reduzierung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Schwerlastverkehr und zur Ver-besserung der Verkehrssicherheit. Nur teilweise dienen die Ausbauten von Bundes- und Lan-desstraßen auch der Querschnittserweiterung und damit der Kapazitätserweiterung.

Im Dokument KONZEPT GÜTER (Seite 60-65)