Zur Lebenssituation und Integration älterer Migranten in der Bundesrepublik Deutschland
4. Schlußfolgerungen
Auf dem Hintergrund bereits vollzogener und noch erfolgender Einwanderungsprozesse gewinnt die Lebenssituation älterer Migranten und deren Integration für die Sozialstruktur und die gesellschaftspolitische und kulturelle Entwicklung in der Bundesrepublik zuneh
mend an Bedeutung. Allerdings befindet sich hier die Auseinandersetzung mit dieser Pro
blematik derzeit noch in einer relativ frühen Phase. Von daher bedürfen viele Fragen und Probleme der weiteren sozialwissenschaftlichen Fundierung und gesellschaftspolitischen Konkretisierung. Zudem werden die angedeuteten Konzeptionen nicht ohne Widerstände und Konflikte durchgesetzt werden können. Dies sollte für sozialwissenschaftliche Analy
sen, gesellschaftspolitische Interventionen und Maßnahmen der Sozialarbeit als Heraus
forderung begriffen werden, ein demokratisches multikulturelles Zusammenleben zu rea
lisieren, bei dem auch die älteren Migranten unter menschenwürdigen Bedingungen leben und über gleiche politische, soziale und kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten verfügen (kön
nen).
Anmerkungen
1 Wenn wir von „Ausländern“, „Migranten“ oder „Einwanderern“ sprechen, so sind damit in erster Linie die männlichen und weiblichen Angehörigen der ersten
„Gastarbeiter“-Generation gemeint. Der Begriff „alt“ bzw. „älter“ soll auf ein höhe
res Lebensalter der Betroffenen verweisen, ohne dies auf ein bestimmtes Lebens
jahr zu fixieren.
2 Die Zahl der über 55 Jahre alten Ausländer betrug 1961 64.000,1983 282.000 und 1988 350.000.1993 lebten 339 500 Ausländer im Alter von 60 Jahren und mehr in Deutschland; dies entspricht einem Anteil von 2,1% an der ausländischen Gesamt
bevölkerung. Die einzelnen nationalen Gruppen weisen unterschiedliche Alters
strukturen auf. Ende 1991 waren von den aus den ehemaligen Anwerbeländern stammenden Ausländern im Rentenalter 31,6% Italiener, 24,2% ehemalige Jugosla
wen, 19,5% Türken, 13,0% Griechen, 9,6% Spanier und 2,1% Portugiesen. Wird von
„45 Jahre und älter“ als Kriterium ausgegangen, dann sind die Spanier unter den Angehörigen der ehemaligen Anwerbeländer die älteste und die Türken die jüng
ste Ausländergruppe in Deutschland. Die Zahl der älteren Migranten wird aller Voraussicht nach in Zukunft weiter steigen. So wird für das Jahr 2010 mit ca. 1,3 Million Rentnern nicht-deutscher Herkunft gerechnet; bis zum Jahre 2030 soll deren Zahl auf rund 2,8 Millionen ansteigen. Der Anteil der ausländischen Bevölke
rung an der Gesamtbevölkerung in der Altersgruppe der über 60jährigen würde damit von 2,6% im Jahre 1995 auf 6,4% im Jahre 2010 anwachsen (Deutscher Bundestag 1993b: Iff.; Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer 1994a: 63; Ausländer in Deutschland 4/1993:6ff.).
3 Unter dem Begriff der „Lebenssituation“ wird hier die Gesamtheit der Lebensver
hältnisse einer Bevölkerungsgruppe verstanden, und zwar in objektiver wie in subjektiver Hinsicht.
4 Hierbei geht es um die Eingliederung der zugewanderten Bevölkerungsgruppen und um das „Wie“ des Zusammenlebens von einheimischer Mehrheit und zuge
wanderten Minderheiten. Integrationsprozesse umfassen unterschiedliche Dimen
sionen, vor allem strukturelle Aspekte (soziale und politische Statusverhältnisse) sowie sozio-kulturelle Einstellungen und Verhaltensweisen; sie können sich auf Individuen, soziale Gruppen und das gesellschaftliche System insgesamt beziehen.
Grundsätzlich betreffen sie sowohl die Mehrheitsgesellschaft wie die Angehörigen der Minderheitengruppen. Da zwischen Einheimischen und Zugewanderten ein erhebliches Machtungleichgewicht besteht, gehen wir davon aus, daß sich Inte
grationsprobleme nicht in erster Linie aus mangelnden Integrationsfähigkeiten der Zuwanderer, sondern aus Ausgrenzungsstrukturen und -mechanismen auf seiten der Mehrheitsgesellschaft ergeben.
5 Zum Begriff des „sozialen Problems“ vgl. Albrecht 1989.
6 Hierzu zählt z.B. die Tatsache, daß die meisten Migranten in einem relativ jungen Alter emigriert sind; zudem hat die Lebenssituation älterer Migranten komplexen Charakter und stellt von daher besondere (interdisziplinäre) Anforderungen an wissenschaftliche Untersuchungen.
Hierzu gehören zunächst Vorurteile und Stereotypen gegenüber „Alten“ überhaupt;
sie kommen insbesondere darin zum Ausdruck, daß die Situation und die Proble
me alter Menschen verschwiegen oder verdrängt werden (de Beauvoir 1989). In den Fällen, in denen „Alter“ und „Alte“ explizit thematisiert werden, erfolgt dies häufig entweder unter negativen Vorzeichen (Alte als „Belastung“) oder unter instrumentellen Gesichtspunkten (Alte als Klientel und Konsumenten). Zur man
gelnden Auseinandersetzung mit der Lebenssituation älterer Migranten haben aber
auch spezifische Orientierungen der staatlichen Ausländerpolitik beigetragen.
Hierzu gehört vor allem der Grundsatz, daß die Bundesrepublik kein Ein
wanderungsland ist. Damit verbunden ist die Wahrnehmung der „Ausländer“
insbesondere in der Rolle als „Gastarbeiter“, die Vernachlässigung der sozialen Dimensionen der Ausländerbeschäftigung und die Annahme, daß die „Ausländer“
(spätestens) im Alter in ihre „Heimat“ zurückkehren.
8 Jeweils aktuelle Überblicke über den Stand der Diskussion vermitteln die verschie
denen Beiträge in den Themenheften der Zeitschrift „Informationsdienst zur Ausländerarbeit“ 2/1988 und 3/1993. Zu berücksichtigen ist, daß auch eine explizi
te Thematisierung dieses sozialen Problems nicht per se positiv zu bewerten ist;
auch dies kann nämlich von sehr unterschiedlichen Interessen bestimmt sein.
9 Die Überlegungen basieren auf Ergebnissen eigener Untersuchungen (Schulte u.a.
1990) und der Verarbeitung relevanter Literatur. Grundsätzlich wird davon ausge
gangen, daß für die Lebenssituation von Migranten im Alter zum einen Merkmale und Probleme charakteristisch sind, mit denen in ähnlicher Weise auch erhebliche Teile der deutschen Bevölkerung, insbesondere Angehörige der Arbeiterschichten konfrontiert werden, zum anderen aber auch Probleme, die spezifischen Charakter haben; diese ergeben sich vor allem aus der Wanderungssituation, den besonders ausgeprägten sozialen Ungleichheiten von Migranten sowie kulturellen und ethni
schen Unterschieden.
10 Diese Sichtweise ist von einseitig optimistischen oder pessimistischen Interpreta
tionen des Alters abzugrenzen. Zu unterschiedlichen Altenbildern und zum Alters
diskurs vgl. u.a. Narr 1983 und Göckenjahn 1993.
11 Dementsprechend muß z.B. zwischen „jungen“ und „alten“ Alten, zwischen „rei
chen“ und „armen“ Alten und zwischen alten Männern und Frauen differenziert werden.
12 Ebensowenig wie die Alten oder die „Ausländer“ insgesamt bilden auch die älteren Migranten eine homogene Einheit; Unterschiede bestehen z.B. hinsichtlich der Nationalität, des rechtlichen Status, des Alters, des Geschlechts, des Familienstan
des und der familiären Situation und des Wohnorts. Auf diese Unterschiede kann im folgenden nur ansatzweise eingegangen werden. Insgesamt ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich bei den älteren Migranten (derzeit noch) um vorwie
gend „junge Alte“ handelt.
13 Hierbei handelt es sich um die „Rückkehr aus Altersgründen“ (Cerase 1971), die für die europäische Arbeitsmigration viele Jahre charakteristisch war.
14 Hierfür gibt es verschiedene soziale Indikatoren subjektiver und objektiver Art;
dazu gehören z.B. Äußerungen der Betroffenen selbst, die Verlängerung ihrer Aufenthaltsdauer, der verstärkte Erwerb von Wohneigentum in der Bundesrepu
blik sowie der Rückgang von Beitragserstattungen und Rentenzahlungen an aus
ländische Leistungsempfänger in das Ausland (Schulte u.a.1990:48ff.; Zentrum für Türkeistudien 1992:85ff.; Deutscher Bundestag 1993b: 15ff.).
15 Hierzu zählt insbesondere der Wunsch, mit Familienangehörigen (Kindern, Enkeln usw.), die in der Bundesrepublik ihren Lebensmittelpunkt haben, zusammen zu leben, die Erwartung einer besseren sozialen Sicherung und gesundheitlichen Versorgung in der Bundesrepublik sowie Erfahrungen der Entfremdung von der
„Heimat“.
16 . Der Wunsch, im Alter zwischen der „Heimat“ und der Bundesrepublik pendeln zu können, wurde bei Befragungen häufig geäußert (vgl. z.B. Schulte u.a. 1990: 55f.).
17 Vgl. dazu Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer 1994a:
64f.; Schulte 1993c: 29; Wegner 1994. Die Bestimmungen des deutschen
Ausländer-und Staatsangehörigkeitsrechts werden zitiert nach der von Rittstieg besorgten Textausgabe (Deutsches Ausländerrecht 1993).
18 Vgl. Deutscher Bundestag 1993b: 23ff. (mit genaueren, nach Nationalität, Alter und Geschlecht differenzierten Angaben).
19 Hierbei ist Voraussetzung, daß der Ausländer eine Rente (wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersrenten) von einem Träger im Bundesgebiet bezieht.
Die Aufenthaltserlaubnis wird nur dann erteilt, wenn sich der Ausländer vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
20 Der Regelanspruch wird unter bestimmten Voraussetzungen zwingend (z.B. bei fehlendem Visum) oder in der Regel versagt ( 8,7 Abs.2 AuslG). Die Voraussetzun
gen für einen Wiederkehranspruch entfallen auch, wenn der Ausländer vom Recht auf Beitragserstattung Gebrauch gemacht hat. In der Literatur ist (bislang) umstrit
ten, unter welchen Voraussetzungen der Regelanspruch auf Wiederkehr besteht:
Konservativ orientierte Positionen interpretieren diese Voraussetzungen extensiv;
so wird nicht nur eine bestimmte Aufenthaltsdauer, sondern ein verfestigter Aufenthaltsstatus (z.B. unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthalts
berechtigung) gefordert. Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, daß der Regelanspruch auf Wiederkehr bei unzureichender Rente (und damit verbundener Inanspruchnahme ergänzender Sozialhilfe) und/oder mangelndem Krankenversi
cherungsschutz entfällt, bzw. in Frage gestellt ist. Im Falle der Pflegebedürftigkeit müsse die Betreuung des Ausländers durch private Mittel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gewährleistet sein, weil sonst die Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt oder gefährdet würden. Diese Sichtweise wird von Kritikern als Verkehrung des Sinns der Wiederkehroption und Diskriminierung wiederkehr
williger Rentner gewertet (vgl. Schulte 1993c: 29 mit weiterführenden Literatur
nachweisen).
21 Bei den in Niedersachsen befragten älteren Migranten überwog ein Rentenniveau von unter 1.000,- DM sowohl bei den Frauen wie bei den Männern (Schulte u.a.
1990: 56ff.). Nach der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Studie verfügten türkische Rentenempfänger im Durchschnitt über eine (gegenüber den Deutschen deutlich niedrigere) Monatsrente von ca. DM 800,- (Zentrum für Türkeistudien 1992:45ff.). Diese Zahlen geben Anlaß zu der Befürchtung, „daß der Lebensabend vieler älterer Ausländer von finanziellen Sorgen überschattet sein dürfte.“ (Auslän
der in Deutschland 4/1993:11)
22 Vgl. Collatz 1990; Zentrum für Türkeistudien 1992:54ff. Die besonderen gesund
heitlichen Einschränkungen und Belastungen älterer Migranten kommen z.B. in einer erhöhten Rate von Erwerbsunfähigkeit zum Ausdruck (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer 1994a: 65).
23 Das Spektrum gesellschaftlicher Diskriminierungen von „Ausländern“ umfaßt soziale Vorurteile und Beleidigungen, Benachteiligungen und Schikanen im Alltag, ausländerfeindliche Parolen und politische Hetze sowie direkte Bedrohungen und Gewaltanschläge auf Wohnungen, Geschäfte und Leib und Leben.
24 So wurden im Rahmen der auf „Integration“ zielenden Politik zwar auf der einen Seite durchaus verschiedene Maßnahmen ergriffen, die der Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien dienen sollten; andererseits wurde und wird im Rahmen der auf „Ausländer“ bezogenen Politik die Zielsetzung der Integration in einem reduzierten, restriktiven, selektiven und segregierenden Sinne verstanden (Barwig u.a. 1991; Schulte 1993a). Dies wirkt sich allerdings für Auslän
der, die Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, nur in einem geringeren Maße aus. Die in dem Ausländergesetz von 1990 enthaltenen Erleichterungen der Einbürgerung (auch) für länger in der Bundesrepublik
leben-de Auslänleben-der ( 85ff. AuslG) gewähren zwar unter bestimmten Vorausetzungen und ohne den Zwang zu einer ethnischen Assmiliation Rechtsansprüche auf Einbürge
rung. Andererseits enthalten auch diese Bestimmungen wiederum verschiedene Einschränkungen und Halbheiten. Hierzu gehört vor allem das Festhalten an dem Prinzip der Vermeidung von Doppelstaatlichkeit und an dem Erfordernis der Aufgabe oder des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerun
gen. Diese Restriktionen bilden den entscheidenden Hintergrund für die Tatsache, daß bislang nur ein sehr geringer Teil der im Inland lebenden Ausländer die Einbürgerung beantragt hat. Mit zunehmendem Alter nimmt die Bereitschaft, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ab. Bei den (älteren) Migranten ist aus verschiedenen und u.E. nachvollziehbaren Gründen der Wunsch ausgeprägt, die Herkunftsnationalität behalten zu wollen (Schulte u.a. 1990:88ff.; Wegner 1994).
25 Vgl. z.B. die Ansätze in neueren amtlichen Veröffentlichungen (Deutscher Bundes
tag 1993a und Deutscher Bundestag 1994). Im Gegensatz zu stereotypen Vorstel
lungen, nach denen ältere Migranten generell entweder in großfamiliären Zusam
menhängen leben (und damit als „versorgt“ gelten) oder in totaler Vereinsamung leben (und damit einer umfassenden Betreuung bedürfen), sind die sozialen und familiären Beziehungen älterer Migranten durch Differenzierungen gekennzeich
net. Nach der vom Zentrum für Türkeistudien durchgeführten Untersuchung gibt es z.B. unter den italienischen Befragten eine relativ hohe Zahl Alleinstehender bzw. Alleinlebender. Unter den türkischen Befragten ist demgegenüber der Anteil der Personen, die keinerlei familiäre Bindungen aufweisen, vergleichsweise gering (Zentrum für Türkeistudien 1992:38ff.). Dieser Sachverhalt spricht für die Forde
rung, Angebote und Dienstleistungen im Bereich der Altenhilfe und -arbeit diffe
renziert, lebensweltorientiert und bedürfnisspezifisch auszurichten (Hammer 1994).
26 Zu den Begriffen bzw. Konzeptionen von „Kultur“, „Identität“ und „Ethnizität“, auf die wir uns beziehen, vgl. Schulte 1993b: 32ff.
27 Diese Tendenz kommt z.B. in der Tatsache zum Ausdruck, daß nach der Beendi
gung der Erwerbstätigkeit die Kontakte zu den Einheimischen wie auch die Kennt
nisse der Sprache des Aufnahmelandes zurückgehen und dementsprechend die sozialen Kontakte innerhalb der eigenen Ethnie bzw. Familie und die jeweiligen Muttersprachen an Bedeutung gewinnen (Dietzel-Papkyriakou 1993; Tassello
1987).
28 Dies ist von uns ausführlich am Beispiel der im Alter feststellbaren „Rückkehr zur Muttersprache“ aufgezeigt worden (Schulte 1993c: 32f.).
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