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Die realistische Phase 1939

Im Dokument NS-Siedlungen in Wien (Seite 126-133)

III. Wohnbaupolitik im Reichsgau Wien 1938 – 1945

4. Der Wohn- und Siedlungsbau während der nationalsozialistischen Herrschaft . .111

4.2. Die realistische Phase 1939

Es war klar, dass nach den eher bescheidenen Wohnbauleistungen 1938 und der merkli-chen Abkühlung der Begeisterung in der Bevölkerung angesichts unveränderter Woh-nungsnot etwas unternommen werden musste. Auffällig ist, dass im offiziellen Amts-blatt immer wieder die Rede von den Großbauvorhaben der Gemeinde die Rede ist, aber kaum mehr ein Wort über Wohnbauvorhaben verloren wird – die ständige Rubrik

„Neubauten“ hat kaum noch Anzeigen aufzuweisen.

Das propagandistische Kunststück, das 1939 geleistet werden musste, war das überzeugende Versprechen eines ungebrochenen Aufbauwillens auch im Wohnbau bei gleichzeitiger Vermittlung von Baubeschränkungen bis hin zum Neubauverbot. Das brachte Gauleiter Josef Bürckel in einen gewissen Erklärungsnotstand, der sich in der 1. Ratsherrensitzung vom 11. Mai 1939 in eigenwilliger Formulierung der „nationalsozi-alistischen Treue“ präsentierte:

156 ÖStA, AdR, „Bürckel“/Materie, Kt. 201, 9.2.1939. Als weitere Bauvorhaben der „Neuen Heimat“

werden genannt: Schwechat, Perchtoldsdorf, Himberg, Wienerberg, Schwadorf, insgesamt 1.012 Siedlerstellen bzw. Volkswohnungen.

157 ÖStA, AdR 04, „Bürckel“/Materie, Kt. 151, Mappe 2315, 2. Teil, 14.9.1938.

Der Wohn- und Siedlungsbau während der nationalsozialistischen Herrschaft

„Erfüllte Versprechungen sind nicht immer Ausdruck einer Treue, vielmehr ist die Treue der Ausdruck einer vorhandenen Gesinnung.“

Falls er fürderhin ein Versprechen nicht halten könne, so sei das nicht als treulos zu bezeichnen.: „Wollen wir es also doch lieber so miteinander halten: ‚Ich erkläre feier-lich, daß ich überall im Rahmen aller menschlichen Möglichkeiten und Kräfte recht tun will, daß ich soziale Probleme lösen will, wo sie mir nur begegnen und wo die Lösung praktisch möglich ist. Sozialismus muss uns eine Angelegenheit der Gesin-nung sein, seine Verpraktischung ein ständiges Bedürfnis, weil die Verpraktischung zur Treue führt‘.“

In dieser 1. Ratsherrensitzung präsentierte Bürckel sein planmäßiges Wohnungsbewirt-schaftungsprogramm, das allerdings „mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Jahreszeit“

für das laufende Jahr nur 5.000 – 6.000 Wohnungen umfassen könne. Damit sei aller-dings bereits mehr als das Vierfache der Bauvorhaben von 1937 erreicht. Wohlweislich zog der Gauleiter zum Vergleich die geschmähte „Systemzeit“, und nicht die baufreu-dige sozialdemokratische Zeit heran. 158 Doch der Unmut in der Bevölkerung wuchs trotz des Appells an das Vertrauen, und so arbeitete der Beigeordnete und Leiter des Wohnungs- und Siedlungswesens, Lukesch, im Sommer 1939 für den GL Bürckel ein Sonderwohnbauprogramm von 20.000 Wohnungen aus, das das völlig unzureichende

„normale“ Wohnbauprogramm ergänzen sollte. Er verwies auf die „ungeheure politi-sche Bedeutung“ einer solchen Maßnahme, durch die „die Stimmung, die in Folge schwerer taktischer Fehler heute in Wien miserabel ist, mit einem Schlage gebessert werden könnte.“159 Selbstverständlich war ein solches Programm völlig unrealistisch, was Bürgermeister Neubacher als Fachmann des sozialen Wohnbaus dem Gauleiter auch unmissverständlich klarmachte. Seiner Meinung nach seien höchstens 4.000 Wohnungen zu leisten – doch mit einem solchen Minimalprogramm würde man die Wiener Arbeiter kaum beeindrucken können.160

Aber nicht einmal das Minimalprogramm ließ sich zügig durchführen. Schon im März 1939 war offensichtlich, dass das komplizierte und noch kaum installierte Bewil-ligungsverfahren unhaltbare Zustände zur Folge hatte. Der Beauftragte für die Ein-richtung der diversen Planungsstellen, der stellvertretende GL Karl Scharizer machte seinem Unmut unmissverständlich Luft:

„Es ist das mindeste an Forderungen, vom Reichsministerium für Finanzen und vom Reichsarbeitsamt zu verlangen, daß den Bauwerbern nur 4 Wochen vor Beginn des neuen Rechnungsjahres gesagt werden kann, wie sich die Finanzierung gestalten wird. Andernfalls wird überhaupt jede Vorbereitungstätigkeit lahmgelegt.“161

158 WStLA, B1, Stenographische Berichte, 1. Ratsherrensitzung am 11.5.1939, Sch. 1, Bl. 15f.

159 ÖStA/AdR, „Bürckel“-Materie, Kt. 152, Mappe 2315/7.

160 Brief Neubachers an GL Bürckel, zit. nach Botz, NS in Wien (1978), S. 458.

161 ÖstA, AdR, „Bürckel“/Materie, Kt. 151, Mappe 2315, 1. Teil. 2.3.1939.

Nach wie vor wollte auch die DAF, als besonders rührige Parteiinstitution, durch den Berliner Leiter ihres Reichsheimstättenamtes Paul Steinhauser in Wien eine eigene Wohnbausonderaktion starten, denn Wien sollte als „sichtbarster Ort der ganzen Ost-mark“ eine „besondere sozialpolitische Leistung, getragen von der Partei“ vorweisen.

Dazu erbat er die Unterstützung Bürckels. Doch es zeigte sich, dass ihm der stell-vertretende GL Scharizer für die Bürckelschen Wohnbauprojekte bereits zuvorgekom-men war, was die Zuteilung der Kontingente natürlich problematisch machte, worauf Steinhauser die Gemeinde Wien verpflichten wollte, von ihrem Kontingent der DAF etwas abzugeben. Natürlich lehnte die Gemeinde Wien ab. Auch fixe Zusagen über die Mitfinanzierung verweigerte der städtische Finanzreferent „mit Rücksicht auf die unübersichtliche Haushaltsgebarung der Stadt“. Und auf das Ansinnen, Grund und Boden zur Verfügung zu stellen, wurde Steinhauser mitgeteilt, dass die Stadt Wien nicht genügend Gelände im Eigenbesitz habe. „Dagegen wären größere Stifte in der Nähe Wiens mit reichlichem Grundbesitz gesegnet und ohne weiteres in der Lage, den notwendigen Grund und Boden zu entbehren.“162 Die Anspielung bezog sich auf Lie-genschaften des Klosters St. Gabriel bei Mödling. Dessen Grundbesitz wurde schließ-lich für die Erweiterung der Holzwebersiedlung requiriert, die allerdings im Planungs-zustand stecken blieb.

Die harte Realität: Bausperre und generelles Neubauverbot

Als am 4. August 1939 die 6. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Rege-lung der Bauwirtschaft (Todt) eine Bausperre verhängte, von der allerdings der soziale Wohnbau – gemeint sind Arbeiterwohnstätten bei Rüstungsbetrieben − ausgenommen war, dürfte das in Wien geradezu als Entlastung empfunden worden sein, weil damit quasi „höhere Gewalt“ die Eigeninitiative verhinderte. Mit Kriegsbeginn erübrigte sich jede Rechtfertigung für mangelnde Baufortschritte, denn

„… mitten aus der friedlichen Aufbauarbeit heraus wurde das deutsche Volk durch den Vernichtungswillen seiner Gegner gezwungen, sein Lebensrecht mit der Waffe zu verteidigen. […] Weit mehr als in früheren Zeiten verlangt die Kriegführung …, daß auch Bauwerke größeren Umfangs aufgeführt werden, die der militärischen, rohstoff- und verkehrsmäßigen Sicherung zu dienen bestimmt sind. […] Es ist selbst-verständlich, daß sich die Wohnbautätigkeit den Erfordernissen und Notwendigkei-ten der Kriegsführung völlig anzupassen hat und sich ihnen einordnet. Es war daher sofort bei Kriegsbeginn geboten, dafür zu sorgen, daß Arbeitskräfte, Baustoffe und Kapitalien in erster Reihe den Wohnbauten zuflossen, die für den Kriegsbedarf not-wendig sind.“

Die zentrale „Lenkung der Bauaufgaben“ und die „Bewirtschaftung der Baustoffe und des Einsatzes von Arbeitskräften“ sei absolut gerechtfertigt, argumentierte Reichsar-beitsminister Seldte, weil nur dadurch auch während des Krieges unmittelbar oder

162 Steinhauser an Bürckel, ÖStA, AdR, „Bürckel“/Materie, Kt. 152, Mappe 2315/7, 1.4.1939.

Der Wohn- und Siedlungsbau während der nationalsozialistischen Herrschaft mittelbar der Kriegsführung dienende Wohnbauten rasch fertiggestellt und neue, den gleichen Zwecken dienende Bauten in Angriff genommen werden könnten.163

Mit Erlass vom 15.  November 1939 wurde schließlich ein generelles Neubauver-bot für Bauvorhaben über 5.000 RM ausgesprochen, ein VerNeubauver-bot, das auch die beste-henden Ausnahmeregelungen durch zahlreiche weitere Anordnungen reduzierte. Diese Bestimmungen hatten eine zwingende „Rangordnung der Wohnbaumaßnahmen im Kriege“ zur Folge, die nach Meinung Franz Seldtes zu der „an sich nicht ungünsti-gen Lage um die Jahreswende mitten im Kriege“ beitrage: Statt der Stilllegung wie im Ersten Weltkrieg sollten in erster Linie begonnene Wohnbauten fertig gestellt werden, sodass eine Stagnation nicht zu befürchten sei. Es sei immer mit Recht darauf hinge-wiesen worden, dass die Bevölkerung in der Fortsetzung des Wohnungsbaues einen nicht unwesentlichen Gradmesser der wirtschaftlichen Situation erblicke. Gerade aus dieser Rückwirkung sei es zu verstehen, wenn vordringlich die Fertigstellung begonne-ner Bauten betrieben und gesichert werde, wenn auch unter verlangsamtem Bautem-po.164 Der Begriff „Fertigstellung“ erfuhr in den folgenden Jahren im Detail laufend eine Revision: Als eine schlüsselfertige Übergabe nicht mehr möglich war, sollten nur die für den Einzug der Bewohner unbedingt notwendigen Maßnahmen wie Installati-onen, Ausmalung etc. vorgenommen werden, bis auch hier der totale Baustopp eintrat und nur mehr die Substanzsicherung begonnener Bauten gestattet war.

Der Beginn neuer Wohnungsbauvorhaben war ausschließlich an kriegswirt-schaftlichen Erfordernissen zu messen. Von nun an drehte sich alles um den Begriff

„Kriegswichtigkeit“. Dieses Zauberwort öffnete Material- und Arbeiterlager. Als kriegs-wichtiger Wohnungsbau galten vor allem die Wohnbauten, die für die Arbeitskräfte kriegswichtiger Werke unerlässlich waren. Ebenfalls kriegswichtig waren die Wohn- und Siedlungsbauten für die Vierjahresplanwerke, also Rüstungsbetriebe. Auch der Landarbeiterwohnungsbau, soweit er für die „Erzeugungsschlacht“ und die Rohstoff-versorgung wichtig war, sollte nicht unterbrochen werden, ebensowenig wie die Bau-aufgaben zur Besiedelung der neuen Ostgebiete und zur Rückführung der Deutschen aus Tirol.165

„Was im einzelnen als kriegswichtig zu gelten hat, kann … wohl überhaupt nicht generell und endgültig bestimmt und festgelegt werden. … Hier gibt es grundsätz-lich auch kein Dogma, welche Wohnungsgattungen und welche Wohnungsarten im Rahmen der kriegswichtigen Bauvorhaben im Vordergrund stehen. […] Der ent-scheidende Grundsatz für die Durchführung wird einfach darin liegen, daß die für kriegswichtig erklärten Bauvorhaben jeweils so schnell wie möglich und ohne ver-waltungsmäßige und wirtschaftliche Hemmung durchgeführt werden.“166

163 Reichsarbeitsminister Franz Seldte in seinem Grundsatzartikel zum Kriegswohnungsbau (Sel-dte, Wohnungswirtschaft im Kriege (1940), S. 5).

164 Brecht, Was wird aus dem Wohnungsbau (1940), S. 9.

165 Fey, Wohnungsbau und Wohnungsbedarf (1940), S. 46.

166 Brecht, Was wird aus dem Wohnungsbau (1940), S. 10f.

Auf den Punkt gebracht: Es ist zwar nicht klar, was gebaut werden kann, Hauptsache aber, es geht schnell. Es ist vorstellbar, dass sich die Beamten mit dieser Devise schwer taten. Ab nun galt also nur die Deklaration „kriegswichtig“ als Baubegründung, und es begann ein regelrechtes Feilschen und Intervenieren zwischen Wiener und Berliner Stellen um dieses Attribut.

Baustoff- und Arbeitskräftemangel

Beschaffungsschwierigkeiten jeglicher Art, von Arbeitern über Materialien bis zu Fuhrwerken, waren ein Problem, das sich bereits 1938 abzuzeichnen begann. Die sogannnte „Aufbruchsstimmung“ der ersten Zeit nach dem „Anschluss“ hatte wirk-lich zu einem Bauboom geführt, doch blieb unbemerkt, dass es sich fast ausschließwirk-lich um Vorhaben für Wehrmacht und Vierjahresplan handelte. Der bis heute vielgeprie-sene Reichsautobahnbau ging ebenso wie die U-Bahn-Pläne auf wesentlich ältere Pro-jekte zurück, die zugunsten des sozialen Wohnbaus zurückgestellt worden waren. Es ist kaum erklärbar, warum der „Autobahnmythos“ bei vielen Menschen bis heute anhält, wurden von den 1.100 geplanten Kilometern tatsächlich nur einige wenige in Salzburg fertiggestellt.167 In der Praxis diente zum Beispiel ein Abschnitt der bereits ausgemes-senen West-Autobahn zur Erprobung der Panzer von St. Valentin168, und die Trasse bei Brunn am Gebirge verwendete man gegen Kriegsende als Standort für Behelfshei-me.169 Aber Kasernenbauten wie die Fasangartenkaserne, Flug- und Truppenübungs-plätze und nicht zuletzt die Flaktürme akkumulierten ein riesiges Arbeitskräftepoten-tial vor allem auch an Fachleuten, sodass sehr bald keine Arbeiter für Wohnbauten mehr gefunden werden konnten. Noch dazu verlangte das „Altreich“ gezielt die Bereit-stellung von Arbeiterkontingenten und Fachleuten vor allem für Wehrmachtsbauten im „Altreich“ und an den Grenzen, die dann in der Stadt fehlten. Daher wurde früh begonnen, Barackenlager für ausländische Arbeiter – seien sie „freiwillig“ Dienstver-pflichtete oder bald auch Kriegsgefangene − zu errichten, die die Gemeinde bzw. die Wehrmacht zu organisieren und zu verwalten hatte. Mit Stichtag 20. August 1942 wird die Summe der „fremdvölkischen Arbeitskräfte“ mit 52.128 angegeben.170

Das höchst komplizierte Verfahren, das mit der Landbedarfsanzeige beim Pla-nungsamt beim Reichsstatthalter begann und die Übereinstimmung mit diver-sen Strukturplänen festzustellen hatte, bis zur Genehmigung durch Baupolizei und Arbeitsamt reichte, gipfelte in der vielbegehrten Unbedenklichkeitsbescheinigung, dem

„Bauschein“ – einer Baugenehmigungs urkunde – und endlich in der Aushändigung der Kontingentscheine.171 Erst die Zusage des Ministers für Arbeit und Finanzen – die wie-derum von der Zuteilung von Reichsfördermitteln abhing − machte die Realisierung eines geförderten Siedlungsprojekts möglich.

167 Engel/Radzyner, Sklavenarbeit (1999), S. 82, Anm.3.

168 Weihsmann, Hakenkreuz (1998), S. 1000.

169 Verwaltungsbericht 1940 – 1945, S. 265.

170 ÖStA, AdR, RStH, Kt. 302, Mappe XVa, Statistik, Bevölkerung, 25.9.1942.

171 WStLA, A1, MD-BD, Sch. 120, 4991/39, Regelung der Bauwirtschaft, 18.9.1939.

Der Wohn- und Siedlungsbau während der nationalsozialistischen Herrschaft Besonders schwierig scheint die Deckung des Materialbedarfs gewesen zu sein.

Dazu kamen ständige Sparappelle und Einsparungs-Zusatzerlässe, was bei den Wiener Beamten großen Unmut erregte, weil nicht einmal die „erlaubten“ Kontingente in vol-ler Höhe genehmigt wurden.172 Im Frühjahr 1939 hatte man für 17.500 Wohnungen Materialbedarf gemeldet – gemessen am „Altreichs“-Durchschnitt hätte man Anspruch für 30.000 Wohnungen gehabt – bewilligt wurden nur 75 %173, also wieder ein Beweis für die Benachteiligung Wiens. Damit war allerdings immer noch nicht garantiert, dass das Material auch tatsächlich ausgehändigt wurde. Zu Baustoff- und Materialknappheit war es schon im September 1938 gekommen, was zu diversen Aktionen der Vierjahres-plan-Manager Anlass gab: Als Maßnahme zur Eisen- und Stahleinsparung verlangte man die Feststellung von „entbehrlichen oder ersetzbaren eisernen Gegenständen“, z. B.

Gartenzäunen und Einfriedungsgittern, binnen drei Wochen174 und ordnete die Her-stellung von Verkehrsschildern grundsätzlich nicht mehr aus Eisenblech, sondern aus Pressstoff, Kunstharz oder Aluminium an.175 War die Metallsammlung zunächst noch freiwillig, etwa als „Geschenk zum Geburtstag des Führers“ deklariert, so wurde die

„totale Metallmobilisierung mit Erlass vom 23. Juli 1942 vom Reichsinnenminister zwin-gend vorgeschrieben. Gegenstände aus der Zeit vor 1860 und Metallbüsten vom „Füh-rer“ und anderen Persönlichkeiten waren von der Sammlung ausgenommen. 176

Das private Bauwesen

Baustoff- und Arbeitskräftemangel machten sich auch im privaten Bauwesen unan-genehm bemerkbar, denn eine Bauerlaubnis wurde nur erteilt, wenn das notwendige Material vorzuweisen war. Wer die Möglichkeit hatte, hortete Material und bewachte es bestmöglich, denn Diebstähle waren die Regel. Allerdings: Bauansuchen Privater wurden – mit und ohne Materialbesitz − durchwegs abgelehnt. Dazu verhängten die zuständigen Behörden über unzählige Gebiete Bausperren, weil hier Wehrmachtsanla-gen zur Durchführung kommen sollten.

Mit dem generellen Neubauverbot hatte die umstrittene Steuerbefreiung für Neu-bauten seit Januar 1939 – die ja nicht für bereits begonnene Bauführungen galt, was vor allem unter den privaten Eigenheimbauern größten Unmut ausgelöst hatte – voll-ends ihren Sinn verloren, denn es gab kaum noch jemanden, der sie beanspruchen konnte. Der Hauptartikel im Amtsblatt vom 26. August 1939 musste da wie Hohn wir-ken, wenn detailliert die Bedingungen zur Erlangung eines Reichskredits zur Errich-tung einer Kleinsiedlung bzw. eines Eigenheimes für Eigensiedler aufgezählt wurden.

Fünf Tage später begann der Krieg, und die weiteren Einsparungen und Einschrän-kungen machten private, aber auch Gemeindebautätigkeit, die nicht „kriegswichtig“

war, sowieso obsolet.

172 So etwa genehmigte Göring am 26.7.1939 nur 75 % des vorgesehenen Bezuges von Eisen und Stahl (WStLA, A1, MD-BD, Sch. 119, 3661/39).

173 ÖStA, AdR, „Bürckel“/Materie, Kt. 151, Mappe 2315, 1.Teil, 26.2.1939.

174 WStLA, A1, MD-BD, Sch. 114, 5629/38.

175 WStLA, A1, MD-BD, Sch. 114, 5726/38.

176 WStLA, A1, MA 218, Sch. 60, G 15/2917/42.

Erfolgsbilanz für 1939

Die Erfolgsbilanz des RAM in Berlin mit Datum 30. September 1939 weist für den Wohnungsbau in der gesamten Ostmark folgende Zahlen aus:

Überhang aus 1938: . . . 3621 W.

Neu begonnen 1.1. – 30.9.1939 . . . 8332 W.

Zusammen . . . 11.953 W.

Fertiggestellt bis 30.9.1939 . . . 1049 W.

Überhang am 30.9.1939 . . . .10.904 W.

Während im Gesamtreich immerhin 80.011 von 244.683 geplanten Wohnungen fertig-gestellt wurden, das sind etwa 32 %, waren es in der Ostmark nur knappe 9 % − auch dies ein Beweis für die immer wieder beklagte Benachteiligung der ostmärkischen Gaue.177

Zum kommunalen Wohnbau in Wien für das Jahr 1939 gibt es detaillierte Anga-ben mit Stichtag 1. Februar 1940. Die gemeinnützigen Bauträgergesellschaften im Gau Wien meldeten mit diesem Datum:

lediglich geplante Bauvorhaben . . . 3740 geplante und finanzierte Bauvorhaben . . . 555 im Bau begriffen

davon nur begonnen . . . 385 bereits gerichtet. . . 528 vollendet (Überhang aus 1939). . . 294

Das heißt, von den von der Gemeinde geplanten 3.740 Wohnungen wurden bis 1. Feb-ruar 1940 nur 294 fertiggestellt, das sind 7,86 %, also noch weniger als der Prozentanteil der Realisierungen in der gesamten Ostmark. Der Ausweg, den das Regime aus der prolongierten und unlösbaren Wohnungsnot fand, konnte nur ein ideologisch vermit-telter sein und beweist wieder einmal die Meisterschaft der paradoxen Argumentation:

Man plane schon jetzt für die Zeit nach dem Krieg, ließ man verlauten, denn

„… es muß nach Kriegsschluß mit einer Häufung der Haushaltsgründungen und der Wohnungsnachfrage gerechnet werden. …

Je enger die Grenzen der praktischen Durchführung des Wohnungsbaus gegenwär-tig gezogen werden müssen, um so wichgegenwär-tiger ist es für die Forschung, schon jetzt die Grundlagen für den Wohnungs- und Siedlungsbau nach Kriegsschluß zu erarbeiten, damit der zu erwartende plötzliche Wohnungsbedarf sofort abgefangen wird und sobald wie möglich an die weiteren ungelösten Aufgaben im Wohnungs- und Sied-lungsbau herangegangen werden kann.“178

177 Seldte, Wohnungswirtschaft im Kriege (1940), S. 9.

178 Fey, Wohnungsbau und Wohnungsbedarf (1940), S. 47.

Der Wohn- und Siedlungsbau während der nationalsozialistischen Herrschaft

4.3. Die virtuelle Phase 1940 – 1941

Im Dokument NS-Siedlungen in Wien (Seite 126-133)