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Machtübernahme und Verwaltungsorganisation in der Gemeinde Wien

Im Dokument NS-Siedlungen in Wien (Seite 81-86)

III. Wohnbaupolitik im Reichsgau Wien 1938 – 1945

1.2. Machtübernahme und Verwaltungsorganisation in der Gemeinde Wien

Die Neuorganisation der Verwaltung in Wien folgte ganz der Deutschen Gemeindeord-nung und vollzog sich in mehreren Schritten. Von „Selbstverwaltung“ im bisherigen Sinn war am Ende nichts mehr übrig, auch wenn die Aufsicht so gehandhabt werden sollte, „daß die Entschlußkraft und Verantwortungsfreudigkeit gefördert und nicht beeinträchtig wird.“ (§ 106)22.

Noch am 12.  März 1938 hatte Bürgermeister Richard Schmitz seinen Rücktritt erklärt, und Hermann Neubacher23 war ihm als Bürgermeister gefolgt, als Vizebürger-meister sekundierten Franz Richter, bis Mai 1938 Gauleiter von Wien, und SA-Brigade-führer Thomas Kozich, bald ergänzt durch Hanns Blaschke, alles verdiente Parteileute aus der Illegalität. Wortgewandt und phrasensicher widmeten sie sich erfolgreich der Propagandaarbeit.

Doch das Amt des Bürgermeisters blieb mit sukzessiver Durchführung des Ost-markgesetzes und der DGO nicht, was es war. Die bisherigen Befugnisse galten zwar in der ersten Zeit noch, wurden sogar aufgewertet. Bürckels Interpretation des Ost-markgesetzes aber verwies Bürgermeister Neubacher ab Mai 1939 auf die Rolle des Ers-ten BeigeordneErs-ten mit dem bloßen Amtstitel „Bürgermeister“ ohne eigene Befugnisse, er fungierte bloß als allgemeiner Vertreter des Reichsstatthalters in der Gemeindevertre-tung. Als besondere Herabsetzung hatte Neubacher wohl empfunden, dass ihm auch der Titel „Oberbürgermeister“ verwehrt wurde. Gemäß Deutscher Gemeindeordnung trugen die Gemeindevorsteher größerer Städte alle diesen Amtstitel, sogar die Gemein-deobersten von Villach und St. Pölten; „Bürgermeister“ hieß dort nur der Stellvertreter des Oberbürgermeisters.24 Josef Bürckel zeigte damit unmissverständlich, dass er auf seinem Recht als oberstem Gemeinderepräsentanten bestand.

Doch zunächst waltete Bürgermeister Neubacher im Vollbesitz der Befugnisse sei-nes neuen Amtes. Drei Tage nach dem „Anschluss“ löste er die „Wiener Bürgerschaft“, die Versammlung der Gemeindevertreter seit 1934, auf. Dieses schon im Ständestaat

22 Zur komplizierten, mehrmals geänderten Verwaltungsstruktur vgl. Czeike/Csendes, Magis-tratsabteilungen (1971/72).

23 Hermann Neubacher (* 1893/Wels, † 1960/Wien) war nach dem Studium der Bodenkultur ab 1924 bis 1934 Generaldirektor der GESIBA. Nach 1934 näherte er sich immer mehr nationalso-zialistischen Kreisen und kam wegen illegaler Tätigkeit zwei Jahre ins Gefängnis. Nach dem

„Anschluss“ fungierte er 1938 als Bürgermeister von Wien. Nach seiner Absetzung agierte er als Sonderbeauftragter für Requirierungen in Rumänien. Als Kriegsverbrecher zu 20 Jahren Haft verurteilt, wurde er nach wenigen Monaten enthaftet, diente danach als Berater bei Haile Selas-sie in Äthiopien und war ab 1956 Wirtschaftsberater bei der AUA. (GESIBA 1996, S. 23ff., Weihs-mann, Hakenkreuz (1998), S. 1064).

24 Botz, NS in Wien (1978), S. 438.

vom Bürgermeister ernannte und nicht gewählte Gremium mit berufsständischer Glie-derung war in gewisser Weise eine Vorform der nationalsozialistischen Institution der Ratsherren, bestellter „Ehrenbeamter“, die nun als neue Gemeindevertreter amtierten.

Sie traten allerdings erst am 11. Mai 1939 zu ihrer 1. Sitzung zusammen. 45 an der Zahl, stammten sie zwar aus allen Bevölkerungsschichten, waren aber vorwiegend Parteian-gehörige. In ihrer fünf Jahre dauernden Tätigkeit hatten sie sich auf Beratungstätigkeit zu beschränken, die Beschlussfähigkeit des früheren Gemeinderates stand ihnen nicht zu. „Aus diesem Grund schon und wegen der Kriegsereignisse konnte diese Einrich-tung keine rechte Tätigkeit entfalten.“25 Mehr als ein Jahr lang „regierte“ also Neuba-cher ohne Vertretungskörperschaft der Bürger.

Die Geschäftsordnung vom 16. Oktober 1939

Die grundlegende Veränderung der Verwaltungsorganisation − nach der moderaten Anpassungsphase – erfolgte im Frühjahr 1939. Am 1. Mai 1939 erließ Josef Bürckel die vorläufige Geschäftsordnung für die Verwaltung der Stadt Wien26, sie trat mit Wirkung vom 16. Oktober 1939 in Kraft und brachte eine völlige Neuverteilung der Geschäfts-bereiche des Magistrats als Gesamtheit der in der Verwaltung der Stadt Wien tätigen Behörden und Ämter.

Die zentral geführte innere Verwaltung übernahm Bürckel selbst, zugleich mit der ihm direkt unterstellten Magistratsdirektion und deren Ämtern. Der Magistrat konnte von nun an nur mehr im Auftrag des Reiches tätig sein, die Landesverwaltung wurde unmittelbare Reichsverwaltung.27 Die Stadt hatte damit faktisch ihren „selbständigen Wirkungsbereich“ verloren.

Zur Seite gestellt wurden dem Bürgermeister als 1. Beigeordnetem weitere zehn hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Beigeordnete als Vertreter des Gemeindefüh-rers in der Funktion als kommissarische Leiter. Sie ersetzten damit die bisherigen amts-führenden Stadträte, führten allerdings diese Amtsbezeichnung28 weiterhin und stan-den stan-den acht neuen so genannten Hauptabteilungen vor.

Bis April 1939 hatten die Ressortleitungen aus den bisherigen Kommunalbeamten bestanden, ab Mai 1939 übernahmen also die Beigeordneten die Amtsführung. Ger-hard Botz zitiert als Beweis für die „Herrschaftsbesessenheit Bürckels“ Passagen aus der Vorläufigen Geschäftsordnung vom 7. Juni 1939:

„(1) Die Beigeordneten haben mich laufend über die Verwaltung der ihnen zugewie-senen Arbeitsgebiete zu unterrichten. Besonders wichtige Eingänge … haben sie mir zur Kenntnis zu bringen. Sie haben meine Entscheidung einzuholen in

Angelegen-25 Till, Geschichte der Stadtverwaltung (1957), S. 124. Die Beurteilung dieser Periode der Stadtver-waltung durch Rudolf Till darf im Jahr 1957, dem Erscheinungsjahr der Veröffentlichung, eine gewisse Authentizität beanspruchen.

26 Till, Geschichte der Stadtverwaltung (1957), S. 123.

27 Botz, NS in Wien (1978), S. 287.

28 Nur der mit Finanz- und Steuerverwaltung beauftragte Beigeordnete führte die Amtsbezeich-nung „Stadtkämmerer“; http://www.verfassungen.de/at/wien/gesetz42 - 154.htm (25.02.2009).

Die Organisation der Verwaltung auf Reichs-, Gau- und Gemeindeebene heiten von wesentlicher politischer oder grundsätzlicher Bedeutung oder sofern ich mir die Entscheidung besonders vorbehalten habe. […]

(2) Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltung halte ich regelmäßig Beigeord-netenberatungen ab. Vorlagen für die Ratsherrenberatungen sind in den Beigeordne-tenberatungen vorzutragen. […] Bei wichtigen Vorträgen ist der Bürgermeister zuge-gen. […] Er trägt mir seine persönliche Auffassung vor, wenn diese von der Meinung der Beigeordneten abweicht.“ 29

Die Beigeordneten waren − in ständiger Fühlungnahme mit dem Reichsstatthalter − die eigentlich bestimmenden Funktionäre und Gestalter der ressortmäßig zu leistenden Arbeit. Damit waren die Ratsherren zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgesunken.

Die Tatsache, dass sie nicht gewählt worden waren, empfanden die Ratsherren zunächst nicht als störend. Als ihnen aber auch die Beratertätigkeit zunehmend abhan-den kam, die Sitzungen äußerst kurzfristig anberaumt wurabhan-den, sodass weder zum Stu-dium der Akten noch zur Besprechung mit den Beiräten Zeit und Gelegenheit war, protestierten sie lauthals. Sie hatten ja nur mehr nachträglich zwischen Bürgermeister und Beigeordneten bereits Beschlossenes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Ihr Unmut machte sich in heftigen Wortmeldungen – etwa des Ratsherren Karl Gratzen-berger – Luft:

„Ich bin der Auffassung, daß wir uns damit eigentlich in eine Schuld gegenüber der Bevölkerung setzen, wenn wir zu allem, ohne zu wissen worum es geht, einfach ja sagen und allem zustimmen. Es kann auch nicht im Sinne der Ratsherren sein, hier immer zu allem wie eine Pagode mit dem Kopf zu nicken, ohne zu wissen, worum es sich handelt.“30

Der mit kräftigen Sprüchen nicht knausernde Ratsherr Walter Rentmeister hielt die Sitzungen sowieso für eine Farce; wenn er nicht mitreden könne, wolle er auch nicht die langen „Vorlesungen“ über sich ergehen lassen: „Spielen wir hier uns als Nazi doch nichts vor! Es ist früher genug Theater gespielt worden, daß wir aber jetzt hier kein [sic!] Theater spielen sollen, das wäre lächerlich!“31 Tatsache ist, dass zwischen Mai 1939 und März 1945 ganze 27 Sitzungen stattgefunden haben, die oft kaum eine Stunde lang dauerten und keinerlei Entscheidungen, wohl aber lebhafte Diskussionen zur Allge-meinsituation der Stadt lieferten. Sie stellen damit eine ergiebige Quelle zur Zeitstim-mung dar.

Bürgermeister Hermann Neubacher hatte vor der Neuverteilung der Geschäfte alle Hebel in Bewegung gesetzt, seine Position auszubauen und in der Übergangszeit z. T. selbst Ressorts geleitet wie etwa die Stadtkämmerei oder das Bauwesen. Konflikte scheute er nicht, doch dürfte ihn letztlich der Kompetenzstreit mit Josef Bürckel im

29 Botz, NS in Wien (1978), S. 441.

30 WStLA, B1, Stenographische Berichte, 5. Öffentliche Ratsherrensitzung, 18.3.1942, Bl. 26.

31 WStLA, B1, Stenographische Berichte, 20. nicht öffentliche Ratsherrensitzung, 6.9.1944.

Zusammenhang mit der Ordnung des Siedlungswesens das Amt gekostet haben. Bald nach dem Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung trat am 29. April 1939 der neue Bürgermeister Philipp Wilhelm Jung, früher als Staatsminister in Hessen und in Wien nie wirklich akzeptiert, de facto sein Amt an, nachdem es endlich gelungen war, den allzu machtbewussten Hermann Neubacher als Abgesandten und Botschafter in meh-rere Balkanstaaten abzuschieben.

Alle Machtspiele auf Reichs- und Gauebene vollzogen sich über die Köpfe der wei-sungsgewohnten Beamtenschaft der Stadt Wien hinweg. Es galt abzuwarten. Selbst-verständlich war sofort nach der „Machtergreifung“ in Wien die Führungsgarnitur ausgewechselt worden. Der Verwaltungsbericht für 1939 spricht von „stürmischen orga-nisatorischen und personellen Veränderungen“, die eine Reaktion auf die durch den Krieg „beschleunigte Rechtsangleichung an das Altreich“ notwendig machten. 32 In der Folge gab es auch in den untergeordneteren Positionen im Magistrat die erwarteten Per-sonalrochaden, etliche Beamte wurden „aus politischen und rassischen Gründen in den Ruhestand versetzt“33, etwa 10 % der Beamten dürften wegen ihrer jüdischen Abstam-mung den Posten verloren haben.34 Der neue Magistratsdirektor Rudolf Horneck und die ausgewechselten Gruppenleiter der Ressorts leisteten am 16. März 1938 den Eid auf den „Führer“. Die Fachleute behielten im Großen und Ganzen ihre Posten.

Statt der Magistratsabteilungen gab es nun mit römischen Zahlen bezeichnete Hauptabteilungen mit diversen Gruppen und Unterabteilungen, die sich im Großen und Ganzen mit den früheren Magistratsabteilungen deckten, aber wesentlich stär-ker unterteilt waren. Das brachte zunächst eine ziemliche Vermehrung der Ämter und Beamten, doch erfolgten bald kriegsmäßig bedingte Still- und Zusammenlegun-gen. Fachliche Hilfe sollten den Hauptabteilungen je vier bis zehn ehrenamtliche so genannte Beiräte leisten, meist einschlägig ausgebildete Leute, die in der Mehrzahl auch organisatorisch in der Partei verankert waren. Auch sie spielten kaum eine Rolle, zum einen deshalb, weil alle Entscheidungen schon im Vorfeld der oberen Instanzen gefallen waren, zum anderen, weil es im fortschreitenden Krieg nichts mehr zu ent-scheiden gab. In Ermangelung erfahrener und kompetenter Fachleute konnte auf die eingespielten Verwaltungsbeamten nicht verzichtet werden, und sie erwiesen sich auch als kooperativ und dankbar für die Übernahme in den neuen Apparat. Die national-sozialistische Ausrichtung war durch die Auswahl geprüfter Leiter gewährleistet, und bereits im September 1938 konnte man melden, dass in Wien „die hervorragendsten Dienstposten der Verwaltung mit einwandfreien Nationalsozialisten besetzt sind.“35 Die beibehaltene Beamtenschaft war sicher ein wertvolles, Kontinuität und Loyalität garantierendes Herrschaftsinstrument, auch wenn sie einer zunehmenden, bis an die Grenzen des Leistbaren gehenden Beanspruchung ausgesetzt war.36

32 Verwaltungsbericht 1939 – 40, S. 6.

33 Verwaltungsbericht1938, S. 11.

34 Botz, NS in Wien (1978), S. 358.

35 R 104/Pak 1, BA Koblenz, zit. nach Botz, NS in Wien (1978), S. 288.

36 Diesen Aspekt betont besonders der Verwaltungsbericht 1940 – 45, aber auch der Rückblick Rudolf Tills von 1957 (Till, Geschichte der Stadtverwaltung (1957), S. 126).

Die Organisation der Verwaltung auf Reichs-, Gau- und Gemeindeebene Ende 1939 ließ sich zusammenfassend sagen: Der allgewaltige Reichsstatthalter und Gauleiter Josef Bürckel hatte sämtliche staatlichen und gemeindlichen Kompe-tenzen in seiner Hand. Die Beigeordneten – parteimäßig unbedingt zuverlässig – regu-lierten die einzelnen Geschäftbereiche. Die Beiräte als Sachverständige wurden nach Gutdünken beigezogen. Die Beamten hatten den Vollzug zu garantieren und damit den „Schwarzen Peter“. Was immer und wann immer in den übergeordneten Gremien und Instanzen an Beschlüssen erkämpft wurde – die Realisierung blieb am „Fußvolk“

hängen, und die Amtsstellen, die kaum noch über Entscheidungsgewalt verfügten, ver-mehrten sich zusehends durch Dekonstruktion von Befugnissen der diversen Amtslei-ter in sämtlichen Bereichen. Der angestrebte Zentralismus, der das reibungslose Funk-tionieren und die straffe Führung garantieren sollte, erwies sich in der Praxis als jede Initiative lähmender Apparat. Das Ergebnis war, dass zwar hektisch an allen mögli-chen Projekten vor allem in den technismögli-chen Abteilungen zum Teil fachlich durchaus einwandfrei untersucht, vermessen und geplant wurde, dass aber die Kriegsereignisse und die damit einhergehenden massiven Beschaffungsprobleme es nicht erlaubten, irgendetwas in die Praxis umzusetzen, was angesichts mancher Umbauambitionen der reichseigenen Planungsbeauftragten durchaus als Glücksfall zu betrachten ist.

Der Organisationsplan vom 15. November 1941

Während sich die Organisationen der Statthalterei und der Gauverwaltung nicht mehr änderten, wenn man von immer wieder zwischengeschalteten Einzelbeauftrag-ten absieht, so wurde die Gemeindeverwaltung noch mehrmals umgestaltet. Es ging darum, den immer noch vorhandenen Sonderstatus Wiens total zu eliminieren und die in den Köpfen nach wie vor existente Hauptstadtvorstellung auszuräumen. Die ein-schneidende Veränderung erfolgte mit dem so genannten Organisationsplan 1941, aber auch er erfuhr in den folgenden Jahren kriegsbedingt immer wieder Abänderungen und Ergänzungen. Maßgeblich für die neue Geschäftseinteilung war der Einheitsplan des Deutschen Gemeindetages, dessen Kommissionen wochenlang in Wien anwesend waren und einen entsprechenden Musterhaushaltsplan verordneten.37 Der Deutsche Gemeindetag, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes unter Aufsicht des Reichsin-nenministeriums, galt als alleiniges Vertretungsorgan aller deutschen Gemeinden, die sämtlich zur Teilnahme verpflichtet waren und jegliche Konkurrenzunternehmung auszuschalten hatten.38

Die neue Geschäftsaufteilung in Wien erhöhte die bisher acht Hauptabteilungen auf nunmehr 13, gekennzeichnet durch Großbuchstaben, allesamt mit einer Unmenge von Abteilungen und Unterabteilungen, deren Zahl bis Kriegsende von 47 (1937) auf 145 (1945) angewachsen war. Neue Abteilungen wurden ad hoc eingeführt und auch wieder aufgelassen. Die Verschiebung von Personal aus einer Abteilung in die andere lässt heute die Kompetenzen kaum nachvollziehen. Eine Entscheidungsfindung war auch für die planenden Behörden zeit- und arbeitsaufwendig. Trotz Erhöhung des Pen-sionsalters und Wiedereinstellung pensionierter Mitarbeiter waren die Anforderungen

37 Verwaltungsbericht 1940 – 45, S. 5.

38 Vgl. Haerendel, Kommunale Wohnungspolitik (1996), S. 95ff.

kaum zu erfüllen. Doch inzwischen hatten sich die Agenden dramatisch dezimiert und auch konzentriert: „War in den ersten Kriegsjahren noch eine Erweiterung auf vielen Verwaltungsgebieten zu verzeichnen, so beschränkte sich, je länger der Krieg dauerte und je mehr die Luftangriffe zunahmen, die Tätigkeit der Gemeindeverwal-tung immer mehr auf die unmittelbar kriegsnotwendigen und später fast nur auf die lebenswichtigen Aufgaben.“39

Im Dokument NS-Siedlungen in Wien (Seite 81-86)