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Qualitätskriterien für das Gütesiegel „autismusfreundliches“ Berufsbildungswerk 38

4 Kriterienkatalog der Berufsbildungswerke für die Ausbildung von jungen

4.2 Qualitätskriterien für das Gütesiegel „autismusfreundliches“ Berufsbildungswerk 38

„autismusfreundliches“ Berufsbildungswerk

Die primären Ziele der Qualitätskriterien sind zum einen die Verbesserung der berufli-chen Rehabilitation junger Mensberufli-chen im Autismus-Spektrum in Berufsbildungswerken und zum anderen die Entwicklung eines bundesweit flächendeckenden Kompetenzange-bots für diese Teilnehmer*innengruppe durch Berufsbildungswerke. Durch den Nach-weis spezieller Strukturen und Methoden sollen die Berufsbildungswerke ein zertifizier-tes Güzertifizier-tesiegel erwerben können, durch welches sie als besonders geeignete Rehabilitati-onsorte für junge Menschen im Autismus-Spektrum ausgewiesen werden. Das Gütesiegel wurde, wie bereits erwähnt, gemeinsam mit dem Bundesverband Autismus Deutschland e. V. entwickelt und abgestimmt. Dabei wurden die Qualitätskriterien vom Fachausschuss

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BAG BBW erarbeitet, welcher sich aus 10 Personen zusammensetzt und mit den „Leitli-nien – Bildung, Ausbildung und berufliche Teilhabe für Menschen mit Autismus – allge-meiner Arbeitsmarkt“ des Bundesverbandes Autismus Deutschland e. V., abgestimmt.

Die Qualitätskriterien wurden nach „Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität“ geordnet und werden nach Pflichtkriterien (P=diese Qualität muss vom BBW vorgehalten werden) und Empfehlungskriterien (E=diese Qualität wird empfohlen, kann aber auch durch an-dere kompensierende Maßnahmen oder auf anan-dere Art erbracht werden) unterschieden.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Fachausschuss die Pflichtkriterien noch einmal in zwei Ebenen aufgeteilt und durch die Pflichtkriterien (PP= notwendiges, nicht ersetzbares Kriterium) ergänzt (vgl. Krug 2017, S. 263).

In den folgenden Kapiteln sollen die Kriterien nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqua-lität dargestellt werden.

4.2.1 Kriterien der Strukturqualität

„Im Zentrum der Strukturqualität stehen zwei Themen: Zum einen spielt das Wissen der Einrichtung über Autismus sowie die Fachlichkeit, Erfahrung und das Verständnis aller beteiligten Mitarbeiter eine zentrale Rolle für eine erfolgreiche Qualifizierungsarbeit mit jungen Menschen mit einer Autismus-Störung. Zum anderen muss die Strukturqua-lität eines Berufsbildungswerks den besonderen Auftrag und Aufbau von Berufsbil-dungswerken entsprechen“ (Krug 2017, S. 264).

Dabei muss beachtet werden, dass neben den Werkstätten und Ausbildungsbüros, auch die Wohnbereiche, die Schulstruktur, Fach- und Versorgungsdienste an die besonderen Anforderungen angepasst werden. Dafür ist die Erstellung eines konkreten Konzeptes für die fachlich besondere Arbeit mit Menschen im Autismus-Spektrum unbedingt erforder-lich, denn nur so ist ein einheitlicher und zuverlässiger Qualifizierungsprozess möglich.

(vgl. Krug 2017, S. 264)

Im Folgenden werden die Kriterien der Strukturqualität in einer Tabelle (siehe Tabelle 1) aufgeführt, welche durch die zweite Pflichtebene von der Autorin ergänzt wurde.

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Tabelle 1: Strukturqualität Personalschlüssel/Profession

PP „Fachreferent Autismus“: mind. 1 Mitarbeiter (MA) als zentraler Ansprechpartner mit besonderer Qualifikation, z. B. durch den zertifizierten Autismustrainer des Bun-desverbands „autismus Deutschland e. V.“ (3 Wochen, Umfang 120 Stunden, mit Ab-schlussprüfung), der MA hält sein Wissen auf dem aktuellen Stand

PP „Fachdienst Autismus“: Schlüssel 1:40 (FD/TN [Teilnehmer] mit Autismus) inklu-sive Fachreferent Autismus, mit mindestens 40 Stunden autismusspezifischer Weiter-bildung; die MA halten ihr Wissen aktuell, indem sie jährlich mind. 1 Tag an einer Weiterbildung/Fachtagung zu einem spezifischen Thema des Autismus teilnehmen P TN mit Autismus werden durch feste Bezugspersonen begleitet

(Mentoren/Bezugs-personensystem o. ä.)

Zusatzqualifikation/Weiterbildung

PP jeder Mitarbeiter im Primärprozess Berufsbildungswerk, der mit Autisten arbeitet, ha-ben einmalig an einem Tag ein Einführungsseminar und an einem Tag ein Aufbause-minar zum Thema Autismus innerhalb eines Jahres teilgenommen (insg. 16 Stunden);

im Rahmen der ReZA [Rehabilitations-Pädagogische Zusatzqualifikation] wird das Wissen kontinuierlich aktualisiert

E es gibt einen Arbeitskreis Autismus, der sich mindestens viermal jährlich zu autis-musbezogenen Themen trifft (min. [sic!] 2 Stunden) und der offen ist für alle Mitar-beiter

Räumliche und sächliche Ausstattung

PP kleine überschaubare Wohneinheiten werden angeboten

P ruhige, reizarme Wohnform (z. B. Verdunkelungsmöglichkeiten) wird bei Bedarf ge-währleistet

P Mindeststandard Doppelzimmer, Einzelzimmer im Wohnbereich bei Bedarf vorhan-den

P Ruheraum/Rückzugsmöglichkeit steht für den Ausbildungs- und Schultag im BBW zur Verfügung

PP Reizabschirmung am Arbeitsplatz unter Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen wird ermöglicht (individuell, aber Zeitfenster wichtig)

E individuelle Lernortgestaltung

PP Bei räumlichen/zeitlichen/personellen Orientierungsschwächen werden entspre-chende Hilfen zur Verfügung gestellt/entwickelt

Technische Ausstattung

E individueller Internetzugang im Zimmer des Wohnbereiches

P bei Bedarf Reizabschirmung im Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereich durch techni-sche Hilfsmittel (z. B. Noice Cancelling Headsets, Stellwände)

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Verpflegung

E Beratungskompetenz im Bereich Ernährung vorhanden, z. B. Ernährungstraining E zeitliche und räumliche Flexibilität in der Essensversorgung

E Selbstversorgung kann im Einzelfall ermöglicht werden (z. B. Zwangsstörung)

Konzept

P eine Autismuskonzeption liegt explizit vor und kann angefordert werden

P das Konzept berücksichtigt in hohem Maße die Selbstbestimmung und Selbstbefähi-gung (Empowerment) und zielt auf die Überwindung der Teilhabeeinschränkungen ab

(Tabelle nach Krug 2017, S. 264 f.) 4.2.2 Kriterien der Prozessqualität

Beim Prozess der Ausbildung sind folgende Herausforderungen in den Blick zu nehmen:

„Um junge Menschen mit Autismus erfolgreich beruflich qualifizieren zu können, ist eine stark individualisierte, ausgesprochen personenzentrierte Grundorientierung über die gesamte Maßnahmedauer notwendig. Die sorgfältige Heranführung Betroffener an die neuen Lebensbedingungen, die mit dem Beginn der Qualifizierung verbunden sind, die Vorbereitung und Begleitung von Veränderungen im Qualifizierungsprozess (z. B.

Wechsel in ein Praktikum, Wechsel der Wohnform, personale Veränderungen, stei-gende Anforderungen im Ausbildungsfeld, usw.) sowie die Überführung in die an-schließende Arbeitstätigkeit sind zentrale Herausforderungen für eine erfolgreiche Ar-beit der Berufsbildungswerke mit Menschen mit Autismus“ (Krug 2017, S. 265).

Dabei besteht die erste Phase der gemeinsamen Arbeit aus einer differenzierten, autis-musspezifischen Diagnostik und Bedarfserhebung. Danach sind transparente und gut ab-gestimmte Planungsprozesse sowie eine widerspruchsfreie Maßnahmedurchführung mit wenigen Wechseln unabdingbar. Wichtig für die Berufsbildungswerke ist hierbei, dass sie hinsichtlich des jungen Alters ihrer Teilnehmenden neben den Rehabilitationsprozes-sen auch Habilitationsarbeit leisten müsRehabilitationsprozes-sen. Diese umfasst sowohl Erziehungs- und Per-sönlichkeitsbildungsarbeit als auch Verselbständigungsarbeit (vgl. Krug 2017, S. 265).

Nachfolgend werden die Kriterien der Prozessqualität tabellarisch (siehe Tabelle 2) dar-gestellt.

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Tabelle 2: Kriterien der Prozessqualität Aufnahmeverfahren

P Besichtigungs- und Beratungsmöglichkeit der Einrichtung sowie Vorstellungsge-spräch vor Aufnahme mit Bereitstellung autismusspezifischer Information durch den Fachdienst

PP im Aufnahmegespräch Erhebung autismusspezifischer, individueller Bedarfe (z. B.

Rituale, Verhaltensbesonderheiten, Elternkommunikation, Krisenpräventionsplan, Krisenintervention)

P besondere Bedürfnisse in der Orientierung werden ausreichend berücksichtigt (z. B.

feste Ansprechpartner, räumliche und zeitliche Orientierungshilfen)

Multiprofessionelles Assessment/Diagnostik

P die Diagnostik wird im Rahmen der Anforderungen an die Standardisierung auf die individuellen Bedürfnisse/Fähigkeiten des Teilnehmers angepasst (z. B. Pausen, Unterbrechungen)

P der besonderes autismusspezifische Förderbedarf wird erhoben

P die autismusspezifischen diagnostischen Instrumente sind bekannt und deren Ergeb-nisse werden berücksichtigt

Ausbildung/Beschulung/Verzahnte Ausbildung

E eine individuelle Maßnahmegestaltung ist möglich, besonders die Spielräume in der BvB werden genutzt

PP Erarbeitung und Bereitstellung individueller Strukturierungs- und Orientierungshil-fen für Arbeitseinteilungen, Zeitvorgaben und EntscheidungshilOrientierungshil-fen im Rahmen strukturierter Vorgehensweisen in Schule, Lernort, Wohnen und Ausbildung (z. B.

TEACCH-Ansatz [Treatment and Education of Autistic and related Communication handicapped Children])

PP die besonderen Bedürfnisse in der Ausbildung/Schule werden über strukturierte, kleinschrittige, didaktische Konzepte, Arbeitsbeschreibungen, Auftragsformulierun-gen aufAuftragsformulierun-genommen; die Konzepte können nachgewiesen werden (z. B. TEACCH-Ansatz)

P Übergänge werden sorgsam vorbereitet und begleitet

P bewusste Planung von Pausen- und Übergangszeiten bei Bedarf (z. B. Essenssitua-tion)

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Wohnen und Freizeit

P individuelle Bedarfsermittlung für Einzelzimmer

E die Kontinuität von Bezugspersonen wird in der Konzeption des Lernort Wohnen berücksichtigt

P autismusspezifische Trainingsangebote für lebenspraktische Handlungskompeten-zen

P Sicherheitstraining (z. B. Verhalten bei Alarmierungen) E gesundheitsfördernde Sport- und kreative Freizeitangebote

E spezielle Freizeitangebote werden ermöglicht; Vernetzung mit lokalen Gruppen (z.

B. Schachclub)

Begleitung/Beratung/Unterstützung

PP Autisten werden über den gesamten Zeitraum ihrer Maßnahme von einer festen Be-zugsperson (z. B. Mentor, Tutor) begleitet

PP eine zeitlich befristete 1:1 Begleitung ist bei Bedarf in den verschiedenen Lebensbe-reichen möglich

P eine zusätzliche Individualbegleitung durch andere Kostenträger wird unterstützt (z.

B. über das persönliche Budget)

E autismusspezifische Beratung der Eltern und Teilnehmer über Finanzierung, Per-spektiven, sozialrechtliche und sozialpsychiatrische Fragestellungen

PP Sicherstellung von autismusspezifischem Kompetenztraining einzeln und in der Gruppe (z. B. soziales Kompetenztraining, Mobilitätstraining) durch

- eigenes Angebot, - Netzwerkarbeit, - Inhouse-Schulungen

P Supervision/Intervision der Mitarbeiter

E offene und transparente Kommunikation mit den Eltern im Rahmen der gesetzli-chen Bestimmungen/Möglichkeiten

E Entwicklungsfortschritte im Verhalten der Teilnehmer werden den Eltern mitgeteilt und Fördermöglichkeiten im häuslichen Umfeld beschrieben (Elternberatung) P besonderes Absolventenmanagement (z. B. Bewerbertraining, Praktikumssuche

un-terstützen, Unterstützung bei der Jobsuche)

P die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs werden auf die besonderen Bedürfnisse überprüft und unterstützt

E Beratung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises E Beratung zur Beantragung einer gesetzlichen Betreuung

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Krisenprävention und Krisenintervention

PP individuelle Kriseninterventionspläne werden gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet

P Mobbingprävention, z. B. als Bestandteil im sozialen Kompetenztraining P Gewaltprävention

Integration und Nachbetreuung – Integration von Anfang an PP Vorbereitung der Betroffenen über

- Bewerbungstraining

- Kennenlernen des Betriebes

- Kennenlernen der Ansprechpersonen - Stärken-Schwächen-Profil

- Anbahnung der eigenen Anreise (z. B. Fahrkarte, Fahrplan, öffentliche Verkehrsmittel, …)

PP Vorbereitung des Betriebes (z. B. Informationsmaterial, ggf. Schulung)

P Ansprechpartner des BBW werden für den Betrieb bei Problemen, Krisen oder Fra-gen benannt

E individuelle Hilfen bei Bedarf, wie z. B.:

- Arbeitszeitregelung - Praktikumsbegleitung - Begleitete Einarbeitung

P Nachbetreuung der Teilnehmer nach Ausbildungsende mit Unterstützung durch den Fachdienst Autismus für sechs Monate

E Netzwerkarbeit (z. B. Integrationsfachdienst, Autismus-Zentrum, Eltern, Lobbyar-beit bei Ausbildungsberatern der IHK und HWK)

PP Klärung der Wohnsituation, Unterstützung bei sozialer Integration, Verselbstständi-gung in eigene Wohnung, Rückkehr ins Elternhaus

E positive Öffentlichkeitsarbeit

Vernetzung

E Das BBW hält Angebote für externe Kooperationspartner (Schule, externe Betriebe) bereit, um diese zu autismusspezifischen Bedarfen zu schulen.

P Das BBW leistet Netzwerkarbeit (z. B. Eltern, Elternverbände, autismuserfahrene Therapeuten und Kliniken in der Region, Beratung von Betrieben).

(Tabelle nach Krug 2017, S. 265 ff.)

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4.2.3 Kriterien der Ergebnisqualität

Die sich auf die Qualitätskriterien verpflichtenden Berufsbildungswerke vereinbaren da-mit die Erhebung und Nachweisung ihrer Ergebnisqualität in Bezug auf die Gruppe der Teilnehmer*innen im Autismus-Spektrum. Diese muss gesondert erfolgen und zudem müssen Abweichungen zu anderen Teilnehmer*innengruppen evaluiert werden. Dabei ist das vorrangige Ziel der Ergebnisqualität, dass die Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht schlechter gelingen soll, als bei Absolvent*innen mit anderen Behinderungen. Das Errei-chen dieser Vorgabe ist jedoch kein Kriterium, von der die Vergabe des Gütesiegels ab-hängig gemacht werden soll (vgl. Krug 2017, S. 268).

Die Kriterien der Ergebnisqualität werden in nachfolgender Tabelle (siehe Tabelle 3) dar-gestellt.

Tabelle 3: Ergebnisqualität

P Die Quote des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird autismusspezifisch jährlich ermittelt.

- Ziel ist: Die Vermittlungsquote ist nicht schlechter als bei anderen Teilnehmergrup-pen

P Sämtliche Übergänge werden erfasst.

P Abbruchquoten und Abbruchgründe werden evaluiert.

P Die Teilnehmerbefragung wird um Themen zu Autismus erweitert.

(Tabelle nach Krug 2017, S. 269)

0 II Praktischer Teil 46

II Praktischer Teil

Im nachfolgenden praktischen Teil sollen nun die im theoretischen Teil aufgeführten Grundlagen und Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Dabei steht der Implemen-tierungsprozess der Qualitätskriterien im Berufsbildungswerk Leipzig im Vordergrund.

Dieser ist selbstverständlich nur realisierbar, wenn Begriffe wie “Inklusion”, “Empower-ment” und “Neurodiversität” als selbsverständliche Maxime die Basis des ganzen Prozesses bilden. Es versteht sich von selbst, dass besonders nach dem Umsetzungs-prozess und einem erfolgreichen Zertifizierungsverfahren an diese Basis angeknüpft, diese gestärkt und diese stetig angepasst sowie verbessert wird. Dabei ist wie bereits im ersten Teil dieser Arbeit eingehend erläutert, eine inklusive Grundhaltung von essentieller Bedeutung. Die Autorin möchte diese Grundhaltung immer wieder herausstellen und darauf hinweisen, dass ohne ein Umdenken eine praktische Umsetzung wohl kaum möglich ist.

Der gesamte Umsetzungsprozess soll in Kapitel 5 dargestellt werden. Hier muss al-lerdings beachtet werden, dass dieser ein fortlaufender Arbeitsprozess ist, der sich bis zum Herbst 2020 strecken wird. Demzufolge wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch zu möglichen Änderungen im Ablauf kommen. Somit können neben den bereits imple-mentierten Kriterien, nur die genau beschrieben werden, die bereits in den Arbeitsprozess einbezogen wurden. Alle anderen finden inhaltlich noch keine Berücksichtigung.

Im Kapitel 6 befasst sich die Autorin mit Konzepten und Ansätzen zur Verbesserung und Ermöglichung von Teilhabe sowie deren mögliche Umsetzung in die Praxis. Auch wenn diese auf den ersten Blick eher ihren Platz im theoretischen Teil finden müssten, war es eine bewusste Entscheidung der Autorin, diese im praktischen Teil dieser Arbeit zu plat-zieren. Die vorgestellten Konzepte und Ansätze sollen erneut untermauern, wie wichtig es ist, Begriffe wie „Teilhabe“ und „Inklusion“ auch tatsächlich zu leben und zu prakti-zieren. Das bedeutet, sich der Herausforderung zu stellen und sich an dem inklusiven Prozess zu beteiligen.

Welche Möglichkeiten und Wege der beruflichen Teilhabe es für Menschen im Autis-mus-Spektrum gibt bzw. welche Institutionen oder Unternehmen sich dieser Herausfor-derung bereits stellen, möchte die Autorin im letzten Kapitel aufzeigen. Die Ergebnisse resultieren aus einer bereits bestehenden Netzwerkarbeit und Erfahrungen mit den Insti-tutionen oder Unternehmen sowie aus einer umfassenden Recherche.