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5.3 Prozessbeschreibung zur Implementierung der Qualitätskriterien

Nachfolgende Inhalte basieren auf nichtveröffentlichten Gesprächsprotokollen, welche zu den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit den am laufenden Arbeitsprozess teiligten Mitarbeiter*innen des BBW Leipzig, angefertigt wurden. Wenn Kriterien be-schrieben werden, sind diese sinngemäß dem Kriterienkatalog der BAG BBW entnom-men, welcher in Kapitel 4 bereits ausführlich dargestellt wurde. Das Berufsbildungswerk Leipzig rechnet mit einer Zertifizierung im Herbst 2020 und für diesen Zeitraum gibt es laut der BAG BBW 10 weitere Berufsbildungswerke, welche bereits ihr Interesse an einer Zertifizierung mitgeteilt haben.

Zu Beginn der Arbeit hat sich die Autorin mehrfach mit der Geschäftsbereichsleiterin und mit der Leiterin der Abteilung „Beratung und Diagnostik“ zur möglichen Vorgehens-weise und vor allem zum inhaltlichen Austausch getroffen. Der erste Arbeitsschritt um-fasste die Erstellung eines Projektplanes bzw. einer Timeline, um einen Überblick zu er-halten, in welcher Reihenfolge die Kriterien bearbeitet werden sollen (siehe Kapitel 5.3.1). Recht schnell wurde deutlich, dass die Kriterien „Personalschlüssel und Profes-sion“ (Fachreferent*in Autismus, Fachdienst Autismus), bzw. „Zusatzqualifikation und Weiterbildung“ (Seminare für Mitarbeiter*innen, Arbeitskreis Autismus) als erstes in den Fokus rücken müssen, da diese mit einzuhaltenden Fristen und umfangreicher Vorberei-tung einhergehen. Nach einigen internen Rücksprachen, konnte eine Mitarbeiterin fest-gelegt werden, die die Profession der „Fachreferentin Autismus“ übernehmen wird, da sich mindestens ein/e Mitarbeiter*in dafür qualifizieren muss. Die Qualifizierung kann an unterschiedlichen Standorten in Deutschland absolviert werden und muss 120 Stunden umfassen. Die zukünftige Fachreferentin hat ihre Ausbildung bereits im Oktober 2019 begonnen und wird diese im Oktober 2020 mit einer Abschlussprüfung beenden.

Der Fachdienst Autismus muss einen Schlüssel von 1:40 (inklusive Fachreferentin) vor-weisen und da aktuell die Zahl der Autist*innen mit 42 darüber liegt, muss eine zweite Person bestimmt werden. Diese wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch aus dem psych.-med. FD zur Verfügung stellen. Die einzelnen Aufgaben, mit denen sowohl die Fachreferentin als auch der Fachdienst betraut werden, sind nicht im Kriterienkatalog festgeschrieben, sondern obliegen dem BBW selbst. Aufgaben, die den Zertifizierungs-zeitraum und darüber hinaus betreffen, sind folgende: Kenntnisse über die Umsetzung der Qualitätskriterien und Auskünfte darüber, sowie Repräsentantin des Konzeptes, nach innen und nach außen. Dabei soll die Fachreferentin ihr Wissen zum Thema Autismus-Spektrum immer auf dem neuesten Stand halten, Diskussionen in Wissenschaft und Ge-sellschaft verfolgen und neue Forschungsergebnisse zur Kenntnis nehmen. Nach dem Er-halt des Siegels, obliegt der Fachreferentin, den Arbeitskreis vier Mal im Jahr

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fen und entsprechende Mitarbeiter*innen einzuladen. Weiterhin generiert die Fachrefe-rentin Weiterbildungsbedarfe und gibt diese an die entsprechende Stelle weiter, hält Kon-takt zum Autismuszentrum Leipzig bzw. regt einen fachlichen Austausch an und nimmt an den Netzwerktreffen „Autismus und Arbeit“ des Autismuszentrums teil. Sie soll zwei Mal jährlich über den aktuellen Stand im Fachausschuss des BBW Leipzig berichten und kann beratend bei Fallbesprechungen hinzugezogen werden, wenn es um Teilnehmer*in-nen im Autismus-Spektrum geht. Dabei fungiert sie schwerpunktmäßig als zentrale An-sprechpartnerin, Multiplikatorin, Beraterin und Steuerfrau. Für die Teilnehmer*innen muss gewährleistet sein, dass sie durch feste Bezugspersonen begleitet werden. Diese werden allerdings vorrangig durch die Mitarbeiter*innen des psych.-med. FD verkörpert und nicht zwingend durch die Fachreferentin.

Das Kriterium „Zusatzqualifikation und Weiterbildung“ betreffend, muss jede/r Mitar-beitende, die/der mit autistischen Teilnehmer*innen arbeitet, insgesamt 16 Stunden au-tismusspezifische Weiterbildungsseminare nachweisen können. Diese werden von Refe-rent*innen des Autismuszentrums Leipzig im Rahmen der „Pädagogischen Tage“ Anfang 2020 im BBW durchgeführt. Die inhaltliche Planung dafür ist bereits in Arbeit und wird stetig mit den Zuständigen des Berufsbildungswerkes abgestimmt. Da davon auszugehen ist, dass in Zukunft jede/r Mitarbeitende in Kontakt mit autistischen Teilnehmer*innen kommen wird und eine flächendeckende Qualität gewährleistet werden soll, werden alle Abteilungen daran teilnehmen. Zum Kriterium gehört auch, vier Mal jährlich einen Ar-beitskreis zu organisieren. Der erste ArAr-beitskreis fand bereits im September 2019 durch die Anleitung der Autorin mit Vertreter*innen aller Abteilungen statt. Inhaltlich wurde sich über den aktuellen Stand des Umsetzungsprozesses ausgetauscht und im Zuge dessen die einzelnen Kriterien vorgestellt bzw. Aufgabengebiete verteilt und weitere Arbeits-schritte vereinbart. Bis zum Erhalt des Siegels wird die Autorin die weitere Organisation des Arbeitskreises übernehmen.

Über den Kriterienkatalog hinaus hat die Autorin zudem diverse Aufgaben im Bereich Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit übernommen. Dazu gehören Vorträge zum Thema „Autismus“, im Rahmen der Vorbereitungswoche zu Beginn des neuen Ausbil-dungsjahres sowie zu Fachtagungen und Netzwerktreffen des BBW und dessen Koope-rationspartner*innen.

Die Kriterien „Räumliche und sächliche Ausstattung“, sowie „Technische Ausstattung“

bedürfen aufgrund der guten Ausgangslage des BBW keiner großangelegten Umbaumaß-nahmen. Das angegliederte Internat bietet kleine Wohneinheiten und bei Bedarf auch Ein-zelzimmer an. Zur Reizabschirmung am Arbeitsplatz sind Stellwände geplant, die mobil aufgestellt werden können. Abschließend dazu sind hier durch die Autorin für Dezember

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2019 ein Rundgang in allen Räumlichkeiten und Gespräche mit den einzelnen Abteilun-gen geplant, um einen konkreten Überblick zu erhalten. Das Kriterium „Verpflegung“

soll Anfang 2020 in Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung bearbeitet werden.

Da das Kriterium „Konzept“ sehr umfangreich ist und während des gesamten Umset-zungsprozesses durch den Fachdienst Autismus bzw. von der Autorin verfasst, ergänzt und optimiert wird, wird dieses in einem eigenständigen Unterkapitel dargestellt (siehe Kapitel 5.3.3).

Folgende Kriterien sind für Ende 2019 bzw. Anfang 2020 geplant: „Aufnahmeverfah-ren“; „Multiprofessionelles Assessment/Diagnostik“, „Ausbildung/Beschulung/Ver-zahnte Ausbildung“, „Begleitung/Beratung/Unterstützung“, „Krisenprävention und Kri-senintervention“, „Integration und Nachbetreuung“, „Vernetzung“ und „Kriterien der Er-gebnisqualität“ (ausführlicher dazu, siehe Kapitel 4). Für die Umsetzung dieser Kriterien, müssen sich die entsprechenden Abteilungen fachlich austauschen und unter Anleitung der Autorin Dokumentationen als Nachweise erstellen. Bezüglich des Kriteriums „Woh-nen und Freizeit“, ist festzustellen, dass hierfür aufgrund der bereits beschriebe„Woh-nen guten räumlichen Ausstattung lediglich ein paar Modifikationen notwendig sein werden.

Die Qualitätskriterien gehen mit genau festgelegten Nachweisen, Leitfragen und Stan-dards einher, die vom Fachausschuss „Autismuskompetenz“ der BAG BBW erarbeitet wurden. Das Arbeitspapier dazu wurde im November 2019 als Version 1.2 „Auflistung der Prüfmaterialien für den Zertifizierungstermin und Fragenkatalog für den Selbstbericht zur Zertifizierung für das Gütesiegel ‚Autismusgerechtes Berufsbildungswerk‘ der Bun-desarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke“ herausgegeben. Am Ende des Imple-mentierungsprozesses müssen diese Leitfragen und Standards beantwortet und im Rah-men eines Selbstberichtes eingereicht werden. Die Nachweise für die Kriterien müssen u. a. in Form von Dokumentationen, Beschreibungen, Protokollen, Methoden, Materia-lien, angeschafften Geräten, erfolgten Umbaumaßnahmen, angepassten Räumlichkeiten, Hinweisen für Leitsysteme und durch verantwortliche Mitarbeiter*innen erbracht wer-den.

5.3.1 Projektplan des Implementierungsprozesses

Die Projektplanung bzw. eine grobe Timeline war eine der ersten Aufgaben, mit der sich die Autorin gleich zu Beginn ihrer Arbeit im Rahmen des Implementierungsprozesses beschäftigte. In Absprache mit der Geschäftsbereichsleiterin und der Leiterin der Abtei-lung Beratung und Diagnostik sollte genau aufgelistet werden, in welchen Zeiträumen welche Kriterien implementiert werden müssen und vor allem, welche Positionen einer dringenden Bearbeitung bedürfen, da eventuell Fristen einzuhalten sind. Da sich z. B. die Qualifizierung für die Fachreferentin über ein Jahr streckt und abgeschlossen sein muss, wenn das Zertifizierungsverfahren beginnt, mussten hier erste Entscheidungen getroffen

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werden. Nachdem die Mitarbeiterin feststand, die die Profession des/der Fachreferent*in übernehmen wird, musste die Anmeldungsfrist zur Qualifikation, welche im Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2020 stattfinden wird, eingehalten werden.

Danach ging es in die Planung für die Zusatzqualifikationen bzw. der Weiterbildung zum Thema „Autismus“ für die Mitarbeitenden des BBW über. Das erste Treffen für den Ar-beitskreis Autismus wurde organisiert, welches vorrangig für die zukünftige Vorgehens-weise und die Festlegung der jeweiligen Beteiligten aus den einzelnen Abteilungen durchgeführt wurde. Nachdem feststand, welche Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Kriterien in Aktion treten, wurden Termine vereinbart, in denen es bereits um konkrete Inhalte und Vorgehensweisen zu folgenden Kriterien gehen sollte: Räumliche und Säch-liche Ausstattung; Technische Ausstattung; Verpflegung; Aufnahmeverfahren; Multipro-fessionelles Assessment und Diagnostik; Ausbildung, Beschulung und verzahnte Ausbil-dung; Wohnen und Freizeit; Begleitung, Beratung und Unterstützung; Krisenprävention und Krisenintervention; Integration und Nachbetreuung sowie Vernetzung.

Das Kriterium „Personalschlüssel und Profession“ befindet sich grundsätzlich bereits durch konkret festgelegte Personen und auszuführende Stellen in der Umsetzungsphase.

Bezüglich des Kriteriums „Konzeption“ stehen die Herangehensweise und die Beteiligten fest, jedoch ist die Verfassung des Autismus-Konzeptes ein fortlaufender Prozess, der den gesamten Umsetzungszeitraum betrifft. Die Kriterien der „Ergebnisqualität“ sind eben-falls Aufgaben, die bereits im Hintergrund ablaufen und noch autismusspezifisch ausge-richtet werden müssen. Dazu liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine autismusspe-zifischen Daten vor und es muss noch konkret geklärt werden, wie diese gesondert erfasst werden sollen.

Im Anhang Nr. 5 befindet sich der Projektplan zur Erlangung des Autismus-Gütesiegels in tabellarischer Form.

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5.3.2 Budgetplanung

Die Budgetplanung sollte bereits zu Beginn des Implementierungsprozesses als grobe Orientierung erstellt werden. Da das BBW Leipzig aufgrund seiner guten räumlichen und sächlichen bzw. technischen Ausstattung besonders im Bereich Wohnen und Freizeit be-reits einige Kriterien erfüllt, die materiell nicht mehr zusätzlich angeschafft werden müs-sen, umfassen diese den geringsten Kostenfaktor. Den größten Posten nehmen das Zerti-fizierungsverfahren (Audit) selbst, sowie die Personal- und Weiterbildungskosten ein, die erbracht werden müssen. Zur Aufstellung des Budgetplans hat sich die Autorin eingehend mit den zu erfüllenden Kriterien befasst. Zuvor gab es bereits Arbeitsgruppentreffen, in denen eine Auflistung vorgenommen wurde, welche Kriterien bereits grob erfüllt, welche teilweise erfüllt und welche noch nicht erfüllt sind. Dennoch hat sich die Autorin einen Überblick über die Arbeitsweise bereits vorhandener Ausstattung und Ressourcen ge-macht (siehe Kapitel 5.2) und Gespräche dazu mit der Geschäftsbereichsleiterin geführt.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Budgetplan erstellt, welcher bereits eingereicht und voraussichtlich Anfang 2020 freigegeben wird.

Nachfolgend werden die Kosten für das Zertifizierungsverfahren, das sogenannte Audit und der konkrete Budgetplan in tabellarischer Form dargestellt. Die Zahlen für die Kos-tenaufstellung ergeben sich aus den Angaben der Leiterin des Begleitenden Dienstes im Oberlin Berufsbildungswerk in Potsdam, welche sie im Rahmen des Expertinneninter-views (siehe Kapitel 5.4) gemacht hat.

Kostenaufstellung des Zertifizierungsverfahrens (Audit):

 ca. 2500 Euro für den/die Auditor*in von Autismus Deutschland e. V.

 2000 Euro den/die Auditor*in des Fachausschusses der BAG BBW

 1000 Euro für die Verwaltung im BBW Abensberg

 Fahrtkosten und Übernachtungskosten für beide Auditor*innen (abhängig vom Anfahrtsweg, dem genutzten Verkehrsmittel und vom Hotelvorschlag)

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Tabelle 4: Budgetplanung für den Implementierungsprozess

Kriterium Voraussichtliche Kosten

Personalschlüssel/Profession

Fachreferent*in Autismus ca. 2000 Euro (abhängig vom Anbieter) Zusatzqualifikation/Weiterbildung

Weiterbildung der Mitarbeiter*innen 80 Euro pro Stunde pro Referent*in (bei ca. 12 Zeitstunden = ca. 4000 Euro) Räumliche und sächliche Ausstattung

Ruheraum/Rückzugsmöglichkeiten (mind. 1 Raum; Ruhezonen mit Sicht- und Lärmschutz, individuelle Rückzugsmöglichkeiten)

Reizabschirmung am Arbeitsplatz (Stellwände, Noise Cancelling/Gehörschutz, Einzelarbeits-plätze)

Orientierung (Time Timer, Apps, Video)

z. B. Trennwand mit Akustikregulierung:

ca. 250 Euro

(2 Stück = 500 Euro) Stellwand: ca. 120 Euro (4 Stück = 520 Euro)

Noice Cancelling: ca. 200 Euro (2 Stück = 400 Euro)

Gehörschutz: ca. 20 Euro (4 Stück = 80 Euro) Time Timer: ca. 45 Euro (4 Stück = 180 Euro) Technische Ausstattung

Reizabschirmung im Arbeits-, Wohn- und Frei-zeitbereich durch technische Hilfsmittel (Noise Cancelling/Gehörschutz, Stellwände)

Kosten sind durch bereits laufende Ver-träge abgedeckt

Integration und Nachbetreuung

Öffentlichkeitsarbeit (Internetauftritt, Artikel, Zeitschriften, Infomaterial)

Kosten sind durch die bereits bestehende Öffentlichkeitsarbeit abgedeckt

Summe: ca. 7680 Euro

(Entwurf der Autorin)

Bezüglich der Kriterien der räumlichen und sächlichen sowie technischen Ausstattung muss sichergestellt sein, dass diese Möglichkeiten und Gegenstände jeder Zeit zur Ver-fügung stehen bzw. vorgehalten werden können, müssen aber nicht in jeder einzelnen Abteilung vorrätig sein.

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5.3.3 Autismus-Konzept

Die Beschreibung des Kriteriums „Konzept“ erfolgt im Katalog sehr komprimiert, was zum einen viel Interpretationsspielraum offen lässt und zum anderen die Kreativität der einzelnen BBW herausfordert. Dieses unterteilt sich in die „Autismus-Konzeption“ sowie die „Selbstbestimmung und Teilhabe“, ist sehr umfangreich und die Umsetzung findet fortlaufend über den gesamten Implementierungsprozess statt. Aufgrund dessen sollen die Anforderungen dafür in einem eigenen Unterkapitel Berücksichtigung finden.

Laut Kriterienkatalog lautet die Anforderung für das Autismus-Konzept: „Eine Autis-muskonzeption liegt explizit vor und kann angefordert werden“ (Krug 2017, S. 265). Der Nachweis des Kriteriums erfolgt somit durch die Einreichung des Konzeptes. Dieses

„[…] berücksichtigt in hohem Maße die Selbstbestimmung und Selbstbefähigung (Em-powerment) und zielt auf die Überwindung der Teilhabeeinschränkungen ab“ (ebd.

S.265). Die dazugehörigen Leitfragen wurden vom Fachausschuss Autismuskompetenz der BAG BBW erstellt und lauten wie folgt: „Wie ermöglichen Sie Selbstbestimmung und Selbstbefähigung?“ und „Wie ermöglichen Sie autismusspezifische Barrierefrei-heit?“ (BAG BBW 2019, S.6).

Nachfolgende Inhalte beruhen auf nichtveröffentlichten Ideen, Brainstorming und Ge-dankensammlungen der am Arbeitsprozess „Autismuskonzeption“ beteiligten Mitarbei-ter*innen, es sei denn diese werden durch andere Quellen gekennzeichnet. Das Konzept soll also die Grundhaltung des BBW widerspiegeln und damit die Inhalte und Arbeits-weise, sowie die Ansprüche an die eigene Arbeit mit Menschen im Autismus-Spektrum.

Es soll auf der Webseite für jeden zugänglich und nachvollziehbar in Kurzfassung er-scheinen. Die Fassung, die eingereicht wird, sollte umfangreicher sein und ca. fünf Seiten umfassen. Die inhaltliche Gestaltung obliegt dem BBW selbst, aber es sollten in jedem Fall die autismusspezifischen Angebote, Trainingsmodelle, Rahmenbedingungen, Ar-beitsweisen usw. genau beschrieben werden.

Da das Konzept ein fortlaufender Prozess ist und sehr viele Mitarbeitende involviert sind, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten bzw. einheitlichen Inhalte. Mit fol-genden Fragen sollten sich die Mitarbeitenden jedoch in der nächsten Zeit auseinander-setzen:

- Welche Rolle wird der Fachreferentin Autismus und dem Fachdienst Autismus zugeschrieben?

- In welchem Stundenumfang und mit welcher Mitarbeiter*innenzahl soll das ge-schehen?

- Wie werden die Teilnehmer*innen im Autismus-Spektrum begleitet und wie soll das aussehen?

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- Ist gleich von Beginn an der jeweiligen Maßnahme ein enger Kontakt und Aus-tausch mit den Mitarbeiter*innen von den Abteilungen: Ausbildung; Berufsvor-bereitender Bildungsmaßnahmen; Internat und weiteren begleitenden Diensten geplant, um eine durchgehend intensive, zielführende und umfassende Förderung und die dafür nötige Vernetzung gewährleisten zu können?

- Angebote des Fachdienst Autismus – Welche wären das? (z. B. Gruppen, Einzel-gespräche, Krisenintervention, Tutor*innen, Unterstützung und Begleitung zu Angeboten oder Terminen, Unterstützung und eventuelle Begleitung bei Beschu-lung, Unterstützung und Beratung von Kolleg*innen, Autismus-Weiterbildungen, Beratungsgespräche für Interessierte, Führungen, nachhaltigere und längere Be-treuung nach der Ausbildung)

- Wie sieht eine autismusspezifische Arbeitsplatzanpassung aus?

- Wie gestaltet sich eine intensive Vorbereitung auf Betriebe, Praktika usw. und welche Rolle spielt die Möglichkeit eines Job-Coachs?

- Sind Ausbilder*innen und Lehrer*innen in Krisensituationen materiell und inhalt-lich gut vorbereitet und ausgerüstet (z. B. durch Bereitstellung von Notfallkoffern, Materialsammlungen usw.)

- Besteht eine gute Vernetzung zu potentiellen Unterstützer*innen?

- Wie sind Eltern, Angehörige und das Helfer*innen-Netzwerk der Teilnehmenden involviert?

- Wie kommt bei dem gesamten Prozess die Selbstbestimmung und Teilhabe der Teilnehmenden zum Tragen?

Im Sinne der Selbstbestimmung und Teilhabe, sollte die Grundhaltung immer mit Leit-prinzipien wie „Empowerment“ und „Inklusion“ einhergehen. Folgende Leitmotive sind daher im Einklang mit Herriger unabdingbar: Unterstützung von Selbstbestimmung, Em-powerment als Selbstbemächtigung, Stärken-Perspektive, Abkehr von Paternalismus, Respekt vor der Autonomie von Autist*innen und Kooperation auf Augenhöhe (vgl. Her-riger 2009, o. S.). Diese Leitprinzipien finden sich auch auf der Webseite des BBW Leipzig und werden demzufolge bereits konzeptionell berücksichtigt.

Allerdings ist laut Herriger unbedingt zu beachten, dass sich die Umsetzung des Em-powerment-Konzeptes in die Praxis schwierig gestalten und mit vielen Hindernissen ver-bunden sein kann (vgl. Herriger 2014, S. 213).

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„Denn: Empowerment läßt sich nicht immer bruchlos in die Passformen bewährter me-thodischer Rezepturen und vorgegebener institutioneller Arrangements einpassen. Die im Arbeitsalltag eingespielten methodischen Routinen wie auch die festen Institutions-settings, in die der helfende Dialog eingespannt ist, schaffen Ecken und Kanten, an de-nen sich die Verwirklichung einer Empowerment-Praxis stoßen kann“ (Herriger 2014, S. 213.

Hier ist es vor allem wichtig, die am Implementierungsprozess Beteiligten zu ermutigen sowie zu bestärken und zu einer „[…] Renovierung des inneren und äußeren Zuschnitts sozialberuflichen Handelns“ […] anzuregen (Herriger 2014, S. 213). Indem die, in die Erstellung der Autismuskonzeption involvierten Mitarbeiter*innen aktiv mit in die inhalt-liche Gestaltung dessen einbezogen werden, ist eine Identifizierung mit dem Empower-ment-Ansatz bzw. einem damit verbundenen Perspektivwechsel eher realisierbar. Die Autismuskonzeption ist, wie bereits erwähnt, vor dem beginnenden Zertifizierungsver-fahren einzureichen. Wie sich dieses gestaltet und abläuft, soll im folgenden Unterkapitel beschrieben werden.

5.4 Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens –