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5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

6.1 Bisherige Maßnahmen

6.1.3 Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung von Grundlagenwerken/ASP

Innerhalb des Natura 2000-Gebiets kommen zahlreiche Tier- und Pflanzenarten des Arten-schutzprogramms Baden-Württemberg (ASP) vor, für die Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. werden. Darunter nach Rote Liste Baden-Württemberg geschützte Tierarten, wie Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius RL BW 1), Zierliche Moosjungfer (Leu-corrhinia caudalis – RL BW 1), Gebänderte Heidelibelle (Sympetrum pedemontanum – RL BW 2), Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale – RL BW 3), eine Sandbienen-Art

(Andre-na fulvida – RL BW 2) und Pflanzenarten, wie Armblütige Sumpfbinse (Eleocharis quin-queflora – RL BW 2), Bunter Schachtelhalm (Equisetum variegatum – RL BW 2), Dreikantige Teichbinse (Schoenoplectus triqueter – RL BW 1), Flache Quellsimse (Blysmus compressus RL BW 2), Gekielte Teichbinse (Schoenoplectus x carinatus – RL BW 1), Gelbes Zyper-gras (Cyperus flavescens – RL BW 2), Glanzstendel (Liparis loeselii – RL BW 2), Hartmans Segge (Carex hartmanii – RL BW 2), Herzblatt (Parnassia palustris – RL BW 3), Hohes Veil-chen (Viola elatior – RL BW 2), Kleefarn (Marsilea quadrifolia – RL BW 1), Kleiner Wasser-schlauch (Utricularia minor – RL BW 2), Lachenals Wasserfenchel (Oenanthe lachenalii – RL BW 2), Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe – RL BW 2), Reif-Weide (Salix daphnoides – RL BW 2), Salz-Bunge (Samolus valerandi – RL BW 3), Sommer-Schraubenstendel (Spir-anthes aestivalis – RL BW 1), Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre RL BW 2), Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris – RL BW 1) und Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris – RL BW 2).

Nachfolgend werden Arten des Artenschutzprogramms aufgeführt, die in den letzten 13 Jah-ren nachgewiesen werden konnten. Informationen zu Maßnahmen für den Erhalt der jeweili-gen Population sind in den Erhebungsböjeweili-gen des ASP nur teilweise enthalten.

 In Altenheim am Hochwasserdamm XI km 1, nördl. dem Gewann Unterer Wald, wur-de im Jahr 2009 die Sandbienen-Art Andrena fulvida (RL BW 2) nachgewiesen. Die Art wurde nur mit zwei Individuen festgestellt, muss aber am Fundort bodenständig sein, da die festgestellten Weibchen Pollen gesammelt haben. Das bisherige Schutz-konzept beinhaltet ein abschnittsweises Mähen von Teilflächen des Damms, um Nah-rungsengpässe zu vermeiden. Dieses Konzept sollte beibehalten werden, auch um die Gehölzsukzession zu unterbinden, die den Fußbereich des Hochwasserdamms beschattet.

 Die Riesen-Wollbiene (Anthidium septemspinosum) wurde zuletzt im Jahr 2012 in den Auenwiesen der Rheinaue am NSG Altwasser Goldscheuer nachgewiesen. Da nur einzelne Individuen beobachtet werden konnten, wird die Population als sehr klein eingeschätzt. Zum Erhalt der Art werden eine Mahd der Pfeifengras-Streuwiesen im September und die Entwicklung von artenreichen Wiesen im trocke-nen Bereich des Gebiets vorgeschlagen.

 Die zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis – RL BW 2) wurde zuletzt 2005 an zwei Standorten beobachtet, an einem dritten wurde eine Exuvie der Art gefunden.

Am Angelsee Holländerrhein in Ichenheim sowie am Gänsweidsee in Meißenheim wurde jeweils ein Männchen beobachtet. Am Hüttenwasser in Meißenheim wurde le-diglich eine Exuvie entdeckt. Es handelt sich um zwei von nur insgesamt sechs mit-telbadischen Vorkommen (einschließlich von zwei im Elsass), allerdings bestehen die Vorkommen seit Jahren nur aus wenigen Tieren. Die Vorkommen sollten bei der Pla-nung des Retentionsraum Ichenheim-Meißenheim-Ottenheim berücksichtigt werden.

 Das Vorkommen der Gebänderten Heidelibelle (Sympetrum pedemontanum RL BW 2) im NSG Sauscholle wurde in mehreren Jahren bestätigt, zuletzt im Jahr 2013. Es handelt sich um eine kleine bis mittelgroße, beständige Population. Die Po-pulation ist durch ungünstige, niedrige Wasserstände und potenziell auch durch Suk-zession gefährdet. Sofern die bisherigen Bemühungen zur Offenhaltung des Gebiets aufrechterhalten werden, sind die Voraussetzungen für einen Fortbestand der Art je-doch als günstig einzuschätzen. Zur Offenhaltung der Fläche sollte die extensive Mahd mit Abräumen des Mahdguts und schrittweiser Zurückdrängung der Gehölz-sukzession beibehalten werden.

 Die Hartmans Segge (Carex hartmanii – RL BW 2) wurde bei einer Begehung im Jahr 2005 im NSG Sauscholle festgestellt. Bei Beibehaltung der derzeitigen Bewirtschaf-tung ist keine Gefährdung für die Art erkennbar.

 Das Vorkommen des Glanzstendel (Liparis loeselii [1903] – RL BW 2) wurde 2010 im NSG Sauscholle bei Ichenheim bestätigt. Der Bestand stellt die letzte Population der

landesweit stark gefährdeten Art in der badischen Oberrheinebene dar. Gegenwärtig ist die Bewirtschaftung/Pflege ausreichend.

 In der Schlute „Hetzlerau“ westlich von Altenheim wurde 2007 eine kleine Population von Kleefarn (Marsilea quadrifolia – RL BW 1) festgestellt. Die Population ist in den Folgejahren durch die weitere Regeneration der Streuwiesen wieder verschwunden.

Auch durch die versuchsweise kleinflächige Beweidung mit Wollschweinen konnte der Erhalt der Art nicht erreicht werden.

 Von Lachenals Wasserfenchel (Oenanthe lachenalii – RL BW 2) wurden 2005 Vor-kommen in der Schlute „Hetzlerau“ gefunden. Bei Beibehaltung der aktuellen Pflege ist die Population wohl nicht gefährdet, allerdings bleibt die weitere Entwicklung noch abzuwarten. Die Art ist in Baden-Württemberg stark gefährdet. Das beschriebene Vorkommen hat sich zwar überwiegend aus einer Ausbringung entwickelt, aber der Biotop wurde so gut renaturiert, dass die Fläche inzwischen besonders schutzwürdig ist.

 Das Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris – RL BW 2) wurde zuletzt 2005 im NSG Sauscholle südlich der Straße kartiert. Die Art scheint die feuchtesten Bereiche der Pfeifengraswiesen zu bevorzugen. Diese Bereiche wurden in der Vergangenheit oft nicht gepflegt. Inzwischen werden jedoch wieder Teile der nassen Streuwiesen ge-pflegt. So wurde auch dort in den letzten Jahren gemäht. Da die Art zur Keimung vermutlich offene Bodenstellen oder Moospolster benötigt, sollte zumindest alle zwei Jahre gepflegt werden. Jährlich neue Fahrspuren und Bodenanrisse, wie sie z. B. bei nassen Verhältnissen im Rahmen der Wiesenpflege entstehen, sind für die Erhaltung auch dieser Art erforderlich.

 Im NSG Sauscholle wurden 2004 zwei Funde von Sumpf-Löwenzahn (Taraxacum sectio Palustria – RL BW 2) dokumentiert. Im Norden des NSGs, wenige Meter vor dem nach Osten anschließenden Schilfbestand, wurden ca. zehn blühende Pflanzen festgestellt. Bei Beibehaltung der regelmäßigen Pflegemahd ist keine Gefährdung für die Art auf dieser Fläche erkennbar. Der zweite Fundort befand sich 20 Meter nörd-lich der Straße. Dort befanden sich kleinflächig an zwei Stellen jeweils ca. 15 blühen-de Pflanzen in einer gepflegten Streuwiese. Auch hier ist bei Beibehaltung blühen-der Pfle-gemahd keine Gefährdung erkennbar. 2008 wurde in einer Obstwiese nördlich des NSGs Sauscholle eine mittelgroße Population erfasst. Dort sind Maßnahmen zur Förderung der Population wichtig.

 Im Jahr 2006 wurde eine kleine Population des Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre – RL BW 2) im nördlichen Teil des NSGs Sauscholle festgestellt. Vermutlich wurde die Samenbank der Art im Boden durch die intensive Pflegemahd und die kleinflächig damit verbundenen Bodenverwundungen aktiviert. Kleinflächige Fahrspuren und Bo-denanrisse sollen daher auch künftig im Rahmen der Wiesenmahd provoziert wer-den.

 Im NSG Sauscholle wurde 2012 eine mittelgroße Population des Kleinen Wasser-schlauchs (Utricularia minor – RL BW 2) kartiert. Bei gleichbleibender Pflege ist der Bestand nicht gefährdet.

 Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Syn: Maculinea teleius, neu Phengaris te-leius – RL BW 2) [1059] wurde 2006 im NSG Sauscholle festgestellt. Es handelte sich um eine kleine Lokalpopulation, die durch ihre geringe Größe und die Isolation akut in ihrem Bestand bedroht ist. In der näheren Umgebung wurden damals trotz Nachsuche keine weiteren geeigneten Lebensraumflächen gefunden. Maßnahmen zum Erhalt der Population sind daher die Abstimmung der Mahdtermine mit den Er-fordernissen für die Art, d. h. am besten Wechselmahd (jeweils eine Hälfte der Fläche bis Mitte Juni, die andere Hälfte ab Mitte September). Außerdem sollte die benach-barte Wiesenfläche für die Art entwickelt werden, um die Lebensraumfläche für die isolierte Population zu erweitern.

 Über konkrete Maßnahmen zur Förderung der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mer-curiale – RL BW 2) [1044] im Gebiet ist nichts bekannt.