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3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.3 Fachplanungen

Für einen Großteil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswer-ke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor.

Die Waldbiotopkartierung liegt im Stand 2016 für den Gesamtwald FFH-konform aufbereitet vor. Die Außenarbeiten wurden im Auftrag der FVA Baden-Württemberg von Mai bis Oktober 2008 durchgeführt und im Jahr 2009 in den Monaten Mai bis September vervollständigt. Eine umfassende Nachbearbeitung und Aktualisierung seitens der FVA fand im Jahr 2016 statt.

Die Flächen des Natura 2000-Gebiets sind im Regionalplan Südlicher Oberrhein (2017) zum größten Teil als Wald und Gewässer ausgewiesen. Das Gebiet ist außerdem durchge-hend als „Kernflächen, Trittsteine und Verbundkorridore des Biotopverbunds“ gekennzeich-net. Im MaP-Gebiet liegen fünf fachrechtlich geschützte Überschwemmungsgebiete. Zwi-schen Wittenweier und Allmannsweier sowie Ottenheim und Ichenheim sind direkt am Rhein

„Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz ohne HQ100-Ausnahmevorbehalt“

ausgewiesen. Bei Neuried-Altenheim befinden sich laut Regionalplan ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und ein Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstof-fen. Von Goldscheuer bis Kehl sind Flächen als landwirtschaftliche Vorrangfluren der Stufe 1 ausgewiesen.

Flächennutzungspläne liegen für die Gemeinden Kehl, Meißenheim, Neuried, Schwanau und Willstätt vor. Für Kehl und Willstätt wurden Landschaftspläne erstellt, für Kehl zudem ein Biotopverbundplan. Zur Erweiterung der Baggerseen Dreibauerngrund in Goldscheuer bzw.

Altenheim und Blattsee in Neuried-Ichenheim liegen Landschaftspflegerische Begleitpläne vor, die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen beschreiben. Weiter steht der wirtschaftungsplan 2009 der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Hierzu wurden im Be-reich des Natura 2000-Gebiets bereits Maßnahmen umgesetzt (s. Kap. 6.1.6).

Ziel des Integrierten Rheinprogramms (IRP), ein Programm des Landes Baden-Württemberg, ist die Verbindung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein mit der Erhaltung bzw. Renaturierung der Oberrheinauen im Bereich der Rückhalteräume. Geplant sind im Rheinabschnitt zwischen Basel und Mannheim an insgesamt 13 Standorten Hoch-wasserrückhalteräume zu schaffen: Im südlichsten Rückhalteraum wurden frühere Auenbe-reiche eingetieft und in Richtung Norden wurde der Bau und Einsatz von gesteuerten Rück-halteräumen geplant und z. T. bereits umgesetzt (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/FuA-IRP.aspx#antwort1).

Gegenstand des IRPs sind die etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts durch Rhein-hauptdämme ausgegrenzten und bis in die 1960er Jahre vom Rhein überflutbaren Bereiche der Rheinaue. In diesen Auenbereichen wurde bereits mit der Tullaschen Rheinkorrektion der Rhein begradigt und die Dynamik der Auengewässer stark eingeschränkt.

Mit dem Staustufenbau in den 1960er bis 1970er Jahren wurden die meisten Auenbereiche vom natürlichen Abflussgeschehen abgekoppelt. Der Verlust der Überflutungsflächen führt zu einer starken Zunahme der Hochwassergefahr unterhalb der Staustufenstrecke ab Iffez-heim. Der Versuch, den Auencharakter der vom Rhein abgetrennten Auenbereiche durch regelmäßiges Einleiten und Aufstauen kleiner Mengen von Rheinwasser zu erhalten, erwies sich als erfolglos. Um die Hochwassergefahr wieder zu verringern und den Auwaldcharakter, so weit wie möglich zu erhalten bzw. wiederherzustellen, wurde schließlich der Rückhalte-raum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO) entwickelt. Im Bereich des FFH-Gebiets 7512-341 „Rheinniederung von Wittenweier bis Kehl“ und des Vogelschutzgebietes 7512-401 „Rheinniederung Nonnenweier bis Kehl“ sind mehrere gesteuerte Hochwasserrückhalte-räume vorhanden bzw vorgesehen. Regelmäßige ökologische Flutungen zwischen den sel-tenen Hochwassereinsätzen sollen, in Abhängigkeit vom natürlichen Abflussgeschehen im Rhein, den Auwaldcharakter der Wälder und auenähnliche Lebensgemeinschaften in den Rückhalteräumen soweit wie möglich erhalten oder wiederherstellen.

Im Bereich des FFH- und Vogelschutzgebietes liegen dabei vier Hochwasserrückhalteräume und zwei Überschwemmungsgebiete:

 Von der südlichen Grenze des FFH- und Vogelschutzgebiets bis zum Hauptwehr Gerstheim liegt der nördliche Bereich des Hochwasserrückhalteraums Elzmündung.

Dieser Rückhalteraum ist derzeit im Bau. Aus Gründen der Umweltverträglichkeit werden die Überflutungshöhen bei Hochwasserrückhaltung auf ca. 2,5 m über mittle-rer Geländehöhe begrenzt. In Abhängigkeit vom natürlichen Abflussgeschehen im Rhein sollen regelmäßige Überflutungen im Rückhalteraum durchgeführt werden.

 Unterhalb des Hauptwehres Gerstheim und an den Rückhalteraum „Elzmündung“

anschließend, erstreckt sich die noch frei vom Rhein überflutbare Rheinaue südwest-lich von Schwanau-Ottenheim. Dieser Auenbereich ist nicht Bestandteil des Rückhal-teraums Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO). Das bei Hochwasserrückhaltung oder ökologischen Flutungen aus dem Rückhalteraum Elzmündung abfließende Wasser durchströmt aber auch diesen Bereich. Die ökologischen Flutungen sollen auch in den tieferen Lagen dieses Raums die Entwicklung auenähnlicher Zustände

sicherstellen. Die an der Nordspitze des Auenbereiches gelegene Mündung des Ot-tenheimer Altrheins wurde im Hinblick auf die größeren Wassermengen aufgeweitet und fischpassierbar umgestaltet.

 Nördlich von Schwanau-Ottenheim bis zum Kieshafen Meißenheim wird der Hoch-wasserrückhalteraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO) geplant. Aus Gründen der Umweltverträglichkeit werden auch hier die Überflutungshöhen bei Hochwasser-rückhaltung auf ca. 2,5 m über mittlerer Geländehöhe begrenzt und regelmäßige öko-logische Flutungen im Rückhalteraum durchgeführt.

 An den Rückhalteraum IMO schließt im Norden die Retentionsfläche „Ichenheimer Rheinwald“ an. Dieser Bereich des Rheinwaldes wird genutzt, um bei Hochwasser-rückhaltung in den Poldern Altenheim, das von Süden zufließende Wasser des Alt-rheinzuges aufzunehmen. Bei ökologischen Flutungen in den Poldern Altenheim strömt das Flutungswasser der Polder in diesen Rheinwald zurück. Dies führt zu Überflutungen der tiefer gelegenen Flächen.

 Der nördlich anschließende Rückhalteraum Polder Altenheim gehört zu den größten Hochwasserrückhalteflächen am Oberrhein. Der Bau wurde bereits vor der IRP-Rahmenkonzeption und der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung in einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich beschlossen. Die Überflutungs-höhen bei Hochwasserrückhaltung entsprechen deshalb noch nicht den heutigen Standards des IRP. Um die Empfindlichkeit von Vegetation und Fauna gegen diese hohen Überflutungen zu verringern, werden in den Poldern Altenheim seit 1987 re-gelmäßige ökologische Flutungen durchgeführt.

 Das Wasser der Polder Altenheim fließt in den unterhalb des Hauptwehres Straßburg angrenzenden Überflutungsbereich des Rückhalteraums Kulturwehr Kehl/Straßburg ab. Dieser ist der bei weitem größte Hochwasserrückhalteraum am Oberrhein. Wie die Polder Altenheim wurde er noch vor Einführung der Umweltverträglichkeitsprü-fung konzipiert. Er dient bei normalen Rheinabflüssen dem Aufstau des Rheinwas-sers im alten Rheinbett, um so die GrundwasRheinwas-serstände auf beiden Seiten des Rheins zu stützen. Zur Hochwasserrückhaltung kann der Wasserstand des Rheins durch den Wehrbetrieb um bis zu sechs Meter angehoben werden. Entsprechend den Zielen des Rückhalteraums Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO) sind inzwischen auch im Überflutungsbereich des Kulturwehrs Kehl/Straßburg ökologische Flutungen ein-geführt worden.

Für die Planfeststellung der beiden neuen Hochwasserrückhalteräume waren bzw. sind im Planfeststellungsverfahren umfangreiche Umweltgutachten, Natura 2000-Verträglichkeits-studien und artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich. Auch für die Einführung ökologi-scher Flutungen in den bestehenden Rückhalteräumen war die Umwelt- und Natura 2000-Verträglichkeit nachzuweisen. Aus diesen verschiedenen Studien liegen für das FFH- und Vogelschutzgebiet vergleichsweise umfangreiche Bestandsaufnahmen vor.

Folgende FFH-Lebensräume und -Arten sowie Vogelarten sind im FFH-Gebiet vom Rückhal-teraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO) in den oben beschriebenen Rückhalteräu-men betroffen:

Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [91E0*] und Hartholzauenwälder [91F0] kommen im Gebiet nur in geringem Umfang vor, da diese Lebensraumtypen an das Vorliegen eines zu-mindest naturähnlichen Überflutungsregimes gebunden sind.

Kalk-Magerrasen [6210] kommen an verschiedenen Stellen in den Rückhalteräumen vor, oft als orchideenreiche Bestände [6210*]. Anhand der Vorkommen in den Poldern Altenheim und im Kulturwehr Kehl/Straßburg lässt sich zeigen, dass seltene Überflutungen bei Hoch-wasserrückhaltungen zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen der Kalkmagerrasen füh-ren. Regelmäßige Überflutungen würden dagegen zu einer Eutrophierung führen und sind deshalb auf geeignete Weise zu vermeiden. Durch eine gezielte Pflege der Rhein-hauptdämme haben sich auf weite Strecken auch die Dammböschungen zu Kalkmagerrasen

entwickelt, oft in orchideenreicher und damit prioritärer Ausprägung. Wasserwirtschaftlich erforderliche Umgestaltungen der Dämme führen zu erheblichen Beeinträchtigungen, aber auch zur Vergrößerung der potenziellen Flächen für Kalkmagerrasen. Die Vermeidungs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungsverfahren geklärt.

Pfeifengraswiesen [6410] kommen in den vom Rückhalteraum Ichen-heim/Meißenheim/Ottenheim (IMO) betroffenen Bereichen des FFH-Gebiets nur an wenigen Stellen kleinflächig vor. Wie bei den Kalkmagerrasen ist auch bei diesem Lebensraumtyp der Schutz vor häufigen Überflutungen und Nährstoffeinträgen zu beachten.

Auf weiten Strecken haben sich die früher aufgrund schlechter Wasserqualität weitgehend wasserpflanzenfreien Fließgewässer wieder zu Fließgewässern mit flutender Wasservegeta-tion [3260] entwickelt. Die in vielen Gewässern massiven Ablagerungen von Feinsedimenten stellen eine Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps dar. Es ist zu erwarten, dass die öko-logischen Flutungen und der im Zuge der IRP-Maßnahmen vorgesehene Rückbau von Stau-anlagen zu einer deutlichen Aufwertung der Gewässer führen.

Die Kalkreichen, nährstoffarmen Stillgewässer mit Armleuchteralgen [3140], die sich im Rückstau des Altrheinzuges befinden, könnten von regelmäßigen Überflutungen profitieren.

Gießen binnenseits der Rückhalteräume werden durch den zukünftig regelmäßigen Grund-wasseranstieg wieder ein naturnäheres, vom Rheinabfluss geprägtes Abflussregime aufwei-sen. Isolierte, abflusslose Gewässer könnten hingegen einen Nährstoff- und Sedimenteintrag erfahren und werden daher ggf. langfristig negativ beeinflusst.

Die meisten geschützten Vogelarten werden von den geplanten Flutungen durch den Rück-halteraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (IMO) wenig betroffen. Im Einzelfall ist die Wir-kung auf Wasservögel zu klären, die in Gewässernähe brüten. Zum einen sind hier gelegent-lich Verluste durch Überflutungen unvermeidgelegent-lich, zum anderen kann eine naturnahe Entwick-lung der Uferbereiche neue Lebensräume schaffen.

Im Arteninventar des FFH-Gebiets befinden sich einerseits einige mobile Arten, für welche die bislang fehlende Dynamik als Beeinträchtigung eingestuft werden kann (z. B. Gelb-bauchunke (Bombina variegata) [1193] und Kammmolch (Triturus cristatus) [1166]). Ande-rerseits gibt es auch Arten, für die eine Überflutung den Verlust von Lebensstätten zur Folge haben könnte (z. B. der Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]).

Von den nach FFH-Richtlinie geschützten Fischarten konnte bislang nur der Bitterling (Rho-deus sericeus amarus) [1134] regelmäßig nachgewiesen werden. Von Bachneunauge (Lam-petra planeri) [1096] und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) [1145] liegen nur Einzelfunde vor. Die anadromen Wanderfischarten Lachs (Salmo salar) [1106], Maifisch (Alosa alosa) [1102], Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) [1099] und Meerneunauge (Petromyzon mari-nus) [1095] konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Inbetriebnahme von Fischaufstiegen an den Rheinstaustufen ist allerdings mit deren Einwanderung zu rechnen.

Die Schaffung des Rückhalteraums bietet aus naturschutzfachlicher Sicht die Chance, die durch menschliche Eingriffe stark veränderte Landschaft am Oberrhein teilweise wieder in eine naturnähere Überflutungsaue zurückzuführen. Dennoch führen die für den Betrieb des Rückhalteraumes erforderlichen baulichen Maßnahmen wie beispielsweise die baulichen Veränderungen an Gewässern oder der Sanierung der Hochwasserdämme zu Eingriffen, die zu entsprechenden temporären Störungen führen werden. Während es innerhalb der Bau-phase zu Verlusten von Lebensräumen und Beeinträchtigungen von Lebensstätten kommen wird, ergeben sich nach den Maßnahmen für verschiedene FFHLebensraumtypen und -Arten auf großen Flächen verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten.

Solche Verbesserungen sind insbesondere bei den Fließgewässern mit flutender Wasserve-getation [3260], den Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [91E0*] und der Hartholzauen-wälder [91F0] zu erwarten. Von den FFH-Arten werden vor allem Bitterling (Rhodeus seri-ceus amarus) [1134], Bachneunauge (Lampetra planeri) [1096] und Schlammpeitzger (Mis-gurnus fossilis) [1145] von der Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit und damit der Erweiterung ihrer Lebensräume profitieren. Bei den beiden Amphibienarten Gelbbauch-unke (Bombina variegata) [1193] und Kammmolch (Triturus cristatus) [1166]) war ursprüng-lich eine Beeinträchtigung durch die Flutungen erwartet worden. Tatsächursprüng-lich haben die

Be-stände in den Poldern Altenheim jedoch seit Beginn der ökologischen Flutungen zugenom-men.

Naturschutzfachlich und -rechtlich relevant ist es, bei den IRP-Maßnahmen die Erhaltung der FFH-Lebensraumtypen und Lebensstätten von FFH-Arten sowie die Erhaltung der nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten weitestgehend zu gewährleisten bzw. den Eingriff durch die Hochwasserrückhaltemaßnahme zu minimieren oder ggf. durch Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Um das Ausmaß der Auswirkungen auf diese Lebensraumtypen und Lebensstätten zu überprüfen, wird bzw. werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach § 34 BNatSchG erforderliche Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt.

3.2 FFH-Lebensraumtypen

Die in Tabelle 2 (s. Kap. 2.2) aufgeführten FFH-Lebensraumtypen werden im Folgenden nä-her beschrieben und bewertet. Eine Übersicht über Abweichungen bei der Kartierung im Ma-nagementplan gegenüber den im Standarddatenbogen genannten Lebensraumtypen sowie eine Flächenbilanzierung sind Tabelle 9 im Anhang C zu entnehmen.

Im Natura 2000-Gebiet wurden insgesamt zwölf Lebensraumtypen erfasst, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützt sind. Eine besondere Verantwortung gilt für die Erhaltung der prioritären Lebensraumtypen (gekennzeichnet mit „*“). Im gesamten FFH-Gebiet sind Fließ-gewässer mit flutender Wasservegetation [3260] der flächenmäßig größte Lebensraumtyp und erstrecken sich über eine Fläche von ca. 154 ha. Im Offenland nehmen die Mageren Flachland-Mähwiesen [6510] mit ca. 68 ha im Vergleich zu den übrigen Lebensraumtypen die größte Fläche ein. Innerhalb des Walds besitzen die Hartholzauenwälder [91F0] den größten Flächenanteil. Mit den Nachweisen im Offenland liegt der Lebensraumtyp Auenwäl-der mit Erle, Esche und Weide [91E0*] insgesamt bei etwa 32 ha.

Die Bewertung des Erhaltungszustands erfolgt in drei Stufen: A - hervorragender, B - guter und C - durchschnittlicher bzw. beschränkter Erhaltungszustand. Die Kriterien sind für die jeweiligen Lebensraumtypen und Arten im MaP-Handbuch (LUBW 2013) beschrieben.

Für einige Lebensraumtypen wurde eine Mindestflächengröße für ihre Erfassung und Bewer-tung im Managementplan festgelegt. Bestände dieser Lebensraumtypen unterhalb der Min-destfläche sind auch ohne kartografische Darstellung Lebensraumtypfläche. Sie sind zu er-halten bzw. bei naturschutzrechtlichen Eingriffsbeurteilungen zu berücksichtigen.

In den Lebensraumtypbeschreibungen werden u. a. Pflanzenarten genannt, die in der Roten Liste (RL) des Landes Baden-Württemberg (LfU 1999) aufgeführt sind. Es gibt folgende Ge-fährdungskategorien, nur die mit „*“ gekennzeichneten Kategorien werden in runden Klam-mern hinter dem Artnamen aufgeführt:

1 - vom Aussterben bedrohte Arten*

2 - stark gefährdete Arten*

3 - gefährdete Arten*

4 - potenziell durch Seltenheit gefährdete Arten 5 - schonungsbedürftige Arten

V - Arten der Vorwarnliste*

G - gefährdete Arten, Gefährdungsgrad unklar. Gefährdung anzunehmen D - Daten ungenügend

Des Weiteren werden gesetzlich geschützte Arten (§) nach der Bundesartenschutzverord-nung (BArtSchVO) angegeben.

Folgender im Standarddatenbogen bislang nicht genannter Lebensraumtyp konnte nachge-wiesen werden:

 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald [9160]

Folgender, im Standarddatenbogen bislang nicht genannter, Lebensraumtyp konnte nicht mehr nachgewiesen werden:

 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer [3130]