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2 Zusammenfassungen

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

2.4.1 FFH-Lebensraumtypen

Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer [3130], Kalkreiche, nährstoff-arme Stillgewässer mit Armleuchteralgen [3140] und Natürliche nährstoffreiche Seen [3150]

Zur Erhaltung der arten- und strukturreichen Wasser- und Ufervegetation sowie der Lebens-raumfunktion der Stillgewässer im MaP-Gebiet sollte die Besonnung insbesondere flachufri-ger und flacher Stillgewässer, aber auch der Ufer von Bagflachufri-gerseen durch abschnittsweises

„Auf-den-Stock-setzen“ beschattender Gehölze wiederhergestellt und erhalten werden. Dies vermindert zudem den Laubeintrag und damit die Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) sowie Verschlammung dieser Gewässer. Der Verlandungsprozess wird ebenfalls verlang-samt. Stark verlandete bzw. verschlammte Stillgewässer sollen zur Erhaltung ihrer Lebens-raumfunktion schonend entschlammt werden.

Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260]

Bei den Bächen des Offenlands ist mehr Dynamik erforderlich. Insgesamt günstig ist der Wechsel von gehölzbestandenen und gehölzfreien Uferbereichen. Der Erhalt der Ufergehöl-ze mit abschnittsweisem „Auf-den-Stock-setzten“ soll ein vielfältiges Mosaik aus unterschied-lichen Altersstadien der Gehölz- und Unterwasservegetation entstehen lassen. Als Erhal-tungsmaßnahme wird außerdem an Fließgewässern, die direkt an Äcker grenzen, die Etab-lierung eines mindestens zehn Meter breiten, pestizid- und düngefreien Gewässerrandstrei-fens entlang aller Uferstrecken vorgeschlagen. Somit werden Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen reduziert und die Wasser- bzw. Habi-tatqualität für Wasserorganismen verbessert. Die regelmäßige Mahd der Gewässerrandstrei-fen vermeidet zudem die Etablierung bzw. Ausbreitung invasiver Neophyten.

Im Wald sind für die Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260] keine Erhal-tungsmaßnahmen vorgesehen. Dies kann bei Bedarf jedoch geändert werden.

Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation [3270]

Der Lebensraumtyp Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation [3270] kann ohne aktive Maßnahmen in derzeitigem Zustand erhalten werden. Der Lebensraumtyp ist aufgrund der geringen gewässeruntypischen Wasserstandsschwankungen (insbesondere Niedrigwasser-phasen) erheblich unterrepräsentiert. Im Rahmen von Maßnahmen an Fließgewässern soll-ten gewässertypische Wasserstandsschwankungen und Gewässerstrukturen wiederherge-stellt werden, um diesen Lebensraumtyp auf größerer Fläche zu regenerieren.

Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände*) [6210/6210*]

Die Kalk-Magerrasen [6210/6210*] sind im Natura 2000-Gebiet häufig Refugien zahlreicher seltener und gefährdeter Arten. Zur Erhaltung sind sie nicht zu düngen und jährlich ein- bis zweimal zwischen Ende Juni und September zu mähen. Das Mähgut ist abzuräumen. Durch die vollflächige, an floristischen Zielen ausgerichtete Mahd verlieren allerdings viele Tierarten überlebensnotwendige Habitatrequisiten. Insbesondere wenn in der erreichbaren Umgebung keine geeigneten Ausweichhabitate z. B. für blütenbesuchende Insekten zur Verfügung ste-hen, sollen daher ca. 20 % der LRT-Fläche von der Mahd ausgespart bleiben. Dies gilt vor allem für isolierte Vorkommen des Lebensraumtyps. Bei jährlicher Rotation dieser Brachen bleibt der Lebensraumtyp erhalten.

Pfeifengraswiesen [6410]

Die Pflege und Weiterentwicklung der teilweise erst in jüngster Zeit wiederhergestellten Pfei-fengraswiesen [6410] des Natura 2000-Gebiets ist zu gewährleisten. Die Flächen sind unter naturschutzfachlicher Anleitung zu pflegen; i. d. R. ist hierzu eine jährliche Mahd mit Abräu-men des Mähguts zwischen Mitte September und Ende März erforderlich. Bei dichtwüchsi-gen Beständen sollte zusätzlich eine Hälfte der Fläche jährlich wechselnd Ende Mai gemäht und das Mähgut abgefahren werden, um den Standort wieder auszuhagern. Die Streuwiesen des FFH-Gebiets sind eine nutzungshistorische Besonderheit der Region und weisen zahl-reiche seltene und gefährdete Arten auf. Brachen und Gehölzbestände auf früheren Vor-kommen des Lebensraumtyps sollen wieder zu Pfeifengraswiesen regeneriert werden.

Feuchte Hochstaudenfluren [6430]

Feuchte Hochstaudenfluren [6430] sind im FFH-Gebiet entlang von Fließgewässern nur spärlich vorhanden. Sie sollen durch „Auf-den-Stock-setzen“ von Ufergehölzen bzw. Zurück-drängen von Gehölzsukzession an weiteren Stellen entwickelt werden. Die mindestens zehn Meter breiten, pestizid- und düngefreien Gewässerrandstreifen sollen jährlich ein- bis zwei-schürig gemäht werden. Dadurch wird zudem die Etablierung bzw. Ausbreitung invasiver Neophyten vermieden. Wie bei [3260] bereits erläutert, ist ein vielfältiges Mosaik durch den Wechsel unterschiedlicher Altersstadien für eine hohe Biodiversität anzustreben.

Magere Flachland-Mähwiesen [6510]

Zum Erhalt Magerer Flachland-Mähwiesen [6510] sollen entsprechende Bestände zweischü-rig gemäht, das Mähgut abgeräumt und eine Düngung unterlassen oder nur in geringen

Mengen aufgebracht werden.

Auf Verlustflächen muss der Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen [6510] wieder-hergestellt werden, insofern sich auf diesen Flächen keine Nasswiesen oder Magerrasen entwickelt haben. Da ein Teil der Wiesen in den letzten Jahren intensiv genutzt wurde und nur noch eine geringe Artenzahl ohne Magerkeitszeiger aufweist, ist eine Wiederherstellung durch Extensivierungsmaßnahmen in absehbarer Zeit (sechs Jahre) nur schwer möglich.

Hierfür sind gegebenenfalls Ersatzflächen zu entwickeln.

Günstige Entwicklungsmöglichkeiten neuer Flächen des Lebensraumtyps sind vor allem in den Obstbaumwiesengebieten im Sundheimer Grund und westlich von Goldscheuer sowie westlich und südwestlich von Ichenheim vorzufinden. Auch hier soll die vielschürige Mahd extensiviert und das Mähgut abgeräumt werden.

Kalkreiche Niedermoore [7230]

Der Lebensraumtyp Kalkreiche Niedermoore [7230] kann im FFH-Gebiet ohne aktive Maß-nahmen in der aktuellen Qualität erhalten werden.

Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald [9160]

Die Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [9160] können durch die Fortsetzung der natur-nahen Waldwirtschaft weiter gepflegt werden. Dabei sollen insbesondere die Eichenanteile erhalten bleiben. In den im Gebiet befindlichen Schutzgebieten findet eine besondere Pflege statt, die den Vorgaben der Schonwald- und Naturschutzgebietsverordnungen entsprechen soll. Für die gesamte Fläche ist die Bejagung so anzupassen, dass eine aktive Verjüngung der Eiche (Quercus spec.) ermöglicht wird. Als Entwicklungsmaßnahme ist die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Alt- und Totholz vorgesehen. Um die für die Eichenwirtschaft erforderlichen Lichtverhältnisse herstellen zu können und zur gleichen Zeit Artenschutzaspekten gerecht zu werden, sollen kleinflächig Alt- und Totholzanteile an-gereichert werden.

Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [91E0*]

Die Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [91E0*] im Offenland sind überwiegend schmal ausgebildet und bestehen meist nur aus einer Baumreihe je Bachseite. Zum Erhalt des Le-bensraumtyps sollen Abschnitte der Auwaldstreifen alle zehn bis 20 Jahre „Auf-den-Stock-gesetz“ werden. Langfristiges Ziel ist es, durch erhöhte Gewässerdynamik stärker strukturier-te Gewässer und Ufer auch im Bereich des LRT zu entwickeln. Zudem sollen standortheimi-sche Baumarten gefördert bzw. standortfremde entfernt werden.

Auf den Flächen, die von Naturschutzgebieten oder Schonwäldern überdeckt sind, gelten die entsprechenden Naturschutzgebiets- bzw. Schonwaldverordnungen. Im Rahmen der Maß-nahmen „Besondere Pflege in Schutzgebieten“ und „Kopfweidenpflege“ sind sowohl die För-derung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Alt- und Totholz zur Erhöhung der Habitatbaumanzahl im Lebensraumtyp, als auch die Pflege abgängiger bzw. auseinan-derbrechender Kopfweiden zur Sicherung und Entwicklung dieser seltenen Habitatstruktur vorgesehen. Gegen das Auseinanderbrechen der Silberweiden-Kopfweiden (Salix alba) soll-ten überalterte Bestände (spätessoll-tens ab ca. 20 cm Durchmesser der Triebe) wieder regel-mäßig „Auf-den-Stock-gesetzt“ werden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass auch die Brutvo-gel- und Totholzkäferfauna abgestorbener Silberweiden wertgebend ist.

Hartholzauenwälder [91F0]

In den Hartholzauenwäldern [91F0] ist zur Erhaltung des Lebensraumtyps die Anpassung der Bejagung (insbesondere die Einrichtung von Bejagungsschwerpunkten) vorgesehen, um langfristig eine aktive Verjüngung der Stiel-Eiche (Quercus robur) zu erreichen. Auch in die-sem Lebensraumtyp ist zusätzlich die besondere Pflege in Schutzgebieten vorgesehen. Die Entwicklungsmaßnahmen umfassen die Förderung der standortheimischen Baumarten und dort insbesondere die Förderung der Stiel-Eiche (Quercus robur). Dazu kommt die Förde-rung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Alt- und Totholz, die einen Aus-gleich zu erhöhten Freistellungsflächen für die Eichenwirtschaft bilden sollen.