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Wie läßt sich Selbsthilfe und Solidarität konkret verregeln?

im Kontext der Seniorenselbsthilfe

2 Institutionalisierung und konkrete Arbeit

2.5 Das Konzept "Zeitgutschrift" und seine konkrete Ausgestaltung

2.5.2 Wie läßt sich Selbsthilfe und Solidarität konkret verregeln?

Ihre Konkretisierung erfahren die Leitziele in institutionellen Regelungen, deren wichtigste im folgenden kurz beschrieben und in ihrer Bedeutung skizziert werden.

Die Kategorie des einbezogenen Tätigkeits- und Hilfenspektrums und der Zielgruppe fragt danach, ob - am einen Pol - darauf abgezielt werden soll, "möglichst vielen (tatsächlichen und potentiellen) Mitgliedern (...) möglichst häufig bei einer möglichst breiten Palette von Tätigkeiten Ge-legenheit einerseits zum eigenen Engagement, anderseits zur qualitativ und kostenmäßig zufriedenstellenden Bedarfsdekung zu eröffnen" (Of-fe/Heinze 1990: 308f.), um einerseits das quantitative Ziel breiter Beteili-gung zu erreichen, andererseits die Wahrscheinlichkeit zu mehren, daß Nachfragen nach Leistungen das jeweils passende Angebot gegenüber-steht und umgekehrt? Werden damit vielleicht auch Tätigkeiten und Lei-stungen einbezogen, die nicht unbedingt einem dringlichen Bedarf ent-sprechen, sondern "nur" dem besseren oder leichteren Leben dienen?

Am anderen Pol der Möglichkeiten sind die "Ein-Gut-Ökonomien", in de-nen Haushalte sich gegenseitig mit einer mehr oder weniger standar-disierten Leistung versorgen.

In den Seniorengenossenschaften wird bislang die größte Aufmerk-samkeit dem vermeintlich dringlicheren Spektrum

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tierter Hilfeleistungen zuteil, am deutlichsten bspw. in jenem Projekt, in dem seniorengenossenschaftlich-freiwilliges Engagement zunächst nur in der Mitwirkung in der Tagespflege vorgesehen ist. In einem anderen Ort werden die versorgungsorientierten Dienste explizit und absichtlich preislich höher bewertet. Wichtige neue Schwerpunktsetzungen sind be-züglich dieser versorgungsorientierten Perspektive allerdings von der seit einiger Zeit mit hoher Intensität betriebenen Entwicklungsarbeit für die Verankerung des Börsengedankens und entsprechende Institutiona-lisierungen zu erwarten.

Zwischen Ein-Gut-Ökonomien und solchen, die einen möglichst hohen Grad der Diversifikation zu erreichen suchen, existieren "mittlere" Be-grenzungsregeln z.B. in Form der Nichteinbeziehung komplexerer oder qualifikationsintensiver Leistungen. Entsprechende Festlegungen haben für die Entwicklungsperspektiven große Tragweite, wenn man bedenkt,

"daß nur ein ausgesprochen 'multifunktionales' Tauschnetz bei größeren und (z.B. nach Alter und Sozialstatus) heterogenen Bevölkerungsgrup-pen den Anreiz zur Beteiligung hervorrufen wird, und daß deswegen nur ein funktional 'diffuses' Netz in die Größenordnung hineinwachsen kann, in der es sich ohne kostspielige öffentliche Subvention stabilisieren kann" (Offe/Heinze 1990: 187).

Anrechnungsfragen: Ein ganzes Bündel von Überlegungen kreist dar-um, wie mit Leistungen und Hilfen zu verfahren ist, die bereits in unent-geltlicher Form (Vereinsaktivitäten, Ehrenamt, spontane Hilfen) oder a-ber z.B. von Familienangehörigen erbracht werden. So wird fast üa-berall irgendwann das Problem diskutiert, was passiert, wenn pflegende Ange-hörige auf die Idee kommen könnten, ihre Dienste anderswo und dann gegen Verrechnung zu leisten.62

Altersgrenzen sind ein wichtiges und naheliegendes Beispiel für kate-goriale Schließungsregeln. Sie werden von der Modellkonzeption nicht vorgeschrieben. Die Ausschreibung fordert lediglich, daß die Senioren-genossenschaft "sich bei Mitgliedern und DienstleistungsnutzerInnen

62 Die Geschäftsordnung eines Ortes regelt: "Leistungen, die von einem in ge-rader Linie bis zum dritten Grade Verwandten oder von dessen Ehegatten erbracht werden, sind nicht zu entschädigen, sofern diese überwiegend der verwandten Person zugute kommen".

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überwiegend aus älteren Menschen zusammensetzt" (Ausschreibung 1990: 6). Die Diskussion von Altersgrenzen und deren mögliche Verre-gelung bezüglich der Zeitgutschrift wird davon bestimmt, ob eher die Er-bringerInnenseite im Vordergrund steht oder die Ausrichtung als Altenhil-feinstitution.

Teilweise wird daran gedacht, eventuell nur für die NehmerInnenseite ein Mindestalter festzulegen. Die Aktivität der einen krankheitsbezo-genen Selbsthilfegruppe im Seniorengenossenschaftsprogramm bezieht sich explizit auf alle Alter, die von Demenz betroffen werden können.

Wie bei der Erörterung des Leistungsspektrums haben Entscheidungen bezüglich Zugangskriterien auf der Leistungs- und EmpfängerInnenseite systematische Auswirkungen auf die sozialpolitische Leistungsfähigkeit des Austauschnetzes - dies insbesondere mit Blick auf die gesell-schaftliche Einkommens- und Vermögensverteilung wie hinsichtlich des biographischen Längsschnitts.63

Die Altersgrenze ist nur eines möglicher Ausschlußkriterien für Mitglie-der, Gebende und Nehmende. So wird diskutiert, ob auch Nichtmitglie-der LeistungsempfängerInnen werden können (vgl. entschieden Ar-nold/Mändle 1991), oder wie mit auswärtigen Interessierten verfahren wird.64

63 Offe und Heinze formulieren eine Art Gesetzmäßigkeit: "Austauschnetze der hier untersuchten Art (können; U.O.) unter normativen und sozialpolitischen Gesichtspunkten nur dann relevant und attraktiv sein (...), wenn es gelingt, eine sachliche, soziale und zeitliche 'Mischstruktur' zu realisieren. Das bedeutet konkret, daß die Transaktionen die soziale Grenze zwischen denen, die 'viel Zeit und wenig Geld' haben, und denen, für die das Umgekehrte gilt, ebenso überspannen müßten, wie die Grenze zwischen den Anbietern und Nachfragern verschiedener Leistungskategorien und in der Zeitdimension die Grenze zwischen Lebensaltern. (...) Hier ergeben sich (...) schwierige Konstruktionspro-bleme, deren erfolgreiche Lösung freilich nur ein weiteres Paradox zutagetreten lassen würde: das Paradox nämlich, daß sozialpolitisch attraktive Problemlö-sungen nur von Strategien zu erwarten sind, die sich nicht auf die Lösung von sozialpolitischen Problemen (z.B. im Armuts- und Pflegebereich) spezialisieren und beschränken" (Offe/Heinze 1990: 267f.; Herv. i.T.).

64 Die bisher vorliegenden Vorschläge sehen unterschiedliche Regelungen vor. In einem ersten Projekt sollen LeistungsnehmerInnen Mitglieder sein oder werden.

In einem zweiten Projekt ist die Mitgliedschaft für den Hilfeanspruch

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Noch weiter ins Detail gehen Überlegungen zu Gültigkeitsein-schränkungen, die bis hin zu Bedarfsüberprüfungen reichen. So wird mit großem Ernst diskutiert, Hilfeempfang nur bei Vorliegen bestimmter Mindesthilfsbedürftigkeit oder gar Pflegebedürftigkeit zuzulassen. Von einem Handwerkerdienst werden schon bisher Einsätze dann abgelehnt, wenn der Eindruck besteht, daß die Nachfrager sehr wohlhabend sind und das Angebot von ihnen mißbraucht werden soll. Auch "Ansparzei-ten" nach Maßgabe des Lebensalters oder Wertsteigerungen je nach Ansparzeit werden erwogen. Tendenziell engen solche Überlegungen das Modell auf versorgende, betreuende, eher pflegenähere Tätigkeits-spektren ein, verlegen den Charakter hin auf Altenhilfe und appellieren an den Gedanken der Vorsorge für bzw. Versicherung vor eigener Hilfs-bedürftigkeit.

Ganz anders etwa argumentieren Verfechter eines Wertverfallsme-chanismus, die die Umlaufgeschwindigkeit und die Zahl der Transaktio-nen erhöhen wollen. Diese Möglichkeit wird allerdings in den Modellorten nicht diskutiert (vgl. zu Theorie und internationaler Empirie Offe/Heinze 1990: 215). In einer solchen Ausrichtung rückt dann auch die hierzulan-de sehr stark diskutierte Vertrauenssicherung auf hierzulan-der Seite hierzulan-der Anbiete-rInnen eher in den Hintergrund, die Frage danach, wie eine Einlösungs-garantie auf erworbene Dienstleistungsansprüche gegeben werden kann.

Es ist deutlich, daß dieses Problem insgesamt eher von Vorständen und Beiräten - vermutlich aber auch von Nicht-Aktiven - thematisiert wird, als von den Aktivitätsbereiten selbst. Die "Delegiertendiskussion"

ist inzwischen stark dadurch bestimmt worden, daß K. Hummel in die-sem Punkt gerne auf ausländische Erfahrungen verweist, denen zufolge nur ein vergleichsweise geringer Anteil von Zeitgutschriften schließlich tatsächlich eingelöst wird. Manche Modelle vertrauen auf die monetäre Deckung geleisteter Hilfen auf dem Genossenschaftskonto; an einem Ort wurde halboffiziell überlegt, ob gegebenenfalls die öffentliche Hand setzung. In einem dritten Projekt wird über die Preise gesteuert: Sie betragen für Hilfeempfang DM 10,- für Nichtmitglieder und DM 6,50 für Mitglieder. Auch die Ausschreibung schloß "Tarifstaffelungen (...) nach Mitgliedschaft und Ein-kommen der Dienstleistungsnehmer" (Ausschreibung 1990: 5) nicht aus.

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eine Art Ausfallbürgschaft übernehmen könnte, etwa durch die Finanzie-rung wohlfahrtsverbandlicher Dienste, die bei eigenen Leistungsgrenzen zugekauft werden könnten.

Ein anderes Feld, auf dem Vertrauen zu sichern ist, ist das der Quali-tät der Leistungen. Maßnahmen zur QualiQuali-tätssicherung wurden bislang in den Seniorengenossenschaften nicht entwikelt (vgl. zu diesem Prob-lem Offe/Heinze 1990: 299ff.).

Wie bei jedem Tauschmedium sind die Preisbildung und die Konver-tierbarkeit von zentraler Bedeutung. Die Ausschreibung bestimmt lapi-dar: "Die Seniorengenossenschaften erheben für ihre Dienstleistungen Entgelte. Diese sollen kostengerecht kalkuliert und marktangemessen festgelegt werden" (Ausschreibung 1990: 5). Mehrere Seniorengenos-senschaften diskutieren Modelle, nach denen die HilfeempfängerInnen für unterschiedliche Dienste differenzierte Preise zu zahlen haben, die HilfegeberInnen je nach Leistungskategorie mal Zeitgutscheine, mal Geldbeträge erhalten; weitere Differenzierungen werden für Mitglieder und Nichtmitglieder vorgeschlagen. Damit würden weite Teile des Tau-sches auf beiden Seiten von der Marktlogik bestimmt.65

In allen Projekten wird die Diskussion um den "Wert" der erbrachten Arbeit für GeberInnen und NehmerInnen mit großem Engagement ge-führt.66 Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle schlagen auf der Kostenseite

65 Offe/Heinze (1990: 131ff.) dokumentieren und diskutieren ein kanadisches Mo-dell, in dem die Gegenleistung teils in Geld-, teils in einer alternativen Neben-währung ("green dollars") aufgeteilt werden kann.

66 Das Projekt mit der diesbezüglich stärksten Differenzierung sieht folgende Regelungen vor: Die EmpfängerInnen haben gemäß den Vorstellungen des Vorstands für unterschiedliche Hilfekategorien unterschiedliche Preise zu zah-len: Der erste Entwurf nach langen Verhandlungen im Vorstand unterscheidet unter dem Stichwort "betreutes Wohnen" die eher verbindlichen hauswirt-schaftlichen Hilfen, für die der höchste Betrag, nämlich DM 12,-, von den Hilfen-ehmerInnen zu zahlen wären. Im Bereich, wo "sonstige Hilfen (...) erwünscht aber nicht garantiert erbracht werden müssen", werden DM 6,- (für Beratung, Vorlesen oder Sitzwachen) bis DM 8,50 (für handwerkliche Hilfsdienste) vorge-schlagen. Die "Tagesbetreuung", die eher auch als Unterstützung für pflegende Angehörige konzipiert ist, kostet DM 7,-: für "Dasein" und die "Erledigung von Arbeitend für und um den Pflegenden".

In einem anderen Projekt kosten die unterschiedlichen Leistungen einheitlich

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einen durchsichtigen und durchgängigen Satz von DM 10,- vor (Stand 1991). Dieses Argument entspringt auch dem Gedanken einer frühzeiti-gen Normierung abgrenzbarer qualitätsgesicherter Leistunfrühzeiti-gen mit Blick auf eventuelle Kostenübernahmen etwa durch Krankenkassen oder den Sozialhilfeträger. Bei manchen Orten ist zu berücksichtigen, daß z.B. die Sozialstationen neue Preisfestsetzungen für ihre Dienstleistungen im Gefolge der Gesundheitsreform- und Pflegeversicherungsgesetzgebung gerade erst vornehmen, bisweilen werden Tarife in Absprache mit den örtlichen Nachbarschaftshilfen festgelegt.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Preisdiskussion vor Ort eine gewichti-ge Rolle spielt, ist das Argument der Konkurrenz in bezug auf andere, insbesondere aber kommerzielle Anbieter. Es wird naturgemäß ganz besonders für Fahr- und Handwerksdienste debattiert, Gespräche mit Industrie- und Handelskammern sind vielerorts erfolgt.

Die auch von Offe und Heinze mit gewichtigen Argumenten vorge-schlagene "reine" Lösung, nur Zeit gegen Zeit ohne "Preis"differenzieru-ngen zu verrechnen und ohne Konvertierbarkeit in Geld zu ermöglichen (vgl. Offe/Heinze 1990: 318ff.), stößt zwar offenkundig bei vielen Interes-sierten auf große Sympathie, wird aber bislang nirgends erwogen.67 Dies ist umso erstaunlicher, als auch die "reine" Lösung letztlich auf ein Mo-dell kommunikativ vermittelten Marktausgleichs hinausläuft.

Verteilungsrelevant und emotionsbeladen sind schließlich die Fragen der Übertragbarkeit und der Vererbbarkeit: Dürfen Jüngere für ihre

den nur nach Mitgliedschaft differenzierten Satz von DM 10,- bzw. DM 6,50. Die HelferInnen bekommen pauschal pro Stunde DM 4,- als Auslagenersatz, darüberhinaus wird ihnen eine Stunde als Dienstleistungsanspruch gutgeschrie-ben. Der überschüssige Geldbetrag geht an die Genossenschaftskasse.

67 Bereits in einer frühen Phase der Diskussion (März 1991) bekannten aktive Nachbarschaftshelferinnen in einem Projektort im einkommensstarken Stuttgarter Nahraum, daß eine Zeitgutschrift im Vergleich zum damals gültigen Satz der Nachbarschaftshilfe (DM 11,50 für die ErbringerInnen) durchaus attraktiver wäre. Eine Sonderstellung nimmt die dortige Seniorengenossen-schaft mit ihrer in hohem Maße auf die Tagespflege orientierten Geschäfts-ordnung ein, die bestimmt, daß Entschädigungen in Geld ausgeschlossen sind:

"Der Verein strebt an, Leistungen mit Gegenleistungen zu vergüten. Er behält sich eine Entschädigung in Sachleistungen (...) vor", der örtliche Seniorenge-nossenschaftsbeirat nennt als diesbezügliches Beispiel Ausflüge.

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gehörigen Ansprüche ansparen? Sollten Übertragungen nur zu Lebzei-ten zugelassen werden? Wäre nicht anstatt der personengebundenen Übertragbarkeit die Spendenmöglichkeit in einen anonymen Fonds als einziger Übertragungsmodus der bessere Weg? Wären nicht unverhei-ratet zusammenlebende Paare Eheleuten gleichzustellen?68

Als "Lohn" für Leistung wird nicht nur Dienstleistungsanspruch dis-kutiert. Als weitere Gratifikationen und damit als Anreize sind Vorzugs-regelungen bei der Heimplatzvergabe ebenso im Gespräch - und üben in der Öffentlichkeit große Faszination aus - wie anspruchsvoll gestalte-te, bisweilen kombiniergestalte-te, Reise-, Fortbildungs- und überregionale Be-gegnungsangebote etwa von seiten der Geschäftsstelle schon Reali-tät.69

Ein weiteres und vieldiskutiertes Merkmal ist die regionale Aus-dehnung des Geltungsbereichs. Die diesbezügliche empirische Tat-sache einer im Alter eher geringen Wohn-Mobilität qualifiziert die Wort-führerInnen einer möglichst gleich grenzüberschreitenden Übertrag-barkeit entweder als noch aktive Angehörige der höher mobilen Berufe, als überdurchschnittlich situierte Ältere oder als überzeugte Anhänger modernisierter Institutionen gerade im Altenbereich, die Optionalität in jeder Hinsicht in Orientierung an marktförmigen Modellen zu optimieren versuchen.

Bleibt noch die technisch-organisatorische Realisierung und Ausges-taltung, die für Bekanntheit, Motivation, Passung zwischen Angebot und Nachfrage und Schwellenüberwindung nicht belanglos ist. Sie reicht

68 In einer Seniorengenossenschaft wurde festgelegt, daß beim Ausscheiden aus der Genossenschaft sowohl die Einlage als auch der Wert der nicht ausgelö-sten Arbeitsleistungen zurückerstattet wird. Die Geschäftsordnung eines ande-ren Ortes bestimmt: "Die beim Verein erworbenen Ansprüche auf Gegenleistun-gen sind übertragbar und zwar zwischen Ehegatten, sofern beide Mitglieder sind; von Kindern auf Eltern oder umgekehrt, sofern bei allen Beteiligten eine Mitgliedschaft vorliegt". Von der Mitgliederversammlung wurde die letztge-nannte Bestimmung zusätzlich auf Stiefkinder und Stiefeltern ausgedehnt.

69 Auf die geringe Reichweite von Bildungsangeboten sei hier nur hingewiesen, vgl. Schütz/Tews (1991: 65 ff.). Entsprechende Veranstaltungen werden vom MAGS als Projektträger entwickelt und insbesondere für Genossenschaftsmit-glieder angeboten und gesponsort.

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vom Design eventuellen Computereinsatzes70 über Werbe- und Öffent-lichkeitsstrategien bis zu Transparenz der und Vertrauen in die Rege-lungen, die Erreichbarkeit einer Einsatzzentrale oder Börse usw.

Es ist beim Gesamtkomplex der Zeitgutschrift deutlich geworden, daß neben "technischen" Aspekten (wie dem Verwaltungsaufwand etc.) ins-besondere die vermuteten motivationalen Wirkungen als Kriterium der Ausgestaltung im Vordergrund stehen. Denn bei der Zeitwährung han-delt es sich ja nicht in erster Linie um ein neutrales Allokationsverfahren, sondern - jedenfalls vor dem Hintergrund sozialpolitischer Erwägungen - um ein Anreiz-, Mobilisierungs- und Identifikationsprogramm. Angesichts dessen, daß im deutschen Sprachraum nur sehr spärliche Erfahrungen vergleichbarer Institutionen existieren und die sonstigen Evaluationen entweder nicht rezipiert oder für nicht übertragbar gehalten werden, wird

70 Einerseits wird bereits Software erarbeitet, andererseits werden ganz schlichte Modelle praktiziert (Rapportbücher in einem Ort) oder vorgeschlagen (Modell Kirchenbildchen/Märkchenkleben in einem anderen Projekt). Die schon mehr-fach zitierte Geschäftsordnung bestimmt: "Arbeitsleistungen der Vereinsmit-glieder werden auf einem Zeitkonto erfaßt. Eine Arbeitsstunde entspricht einer Punkteanzahl auf dem Zeitkonto von 4 Punkten. Arbeitsleistungen unter einer Viertelstunde werden nicht erfaßt. Die Arbeitszeit ist auf einem speziellen Vor-druck einzutragen, von der zuständigen Leiterin der Tagespflege abzuzeichnen und dem jeweiligen Geschäftsführer zur Erfassung zu übergeben".

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im wesentlichen mit impliziten Wirkungsannahmen operiert, die sämtlich im Kontext der Thematisierung ökonomischer Kalküle stehen. Dies wird nochmals Thema eines eigenen Abschnitts sein.

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C Innovationslinien der Altenpolitik