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Kodifizierung des Regimewechsels: Die Verfassungsreform vom

5. Politische Neugründung und institutioneller Wandel in

5.3 Institutionalisierung des neuen Regimes

5.3.4 Kodifizierung des Regimewechsels: Die Verfassungsreform vom

Wie in Moskau stand auch in Ufa das Jahr 1993 im Zeichen verstärkter Bemühun-gen, den Kampf um Macht und politische Richtungen auf eine neue Verfassungs-grundlage zu stellen und damit zugleich einige Errungenschaften der letzten Jahre festzuschreiben. Die ersten Bemühungen in diese Richtung reichten bis in das Jahr 1990 zurück. Schon kurz nach den Wahlen hatte der Oberste Sowjet Baschkiriens eine sechzigköpfige Verfassungskommission unter dem Vorsitz Rachimovs einge-setzt und war damit dem Beispiel des Obersten Sowjets der RSFSR gefolgt. Der Kommission gehörten alle Minister, zahlreiche KP-Nomenklaturisten, aber auch juristische Fachleute an.220 In der kurzen Hochphase demokratischer Euphorie, von der die Wahlen des Jahres 1990 begleitet waren, stand die Notwendigkeit ei-ner neuen Verfassung nicht in Zweifel. Doch die Aufgabe, eine bestandsfähige konstitutionelle Grundlage für ein Gemeinwesen zu schaffen, dessen Konturen im Innern wie nach außen noch im Fluß waren, widerstand einer schnellen Lösung.

Die Unzeitgemäßheit der mittlerweile etliche Male ergänzten und in Teilen wider-sprüchlichen Brežnev-Verfassung stand den meisten Abgeordneten durchaus deut-lich vor Augen, der Machtkampf des Jahres 1992 tat in dieser Hinsicht ein

220 Interview mit Enikeev, Ufa, 14.3.1996.

ges. Doch fehlte es lange Zeit in der baschkirischen Elite an dem für die Bildung einer qualifizierten Mehrheit erforderlichen Basiskonsens.

Insgesamt lassen sich vier Faktoren identifizieren, die die Verabschiedung einer neuen Verfassung für die Republik Baschkortostan lange Zeit verhinderten:

(1) Die baschkirischen Verfassungsgeber standen schon rein technisch vor einer nicht unerheblichen Aufgabe. Es bestand allgemeine Einigkeit, daß die neue Verfassung im ganzen ein demokratisches Gemeinwesen konstituieren sollte, daß zugleich aber die bloße Adaption eines westlichen Vorbildes ohne Be-rücksichtigung der spezifischen postsowjetischen Situation nicht in Frage kam. Für ein solches Vorhaben mangelte es zum einen an der erforderlichen juristischen Expertise221, zum anderen gab es nur wenige brauchbare Vorbil-der, da die Verfassungsgebung auf föderaler Ebene, die trotz aller Divergen-zen beim Thema Föderalismus in vielen anderen Fragen als Orientierungs-maßstab hätte dienen können, ebenfalls nur sehr mühsam vorankam. Lediglich die nach und nach in Moskau erarbeiteten Entwürfe einer RF-Verfassung und die 1992 entstehenden Verfassungen der Republiken Tschetschenien, Sacha und Tatarstan boten erste Anhaltspunkte.222

(2) Das politische und verfassungsrechtliche Umfeld, in das hinein eine baschki-rische Verfassung „geboren“ werden mußte, war in wesentlichen Belangen lange Zeit fluide und bot damit keinen verläßlichen Halt für die letztlich nicht zu umgehende Verankerung Baschkortostans in der Russischen Föderation.

Vor allem die Jahre 1992/93 waren geprägt von heftigen Auseinandersetzun-gen um a) das Verhältnis von Parlament und Präsident im zukünftiAuseinandersetzun-gen russi-schen Staat, b) den Charakter der Föderation als einer eher symmetrirussi-schen o-der eher asymmetrischen und c) den Text einer neuen Bundesverfassung ins-gesamt. Die baschkirischen Verfassungsgeber hatten es mit einem moving target zu tun, denn mit dem Charakter des Umfeldes (der Föderation) änder-ten sich auch die Ausgangsbedingungen für die eigene Lage.

221 So beklagte Professor Fanis Rajanov, einer der wenigen Staatsrechtler, die der baschkirischen Verfassungskommission als Berater zur Verfügung standen, das fehlende juristische Grundver-ständnis vieler Kommissionsmitglieder (Interview mit Rajanov, Ufa, 28.3.1996).

222 Ebenfalls noch vor Baschkortostan verabschiedete am 21.10.1993 auch die Republik Tyva eine neue Verfassung. Von einem intensiveren Meinungs- und Ideenaustausch oder gar einer Ko-operation zwischen den Verfassungskommissionen verschiedener Republiken ist nichts be-kannt. Lediglich die Diskussionen in der russischen Rechtswissenschaft fanden über die zu Rate gezogenen Fachleute Eingang in die Arbeit der baschkirischen Verfassungskommission (Inter-view mit Enikeev, Ufa, 14.3.1996; Inter(Inter-view mit Rajanov, Ufa, 28.3.1996).

(3) Solange die wichtigsten Verfassungsorgane untereinander im Machtkampf verstrickt waren und jeweils über die für eine Vetoposition ausreichende par-lamentarische und gesellschaftliche Unterstützung verfügten, mußte jeder Verfassungsentwurf schon am Widerstand derjenigen Seite scheitern, für die eine dauerhafte konstitutionelle Festschreibung von Kompetenzen einen rela-tiven Machtverlust und damit eine Niederlage bedeutet hätte. Diese Blockade war erst nach dem November 1992 beseitigt, und auch dann blieb noch das Problem der zukünftigen Bedeutung des Parlaments virulent. Mit der Auflö-sung der Machtblockade nahm jedoch zugleich auch die Dringlichkeit ab, die bestehenden Machtverhältnisse umgehend auf eine gänzlich neue verfas-sungsmäßige Grundlage zu stellen. Intern war die herrschende Elite in Basch-kortostan noch nicht in solchem Maße geeint und extern war der Druck nicht so groß, daß eine sofortige Festschreibung des erreichten machtpolitischen Status quo möglich gewesen wäre. Da Rachimov auf die Unterstützung des Obersten Sowjets nicht verzichten konnte, war er gut beraten, seine eigenen Vorstellungen nicht zu offensiv durch das Parlament zu boxen, sondern zu-nächst gründliche Vorarbeit unter den Abgeordneten zu leisten und den geeig-neten Zeitpunkt abzuwarten. Solange der Eindruck vorherrschte, vorerst komme man auch mit den existierenden Strukturen zurecht, konnten die Ver-treter einer starken Exekutivlösung unter der Führung Rachimovs nicht darauf vertrauen, sich mit ihren Entwürfen durchzusetzen. Erst als sich im Septem-ber/Oktober 1993 in Moskau Präsident El’cin aus einem ähnlichen Dilemma mit einem Gewaltakt zu befreien suchte, war auch für Rachimov der geeignete Moment gekommen.

(4) Schließlich litt die Erarbeitung einer neuen Verfassung auch an der Strittigkeit einzelner Themen, die der bloßen Entscheidung durch die Elite entzogen wa-ren, da sie das Selbstverständnis der Republikbevölkerung im ganzen betra-fen. Das wichtigste dieser Themen war die Frage der Staatssprache. Das

„Baschkirische Volkszentrum ‘Ural’“, die Nationalbewegung der Baschkiren, drängte darauf, Baschkirisch als offizielle Staatssprache in der Verfassung zu verankern. Klar war zugleich, daß dem Russischen – als der tatsächlichen Verkehrssprache in weiten Teilen der Verwaltung wie auch der gesamten Re-publik – der gleiche Status eingeräumt werden mußte. Eine solche Lösung wurde jedoch von der tatarischen Bevölkerung als unerträgliche Diskriminie-rung abgelehnt, stellte sie doch einen größeren BevölkeDiskriminie-rungsanteil als die

Ti-tularethnie der Baschkiren.223 Besorgnis erregte zudem auch unter den Russen die Frage, welches die praktischen Konsequenzen einer verordneten Zwei-sprachigkeit sein würden, wenn es zum Beispiel um die Besetzung wichtiger Staatsämter ging. Es handelte sich also um ein Problem von zunächst hoher symbolischer, dann aber auch sehr handfest machtpolitischer Dimension.

Unter diesen Umständen war der Entwurf einer neuen Verfassung für die Repu-blik Baschkortostan bis Anfang 1993 nicht über das Stadium einer ersten Lesung im Obersten Sowjet hinausgekommen. Im Juni 1992 hatte Rachimov einen ersten Entwurf ohne große Debatte vom Obersten Sowjet zur Weiterbehandlung anneh-men lassen. Doch der Modus der Debatte, die Art und Weise der Verunglimpfung jener wenigen Abgeordneten, die Kritik an dem Entwurf anmeldeten und sich da-für dem Vorwurf aussetzen mußten, die Souveränität Baschkortostans zu verraten, sowie schließlich der Text selbst hatten nach der Abstimmung zu heftigen Reakti-onen geführt. In der Moskauer Presse meldete sich der Ufaer Sozialwissenschaft-ler Chamid Gizatullin mit dem Vorwurf zu Wort, Rachimov sei auf dem besten Wege, mit Hilfe eines willfährigen Parlaments und gestützt auf die im Präsidium des Obersten Sowjets wie in einem Oblastparteikomitee versammelte ehemalige Parteinomenklatur in Baschkortostan eine Diktatur zu errichten und die Separation von Rußland zu vollziehen. Das Präsidium kontrolliere inzwischen außer der Le-gislative auch die Gerichtsbarkeit – zumal Rachimov die Zuständigkeit höherer russischer Gerichte bestreite – sowie die Exekutive und die regionalen Medien.224 Zwar stellten solche radikalen Stimmen eine Mindermeinung dar, aber nach der Affäre um Mirgazjamov war doch ein zunehmender Teil der Abgeordneten darauf bedacht, Rachimov nicht zu frei schalten und walten zu lassen.

Andererseits schien mit der Klärung des Machtkampfes zwischen Rachi-mov und MirgazjaRachi-mov in Ufa erst einmal Zeit gewonnen zu sein, um das Projekt einer neuen Verfassung „reifen“ zu lassen. Anders als ein Jahr später in Moskau war die Auflösung der Doppelherrschaft in Ufa nicht zur Existenzfrage der beste-henden Verfassung geworden. Anfang 1993 wurde der baschkirischen Führung unter Rachimov aber klar, daß eine neue Verfassung nicht mehr lange auf sich warten lassen durfte. Dafür waren im wesentlichen drei Gründe verantwortlich:

Erstens stellte das neue labile Gleichgewicht zwischen den höchsten Exe-kutiv- und Legislativorganen der Republik auf Dauer einen unerträglichen Unsi-cherheitsfaktor für jene Akteure dar, die anders als die überwiegende Mehrheit der

223 Interview mit Gajfullin, Ufa, 14.3.1996.

224 Rossijskie Vesti, 11.11.1992, S. 2.

Abgeordneten des Obersten Sowjets längst zu Berufspolitikern der neuen baschki-rischen Republik geworden waren. Dies traf insbesondere für Rachimov selbst zu, der als Vorsitzender des Präsidiums des Obersten Sowjets legislative und exekuti-ve Vollmachten in sich exekuti-vereinte. Hatte schon das alte sowjetische System die Prä-sidien der Obersten Sowjets mit exekutiven Kompetenzen ausgestattet, so war Rachimov seit der Entlassung Mirgazjamovs de facto auch der wahre Chef der Regierung geworden und übte die Kontrolle über die eigentliche Exekutive auf Republik- wie auch auf kommunaler Ebene aus. Was ihm jedoch fehlte, war eine institutionelle Bestandsgarantie seiner Macht.

Zweitens hatten nach Tschetschenien, das sich schon im März 1992 eine neue Verfassung gegeben hatte, inzwischen auch Sacha/Jakutien (am 4. April 1992) und Tatarstan (am 30. November 1992) neue Verfassungen verabschiedet, was mindestens so sehr wie der Regelung innerer Macht- und Grundrechtsfragen auch der Abgrenzung gegenüber Moskau diente. Für Baschkortostan, das sich mit Tatarstan und Sacha zu den Republiken mit besonderem Souveränitätsanspruch zählte, galt es, in der Verfassungsfrage nicht zu weit hinter den anderen zurückzu-bleiben.

Drittens forcierte in Moskau Präsident El’cin die Verabschiedung einer neuen gesamtrussischen Verfassung, und die von ihm vorgelegten Entwürfe ent-sprachen in ihren Bestimmungen zum Föderalismus nicht den Vorstellungen der baschkirischen Führung (wie auch der übrigen Republiken). Viele Stimmen in Ufa drängten nun darauf, eine neue baschkirische Verfassung möglichst noch vor einer RF-Verfassung zu verabschieden, um im Falle von Normenkonflikten auf den Primat des „eigenen“ – älteren – Rechts verweisen zu können.225

Es waren also endogene wie exogene Faktoren, die das Timing der Verfas-sungsgebung in Baschkortostan beeinflußten. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Verfassung sollten dagegen die internen Einflüsse deutlich im Vorder-grund stehen.

Durch die Entlassung von Ministerpräsident Mirgazjamov hatte sich das Machtgefüge zwischen den politischen Institutionen der Republik Baschkortostan zum Jahresende 1992 zugunsten des Präsidiums des Obersten Sowjets, namentlich seines Vorsitzenden, verschoben. Zugleich war aber auch deutlich geworden, daß Rachimov seinerseits sich keineswegs einer unbedingten Unterstützung durch die Abgeordneten sicher sein konnte. Damit waren für die Verfassungsreform zwei

225 IGPI Monitoring Baškortostan 6/1993.

wichtige Bedingungen vorgegeben: Erstens gab es mit Murtaza Rachimov einen Anwärter auf das Amt eines starken Republikoberhaupts, was nach Lage der Din-ge auf die Einrichtung einer Präsidialverfassung hinauslief. Zweitens war eine Verfassungsreform nicht ohne die überwältigende Zustimmung des Obersten Sow-jets durchsetzbar und mußte daher die politischen Vorstellungen, vor allem aber auch das Versorgungsinteresse der Abgeordneten berücksichtigen.

Im Laufe des Jahres 1993 veränderten sich die Machtverhältnisse an der baschkirischen Spitze zunächst nur sehr langsam. Rachimov etablierte sich weiter als die dominante Figur, während der Oberste Sowjet darauf achtete, ihn von Zeit zu Zeit seine Abhängigkeit spüren zu lassen. Zum Nachfolger von Ministerpräsi-dent Mirgazjamov hatte der Oberste Sowjet noch vor dem Jahreswechsel auf Vor-schlag Rachimovs den bisherigen Chef des baschkirischen Energieversorgers Baš-kirėnergo, Anatolij Kopsov, gewählt. Kopsov entstammte also wie Rachimov der Brennstoff- und Energiewirtschaft, galt aber als unabhängige Figur von eigener Autorität in der Republik und war zudem der erste Russe in einem Spitzenamt seit dem Ende der Parteiherrschaft in Baschkirien, was seine Bestätigung durch das Parlament erleichtert haben dürfte.226 Weitaus größere Schwierigkeiten bereitete der Oberste Sowjet Rachimov bei der Bestätigung der neuen Regierungsmann-schaft Ende Januar 1993. Die gültige Verfassung sah vor, daß das Parlament über jeden einzelnen Minister abzustimmen habe. Während die meisten Vorschläge die Zustimmung der Abgeordneten fanden, erzielten diejenigen Kandidaten, die im November unter der Führung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Ajupov den Aufstand gegen Mirgazjamov geprobt hatten, nur mit Mühe und infolge einer typisch sowjetischen organisierten Propagandakampagne die erforderlichen Mehr-heiten, um in ihren bisherigen Ämtern verbleiben zu können.227 Ajupov selbst wurde die Zustimmung versagt.228

Das gesamtrussische Referendum vom 25. April 1993, mit dem auf födera-ler Ebene ein Ausweg aus der Sackgasse der „Doppelherrschaft“ gesucht wurde, bot Rachimov die Gelegenheit, seine Position zu festigen. Anstelle eines Abstim-mungsboykotts, wie er in Tatarstan praktiziert wurde, beschloß der Oberste Sowjet

226 RABINOVIČ/FUFAEV (1997) vertreten die Auffassung, Rachimov habe im Vorfeld von jederzeit möglichen Präsidentschaftswahlen eine solche starke Persönlichkeit in seinem „Team“ nötig gehabt und dies auch erkannt.

227 Ein klassisches Element solcher Kampagnen sind mehr oder weniger eindeutig „bestellte“ Brie-fe aus der Bevölkerung (pis’ma s mest), die in der Regel auf dem Umweg über lokale Honora-tioren in den Verwaltungen und anderen öffentlichen Ämtern organisiert und den ausgewählten Medien sowie den für eine Personalentscheidung zuständigen Gremien zugeleitet werden.

228 IGPI Monitoring Baškortostan 1/1993.

in Ufa, die vier Abstimmungsfragen um eine fünfte über größere Autonomie der Republik Baschkortostan von Moskau zu ergänzen. In den gesamtrussischen Fra-gen folgte die Wählerschaft mehrheitlich der Haltung der Republikspitze um Ra-chimov und erteilte Präsident El’cin und seiner Politik eine klare Absage (Tabelle 5-5). In der Frage nach größerer Selbständigkeit für die Republik votierte dagegen eine Mehrheit von etwa 75 % der Wähler mit Ja. Diese breite Zustimmung ließ sich von der baschkirischen Führung als ein direktes Votum zur Fortsetzung der eigenen Politik deuten. Im Juni sprach Rachimov in einer Rede vor dem Obersten Sowjet von einem „Vertrauensmandat“ für den Obersten Sowjet und die Regie-rung der Republik. Einmal mehr konnte er die Auseinandersetzungen um die Ges-taltung der Föderation als Instrument zur Machtkonsolidierung nutzen. Zugleich äußerte er sich unzufrieden über den Fortgang und die Richtung der Verfassungs-diskussion in Moskau, da die diskutierten Entwürfe den Interessen der Republiken zuwiderliefen. Damit Rachimov bei den Verhandlungen der von El’cin einberufe-nen Verfassungsversammlung anwesend sein konnte, wurde kurz darauf die lau-fende Sitzungsperiode des Obersten Sowjets in Ufa für drei Wochen unterbrochen.

Wichtige Fragen konnte das baschkirirsche Parlament nicht mehr ohne seinen Vorsitzenden verhandeln, der seinerseits ein vitales Interesse daran hatte, alle Fä-den der Macht in der Hand zu behalten und zu verhindern, daß in seiner Abwe-senheit Entscheidungen zu seinen Ungunsten getroffen wurden.229

Im Juli 1993 setzte das Präsidium des Obersten Sowjets den Entwurf eines Gesetzes über den Ministerrat auf die Tagesordnung der Parlamentssitzung. Der Text sah vor, daß bei einer Regierungsbildung der Oberste Sowjet im Plenum sei-ne Zustimmung nur zum Ministerpräsidenten, seisei-nem Ersten Stellvertreter sowie den Ministern für Sicherheit, Inneres, Außenbeziehungen und Finanzen zu erteilen habe. Die Besetzung der übrigen Ministerien sollte dem Präsidium vorbehalten bleiben. Mit dem Gesetzentwurf verfolgte Rachimov die doppelte Absicht, im Konkreten einer Prozedur wie im Januar künftig zu entgehen und zugleich grund-sätzlich wenigstens in einer entscheidenden Machtfrage schon einmal erste Tatsa-chen zu schaffen. Rachimov und seinen Anhängern gelang es jedoch nicht, die notwendige Unterstützung für dieses Vorhaben zu mobilisieren. Eine solch offen-kundige Kompetenzbeschneidung behagte der Mehrheit der Abgeordneten nicht.

Nach einer kontroversen Debatte wurde die Abstimmung auf den Herbst vertagt.

Angenommen wurde dagegen die Vorlage der baschkirischen Führung, ein „Staat-liches Kontrollkomitee“ zu gründen, dessen Funktion darin bestehen sollte, die

229 IGPI Monitoring Baškortostan 6/1993.

zweckgemäße Nutzung staatlichen Eigentums der Republik sicherzustellen. Dies bedeutete in erster Linie, daß sich die politische Führung die Kontrolle über die Wirtschaft in der Republik sicherte, da wesentliche Teile der baschkirischen Che-mie- und Energieindustrie noch im staatlichen Besitz waren und sich ein Abkom-men zwischen Moskau und Ufa abzeichnete, wonach größere Anteile staatlichen Besitzes an der Energieindustrie von den föderalen auf die baschkirischen Behör-den übertragen werBehör-den sollten.230

Tabelle 5-5: Referendum zur politischen Lage in Rußland am 25. April 1993 – Ergebnis in Baschkortostan

Angaben in Prozent der Stimmen

Baschkortostan RF gesamt

Beteiligung 70,76 64,51

ja 39,63 58,67 Vertrauen in El’cin

nein 57,76 39,20

ja 35,92 53,05 Zustimmung zur

Wirtschafts-politik nein 61,45 44,56

ja 60,09 49,49 Vorzeitige Präsidentenwahlen

nein 36,67 47,15

ja 53,59 67,17 Vorzeitige Parlamentswahlen

nein 43,58 30,09

Quelle: NNS; eigene Berechnungen. Abweichungen der Summen von 100 % ergeben sich durch ungültige Stimmen.

Unterdessen zeigten sich oppositionelle politische Kräfte kaum in der Lage, prägenden Einfluß auf den Lauf der Dinge zu nehmen. Das April-Referendum hatte die Aktivität oppositioneller politischer Organisationen zwar erhöht. Mehre-re Parteien und Bewegungen, darunter die RegionalstruktuMehre-ren jener Parteien, die in Moskau die zentristische Bürgerunion bildeten, und die nationalen Bewegungen der Tataren und der Russen in Baschkortostan, hatten sich im Vorfeld des Refe-rendums zu einem Bündnis zusammengeschlossen, das den Autonomiekurs Ra-chimovs scharf kritisierte. Der Ausgang des Referendums belegte jedoch den ins-gesamt eher schwachen Einfluß der El’cin-freundlichen Opposition auf die basch-kirische Bevölkerung, insbesondere außerhalb der Hauptstadt Ufa. Zu den

230 IGPI Monitoring Baškortostan 7/1993.

rungsfiguren der Opposition zählten in erster Linie Intellektuelle, wie der Vorsit-zende der russischen Bewegung „Rus’“, Aleksandr Arinin, der Direktor des Ufaer Wirtschafts- und Soziologie-Instituts der Russischen Akademie der Wissenschaf-ten, Chamid Gizatullin, und der Hochschullehrer und Staatsrechtler Fanis Raja-nov. Versuche, den ehemaligen Ministerpräsidenten Mirgazjamov zur Mitarbeit zu gewinnen und damit von seiner Popularität zu profitieren, schlugen fehl. Der Bankier Kadyrov, Abgeordneter des Obersten Sowjets Baschkortostans und ver-hinderter Präsidentschaftskandidat von 1991, stand den Oppositionellen nahe, stellte auch finanzielle Unterstützung in Aussicht, zog aber ebenfalls die organisa-torische Selbständigkeit vor.231

Die Opposition hatte währenddessen mit massiven Attacken aus dem Lager Rachimovs zu kämpfen. Presseorganen, die Kritisches druckten, wurde mit Ge-richtsverfahren gedroht. In einem Fall war die Absicht offenkundig, einem unlieb-samen Chefredakteur finanzielle Unregelmäßigkeit anzuhängen.232 Unbehagen hatte zudem im Januar die Fortsetzung der Affäre Mirgazjamov erweckt: Der e-hemalige Ministerpräsident hatte bei Nachwahlen zu einem Sitz im Obersten Sow-jet einen klaren Sieg errungen, doch wurde ihm dieser anschließend mit der Be-gründung aberkannt, seine Kandidatur sei nicht regelgerecht zustandegekom-men.233 Im Sommer 1993 wurde Rafis Kadyrov ins Visier genommen. Nachdem er selbst Korruptions- und Veruntreuungsvorwürfe gegen den Außenhandelsmi-nister erhoben hatte, wurde ihm seinerseits vorgeworfen, seine Bank sei mit ver-schwundenen Geldern der Kommunistischen Partei aufgebaut worden. Entspre-chende Unterlagen wurden den Medien zugespielt, ein Abgeordneter holte die Affäre auf die Bühne des Obersten Sowjets. Im August nahm die Regierung ein gemeinsames Flugblatt der tatarischen und der russischen Volksbewegung, in dem die Republikführung separatistischer Bestrebungen bezichtigt wurde, zum Anlaß, den Initiatoren eine gesetzwidrige „Einmischung gesellschaftlicher Vereinigungen in Angelegenheiten des Staates“ vorzuwerfen und ihnen mit Strafanzeigen wegen Verleumdung und Ehrverletzung zu drohen.234

Eine politische Lageanalyse aus der Feder reformorientierter Oppositionel-ler in Ufa konstatierte im August 1993, in Baschkortostan könne von einer Gewal-tenteilung im üblichen Sinne keine Rede sein. Da die Abgeordneten des Obersten Sowjets keinerlei reale politische Kräfte verträten, werde der politische Kurs des

Eine politische Lageanalyse aus der Feder reformorientierter Oppositionel-ler in Ufa konstatierte im August 1993, in Baschkortostan könne von einer Gewal-tenteilung im üblichen Sinne keine Rede sein. Da die Abgeordneten des Obersten Sowjets keinerlei reale politische Kräfte verträten, werde der politische Kurs des