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Communio und Volk Gottes

2.1.6.6 Kleriker und Laien

„Nun blieb noch die delikate Frage […] zwischen Hierarchie und Laien […]“,682 be-richtet G.PHILIPS von den Beratungen der Konzilsväter in seiner Schilderung zur Ge-schichte der Konstitution Lumen gentium. Als delikat im Sinn von heikel und schwierig kann das Thema „Hierarchie und Laien“ bzw. „Kleriker und Laien“ in der Tat bezeich-net werden, stellte es die Konzilsväter doch vor die Herausforderung, inwiefern sie die wiederentdeckte Theologie des Volkes Gottes im Detail realisieren wollten und konn-ten.

Von den beiden Ekklesiologien, die das Zweite Vatikanum und insbesondere seine Kirchenkonstitution durchziehen, war bisher bereits mehrmals die Rede, auch für die folgende Thematik spielen sie eine wichtige Rolle. Während das erste und zweite Kapi-tel von Lumen gentium und die darin entwickelten Lehren bzw. „Leitideen“ als sehr homogene Abschnitte bezeichnet werden können, deren Inhalte von einer Um- und Abkehr von vorkonziliaren feudalistischen Verengungen der Kirche zeugen, offenbaren die weiteren Kapitel und mit ihnen viele andere Dokumente des Konzils ein Neben- und Gegeneinander von zwei Ekklesiologien: einmal scheint eine Communio- und Volk-Gottes-Ekklesiologie auf, andere Stellen wiederum deuten sogar auf ein apologetisches, gegenreformatorisches, juridisches Kirchenverständnis hin. Wie sehr sich diese beiden Vorstellungen von Kirche unterscheiden und wie sehr manche Konzilsväter um die Forcierung der einen und wieder andere um die Bewahrung der anderen bemüht waren, zeigen die Entwicklungsstufen der Kapiteleinteilung der Kirchenkonstitution:683

681 HÜNERMANN,Theologischer Kommentar, 374.

682 PHILIPS,Geschichte der dogmatischen Konstitution, 147.

683 Vgl. LG Synopsis; PHILIPS,Geschichte der dogmatischen Konstitution, 139-150.

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Erstes Schema „De Ecclesia“

1. Das Wesen der streitenden Kirche

2. Die Glieder der Kirche und die Heilsnotwendigkeit der Kirche 3. Der Episkopat als höchste Stufe

des Weihesakramentes und das

1. Das Geheimnis der Kirche

2. Die hierarchische Verfassung der Kirche und im besonderen der Episkopat

3. Das Volk Gottes und insbeson- dere die Laien

4. Die Berufung zur Heiligkeit in der Kirche

1. Das Mysterium der Kirche 2. Das Volk Gottes

3. Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt

4. Die Laien

5. Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche 6. Die Ordensleute

7. Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche und ihre Einheit mit der himmlischen Kirche

8. Die selige jungfräuliche Gottes- mutter Maria im Geheimnis Christi und der Kirche

Abbildung 3: Entwicklungsstadien zur Gliederung von Lumen gentium

In der Vorstellungswelt des ersten Entwurfs zur Kirchenkonstitution (1962) befindet sich die „ecclesia militans“ in der Defensive gegenüber „irdischen“ bzw. nicht-geistlichen Realitäten. Bei näherer Betrachtung erweist sich diese Kirche aber selbst als überaus „weltlich“ strukturiert, nämlich als Herrschaftsverband einer „societas perfecta“ mit feudalistischer Prägung: Papst (vornehmlich beschrieben im I. Vati-kanum) und Bischöfe „regieren“ die Kirche, die „Stände der evangelischen Vollkom-menheit“, das sind die Ordensleute, beten für die Kirche und sind heiligmäßiges Vor-bild, die „Laien“ sind auf der untersten Ebene Befehlsempfänger der kirchlichen Vorge-setzten. Das Kirchenschema von 1962 spiegelt genau jene Perspektive von Kirche, die vor und seit dem Ersten Vatikanum „theologisch und kirchenorganisatorisch geläufig war“684 und die sich zum Beispiel auch im kirchlichen Gesetzbuch von 1917 fand: Kir-che sind nach diesem KirKir-chenbild vor allem die „Kleriker“, also Bischöfe, Priester und Diakone (niederer Weihe) im Sinne der „durch Los Auserwählten“.685 Weniger gegen dieses Ständedenken als vielmehr gegen die Vorstellung von Kirche als festgefügtem Herrschaftsverband und rein (inner)weltlicher Institution plädierte die Mehrheit der Konzilsväter für eine grundlegende Neuanlage des Kirchenschemas. Das zweite Sche-ma von 1963 zeichnet deshalb in seinen Grundzügen ein anderes Bild von Kirche: sie ist „Mysterium“ (Geheimnis), hierarchisch-episkopal strukturiert und existiert als „Volk Gottes“, das sich „insbesondere“ aus „Laien“ zusammensetzt. Dieses Schema wurde im Verlauf der Konzilsdebatten nochmals leicht abgeändert mit der Sinnspitze, zuerst das

„Größere“ von Kirche im Vergleich zu üblichen Gemeinschaftsstrukturen und dann erst

684 NEUNER,Der Laie und das Gottesvolk, 115.

685 „Der extremen Betonung eines geistlichen Sonderstandes in der Kirche entspricht dessen Absetzung von der innerkirchlichen Gruppe der ,Laien‘“. MIGGELBRINK,Einführung, 161.

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ihre spezifischen Realitäten zu beschreiben. In der endgültigen Fassung der Kirchen-konstitution von 1965 wird Kirche nun theologisch zunächst als „Mysterium“ und

„Volk Gottes“ beschrieben. Das dritte Kapitel des Schemas von 1962 wurde also geteilt und sein erster Teil zwei Stufen höher eingeordnet. Allein der Systematik nach kommt den „Laien“ in Lumen gentium dadurch ein höherer Stellenwert zu als im Schema von 1962, unverändert geblieben ist indes ihre Einordnung hinter die „Ämter der Hierar-chie“ (LG 30,1).686

Eine Kirche, die sich Jahrhunderte lang nur über den „Klerus“ definiert hat, tut sich selbstredend erst einmal schwer mit diesem neuen Stellenwert der „Laien“.687 Dass die ekklesiologische Einordnung und Definition des „Laien“ für das Zweite Vatikanum zwar revolutionär, dabei natürlich nicht einfach und auch nicht immer geglückt ist, zeigt die sprachliche und inhaltliche Verwendung dieses Terminus in der Kirchenkonstituti-on. „Die heiligen Hirten haben nämlich wohl erkannt, wieviel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche beitragen“ (LG 30,1),688 formuliert der erste Artikel im Kapitel über die Laien und weist ekklesiologisch in jene Richtung, die die Volk-Gottes-Theologie des zweiten Kapitels von LG gewiesen hat. Nach der langen Zeit, in der die Laien in der Kirche – gerade durch die Kleriker selbst – mit der Hypothek der „Nicht-Kleriker“, belastet waren, findet das Zweite Vatikanum nun wertschätzende und positive Begriffs-bestimmungen:689

Laien sind „die Christgläubigen […], die, als durch die Taufe Christus Einverleibte zum Volk Gottes eingesetzt und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden, entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.“ (LG 31,1)

In logischer Fortsetzung der Lehren vom gemeinsamen Priestertum und vom gemein-samen Glaubenssinn sind die Laien die „christifideles“, die Christ-Gläubigen. Damit wird einmal mehr die fundamentale Gleichheit aller in Christus Getauften ausgesagt (vgl. LG 32,2f). In „der Bestimmung des Laien hat man sich bemüht, die überkommene

686 Vgl. PHILIPS,Geschichte der dogmatischen Konstitution, 146.

687 Zur (Begriffs-)Geschichte der innerkirchlichen Differenzierung in „Kleriker“ und „Laien“ vgl. Anm.

62 in dieser Arbeit. Zu den Stufen des Überlegenheitsanspruchs der Kleriker gegenüber den Laien in der Kirche vgl. NEUNER,Der Laie und das Gottesvolk, 61-84.

688 A.GRILLMEIER hat in seinem frühen Kommentar zum Kapitel über die Laien geschildert, warum sie nun – plötzlich – wertgeschätzt werden: „Das Konzil ist sich der Tatsache bewusst, dass die Kirche in vielen Ländern die Massen verloren hat und nicht mehr durchdringt. Als eine der Ursachen dieser Lage wurde die Vernachlässigung der Erziehung der Laien zu verantwortlicher Mitarbeit gefunden.

Darum wird ihnen auch ein sorgfältig ausgearbeitetes Kapitel in der Konstitution gewidmet. Die Theologie hat sich zu spät um eine positive Bestimmung des Laien und seines Platzes in der Kirche bemüht. Das vierte Kapitel der Konstitution holt ein Versäumnis nach.“ DERS.,Eigenart der Konsti-tution, 145.

689 E. SCHILLEBEECKX hat daran erinnert, dass es nicht hoch genug gewertet werden kann, „dass zum ersten Mal in der Kirchengeschichte ein Konzil sich mit den Laien beschäftigt hat und dass darüber hinaus […] erst unser 20. Jahrhundert auf vollkommen neue Weise sich zu besinnen anfing über die ,Theologie des Laikats‘“. SCHILLEBEECKX,E.,Die typologische Definition des christlichen Laien, in:

BARAÚNA,G.(Hrsg.), De Ecclesia II. Beiträge zur Konstitution „Über die Kirche“ des Zweiten Vati-kanischen Konzils, Freiburg i.Br. 1966, 269-288, 279.

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negative Umschreibung zu überwinden, den Laien positiv als Gläubigen, als Getauften und Gefirmten zu charakterisieren.“690 Dass dieser positive Ansatz jedoch nicht konse-quent durchgehalten wurde und die Hypothek der Kirchengeschichte bzw. das hierar-chisch-feudalistische Kirchenschema nicht leicht getilgt werden konnte, zeigt die For-mulierung, die sich unmittelbar vor dem oben angeführten Passus findet:691

„Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den Glie-dern des heiligen Standes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, die Christ-gläubigen also, die, als durch die Taufe Christus Einverleibte […]“ (LG 31,1)692

Bei aller Wertschätzung und positiven Beschreibung der Laien als „Christgläubigen“, ja bei aller Umkehrung der Verhältnisse weg von der Ineinssetzung der Kirche mit Kleri-kern hin zur Gemeinschaft von „Christgläubigen“ ohne Unterschiede, taucht hier wieder die negative Abgrenzung der Laien im Gegenüber zu den anderen „Ständen“693 der Kirche auf: sie sind Nicht-Kleriker und Nicht-Ordensleute.694 Da mit „christifideles“

690 NEUNER,Der Laie und das Gottesvolk, 120.

691 Im theologischen wie ökonomischen Sinn könnte man hier auch sagen: Nach Jahren Belastung mit der Hypothek der „Nicht-Kleriker“ durch die Kleriker ist der „Laie“ nach wie vor „Gläubiger“ der Kirche.

692 Hervorhebungen durch G.Z.

693 P. HÜNERMANN hat jüngst herausgestellt, dass LG den Laien erstmals in der Kirchengeschichte überhaupt einen eigenen „Stand“ (status) zuerkennt (der „Stand jener Christgläubigen, die man Laien nennt“ [LG 30,1]). Er führt dazu aus, dass man seit der Konstantinischen Wende zwar vom Stand der Bischöfe (vergleichbar dem Stand der römischen Senatoren) und seit dem Mittelalter von den Stän-den der Priester und OrStän-densleute sprach. „Die Laien hingegen waren keine Standespersonen. Des-halb wurden sie seit dem Mittelalter als Nicht-Kleriker definiert, so noch im Codex Iuris Canonici von 1917. Jetzt wird von einem Stand der Laien gesprochen. Hier hat sich der feudale Sprachge-brauch endlich geändert. In der Relatio heißt es dazu, man geSprachge-brauche das Wort ,status‘, ,um dem Laikat in der Kirche die Ehre zuzuerkennen, einen Status zu bilden, wenigstens in einem weiten Sinn.‘ (AS III/1, 281).“ HÜNERMANN,Theologischer Kommentar, 462. Die These HÜNERMANNS ist bedenkenswert und bedarf der genaueren Begriffsklärung und Untermauerung durch historische Do-kumente.

694 Im Verlauf des Zweiten Vatikanums selbst wie in der nachkonziliaren Theologie wurde und wird vermehrt die Frage diskutiert, ob die Verwendung des Terminus „Laie“ in der Kirche überhaupt noch sinnvoll und notwendig ist. Vorschläge zur Tilgung des Begriffs aus dem kirchlichen Wort-schatz finden sich auf exegetischer, dogmatischer und kanonistischer Seite. Aus der Fülle der Vor-schläge seien hier die Überlegungen des Kanonisten M.KAISER genannt: „Der positive Inhalt, der in den Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils und in den neueren Versuchen den Begriff des Laien zu bestimmen scheint, die Teilhabe an dem munus (Amt) Christi und der Sendung des ganzen christli-chen Volkes, beschreibt nicht den Laien, sondern das Kirchristli-chenglied [i.S.v. christifidelis]. Sofern die Laien Kirchenglieder sind, ist ihre Stellung in der Kirche mit positivem Inhalt gefüllt; sofern jedoch Kirchenglieder Laien sind, ist damit eine Einschränkung auf jene Kirchenglieder ausgedrückt, die nicht Kleriker sind. Die Versuche, den Begriff ,Laie‘ positiv zu bestimmen, fußen im Grunde auf der überholten Formulierung des c. 107 CIC/1917, die noch vom Ständewesen geprägt ist (,… sunt in Ecclesia clerici ab laicis distincti‘). Der Begriff ,Laie‘ ist in Wirklichkeit ein technischer Hilfsbegriff als Kurzbezeichnung für ,Kirchenglieder, die nicht Kleriker sind‘. Als solcher Hilfsbegriff mag der Begriff ,Laie‘ nützlich sein. Jeder Versuch, aber dem Begriff ,Laie‘ einen positiven Inhalt zu geben, der über das hinausgeht, was ein Kirchenglied ist, oder gar dies einschränkt (Weltcharakter!), ist notwendig zum Scheitern verurteilt. Die negative Begriffsbestimmung (Kirchenglied, das nicht Kle-riker ist) besagt jedoch nicht, dass dem Laien etwas weggenommen würde, sondern lediglich, dass ihm über die Grundstellung des Kirchengliedes hinaus nichts Weiteres zukommt“. KAISER,M.,Die Laien, in: HdbKathKR1, 185f [Hervorhebungen durch G.Z.]. Vgl. auch die von vielen Theologen re-zipierte Überlegung KAISERS, dass der kirchliche Begriff „Laie“ kein Analogon im staatlichen Be-reich hat, es gibt keine „Nicht-Beamten“ o.Ä. (vgl. ebd., 185); z.B. rezipiert durch NEUNER, Ekkle-siologie, 537. In jüngerer Zeit hat sich der Dogmatiker G.KRAUS an einer positiven Bestimmung des

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genau genommen alle Gläubigen, also Laien, Ordensleute und Kleriker, gemeint sind, stellt sich die Frage, ob das Zweite Vatikanum ein Spezifikum des Christseins der

„Laien“ kennt. Eine Antwort gibt die Kirchenkonstitution in Art. 31,2:

„Den Laien ist der weltliche Charakter besonders zu eigen. […] Aufgabe der Laien ist es, aufgrund der ihnen eigenen Berufung das Reich Gottes zu suchen, indem sie die zeitlichen Dinge ausführen und Gott gemäß ordnen. Sie leben in der Welt, nämlich in all den einzel-nen Verpflichtungen und Tätigkeiten der Welt und in den gewöhnlichen Verhältnissen des familiären und gesellschaftlichen Lebens, mit denen ihr Dasein gleichsam verwoben ist.

[…]“

Aus der Perspektive der Konzilsväter ist die Bestimmung des Spezifikums der Laien in Form des „Weltcharakters“ und ihre nähere Qualifikation als „Weltlaien“695 positiv zu verstehen: Die Hinwendung des Heilssakraments Kirche zur Welt, um die sich das Zweite Vatikanum bemühte, bedarf der notwendigen Mitarbeit der Laien, denn sie kön-nen wie niemand sonst im Volk Gottes „nach Art des Sauerteigs zur Heiligung der Welt gleichsam von innen her beitragen“ (LG 31,2; vgl. AA 2). In der (praktischen) Rezepti-on des Zweiten Vatikanums erwies sich der vom KRezepti-onzil verliehene Weltcharakter der Laien aber als Fallbeil: „Gleichsam durch die Hintertür wurde […] die Trennung zwi-schen Laien und Klerus durch eine überscharfe Scheidung zwizwi-schen Kirche und Welt wieder eingeführt, derzufolge der Weltdienst den Laien, der Heilsdienst in der Kirche dagegen dem Klerus zukomme. Damit wurden die Laien dann auf den außerkirchlichen Bereich festgelegt.“696 Das Konzil selbst betonte im Gegensatz dazu, dass Laien in der Kirche und in der Welt ihren Platz haben und Träger von Rechten und Pflichten sind.

Als Festschreibung dieser Sichtweise gilt das Dekret über das Laienapostolat Aposto-licam actuositatem, in dem es zum Beispiel heißt:697 „die Laien, die des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaftig geworden sind, erfüllen ihre Rolle in der Sendung des ganzen Volkes Gottes in der Kirche und in der Welt“

(AA 2).698

Aus den Ausführungen zu den „weltlichen“ Tätigkeiten der Laien in der Kirche – übri-gens spricht LG 30,1 einmal deutlich von „Männern und Frauen“ – im 4. Kapitel der

Begriffs „Laie“ versucht und für den „integrativen Oberbegriff ,Kirchenmitglieder‘“ plädiert, der weiter unterteilt werden kann in „allgemeine und diensttragende Kirchenmitglieder“. Vgl. DERS., Kirche der Zukunft als Miteinander. Neue Bestimmung des Verhältnisses „Laien – Kleriker“, in:

PROSTMEIER,F./WENZEL,K.(Hrsg.), Zukunft der Kirche – Kirche der Zukunft. Bestandsaufnahmen – Modelle – Perspektiven, Regensburg 2004, 167-183, 171. Der Entwurf und die Begrifflichkeit von KRAUS deutet mehr auf eine Art „Vereinsmitgliedschaft“ hin und vernachlässigt durch seine Wort-wahl die unverlierbare Gliedschaft der Gläubigen im Volk Gottes durch Taufe und Firmung. Letzt-lich ist der Begriff damit wenig praktikabel und lässt Assoziationen zum sakramentalen Charakter von Kirche, die mehr ist als Verein und Gemeinschaft, vermissen.

695 So formuliert F.KLOSTERMANN im Kommentar zu LG 31. DERS.,Kommentar zum IV. Kapitel der Dogmatischen Konstitution über die Kirche, in: LThK.E 1, 260-283, 263.

696 NEUNER,Der Laie und das Gottesvolk, 129.

697 Aus heutiger Perspektive betrachtet tendiert auch AA stark dazu, Laien auf ihren Weltcharakter zu reduzieren.

698 Vgl. AA 5; 9f.

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