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"Und A

floh hat einige von euch vor den anderen mit

Gaben

begünstigt*

(16:71)

"

,..

und

Wir erhöhen einige von ihnen über die anderen im Rang..." (43:32) Diese Verse finden wir

im

Koran.

Wie kann man dann

noch behaupten, der Islam kenne keine Gesellschaftsklassen?

* + *

Um

darauf eingehen zu können, ob der Islam einem Klassensyslem zustimmt oder nicht,

müssen

wir zuerst untersuchen,

was

darunter eigentlich zu verstehen ist.

Wenn

wir einen Blick auf das europäische Mittelalter werfen, so finden wir eine eindeutige Aufteilung in verschiedene GcsellschaJlsschichtcn vor,

nämlich die oberste Schicht der Adeligen

und hohen

Geistlichen

und

die des breiten Volkes, die sich so sehr in Bildung

und

Lebensumständen unterschieden, daß

man

auf den ersten Blick erkennen konnte, zu welcher Schicht dereinzelne gehörte.

So waren

Geistliche sehr leicht an ihren spezifischen

Roben

zu erkennen.

Ihnen gehörte die hauptsächliche Autorität,

und

der Papst stellte eine starke oppositionelle

Macht im

Staat gegen

Könige und

Kaiser dar. Er

war

es, der sie krönte

und

ihnen aufdiese Weise die

Macht

über ihre Völker verlieh.

So war

es auch meist ein

mehr

oder weniger geheimes Anliegen der Könige und des Kaisers, sich von der Autorität des Papstes zu befreien. Die Kirche verfügte

außerdem

über ein gewaltiges

Vermögen,

das sie aus Stiftungen von

religiösen Spendern bezog, bzw. aus den

Einnahmen

der Kirchensteuern, die allen Gläubigen auferlegt wurden. Ja für einige Zeit unterhielt sie sogar ein eigenes Heer.

Der

Adel hingegen war eine Gesellschaftsklasse, die durch Geburt zu diesem

Vorzug

kam. So wurde ein Kind adelig geboren

und

blieb es sein Leben lang, ungeachtet der Taten, die es als Erwachsener beging,

und

ob sie diesem

Status entsprachenoder nicht.

In der Zeit des Feudalismus besaßen die Adeligen absolute

Macht

über das Volk, das durch die Leibeigenschaft völlig von ihnen abhängig gemacht

worden

war,

und

über das sie durch legislative, exekutive und judikative Autorität verfügten, durch die sie das Volk nach Willkür

und

Laune beherrschten. Ebenso

wurde

der Oberste Rat, der über die Gesetzgebung des

Landes beriet

und

entschied aus dieser obersten Klasse zusammengestellt, die dabei freilich ihre eigenen Interessen

im Auge

halte

und

nur daraufachtete, ihren Vorteil

wahrzunehmen.

Das

Volk bestand aus der breiten

Masse

der

Armen,

die keine Rechte,jedoch

alle Pflichten besaßen. Sie erbten von einer Generation zuranderen nichts als

Erniedrigung,

Armut und

Unterdrückung.

Dann

geschah es, daß wichtige wirtschaftliche Veränderungen eine neue Gesellschaftsklasse hervorbrachten, nämlich die Bourgeoisie oder das Großbürgertum, unter deren Führung

und

auf den Schultern des Volkes die Französische Revolution

dem

Anschein nach die Klasseneinteilung aufhob

und

die Prinzipien von Freiheit. Gleichheit

und

Brüderlichkeit proklamierte.

Später

war

es genau diese Gruppe, die den Kapitalismus errichtete

und

durch ihn auf das Niveau der früheren Adeligen gelangte, jedoch mit einigen Verbesserungen für die breite

Masse

des Volkes, die durch neue

ökonomische

Entwicklungen erzwungen

worden

waren. Ein grundsätzliches

Kennzeichen

veränderte sich jedoch nicht, nämlich, daß diese oberste Schicht der Bürger mit

dem

Geld auch die

Macht

besaß, mit der sie die

Regierung steuerte. Die vorgezeigte Freiheit, die durch die Möglichkeit der demokratischen

Wahl

garantiert werden soll, bietet noch ausreichend Mittel

und Wege

für die Mächligen des Kapitals, ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Und

so finden sie zu ihren Sitzen

im

Parlament,

um

unter den verschiedensten schönen Titeln und Parolen ihre Interessen

wahrzunehmen.

In England,

von dem

uns einst gesagt wurde, es sei die Mutter der Demokratie, gibt es bis heute das "House of Lords", oder auch Oberhaus genannt, in

dem noch immer

Gesetze aus der Feudalzeit

gang und

gäbe sind,

wie z.B. die

Bestimmung,

daß alle

Söhne und

Töchter

zum

Vorteil des

ältesten Sohnes

vom

Erbe ausgeschlossen werden,

um

damit zu verhindern, daß der

Reichtum

auf mehrere

Nachkommen und

deren Familien zerfällt

und um

das

Image

der Familie zu erhalten, das aus der Feudalzeit des Mittelalters in die Neuzeit gerettet wurde.

So

sieht das System der Gcsclischaftsschichlcn aus, das im Wesentlichen bedeutet, daß die oberste besitzende Schicht die gesetzgebende

Macht im

Staate übernimmt, also das Kapital, die

Macht und

das Gesetz in seinen

Händen

hält, sei es nun aufdirektem oder indirektem

Weg. Das

Volk bleibt dieser Schicht ausgeliefert und

muß

auf viele Rechte verzichten,

um

der besitzenden Klasse ihre Vorrangstellung zu gewährleisten.

Wenn

wir uns diese Dinge vor

Augen

führen, fallt es uns nicht

mehr

schwer zu bemerken, daß es

im

Islam kein Klassensystem gibt.

Denn

es existieren

im

Islam keine Vorrangstellungen, die durch Geburt weitergegeben werden, wie wir dies bei den Adeligen des Westens finden. Dabei lassen wir selbstverständlichjene

Auswüchse

der islamischen Welt außer acht, die dazu

führten, daß der

Thron

durch Vererbung an die

Söhne

weitergegeben wurde, b2w, die Errichtung einer Schicht

von

"Noblen"

und

"Prinzen", denn dies

alles hat nichts mit

dem

Islam zu tun.

Das

Auflauchen dieser Erscheinungen geht

gemeinsam

mit der Einfuhrung

von

Alkohol, Glücksspiel und Zinsen in die muslimische Gesellschaft einher,

ohne

daß

jemand

behaupten könnte, daß diese Dinge

im

Islam erlaubt wären.

Des

weiteren gibt es

im

Islam keine Gesetze, die den Reichtum in den

Händen

weniger Privilegierter belassen, die ihn durch Erbe an einen ebenfalls Privilegierten weilergeben.

Im

Gegenteil, der Islam verabscheut solche

Methoden und

bestimmte mitEindeutigkeit: "... damites nicht nur bei

den

Reichen unter euch herumläuft",

und

erließ

von

anderer Seite klare Gesetze, die die Verteilung des Reichtums garantieren.

Nach dem

islamischen Erbgesetz wird das

Vermögen

auf eine möglichst große Anzahl

von

Personen aufgeteilt, so daß es von einer Generation zur nächsten bereits in der Gemeinschaft aufgegangen ist Die Fälle, bei denen ein einzelner Erbe das gesamte Gut erbt, weil er keine Angehörigen besitzt, sind sehr selten

und können

nicht als repräsentativ gelten.

Doch

selbst hier gibt es

vom

Koran her eindeutige Bestimmungen, die uns an die Erbschaftssteuer der heutigen

Tage

erinnert:

"Und wenn

bei der Teilung

anwesend

sind die Verwandten

und

die Waisen

und

die Armen, so schenkt ihnen etwas davon

und

sprecht freundliche Worte zu ihnen." (4:8).

Auf

diese

Weise

wird die Konzentration

von

Reichtum in der

Hand

eines einzelnen verhindert und macht jene, die durch besondere

Umstände

zu außergewöhnlichem Reichtum gelangen, zu

Ausnahmen und

nicht zur Klasse. Diese Einzelfalle haben keine Gelegenheit, sich zusammenzurotten,

um

eine Unterscheidung der

Menschen

in verschiedene Schichten zu erwirken. Die Geschichte beweist, daß diese ständige Neuverteilungdes

Vermögens

in den islamischen Gesellschaflcn für

lange Zeit tatsächlich der Fall war, so daß der Reiche von heute schon

morgen

der

Arme

sein konnte

und

umgekehrt.

So kam

es nicht

zum

Entstehen solcher Trennungsgrenzen zwischen Reich

und Arm,

denn

man

lebte

im

Bewußtsein, daß dies nichts anderes als der Ausdruck besonderer Lebensurnstande ist, die sich schnell andern können.

Was

uns jedoch

am

wichtigsten erscheint, ist die Tatsache, daß das Gesetz

im

Islam von gar

niemand

gemacht oder manipuliert werden darf, da die

Scharia

von Gott herabgesandt wurde,

um

alle

Menschen

ohne irgendwelche

Unterschiede zu richten. So gibt es keine Vorrechte,

denn

Allah hegt keine Vorlieben

und

unterdrückt niemanden.

Von

hier aus wird es klar, daß es

im

Islam keinen Platz für Gesellschaftsklassen geben kann, denn ihr Vorhandensein ist aufs Engste mit

dem

Vorrecht zur Gesetzgebung verbunden.

Wenn

dieses Vorrecht jedoch überhaupt nicht zur Debatte steht,

so gibt es auch für

niemanden

einen Grund, sich einer besonderen Klasse zugehörig zählen zu wollen.

Und was

bleibt

dann

noch übrig,

um

ein Klassensystem zu errichten?

* * *

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