"Und A
floh hat einige von euch vor den anderen mitGaben
begünstigt*(16:71)
"
,..
und
Wir erhöhen einige von ihnen über die anderen im Rang..." (43:32) Diese Verse finden wirim
Koran.Wie kann man dann
noch behaupten, der Islam kenne keine Gesellschaftsklassen?* + *
Um
darauf eingehen zu können, ob der Islam einem Klassensyslem zustimmt oder nicht,müssen
wir zuerst untersuchen,was
darunter eigentlich zu verstehen ist.Wenn
wir einen Blick auf das europäische Mittelalter werfen, so finden wir eine eindeutige Aufteilung in verschiedene GcsellschaJlsschichtcn vor,nämlich die oberste Schicht der Adeligen
und hohen
Geistlichenund
die des breiten Volkes, die sich so sehr in Bildungund
Lebensumständen unterschieden, daßman
auf den ersten Blick erkennen konnte, zu welcher Schicht dereinzelne gehörte.So waren
Geistliche sehr leicht an ihren spezifischenRoben
zu erkennen.Ihnen gehörte die hauptsächliche Autorität,
und
der Papst stellte eine starke oppositionelleMacht im
Staat gegenKönige und
Kaiser dar. Erwar
es, der sie krönteund
ihnen aufdiese Weise dieMacht
über ihre Völker verlieh.So war
es auch meist einmehr
oder weniger geheimes Anliegen der Könige und des Kaisers, sich von der Autorität des Papstes zu befreien. Die Kirche verfügteaußerdem
über ein gewaltigesVermögen,
das sie aus Stiftungen vonreligiösen Spendern bezog, bzw. aus den
Einnahmen
der Kirchensteuern, die allen Gläubigen auferlegt wurden. Ja für einige Zeit unterhielt sie sogar ein eigenes Heer.Der
Adel hingegen war eine Gesellschaftsklasse, die durch Geburt zu diesemVorzug
kam. So wurde ein Kind adelig geborenund
blieb es sein Leben lang, ungeachtet der Taten, die es als Erwachsener beging,und
ob sie diesemStatus entsprachenoder nicht.
In der Zeit des Feudalismus besaßen die Adeligen absolute
Macht
über das Volk, das durch die Leibeigenschaft völlig von ihnen abhängig gemachtworden
war,und
über das sie durch legislative, exekutive und judikative Autorität verfügten, durch die sie das Volk nach Willkürund
Laune beherrschten. Ebensowurde
der Oberste Rat, der über die Gesetzgebung desLandes beriet
und
entschied aus dieser obersten Klasse zusammengestellt, die dabei freilich ihre eigenen Interessenim Auge
halteund
nur daraufachtete, ihren Vorteilwahrzunehmen.
Das
Volk bestand aus der breitenMasse
derArmen,
die keine Rechte,jedochalle Pflichten besaßen. Sie erbten von einer Generation zuranderen nichts als
Erniedrigung,
Armut und
Unterdrückung.Dann
geschah es, daß wichtige wirtschaftliche Veränderungen eine neue Gesellschaftsklasse hervorbrachten, nämlich die Bourgeoisie oder das Großbürgertum, unter deren Führungund
auf den Schultern des Volkes die Französische Revolutiondem
Anschein nach die Klasseneinteilung aufhobund
die Prinzipien von Freiheit. Gleichheitund
Brüderlichkeit proklamierte.Später
war
es genau diese Gruppe, die den Kapitalismus errichteteund
durch ihn auf das Niveau der früheren Adeligen gelangte, jedoch mit einigen Verbesserungen für die breiteMasse
des Volkes, die durch neueökonomische
Entwicklungen erzwungenworden
waren. Ein grundsätzlichesKennzeichen
veränderte sich jedoch nicht, nämlich, daß diese oberste Schicht der Bürger mitdem
Geld auch dieMacht
besaß, mit der sie dieRegierung steuerte. Die vorgezeigte Freiheit, die durch die Möglichkeit der demokratischen
Wahl
garantiert werden soll, bietet noch ausreichend Mittelund Wege
für die Mächligen des Kapitals, ihre Vorstellungen durchzusetzen.Und
so finden sie zu ihren Sitzenim
Parlament,um
unter den verschiedensten schönen Titeln und Parolen ihre Interessenwahrzunehmen.
In England,
von dem
uns einst gesagt wurde, es sei die Mutter der Demokratie, gibt es bis heute das "House of Lords", oder auch Oberhaus genannt, indem noch immer
Gesetze aus der Feudalzeitgang und
gäbe sind,wie z.B. die
Bestimmung,
daß alleSöhne und
Töchterzum
Vorteil desältesten Sohnes
vom
Erbe ausgeschlossen werden,um
damit zu verhindern, daß derReichtum
auf mehrereNachkommen und
deren Familien zerfälltund um
dasImage
der Familie zu erhalten, das aus der Feudalzeit des Mittelalters in die Neuzeit gerettet wurde.So
sieht das System der Gcsclischaftsschichlcn aus, das im Wesentlichen bedeutet, daß die oberste besitzende Schicht die gesetzgebendeMacht im
Staate übernimmt, also das Kapital, die
Macht und
das Gesetz in seinenHänden
hält, sei es nun aufdirektem oder indirektemWeg. Das
Volk bleibt dieser Schicht ausgeliefert undmuß
auf viele Rechte verzichten,um
der besitzenden Klasse ihre Vorrangstellung zu gewährleisten.Wenn
wir uns diese Dinge vorAugen
führen, fallt es uns nichtmehr
schwer zu bemerken, daß esim
Islam kein Klassensystem gibt.Denn
es existierenim
Islam keine Vorrangstellungen, die durch Geburt weitergegeben werden, wie wir dies bei den Adeligen des Westens finden. Dabei lassen wir selbstverständlichjeneAuswüchse
der islamischen Welt außer acht, die dazuführten, daß der
Thron
durch Vererbung an dieSöhne
weitergegeben wurde, b2w, die Errichtung einer Schichtvon
"Noblen"und
"Prinzen", denn diesalles hat nichts mit
dem
Islam zu tun.Das
Auflauchen dieser Erscheinungen gehtgemeinsam
mit der Einfuhrungvon
Alkohol, Glücksspiel und Zinsen in die muslimische Gesellschaft einher,ohne
daßjemand
behaupten könnte, daß diese Dingeim
Islam erlaubt wären.Des
weiteren gibt esim
Islam keine Gesetze, die den Reichtum in denHänden
weniger Privilegierter belassen, die ihn durch Erbe an einen ebenfalls Privilegierten weilergeben.Im
Gegenteil, der Islam verabscheut solcheMethoden und
bestimmte mitEindeutigkeit: "... damites nicht nur beiden
Reichen unter euch herumläuft",und
erließvon
anderer Seite klare Gesetze, die die Verteilung des Reichtums garantieren.Nach dem
islamischen Erbgesetz wird das
Vermögen
auf eine möglichst große Anzahlvon
Personen aufgeteilt, so daß es von einer Generation zur nächsten bereits in der Gemeinschaft aufgegangen ist Die Fälle, bei denen ein einzelner Erbe das gesamte Gut erbt, weil er keine Angehörigen besitzt, sind sehr seltenund können
nicht als repräsentativ gelten.Doch
selbst hier gibt esvom
Koran her eindeutige Bestimmungen, die uns an die Erbschaftssteuer der heutigenTage
erinnert:
"Und wenn
bei der Teilunganwesend
sind die Verwandtenund
die Waisenund
die Armen, so schenkt ihnen etwas davonund
sprecht freundliche Worte zu ihnen." (4:8).Auf
dieseWeise
wird die Konzentrationvon
Reichtum in derHand
eines einzelnen verhindert und macht jene, die durch besondereUmstände
zu außergewöhnlichem Reichtum gelangen, zuAusnahmen und
nicht zur Klasse. Diese Einzelfalle haben keine Gelegenheit, sich zusammenzurotten,um
eine Unterscheidung derMenschen
in verschiedene Schichten zu erwirken. Die Geschichte beweist, daß diese ständige Neuverteilungdes
Vermögens
in den islamischen Gesellschaflcn fürlange Zeit tatsächlich der Fall war, so daß der Reiche von heute schon
morgen
derArme
sein konnteund
umgekehrt.So kam
es nichtzum
Entstehen solcher Trennungsgrenzen zwischen Reich
und Arm,
dennman
lebte
im
Bewußtsein, daß dies nichts anderes als der Ausdruck besonderer Lebensurnstande ist, die sich schnell andern können.Was
uns jedocham
wichtigsten erscheint, ist die Tatsache, daß das Gesetzim
Islam von garniemand
gemacht oder manipuliert werden darf, da dieScharia
von Gott herabgesandt wurde,um
alleMenschen
ohne irgendwelcheUnterschiede zu richten. So gibt es keine Vorrechte,
denn
Allah hegt keine Vorliebenund
unterdrückt niemanden.Von
hier aus wird es klar, daß esim
Islam keinen Platz für Gesellschaftsklassen geben kann, denn ihr Vorhandensein ist aufs Engste mitdem
Vorrecht zur Gesetzgebung verbunden.Wenn
dieses Vorrecht jedoch überhaupt nicht zur Debatte steht,so gibt es auch für
niemanden
einen Grund, sich einer besonderen Klasse zugehörig zählen zu wollen.Und was
bleibtdann
noch übrig,um
ein Klassensystem zu errichten?* * *