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Im

20, Jahrhundert ist cs erlaubt, beispielsweise in Nordafrika in

einem

Gemetzel 40

000

unschuldige

Menschen

umzubringen, jedoch es ist nicht erlaubt, an einen einzelnen

Hand

anzulegen, der als Schwerverbrecher überführt ist.

Wie

sehr doch die

Menschen immer

wieder auf Schlagwörter hereinfallen

und

sich davon täuschen lassen!

Lassen wir die Zivilisation des 20. Jahrhunderts zurück,

um

sie sich durch

ihre eigenen Verbrechen schlagen zu lassen,

uid

beschäftigen wir uns mit

dem

Verbrechen

und

seiner Bestrafung

im

Islam.

Im

allgemeinen wird unter dein Begriff Verbrechen ein Angriff eines Individuums auf die Allgemeinheit verstanden.1 Deshalb waren die Ideen, die

man

in den verschiedenen Völkern über das Verbrechen und seine Bestrafung hatte, eine kennzeichnende Eigenschaft der Völker in der Natur

ihrer Beziehungen /wischen Individuum

und

Gesellschaft.

So übersteigern individualistische Völker, wie z.B. die kapitalistischen Staaten des Westens» die Wichtigkeit des Einzelnen und

machen

sie

zum Zentrum

des gesamten gesellschaftlichen Lebens, ebenso wie sie das Recht der Gemeinschaft

am

ein/einen untertreibt, so daß seine Freiheit nicht zugunsten der Gesellschaft eingeschränkt werden darf. Diese Ansicht überträgt sich selbstverständlich auch auf die Betrachtung von Verbrechen

und

Strafe. So stehen jene Slaaten

dem

Kriminellen mit Mitleid gegenüber,

und

sehen in

ihm

ein Opfer der Gesellschaft, der schlechten

Umgebung,

der psychischen

Komplexe

oder anderer nervlicher Belastungen, unter denen er sich nicht

mehr

in der

Hand

haben konnte.

Es

erfolgt daher eine Erleichterung der Strafen, so weit dies möglich ist, besonders in Verbrechen

charaktcrlichcr Art,

wo

cs sogar so weit geht, überhaupt den

Rahmen

IXt Islamwardaserste Skiern aufErden,dasdieGemeinschaftals vcrttfix.+tcrisch ansali, wennsiedem Küuelnen niehl ein sieheresLeben garantierte*under verlwmddamil dasRechtdes I-Üiuelnenundseine Verwirklichung imAngriffaufdieGemeinschaft.

gesetzlicher Sanktion zu verlassen. Hier greift die Psychologie ein,

um

das

Verbrechen durch Analyse zu entkräften.

Es war Sigmund

Freud, der diesen bahnbrechenden

Umsturz

in der

Bewertung

des Verbrechens verursachte,

indem

er erklärte, daß der Verbrecher ein Opfer seines

von

Religion, Gesellschaft, Tradition

und

Charakter unterdrückten Geschlechtstriebs sei, der eine sexuelle Kraft entstehen ließe, die nach Entladung suche.

Ihm

folgten andere Schulen der Psychoanalyse, gleich, ob sie die Theorien Freuds

von

der Sexualität als

Hauptkraft des Lebens bestätigten! oder nicht. Der Verbrecher

wurde demnach

als

Wesen

definiert, in

dem

sich eine

Anzahl von

negativen Faktoren ansammelt,

und

der sich gegen die Einflüsse der Gesellschaft

und

die besonderen

Umstände

seines Lebens nicht

wehren

kann,

und

daher eher

einem Kind

gleicht.

Man

glaubte an die sogenannte

Macht

der Seele, die

dem Menschen

keinen Willen und keine Kraft über seine Psyche läßt, so daß

er unter innerlichem

Zwang

handelt.

Auf

der anderen Seite stehen jene Völker, bei denen die Gesellschaft als Mittelpunkt gilt,

und

bei denen es

dem

Individuum strengstens untersagt wird, aus diesem

Rahmen

herauszufallen.

Daher

reichen die für solche Delikte festgesetzten Strafen bis zurFolter und zur Hinrichtung.

Besonders der

Kommunismus

glaubt daran» daß der

Grund

für Verbrechen nur in

ökonomischen

Problemen zu suchen ist

und

nicht in psychischen Gebrechen, wie dies Freud

und

andere Psychoanalytiker

annehmen.

In einem

ökonomisch

falsch geführten System

können

keine guten Charaktere entstehen,

und

daher ist der Verbrecher auch nicht zur Verantwortung zu ziehen. In

einem

kommunistisch geführten

Land

wie Rußland jedoch herrscht ein wirtschaftlich völlig gerechtes System,

und

ich frage mich, wie

es dort trotzdem zu Verbrechen

kommen

kann, und

warum

dort die Gerichte nit Gefängnisstrafen operieren müssen!

Jedenfalls gibt es keinen Zweifel daran, daß jede der beiden

Anschauungsweisen

teils

im

Recht ist, teils aber auch ins Extrem geht Einerseits ist es sicherlich richtig, daß die

Umstände

das Individuum prägen,

und daß Komplexe

und psychische Krankheiten zu Verbrechen fuhren können.

Aber

der

Mensch

ist doch trotz allem nicht ein solch hilfloses,

passives Wesen, das völlig unfähig ist, diese

Umstände

zu überwinden.

Der

Fehler der Psychoanalytiker besteht, durch ihre Arbeitsweise bedingt, darin,

daß sie die treibende Kraft im

Menschen

einem

Dynamo

gleichsetzen,jedoch die zurückhaltenden

KräAe

in

ihm

nicht auch als

Bremsen

erkennen, obwohl

doch

gerade das ein grundlegender und nicht von außen auferlegter

Zug

in

der menschlichen Persönlichkeil ist Jene Kraft, die das

Kind

selbst ohne die

Einwirkung

von

außen in einem bestimmten Alter dazu bewegt* den

Harndrang

zu beherrschen, so daß es nachts nicht

mehr

in sein Bett näßt, ist ein

Ausdruck

oder ein Beispiel jener bremsenden Kraft, die unsere Handlungsweisen

und

Reaktionen regelt, und nicht

immer

wird sie von den Trieben oder

von

Leidenschaften verdeckt.

Auf

der anderen Seite sind natürlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse an der Bildung der Gefühls-

und

Handlungswelt des Einzelnen beteiligt.

Der Hunger

treibt den

Menschen zum

Verbrechen und

zum

charakterlichen Niedergang, trägt zur Auflösung des Selbstbewußtseins bei

und

läßt

Haß und

Mißgunst entstehen. Jedoch daraus abzuleiten, daß der

ökonomische

Status die einzige treibende Kraft

und

allein verantwortlich für die Handlungsweise des

Menschen

sei, ist eine übertriebene Anschauung, die einige Realitäten des Lebens außer acht läßt. Überdies widerspricht

dem

die Situation in der Sowjetunion selbst, in der es Verbrechen gibt,

obwohl

ihre Vertreter behaupten, daß sie

den Hunger und

die

Armut

besiegt hätten.

Nun

bleibt uns noch zu fragen

Wie

weit geht die Verantwortung des Verbrechers für seine Tat, so daß wir ihn dafürbestrafen

müssen

oder nicht?

Von

diesem Blickpunkt aus betrachtet der Islam das Problem der Tat

und

Bestrafung. Er setzt die Bestrafung nicht aufs Geratewohl fest, oder vollzieht sie gar

ohne

Überlegung.

Der

Islam ist in seinem System einzigartig» da er

sowohl den Auffassungen der kapitalistischen wie auch der kommunistischen Länder

entgegenkommt,

jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beiden herstellt,

und

alle

Umstände und Rahmenbedingungen

vereint.

Das

Verbrechen wird sowohl aus den

Augen

des Täters betrachtet, wie auch aus der Sicht der Gesellschaft, an der es begangen wurde.

Danach

wird dafür eine gerechte

Konsequenz

festgesetzt, die sich weder an verkorksten Ideen

noch an den Interessen einzelner oder mehrerer Personen orientiert.

Der

Islam sieht in einigen Fällen abschreckende Strafen vor, die oberflächlich betrachtet hart

und

entsetzlich erscheinen, aber

man

darfdabei nicht übersehen,

daß

sie erst

dann

angewendet werden,

wenn man

sich vorher versichert hat, daß das Verbrechen auch tatsächlich

vom

Beschuldigten

begangen

wurde. Dabei darf es auch nicht

den

geringsten Zweifel an seiner Schuld geben,

und

er darf auch nicht unter äußeren

Zwängen

gestanden haben So wird z.B. einem Dieb die

Hand

abgeschlagen, jedoch darf dies auf keinen Fall geschehen,

wenn Hunger

der ausschlaggebende

Anlaß

Tür seine Tat gewesen ist. Ehebrecher werden mit Steinigung bestraft, jedoch nur dann,

wenn

es sich

um

verheiratete Täter handelt,

und

vier

Augenzeugen

diese Tat sicher bestätigen können.

Das

ist gleichbedeutend damit, daß die beiden diese Unsittlicnkeit in der

Öffentlichkeit begingen, da es sonst unmöglich wäre, die Aussage von vier

Augenzeugen

zu erhalten.

Dies ist die Vorgangsweise bei allen anderen festgesetzten Strafen

im

Islam.

Wir können

dies an einem einfachen Grundprinzip ablesen, das c

Umar

Ibn

Al-Khattab festgesetzt hat,

und

er ist einer der brillantesten islamischen Rechtsgelchrtcn, und überdies zählt er zu

den

genauesten

Anwendern

dieses

Gesetzes. So ließ er während eines gesamten Jahres, in

dem

Hunger

herrschte, das Strafmaß für Diebstahl außer acht, da hier der Zweifel bestand, die

Menschen

könnten aus

Mangel

Ein

Nahrung zum

Diebstahl verleitet

werden

Die nachfolgende Erzählung aber zeigt besser das Prinzip, das wir veranschaulichen wollen: "Es

wurde

berichtet, daß Burschen des Ibnu Halib Bin Abi ßalta'a die Kamelstute eines

Mannes

gestohlen hatten, der mit ihnen zu c

Umar

kam, Es

wurde

in einer Untersuchung festgestellt,

daß sie tatsächlich die Schuldigen waren

und

Kathicr Bin As-Salt entschied,

daß ihnen die

Hände

abzuschlagen seien. Als er sich daran schicken wollte.

das Urteil vollstrecken zu lassen, hielt

*Umar

ihn zurück

und

sagte; "Bei Allah,

wenn

ich nicht wüßte, daß ihr sie arbeiten laßt

und dann

aber hungrig

laßt, so daß es selbst erlaubt für sie wäre, das zu essen,

was

Allah verboten hat so

würde

ich ihnen die

Hände

abschlagen!"

Dann wandte

er sich an Ibnu Hatib

und

sagte zu ihm. "Bei Allah, ich werde dir eine Strafe erteilen, die dich schmerzen wird!"

Sodann

wandte er sich an den Besitzer der gestohlenen Kamelstute und fragte ihn: "Für wieviel

wäre

die Stute von dir

gekauft worden?" Der

Mann

antwortete: "Für vierhundert."

Da

wandte sich

"Ulnar

an

Ibnu Hatib und befahl ihm:

"Geh und

gib

ihm

800 (Dirham)." Dies

ist der Ausdruck eines klaren Prinzips: Die

Anwendung

der Höchststrafe hat sich nach

dem Ausmaß

der äußeren, zur Tat treibenden Begleitumstände zu richten.

Wegweisend

daiur ist der Ausspruch des Propheten: "Die Höchststrafen werden durch die Zweifel eingeschränkt." (überliefert von 'Abdullah Bin eAbbas).

Wenn

wir die islamische Politik genauer betrachten, so linden wir, daß bei allen festgesetzten Strafen zuerst eine

Änderung

der Gesellschaft vorausgeht, bei der Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die das Entstehen der Straftaten

vom

Prinzip her verhindern soll. Erst

dann kommt man

zur

Bestimmung

von harten, abschreckenden Strafen» wobei sie zu jenem Zeitpunkt als gerecht erscheinen, da der einzelne keinen reellen

Grund mehr

hat, das Verbrechen zu begehen. Sollte die Gesellschaft jedoch aus irgendeinem

Grund

versagt haben,

und

somit

Anlaß

für das Entstehen von Verbrechen gegeben haben, bzw. falls auch nur der geringste Zweifel daran besteht, so dürfen die Höchststrafen nicht

mehr angewendet

werden, der

Richter hat

dann

entweder entsprechend mildere Strafen festzusetzen oder den Beschuldigten überhaupt freizulassen, wobei sich

dann

das Strafmaß nach

dem Grad

der Verantwortlichkeit

bzw

nach

dem Grad

der Veranlassung zu richten hat.

Ein Beispiel ist die Verteilung des Volksvermögens, die gerecht erfolgen maß, so wie es zu Zeiten des

*Umar

Ibn *Abdul-"Aziz gelang, die

Armut

völlig

zum Verschwinden

zu bringen. So ist der Staat verantwortlich für jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft, ungeachtet der Religion, des Geschlechts, der Sprache, der Hautfarbe oder der Stellung innerhalb der Gesellschaft.

Der

Staat ist

außerdem

verpflichtet, jeden mit entsprechender Arbeit zu versehen, bzw. ihn aus

dem

Staats

vermögen

oder Baytu-l-Mal zu versorgen, falls keine Arbeit gefunden

werden kann

oder der Betroffene dazu

nicht fähig ist.

Auf

diese

Weise

verhindert das islamische System in erster Linie alle Anlässe für das Entslehen

von

Verbrechen. Sollte jedoch trotzdem eine Tat begangen werden, so

muß

in

einem

Verfahren eindeutig geklärt werden, ob die Tat wirklich

vom

Beschuldigten begangen wurde und daß kein zwingender Anlaß dafür bestand, erst

dann

darf das Strafausmaß

festgesetzt werden.

Der

Islam anerkennt auch den Sexualtrieb

und

seinen gewaltigen Einfluß auf die seelische Entwicklung des

Menschen. Aber

er arbeitet auf die Sättigung dieses menschlichen Triebes in wirkungsvoller Weise hin, und zwar durch

die Ehe, zu der bereits recht früh geschritten werden soll.

Auch

hier wird aus

dem

Baytu-l-Mal Kapital zur

Verfügung

gestellt,

wenn dem

einen oder anderen keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen. Zugleich werden alle anderen

Wege und Methoden

der sexuellen Aufreizung vermieden, die Zielsetzung der Gesellschaft weist vielmehr darauf hin, daß

man

die übrige Kraft

zum Wohle

der Menschheit einsetzen, und seine Freizeit mit sinnvollen Tätigkeiten ausfüllen sollte, die einem helfen, seinem Schöpfer

näherzukommen.

Auf

diese Weise geht der Islam vor,

um

alle Quellen des Verbrechens

zum

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