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Handlungsbedarf und Änderungsoptionen Die wesentlichen Änderungsoptionen sind:

A3.4 Ausbringungstechnik und Einarbeitung

9. Handlungsbedarf und Änderungsoptionen Die wesentlichen Änderungsoptionen sind:

Vorschriften zur Anwendung von Schleppschläuchen auf bewachsenem Acker und Schleppschuhen auf Grünland oder von Technik mit vergleichbarer emissionsmindernder Wirkung. Möglicherweise wäre dies auf Grund der Kosten in ihrer Abhängigkeit von den naturräumlichen (geringe Hangtauglichkeit) und agrarstrukturellen Gegebenheiten (sehr kleine Betriebe) nicht in allen Regionen zumutbar.

Verbot der Gülleausbringung mit Breitverteiler auf bewachsenen Flächen bei heißen, trockenen Wetterlagen. Für den Vollzug könnten Wetterdaten herangezogen werden, ggf.

Einschränkung auf Abendstunden.

Gebot zur Kalibrierung von Mineraldüngestreuern, Güllewagen und Miststreuern. Dies könnte durch Belege von entsprechenden Dienstleistung nachgewiesen werden (vergleichbar dem Pflanzenschutzspritzen-TÜV) und wäre damit vollziehbar.

Evaluierung der Einzelregelung §4(2) Einarbeitung 1. Beschreibung der Regeln

§4(2) „Wer Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot auf unbestelltes Ackerland aufbringt, hat diese unverzüglich einzuarbeiten.“

Der Begriff „Unverzüglichkeit“ bedeutet „ohne schuldhaftes Verzögern“. In den bis Mitte des Jahres 2011 geltenden Vollzugshinweisen und Beratungsunterlagen zur Umsetzung der DüV war eine Einarbeitung am Tag der Aufbringung erforderlich. Bei der Aufbringung am Abend musste die Einarbeitung spätestens am folgenden Vormittag abgeschlossen sein. Auf Grundlage der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz am 1.4.2011 in Jena sollen die Anforderungen an die Einarbeitungszeit im Vollzug neu definiert werden. Ab Juli 2011 soll die Einarbeitung innerhalb von spätestens vier Stunden erfolgen, auch bei Ausbringung am Abend.

Für Festmist einschließlich Geflügelmist gibt es keine Verpflichtung zur Einarbeitung.

Die Regel gehört nicht zu den Anforderungen der EG-NitratRL, sondern basiert auf nationalem Recht. In den Dokumenten zur Umsetzung des Göteborg-Protokolls sind Empfehlungen enthalten, festen und flüssigen Wirtschaftsdünger innerhalb weniger Stunden einzuarbeiten.9

2. Wirkung auf die Nährstoffversorgung der Pflanzen

Die unverzügliche Einarbeitung auf unbewachsenen Ackerflächen gewährleistet, dass gegenüber einer Ausbringung ohne oder mit später Einarbeitung ein größerer Teil des Ammonium-N aus dem Wirtschaftsdünger in den Boden gelangt. Da Ammonium-N zudem schneller pflanzenverfügbar ist als der nicht verlustgefährdete, organisch gebundene N, erhöht sich die kurzfristige Düngungswirksamkeit der Wirtschaftsdüngergabe. Die Einarbeitung verbessert somit die Nährstoffversorgung der Pflanzen. Bei ergänzender mineralischer Düngung kann die mineralische N-Gabe verringert werden.

3. Einzelbetriebliche Auswirkungen

Da bei unverzüglicher Einarbeitung die mineralische N-Gabe verringert werden kann, können entsprechende Kosteneinsparungen verwirklicht werden. Diese hängen von der

9 Im “Guidance Document On Control Techniques For Preventing And Abating Emissions Of Ammonia”

des Göteborg Protokolls ist „Incorporation of surface-applied (broadcast) solid manure and slurry into soil within a few hours.“ eine Kategorie-1-Maßnahme.

http://live.unece.org/fileadmin/DAM/env/documents/2007/eb/wg5/WGSR40/ece.eb.air.wg.5.2007.13.

e.pdf

genauen Höhe der vermiedenen Emissionen und von der produktiven Verwertung der so

„gewonnenen“ Stickstoffmenge ab.

Demgegenüber können durch die schnellere Einarbeitung auch Kosten entstehen. Die Einarbeitung auf unbestellter Fläche erfolgt in der Regel durch eine pflanzenbaulich ohnehin durchzuführende Bodenbearbeitung wie Pflügen, Saatbettbereitung oder Stoppelbearbeitung. Kosten entstehen somit nur durch Wartezeiten (Opportunitätskosten der Arbeitskraft und der wartenden Maschinen) und zusätzliche, zeitliche oder organisatorische Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für die Organisation von überbetrieblichen Arbeitseinsätzen, für Anfahrten zu überbetrieblichen Arbeiten, Wegezeiten für den Transfer eines zweiten Schleppers, zusätzliche Rüstzeiten aufgrund häufiger Wechsel der Arbeitsgänge).

Eine Optimierung der Einarbeitung kann durch Beauftragung von Lohnunternehmen, durch Maschinenringe oder überbetriebliche Arbeitsteilung in „Güllekooperationen“ oder in Maschinengemeinschaften erfolgen. Dienstleistungen von Lohnunternehmen und Maschinenringen werden in Deutschland flächendeckend angeboten. In vielen Betrieben hat eine hohe Auslastung der eigenen Arbeitskapazität und der eigenen Maschinen einen hohen Stellenwert. Dies spricht für innerbetriebliche Lösungen oder überbetriebliche Kooperationen. Werden Lohnunternehmen oder Maschinenringe beauftragt, um eine innerbetrieblich nicht erreichbare, schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern zu gewährleisten, sind die dafür entstehenden Kosten der Einarbeitung anzurechnen, soweit es keine alternative Verwendung für die frei werdende Arbeits- und Maschinenkapazität gibt.

In vielen Fällen kann der Mehraufwand für die Organisation und Durchführung einer sofortigen Einarbeitung durch die Anrechnung der N-Mengen kompensiert werden, die ohne die Maßnahme als Ammoniak emittiert wären. Hohe Wirkungen sind insbesondere bei Rindergülle und Geflügelmist zu erzielen, und allgemein bei hohen Temperaturen und hohen N-Ausbringungsmengen je Gabe. Bei Schweinegülle werden im Vergleich nur geringere Verlustminderungen erreicht. Bei einer Einarbeitung innerhalb vier Stunden nach der Ausbringung emittiert trotzdem noch ein erheblicher Teil des N als Ammoniak, so dass im Gegensatz zur sofortigen Einarbeitung nur deutlich geringere Einsparungen bei den Ausgaben für Mineraldünger möglich sind. Döhler et al. (2011) gehen bei Einarbeitung innerhalb einer Stunde von Einsparungen von 1,01 €/m3 (Rindergülle) und 0,81 €/m3 (Schweinegülle) aus. Bei Einarbeitung innerhalb vier Stunden sind es nur noch 0,56 €/m3 (Rindergülle) und 0,63 €/m3 (Schweinegülle).

4. Regionale Wirkungen

Regionen, die von der Tierproduktion geprägt sind, sind stärker betroffen als Ackerbauregionen. Erhöhte Kosten auf Grund des Organisationsaufwandes für die unverzügliche Einarbeitung treten vor allem in Regionen mit kleinen Betriebsstrukturen auf, da dann überbetriebliche Kooperationen nötig sind oder alternativ Lohnunternehmer bzw. Maschinenringe eingesetzt werden müssen. Zudem führen wenig arrondierte

Flächen und kleine Schläge dazu, dass lange Wege und gegebenenfalls Wartezeiten den Organisationsaufwand erhöhen.

Eine flächendeckende Umsetzung ist sinnvoll, da Ammoniakemissionen überregional wirksam werden können. D.h. die Emissionen aus Regionen mit einem geringen Wirtschaftsdüngeraufkommen tragen auch zur Gesamtbelastung mit reaktiven Stickstoffverbindungen in der Umwelt bei. Die Umweltentlastungen, die auf Grund verringerter Nachfrage nach Stickstoffmineraldünger in der Mineraldüngerherstellung ermöglicht werden, sind unabhängig von der lokalen Verteilung der Emissionseinsparung.

5. Wirkung auf die Umwelt

Durch die vorgeschriebene, unverzügliche Einarbeitung sollen gasförmige Ammoniak-verluste und ggf. auch Gerüche vermindert werden. Zielkonflikte können sich ergeben, wenn die zugeführte Düngermenge nicht der höheren N-Zufuhr in den Boden angepasst wird. Dann wird der Überschuss vergrößert, was zu verstärkten Lachgasemissionen oder Nitratauswaschungen führen kann (IPCC, 2006). In Hinblick auf den Bodenschutz kann eine Einarbeitung bei ungünstigem, feuchtem Bodenzustand Strukturschäden verursachen.

Die prozentualen Verringerungen der NH3-Emissionen bei Einarbeitung innerhalb von vier Stunden gegenüber fehlender Einarbeitung liegen bei 50 % (Rindergülle) und 70 % (Schweinegülle). Die Einarbeitung innerhalb einer Stunde reduziert die Emissionen bei beiden um etwa 90 % (Döhler et al., 2011).

Eine andere Betrachtungsweise zeigt auf, wie die Verluste des Stickstoffs reduziert werden können. Bei Einarbeitung nach 12 Stunden nach breitflächiger Ausbringung auf unbewachsene Flächen betragen die Verluste beispielsweise bei 15°C 21,5 % (Rindergülle) und 10,7 % (Schweinegülle) des Gesamtstickstoffs. Durch Einarbeitung innerhalb der ersten vier Stunden kann der Verlust in Form von NH3 auf etwa 13 % (Rindergülle) bzw. 6,3 % (Schweinegülle) des Gesamtstickstoffs begrenzt werden. Die Einarbeitung von Rinder- und Schweinegülle innerhalb einer Stunde würde die Verluste auf 5 bzw. 2,7 % des Gesamt-N reduzieren (berechnet nach Döhler et al., 2002, Döhler und Horlacher, 2010).

6. Vollzug: Kontrollergebnisse, Kontrollierbarkeit, Verwaltungsaufwand und erwartete Verhaltenseffekte

Die ‚unverzügliche’ Einarbeitung ist Bestandteil des fachrechtlichen Vollzugs. Sie ist schwer kontrollierbar, wenn zwischen Ausbringung und Einarbeitung eine längere Zeit, z. B. eine vierstündige Unterbrechung liegen darf. Eine sofortige Einarbeitung wäre einfacher zu kontrollieren, da dazu die entsprechende Technik, z.B. ein Güllegrubber oder ein zweiter Schlepper auf dem Acker bzw. Feldrand vorhanden sein müsste, was für Kontrolleure deutlich sichtbar und nachvollziehbar wäre.

Wird die Ausbringung auf unbestellte Ackerflächen mit restriktiven Auflagen reguliert, besteht die Möglichkeit, dass die Ausbringung auf bewachsene Flächen verlagert wird.

Dies kann mit kontraproduktiven Effekten auf die Emissionshöhe verbunden sein.

7. Bezug zu anderen Regelungen

Werden die N-Verluste durch kürzere Einarbeitungszeiten oder verbesserte Ausbringungstechnik verringert, so müssen auch die abzugsfähigen Ausbringverluste in Anlage 6 (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 7 und 8) der DüV angepasst werden. Die derzeitigen Werte spiegeln nicht die aktuellen Anforderungen der Einarbeitung innerhalb von vier Stunden wider. Sie entsprechen einer Einarbeitungszeit von sechs Stunden für Rindergülle und 24 Stunden für Schweinegülle (errechnet entsprechend Daten aus Döhler et al., 2002; Döhler und Horlacher, 2010).

Außerdem besteht ein Bezug zu der Regulierung der Ausbringungstechnik auf bewachsenem Acker. Da eine restriktive Auslegung der unverzüglichen Einarbeitung zur Verlagerung der Ausbringung auf bewachsene Flächen führen kann, müsste diese ebenfalls stärker reguliert werden, um zum einen den Anreiz zu dieser Verlagerung zu verringern und zum anderen die Emissionen bei der Ausbringung auf bewachsenen Flächen zu reduzieren. Siehe dazu das Kapitel zur Ausbringungstechnik.

8. Bewertung

Eine unverzügliche Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern ist eine der kostenwirksamsten Maßnahmenoptionen zur Vermeidung von Ammoniakemissionen. Diese Maßnahme hat zudem keine relevanten, negativen Auswirkungen auf die bestehende Agrarstruktur und erfordert keine zusätzlichen Investitionen. In vielen Fällen kann der Mehraufwand für die Organisation und Durchführung einer schnelleren oder sofortigen Einarbeitung durch die Anrechnung der N-Mengen kompensiert werden, die ohne die Maßnahme als Ammoniak emittiert wären. Die Maßnahme ist aber kaum kontrollierbar und erreicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung weder ihr volles Potential, Ammoniakemissionen zu reduzieren, noch die höchstmögliche wirtschaftliche Effizienz. Daher wird unter Punkt 9 eine entsprechende Änderungsoption vorgeschlagen.

9. Handlungsbedarf und Änderungsoptionen Die wesentlichen Änderungsoptionen sind:

Durch die Konkretisierung der „Unverzüglichkeit“ der Einarbeitung auf parallele Verfahren („sofortige Einarbeitung“) würden zum einen deutlich höhere Emissionsreduktionen verwirklicht (s. Punkt 5), zum anderen wäre eine deutlich bessere Kontrollierbarkeit gegeben (s. Punkt 6). Eine sofortige Einarbeitung ist auch betriebswirtschaftlich günstig, da die höhere Verlustminderung Einsparungen beim N-Düngerzukauf ermöglicht. In Fällen, in denen kein paralleles Ausbringen und Einarbeiten möglich ist, etwa in kleineren Betrieben ohne überbetriebliche Kooperation, entsteht bei abwechselnden Arbeitsschritten zusätzlicher Organisations- und Arbeitszeitaufwand. Die

sofortige Einarbeitung könnte ein langfristiges Ziel sein, sie setzt verbesserte Technik oder eine arbeitsteilige bzw. überbetriebliche Organisation der Wirtschaftsdüngerausbringung voraus.

Empfehlung für Dünger mit hohem Ammoniakemissionspotential (gemäß DüV §4 (2):

Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot):

Abschluss der Einarbeitung spätestens 4 Stunden nach Beginn der Aufbringung bzw.

mittels Injektionstechnik oder einem Kombinationsgerät, das sowohl aufbringt als auch direkt einarbeitet (entsprechend der seit Sommer 2011 geltenden Regelung zur unverzüglichen Einarbeitung in den Verwaltungsvorschriften der Länder). Einbeziehung von Geflügelmist sowie von festen Gärresten mit Trockensubstanzgehalten > 15 % in die Regelung zur unverzüglichen Einarbeitung. Begründung: Die Bedeutung von Geflügelkot dürfte nach dem Verbot der Käfighaltung von Legehennen abgenommen und die von Geflügelmist weiter zugenommen haben. Auch feste Gärreste weisen erhöhte NH3 -Emissionspotentiale auf.

Eine Alternative zu einem generellen Gebot zur sofortigen Einarbeitung könnte sein, dass an warmen, trockenen Tagen die Pflicht dazu besteht, dass sofort eingearbeitet wird (innerhalb einer Stunde), oder die Ausbringung am Abend (mit Einarbeitung am gleichen Abend) stattfindet. Dies könnte zur Vollziehbarkeit an Wetterprognosen gekoppelt werden. Da es gute technische bzw. organisatorische Lösungsmöglichkeiten zur Emissionsminderung gibt, wurde diese Option nicht weiterverfolgt. Überlegenswert könnte die Einbeziehung von DWD-Daten allenfalls beim sehr viel schwieriger zu regelnden Einsatz von Gülle auf bewachsenem Acker und auf Grünland sein. Hier könnte z. B. die Breitverteilung nur erlaubt bleiben, wenn die regional prognostizierte Tageshöchsttemperatur unter 20°C liegt. Dieser Vorschlag wäre zumindest für eine Übergangszeit akzeptabel.

Die Forderung nach unverzüglicher Einarbeitung innerhalb vier Stunden oder einer Stunde auf unbewachsenen Flächen kann zu einer Verlagerung der Ausbringung auf bewachsene Flächen führen, d. h. räumlich auf andere Flächen oder zeitlich nach der Bestellung. Dies führt in jedem Fall zu einer Erhöhung der Emissionen gegenüber der unverzüglichen Einarbeitung. Daher sollten die Anforderungen an die Ausbringung auf bewachsene Flächen so gestaltet sein, dass Anreize zur Verlagerung vermindert werden und gleichzeitig gasförmige Emissionen begrenzt werden, etwa durch Vorgaben zur Ausbringungstechnik (siehe dazu den vorherigen Abschnitt zur Ausbringungstechnik).